Kampfmittelbergung entlang einer Seekabeltrasse zur Netzanbindung zweier Offshore Windparks vom Netzverknüpfungspunkt Lubmin in das Vorranggebiet für Windenergie Westlich Adlergrund in der östlichen Ostsee
Flächenhafte Bergung von Kampfmitteln im Bereich der geplanten Seekabeltrassen zwischen der Anlandung in Lubmin und zweier Offshore-Windparks (OWP), die sich im Vorranggebiet für Windenergie Westlich Adlergrund in der östlichen Ostsee befinden. Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt fünf Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar vier lange Trassen mit einer Länge von jeweils rd. 90 km und einer kurzen Trasse mit einer Länge von rd. 7 km. Die langen Kabel werden in jeweils zwei Lose unterteilt, und zwar jeweils in einen Flachwasserbereich mit Wassertiefen zwischen 0 m und 16 m und einen Tiefwasserbereich mit Wassertiefen größer 16 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von Waffen und Munition
Menge oder Umfang:
Von den nachfolgend beschriebenen neun Losen werden vier Lose - zwei Lose im Flachwasser und zwei Lose im Tiefwasser - sicher vergeben. Die weiteren Lose werden optional vergeben.Los 1 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und Kilometerpunkt (KP) 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Los 2 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Los 3 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Los 4 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 5 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 6 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 7 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 8 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 9 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) und dem Offshore-Windpark 2 (OWP 2) mit einer Trassenlänge von rd. 7 km und Wassertiefen von ca. 25 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Von den nachfolgend beschriebenen neun Losen werden vier Lose - zwei Lose im Flachwasser und zwei Lose im Tiefwasser - sicher vergeben. Die weiteren Lose werden optional vergeben.Los 1 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und Kilometerpunkt (KP) 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Los 2 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Los 3 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Los 4 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 5 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 6 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 7 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 8 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.Optional: Los 9 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) und dem Offshore-Windpark 2 (OWP 2) mit einer Trassenlänge von rd. 7 km und Wassertiefen von ca. 25 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von Waffen und Munition📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Offshore GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3A
Postleitzahl: 12435
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com🌏
E-Mail: felix.rasch@50hertz.com📧
Telefon: +49 3051503058📞
Fax: +49 3051502026 📠
Es gelten folgende Anforderungen:
1. Eine Nichteinhaltung der unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) als Mindestbedingung aufgeführten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
2. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigtem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt einzureichen:
- in Papierform in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) und einfach elektronisch (in gängigen Dateiformaten) auf einem Datenträger (z.B. CD),
- in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „vertraulich“ versehenen Umschlag sowie unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer
- bei der Vergabestelle per Post oder direkt.
Die elektronische Übermittlung der Teilnahmeanträge ist ausgeschlossen. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmen nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
5. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. Die Teilnahmeanträge (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Bei den abzugebenden Angeboten, die sich wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. Zum näheren Verfahren siehe Vergabeunterlagen.
9. Im Falle von Bewerbergemeinschaften behält sich die Vergabestelle vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft zu prüfen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist in diesem Zusammenhang bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später der Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – die beteiligten Unternehmen, ein jedes für sich, aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht ausreichend leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch hierfür trifft die Bewerbergemeinschaft die Beweislast. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Auch für diesen Fall trifft die Bewerbergemeinschaft die Obliegenheit, darzulegen und nachzuweisen, dass die Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht durch Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen möglich ist.
10. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
11. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist grundsätzlich unzulässig. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe sind Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund zulässig. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass sich durch den Austausch von Konsorten die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaften nicht nachteilig verändert hat. Die vorgenannten Anforderungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
12. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind sämtliche nach Ziffer III.2) geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben (soweit Ziffer III.2.3) betroffen ist, jedoch nur insoweit, als sich zum Nachweis der Eignung auf den Dritten / den Nachunternehmer / das konzernverbundene Unternehmen bezogen wird, insbesondere Referenzen für den auf den entsprechenden Nachunternehmer entfallenden Leistungsteil) ebenfalls in Bezug auf die Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung der Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach diese bereit sind, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verfügbarkeitserklärung).
13. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als vier Bewerber für Lose im Flachwasser sowie mehr als vier Bewerber für Lose im Tiefwasser die geforderten Anforderungen nach Ziffer III.2) erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Referenzen gemäß Ziffer III.2.3) Nr. 4 beurteilen. Hierzu werden die Referenzlisten anhand der nachfolgenden Bewertungskriterien bewertet und entsprechend benotet: Die Referenzliste belegt anhand von Anzahl, Art und Umfang ein für die Ausführung der Leistung
4 Punkte: sehr gutes,
3 Punkte: gutes,
2 Punkte: befriedigendes,
1 Punkt: ausreichendes,
0 Punkte: nicht ausreichendes.
Erfahrungsspektrum im Bereich von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
14. Bezüglich II.3): der Auftraggeber hat Interesse an einer kürzeren Vertragslaufzeit und wird dies mit den Ausschreibungsunterlagen konkretisieren.
1. Eine Nichteinhaltung der unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) als Mindestbedingung aufgeführten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
2. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigtem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
3. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt einzureichen:
- in Papierform in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) und einfach elektronisch (in gängigen Dateiformaten) auf einem Datenträger (z.B. CD),
- in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „vertraulich“ versehenen Umschlag sowie unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer
- bei der Vergabestelle per Post oder direkt.
Die elektronische Übermittlung der Teilnahmeanträge ist ausgeschlossen. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein. Die Vergabestelle behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmen nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
5. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. Die Teilnahmeanträge (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Bei den abzugebenden Angeboten, die sich wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. Zum näheren Verfahren siehe Vergabeunterlagen.
9. Im Falle von Bewerbergemeinschaften behält sich die Vergabestelle vor, die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft zu prüfen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist in diesem Zusammenhang bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später der Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – die beteiligten Unternehmen, ein jedes für sich, aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht ausreichend leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch hierfür trifft die Bewerbergemeinschaft die Beweislast. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Auch für diesen Fall trifft die Bewerbergemeinschaft die Obliegenheit, darzulegen und nachzuweisen, dass die Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht durch Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen möglich ist.
10. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
11. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist grundsätzlich unzulässig. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe sind Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund zulässig. Diese Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass sich durch den Austausch von Konsorten die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaften nicht nachteilig verändert hat. Die vorgenannten Anforderungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
12. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind sämtliche nach Ziffer III.2) geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben (soweit Ziffer III.2.3) betroffen ist, jedoch nur insoweit, als sich zum Nachweis der Eignung auf den Dritten / den Nachunternehmer / das konzernverbundene Unternehmen bezogen wird, insbesondere Referenzen für den auf den entsprechenden Nachunternehmer entfallenden Leistungsteil) ebenfalls in Bezug auf die Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung der Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach diese bereit sind, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verfügbarkeitserklärung).
13. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als vier Bewerber für Lose im Flachwasser sowie mehr als vier Bewerber für Lose im Tiefwasser die geforderten Anforderungen nach Ziffer III.2) erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Referenzen gemäß Ziffer III.2.3) Nr. 4 beurteilen. Hierzu werden die Referenzlisten anhand der nachfolgenden Bewertungskriterien bewertet und entsprechend benotet: Die Referenzliste belegt anhand von Anzahl, Art und Umfang ein für die Ausführung der Leistung
4 Punkte: sehr gutes,
3 Punkte: gutes,
2 Punkte: befriedigendes,
1 Punkt: ausreichendes,
0 Punkte: nicht ausreichendes.
Erfahrungsspektrum im Bereich von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
14. Bezüglich II.3): der Auftraggeber hat Interesse an einer kürzeren Vertragslaufzeit und wird dies mit den Ausschreibungsunterlagen konkretisieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Kurze Beschreibung:
Flächenhafte Bergung von Kampfmitteln im Bereich der geplanten Seekabeltrassen zwischen der Anlandung in Lubmin und zweier Offshore-Windparks (OWP), die sich im Vorranggebiet für Windenergie Westlich Adlergrund in der östlichen Ostsee befinden.
Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt fünf Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar vier lange Trassen mit einer Länge von jeweils rd. 90 km und einer kurzen Trasse mit einer Länge von rd. 7 km. Die langen Kabel werden in jeweils zwei Lose unterteilt, und zwar jeweils in einen Flachwasserbereich mit Wassertiefen zwischen 0 m und 16 m und einen Tiefwasserbereich mit Wassertiefen größer 16 m.
Das Beschaffungsvorhaben bezieht sich auf insgesamt fünf Seekabeltrassen, die sich komplett offshore befinden, und zwar vier lange Trassen mit einer Länge von jeweils rd. 90 km und einer kurzen Trasse mit einer Länge von rd. 7 km. Die langen Kabel werden in jeweils zwei Lose unterteilt, und zwar jeweils in einen Flachwasserbereich mit Wassertiefen zwischen 0 m und 16 m und einen Tiefwasserbereich mit Wassertiefen größer 16 m.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25
Kurze Beschreibung:
— Anfertigung eines Räumkonzeptes mit Arbeits- und Sicherheitsplan auf Grundlage der Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung (BGI 833).
— Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Trassenbereich zwischen dem Anlandungspunkt (KP 0) und KP 25 mit einer Trassenlänge von ca. 25 km und auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m.
— Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Trassenbereich zwischen dem Anlandungspunkt (KP 0) und KP 25 mit einer Trassenlänge von ca. 25 km und auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m.
Diese Leistungen beinhalten das Aufsuchen, Freilegen, Identifizieren und Bergen von Kampfmitteln.
— Kampfmitteltechnische Freigabe des Trassenabschnitts anhand einer Objektliste.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Trassenbereich zwischen dem Anlandungspunkt (KP 0) und KP 25 auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 (OWP 2).
Kurze Beschreibung:
— Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Tiefwasserabschnitt zwischen KP 25 und dem OWP 1 sowie dem OWP 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m.
— Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Tiefwasserabschnitt zwischen KP 25 und dem OWP 1 sowie dem OWP 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Tiefwasserabschnitt zwischen KP 25 und den OWP 1 sowie dem OWP 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m.
— Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Tiefwasserabschnitt zwischen KP 25 und den OWP 1 sowie dem OWP 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m.
Losnummer: 5
6
7
8
9
Bezeichnung des Loses: Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) und Offshore-Windpark 2 (OWP 2).
Kurze Beschreibung:
— Bergung und Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Trassenbereich von der Umspannplattform des OWP 1 bis zur Umspannplattform des OWP 2 auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von ca. 25 m bis ca. 40 m.
— Bergung und Räumung aller detektierten Objekte mit einem magnetischen Moment von voraussichtlich ≥0,5 Am² im Trassenbereich von der Umspannplattform des OWP 1 bis zur Umspannplattform des OWP 2 auf einer Trassenbreite von bis zu 40 m bei Wassertiefen von ca. 25 m bis ca. 40 m.
Menge oder Umfang:
Von den nachfolgend beschriebenen neun Losen werden vier Lose - zwei Lose im Flachwasser und zwei Lose im Tiefwasser - sicher vergeben. Die weiteren Lose werden optional vergeben.
Los 1 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und Kilometerpunkt (KP) 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Los 2 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Los 3 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Los 3 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Los 4 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Los 4 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 5 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 6 (Flachwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen der Anlandung in Lubmin und KP 25 mit Wassertiefen von 0 m bis ca. 16 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 7 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 7 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 8 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 8 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen KP 25 und dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) sowie dem Offshore-Windpark 2 mit einer Trassenlänge von ca. 65 km und Wassertiefen von 16 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 9 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) und dem Offshore-Windpark 2 (OWP 2) mit einer Trassenlänge von rd. 7 km und Wassertiefen von ca. 25 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Optional: Los 9 (Tiefwasser): Flächenhafte Räumung von Kampfmitteln im Bereich einer geplanten Seekabeltrasse zwischen dem Offshore-Windpark 1 (OWP 1) und dem Offshore-Windpark 2 (OWP 2) mit einer Trassenlänge von rd. 7 km und Wassertiefen von ca. 25 m bis ca. 40 m, im Einzelnen siehe Anhang B.
