Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg plant in den Jahren 2014/2015 eine Kampagne „Nachhaltige Mobilität“ durchzuführen. Ziel der Ausschreibung ist es, eine Dienstleistungsagentur damit zu beauftragen, eine Konzeption für den Ablauf und die Bausteine der Kampagne zu entwickeln und unter Verwendung des parallel entwickelten Namens, Claims, Logos und Rahmenlayouts der Kampagne ebenso umzusetzen. Weitere Bestandteile sind eine Homepage (www.nachhaltig-mobil.de bzw. www.nachhaltig-mobil-bw.de) und ein Mobilitätsrechner.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Telefon: +49 71123991107📞
Fax: +49 7112399123 📠
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Das Vergabeverfahren wird folgendermaßen organisiert:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes.
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag, sowie ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss.
Anhand der festgelegten Zuschlagskriterien werden maximal drei geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden ggfls. weitere Verhandlungen geführt und die Bewerber zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 24.6.2014, 12:00 Uhr, in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Dienstleistungen Nachhaltigkeit – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Ein Präsentationstermin der Angebote wird vorbehalten.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Eine Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Eine Erklärung des Bieters zu den Nutzungsrechten: Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die unbeschränkten Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Alle Preise der geforderten Leistungen und Dienstleistungen (siehe Kalkulationsschema als Anlage der Vergabeunterlagen). Alle Preise sind in Euro und in netto-Ausweisung anzugeben.
Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Die Bindefrist läuft bis zum 30.8.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Das Vergabeverfahren wird folgendermaßen organisiert:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes.
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag, sowie ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss.
Anhand der festgelegten Zuschlagskriterien werden maximal drei geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden ggfls. weitere Verhandlungen geführt und die Bewerber zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 24.6.2014, 12:00 Uhr, in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Dienstleistungen Nachhaltigkeit – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Ein Präsentationstermin der Angebote wird vorbehalten.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Eine Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Eine Erklärung des Bieters zu den Nutzungsrechten: Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die unbeschränkten Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Alle Preise der geforderten Leistungen und Dienstleistungen (siehe Kalkulationsschema als Anlage der Vergabeunterlagen). Alle Preise sind in Euro und in netto-Ausweisung anzugeben.
Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Die Bindefrist läuft bis zum 30.8.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg plant in den Jahren 2014/2015 eine Kampagne „Nachhaltige Mobilität“ durchzuführen.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Dienstleistungsagentur damit zu beauftragen, eine Konzeption für den Ablauf und die Bausteine der Kampagne zu entwickeln und unter Verwendung des parallel entwickelten Namens, Claims, Logos und Rahmenlayouts der Kampagne ebenso umzusetzen. Weitere Bestandteile sind eine Homepage (www.nachhaltig-mobil.de bzw. www.nachhaltig-mobil-bw.de) und ein Mobilitätsrechner.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Dienstleistungsagentur damit zu beauftragen, eine Konzeption für den Ablauf und die Bausteine der Kampagne zu entwickeln und unter Verwendung des parallel entwickelten Namens, Claims, Logos und Rahmenlayouts der Kampagne ebenso umzusetzen. Weitere Bestandteile sind eine Homepage (www.nachhaltig-mobil.de bzw. www.nachhaltig-mobil-bw.de) und ein Mobilitätsrechner.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Grundlagen Bausteine - Organisation, Steuerung und Evaluation der Kampagne
Kurze Beschreibung:
Feste Bausteine der Kampagne:— Organisation, Steuerung und Evaluation der Kampagne,— Netzwerkveranstaltung „Betriebliche Mobilität“,— Road-Show mit Mobilitätsberatung (u. a. Einsatz des Mobilitätsrechners Los 3),— Werbematerial und Verbreitungsstrategien.
Feste Bausteine der Kampagne:— Organisation, Steuerung und Evaluation der Kampagne,— Netzwerkveranstaltung „Betriebliche Mobilität“,— Road-Show mit Mobilitätsberatung (u. a. Einsatz des Mobilitätsrechners Los 3),— Werbematerial und Verbreitungsstrategien.
Feste Bausteine der Kampagne:
— Organisation, Steuerung und Evaluation der Kampagne,
— Netzwerkveranstaltung „Betriebliche Mobilität“,
— Road-Show mit Mobilitätsberatung (u. a. Einsatz des Mobilitätsrechners Los 3),
— Werbematerial und Verbreitungsstrategien.
Menge oder Umfang: Im Rahmen des Loses 1 soll eine Dienstleistungsagentur damit beauftragt werden, eine Konzeption für den Ablauf und die Bausteine der Kampagne zu entwickeln und unter Verwendung des parallel entwickelten Namens, Claims, Logos und Rahmenlayouts der Kampagne ebenso umzusetzen.Das Los 1 bildet daher den Rahmen der Kampagne mit den wesentlichen, grundlegenden Bausteinen und wird durch die technischen Lose 2 und 3 sinnvoll ergänzt. Eine gegenseitige Zusammenarbeit wird erwartet.Für Los 1 ist ein Budget in Höhe von ungefähr 500 000 EUR (netto) angedacht.
