Beschaffung einer mandantenfähigen Jugendhilfesoftware, die in den 12 Berliner Bezirken und in der Senatsverwaltung zum Einsatz kommen wird. Die einzusetzende Fachsoftware soll technisch zentral administriert und betrieben werden. Bei der fachlichen Administration müssen landesspezifische Einstellungen zentral vorgenommen werden können, bezirksspezifische jedoch dezentral. Das Produkt muss folgende Module enthalten: — Modul zur wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH); — Modul zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD); — Modul zum Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohl gefährdung), ggf. auch Teil des Moduls ASD; — Modul zur Unterstützung der Arbeit der Amtsvormünder, -pfleger und Beistände (Amtsvormundschaft – AV) einschließlich Zentralregistern (ZR), z.B. Sorgerechts-register, Titelregister, Mündelregister, Urkundenregister; — Modul für den Unterhaltsvorschuss (UV). Die Installation der Software findet in dem Rechenzentrum des ITDZ Berlin statt. Die angebotene Software muss in einer ersten Phase an die fachlichen und technischen Bedingungen des Landes Berlin durch Konfiguration angepasst werden. In einer zweiten Phase ist optional die Integration weiterer bestehender Softwarekomponenten mitzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Postanschrift: Bernhard-Weiß-Straße 6
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: isbj-vergabeverfahren@senbjw.berlin.de📧
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Verfahren abzusehen; Anrufe werden weder der Auftraggeber noch die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle; Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Rügen). Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Verfahren abzusehen; Anrufe werden weder der Auftraggeber noch die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung einer mandantenfähigen Jugendhilfesoftware, die in den 12 Berliner Bezirken und in der Senatsverwaltung zum Einsatz kommen wird. Die einzusetzende Fachsoftware soll technisch zentral administriert und betrieben werden. Bei der fachlichen Administration müssen landesspezifische Einstellungen zentral vorgenommen werden können, bezirksspezifische jedoch dezentral.
Beschaffung einer mandantenfähigen Jugendhilfesoftware, die in den 12 Berliner Bezirken und in der Senatsverwaltung zum Einsatz kommen wird. Die einzusetzende Fachsoftware soll technisch zentral administriert und betrieben werden. Bei der fachlichen Administration müssen landesspezifische Einstellungen zentral vorgenommen werden können, bezirksspezifische jedoch dezentral.
Das Produkt muss folgende Module enthalten:
— Modul zur wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH);
— Modul zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD);
— Modul zum Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohl
gefährdung), ggf. auch Teil des Moduls ASD;
— Modul zur Unterstützung der Arbeit der Amtsvormünder, -pfleger und Beistände (Amtsvormundschaft – AV) einschließlich Zentralregistern (ZR), z.B. Sorgerechts-register, Titelregister, Mündelregister, Urkundenregister;
— Modul für den Unterhaltsvorschuss (UV).
Die Installation der Software findet in dem Rechenzentrum des ITDZ Berlin statt.
Die angebotene Software muss in einer ersten Phase an die fachlichen und technischen Bedingungen des Landes Berlin durch Konfiguration angepasst werden.
In einer zweiten Phase ist optional die Integration weiterer bestehender Softwarekomponenten mitzubieten.
Beschreibung der Optionen: Integration bestehender Softwarekomponenten in einer späteteren Phase.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Anerkenntnis der Bewerbungsbedingungen;
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
3. Eigenerklärung zu ausreichenden Deutschkenntnissen beim Projektpersonal, das in Kontakt mit dem Auftraggeber tritt;
4. Eigenerklärung zu „Scientology“;
5. Eigenerklärung, dass kein Ausschluss von Vergabeverfahren durch andere öffentliche Auftraggeber verfügt wurde;
6. Eigenerklärung zur Tariftreue;
7. Eigenerklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen;
8. Eigenerklärung zur Frauenförderung;
9. Eigenerklärung zur Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag;
10. Eigenerklärung zur Vertraulichkeit;
11. Eigenerklärung zur Verpflichtung, Nachweise zu lfd. Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 von Nachunternehmern einzufordern;
12. Eigenerklärung zur Vertragsverbindlichkeit der Erklärungen zu lfd. Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10,11 und der Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz;
13. Verfahrensvollmacht;
14. aktueller Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis bei Nichteintragung in einem deutschen Handelsregister);
15. Unternehmensdarstellung;
16. Eigenerklärung zum Gründungsjahr;
17. Eigenerklärung zu verbundenen Unternehmen;
18. Eigenerklärung zu privilegierten Nachunternehmerschaften;
19. ggf. Nachunternehmererklärung (nur erforderlich für solche Nachunternehmer, deren Eignung der Bewerber zu seinen Gunsten berücksichtigt haben möchte [„privilegierte“ Nachunternehmer]).