Beschreibung der Optionen:
Los 5 gemäß Punkt II.2.1,
Los 6 gemäß Punkt II.2.1,
Los 7 gemäß Punkt II.2.1,
Los 8 gemäß Punkt II.2.1,
Los 9 gemäß Punkt II.2.1.
Die Leistungen der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens endverhandelten und abgeschlossenen Verträge über die Lose 5 bis 9 werden optional beauftragt. Maßgeblich für den Abruf dieser Leistungen ist unter anderem die entsprechende Kapazitätszuweisung der Bundesnetzagentur.
Die Leistungen der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens endverhandelten und abgeschlossenen Verträge über die Lose 5 bis 9 werden optional beauftragt. Maßgeblich für den Abruf dieser Leistungen ist unter anderem die entsprechende Kapazitätszuweisung der Bundesnetzagentur.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: A T24 001 14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— Land Mecklenburg Vorpommern,
— Ostsee, 12-Seemeilen-Zone (12-sm-Zone), Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland.
Trasse vom Anlandungspunkt Lubmin zum Vorranggebiet für Windenergie "Westlich Adlergrund" in der östlichen Ostsee.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit Registrierungspflicht besteht, oder eines gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
2. Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach § 21 Abs. 1 und 4 SektVO für den Bewerber nicht vorliegen.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.2.1)) sind Mindestbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Vorlage aktueller Auskünfte der Hausbanken des Bewerbers (nicht älter als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
4. Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden.
5. Übergabe der Geschäftsberichte, alternativ der Bilanzen, der letzten beiden vollen Geschäftsjahre, sowie Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei vollen Geschäftsjahren.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.2.2) sind Mindestbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind mit den Bewerbungsunterlagen zu übergeben:
1. Nachweis der Erlaubnis nach §7 SprengG.
2. Nachweis eines Befähigungsscheines gemäß §20 SprengG für das fachtechnische Personal. Für den Fall, dass im Zuge der Präqualifizierung noch keine entsprechenden Unterlagen vorliegen, ist seitens des Bieters eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass diese spätestens mit der Angebotsabgabe nachgereicht werden.
2. Nachweis eines Befähigungsscheines gemäß §20 SprengG für das fachtechnische Personal. Für den Fall, dass im Zuge der Präqualifizierung noch keine entsprechenden Unterlagen vorliegen, ist seitens des Bieters eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass diese spätestens mit der Angebotsabgabe nachgereicht werden.
3. Nachweis eines Managementsystems nach ISO 9001 oder gleichwertig.
4. Detaillierter Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters durch Angabe von mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die erfolgreiche Durchführung von Projekten zur Kampfmittelbergung. Die Referenzen sind jeweils dem Flachwasserbereich (Wassertiefe bis 16m) bzw. dem Tiefwasserbereich (Wassertiefe >16m) zuzuordnen und sollen insbesondere folgende Randbedingungen erfüllen:
4. Detaillierter Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters durch Angabe von mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die erfolgreiche Durchführung von Projekten zur Kampfmittelbergung. Die Referenzen sind jeweils dem Flachwasserbereich (Wassertiefe bis 16m) bzw. dem Tiefwasserbereich (Wassertiefe >16m) zuzuordnen und sollen insbesondere folgende Randbedingungen erfüllen:
— Kampfmittelbergung in sehr harten und sehr weichen Böden (ausgeprägte Variabilität der Schichtausbildung mit unterschiedlichen Scher- und Druckfestigkeiten der anstehenden Böden).
— Bergungstiefe bis 4 m unter Gewässersohle.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.2.3) sind Mindestbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Verfahrens werden Bürgschaften verlangt, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgt in Euro, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen: Die Kommunikation und Dokumentation erfolgt in deutscher Sprache.
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist auf deutsch oder auf englisch möglich. Vertragssprache ist deutsch.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Felix Rasch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).