Im Rahmen des Loses 1 soll eine Dienstleistungsagentur damit beauftragt werden, eine Konzeption für den Ablauf und die Bausteine der Kampagne zu entwickeln und unter Verwendung des parallel entwickelten Namens, Claims, Logos und Rahmenlayouts der Kampagne ebenso umzusetzen.
Im Rahmen des Loses 1 soll eine Dienstleistungsagentur damit beauftragt werden, eine Konzeption für den Ablauf und die Bausteine der Kampagne zu entwickeln und unter Verwendung des parallel entwickelten Namens, Claims, Logos und Rahmenlayouts der Kampagne ebenso umzusetzen.
Das Los 1 bildet daher den Rahmen der Kampagne mit den wesentlichen, grundlegenden Bausteinen und wird durch die technischen Lose 2 und 3 sinnvoll ergänzt. Eine gegenseitige Zusammenarbeit wird erwartet.
Für Los 1 ist ein Budget in Höhe von ungefähr 500 000 EUR (netto) angedacht.
Das Los 2 umfasst sowohl die Gestaltung und Erstellung der Webseite als auch deren laufende redaktionelle Betreuung. Aufgabe ist es, Themen aus dem Komplex nachhaltiger Mobilität für die Bevölkerung in der Öffentlichkeit wahrnehmbar zu machen, diese positiv zu besetzen und die politischen Ziele der Landesregierung zu kommunizieren. Um für die Mitwirkung der Bevölkerung zu werben, ist eine moderne Form der Onlinekommunikation zu entwickeln.
Das Los 2 umfasst sowohl die Gestaltung und Erstellung der Webseite als auch deren laufende redaktionelle Betreuung. Aufgabe ist es, Themen aus dem Komplex nachhaltiger Mobilität für die Bevölkerung in der Öffentlichkeit wahrnehmbar zu machen, diese positiv zu besetzen und die politischen Ziele der Landesregierung zu kommunizieren. Um für die Mitwirkung der Bevölkerung zu werben, ist eine moderne Form der Onlinekommunikation zu entwickeln.
Menge oder Umfang: Für Los 2 wird ein Budgetrahmen von ca. 100 000 EUR (netto) einkalkuliert.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mobilitätsrechner
Kurze Beschreibung:
Die NVBW und die Nachhaltig Mobile Region Stuttgart (NAMOREG) haben eine Mobilitätsplattform entwickelt, die die EFA-Auskunft zum ÖPNV mit einem Routenplaner, der für bestimmte Strecken die aktuelle Verkehrslage anzeigt, kombiniert. Mittelfristig ist beabsichtigt, ein floating-car-Modell zu integrieren, das es ermöglicht, ÖPNV und Individualverkehr auf einer Strecke in Echtzeit zu…
… vergleichen.Der Anbieter soll auf der Basis dieses Systems ein Konzept für eine individuelle Mobilitätsberatung entwickeln und umsetzen.
… vergleichen.
Der Anbieter soll auf der Basis dieses Systems ein Konzept für eine individuelle Mobilitätsberatung entwickeln und umsetzen.
Menge oder Umfang: Los 3 wird ein Budget in der Größenordnung von 100 000 EUR (netto) zugerechnet.
Beschreibung der Optionen: Gemäß Leistungsbeschreibung.
Dauer: 15 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
Die Vergabestelle kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2013 vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2013 vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben über Standorte, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und Referenzen über bisher erbrachten Leistungen vorzulegen.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben über Standorte, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und Referenzen über bisher erbrachten Leistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Arbeitsfortschritt und Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Der jeweilige Arbeitsfortschritt ist darzustellen und das Leistungsdatum ist anzugeben.
Die Rechnungsstellung soll jeweils zum Quartalsende erfolgen. Die Schlusszahlung erfolgt nach Abnahme.
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Das Vergabeverfahren wird folgendermaßen organisiert:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes.
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag, sowie ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss.
Anhand der festgelegten Zuschlagskriterien werden maximal drei geeignete Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden ggfls. weitere Verhandlungen geführt und die Bewerber zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 24.6.2014, 12:00 Uhr, in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, vorliegen.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 24.6.2014, 12:00 Uhr, in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Dienstleistungen Nachhaltigkeit – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Ein Präsentationstermin der Angebote wird vorbehalten.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Eine Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Eine Erklärung des Bieters zu den Nutzungsrechten: Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die unbeschränkten Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— Alle Preise der geforderten Leistungen und Dienstleistungen (siehe Kalkulationsschema als Anlage der Vergabeunterlagen). Alle Preise sind in Euro und in netto-Ausweisung anzugeben.
Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Die Bindefrist läuft bis zum 30.8.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2014/S 091-159805 (2014-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-27 📅
Name: Bietergemeinschaft die wegmeister GmbH/IFOK GmbH
Postanschrift: Bahnhof 4
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: ressourcenmangel GmbH
Postanschrift: Schlesische Str. 26
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997