Der Auftraggeber stellt für alle Erklärungen Vordrucke zur Verfügung, die zu verwenden sind und die Hinweise zum Ausfüllen beinhalten, die zu beachten sind!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung gemäß Vordruck zur Haftpflichtversicherung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck zu Unternehmenskennzahlen, insbes. Umsatz- und Personalentwicklung im Allgemeinen und im Bereich Jugendhilfesoftware
Mindeststandards:
1.Der Versicherungsschutz muss zumindest je Schadensfall Folgendes abdecken:
— 2,5 Mio. EUR im Falle eines Personenschadens;
— 500.000 EUR im Falle eines Sachschadens;
— 1 Mio. EUR im Falle eines Vermögensschadens
jeweils mit zumindest doppelter Jahreshöchtleistung;
2. Bei der Auftragsdurchführung sind gegenüber dem Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Referenzen;
2. Eigenerklärung und Nachweise zum Projektleiter und seinen Stellvertreter;
3. Eigenerklärung und Nachweise zu den Projektmitarbeitern;
4. Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung mit Jugendhilfesoftware der letzten 3 Jahren
5. Eigenerklärung zur Personalentwicklung im Allgemeinen und in dem Bereich Jugendhilfesoftware der letzten 3 Jahren;
Der Auftraggeber stellt für alle Erklärungen Vordrucke zur Verfügung, die zu verwenden sind und die Hinweise zum Ausfüllen beinhalten, die zu beachten sind!
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Referenzen 50 %; Qualifikation der dedizierten Projektleitung 20 %; Qualifikation des sonstigen Projektpersonals 15 %; Umsatzentwicklung mit Jugendhilfe Software der letzten drei Jahren 10 %; Personalentwicklung im Allgemeinen und in dem Bereich Jugendsoftware der letzten drei Jahren 5 %. Der Bewerber wird zu den Verhandlungen zugelassen, wenn er mindestens einen Gesamtnutzwert von 250 aus 500 möglichen Punkten in der Nutzwertanalyse erzielt.
Referenzen 50 %; Qualifikation der dedizierten Projektleitung 20 %; Qualifikation des sonstigen Projektpersonals 15 %; Umsatzentwicklung mit Jugendhilfe Software der letzten drei Jahren 10 %; Personalentwicklung im Allgemeinen und in dem Bereich Jugendsoftware der letzten drei Jahren 5 %. Der Bewerber wird zu den Verhandlungen zugelassen, wenn er mindestens einen Gesamtnutzwert von 250 aus 500 möglichen Punkten in der Nutzwertanalyse erzielt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Holger Schulze
Name: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Kontaktperson: SenBJW ZS C 2.2
Frau Konstanze Schulze
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: romy.roscher@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Abgabefrist gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen der Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Abgabefrist gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle rügen.
Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern unverzüglich ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle zu rügen; in diesem Vergabeverfahren erkennt der Auftraggeber Rügen, die innerhalb von 5 Kalendertagen ab Kenntnisnahme bei ihm eingehen, als noch unverzüglich an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern unverzüglich ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle zu rügen; in diesem Vergabeverfahren erkennt der Auftraggeber Rügen, die innerhalb von 5 Kalendertagen ab Kenntnisnahme bei ihm eingehen, als noch unverzüglich an;
Bieter werden gebeten, in ihrem Rügeschreiben den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Verstoßes anzugeben.
Der Auftraggeber bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail von dem in der Verfahrensvollmacht bezeichneten Bevollmächtigten einlegen zu lassen.
Der Auftraggeber weist ansonsten darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt, Rügen in schriftlicher Form anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ansonsten darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt, Rügen in schriftlicher Form anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen.
Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o. VI. 4.1)
Quelle: OJS 2014/S 027-043221 (2014-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltungssoftwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltungssoftwarepaket📦