Kapazitätsunterstützung für die Interne Revision der KfW durch diverse Prüfungs- und Beratungsleistungen

Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW

Der Bereich Interne Revision (IR) der KfW benötigt für Revisionsprüfungen in den Kernbereichen des Bankgeschäfts (Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft und Compliance) (Los 1), im Bereich Bauvorhaben (Los 2), im Bereich IT-Revision und Projektmanagement (Los 3) sowie im Bereich Risikomanagement (Los 4) der KfW fallweise Prüfungsleistungen bzw. prüfungsnahe Beratungsleistungen von externen Prüfern. Zu diesem Zweck möchte die KfW für die Lose 1, 3 und 4 Rahmenvereinbarungen mit mehreren qualifizierten Unternehmen und für das Los 2 eine Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Unternehmen schließen. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die KfW ihren Bedarf durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. In den Losen 1, 3 und 4 werden diese im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben. Pro Einzelauftrag werden entsprechende Prüferteams benötigt. Die Zusammensetzung der Prüferteams obliegt grundsätzlich dem Rahmenvereinbarungspartner, wobei die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Prüfer einzuhalten sind.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 2 Jahre betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-05 Auftragsbekanntmachung
2015-07-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-07-06 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Interne Betriebsrevision
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Beratertagen pro Jahr für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird je Los – unverbindlich – wie folgt geschätzt:— Los 1: voraussichtlich 130 Beratertage pro Jahr;— Los 2: voraussichtlich 30 Beratertage pro Jahr;— Los 3: voraussichtlich 130 Beratertage pro Jahr;— Los 4: voraussichtlich 344 Beratertage pro Jahr.Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen kann aber höher oder geringer ausfallen.Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt in den Losen 1, 3 und 4 davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelaufträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelaufträge er tatsächlich erhält.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Interne Betriebsrevision 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
E-Mail: kfw_ir@mwp-berlin.de 📧
Fax: +49 3039925017 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 238-419323
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) abzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Denise Gerhardt, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 3039925017, E-Mail: kfw_ir@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen. (2) Angebote sind für ein oder für mehrere Lose zulässig. Für jedes Los ist ein gesondertes, vollständiges (d. h. ein den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen entsprechendes) und in sich geschlossenes Angebot abzugeben. Verweise auf das Angebot zu einem anderen Los sind unzulässig und können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. (3) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. (4) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. (5) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärung). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt. (6) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärung). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt. (7) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der im Angebot für den Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nach Ziffer III.2.3) (2) nachgefragten Berufserfahrungen und Abschlüsse vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen. (8) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal der Rahmenvertragspartner benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelaufträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelauftrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden dem/den Rahmenvertragspartner(n) in der Leistungsbeschreibung zum konkreten Einzelauftrag mitgeteilt. (9) Der Auftraggeber vergibt den Einzelauftrag in den Losen 1, 3 und 4 an denjenigen Rahmenvertragspartner, der das wirtschaftlichste Angebot nach den allgemeinen Zuschlagskriterien (§ 2 Abs. 5 der Rahmenvereinbarung) unterbreitet hat. Die Zuschlagskriterien werden in jedem Wettbewerb für einen Einzelauftrag separat bekannt gegeben. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien wird in jedem wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung der Einzelaufträge individuell festgelegt und ggf. um eine Bewertungsmatrix ergänzt. Sind bestimmte Zuschlagskriterien für die Vergabe des konkreten Einzelauftrages ohne erhebliche Bedeutung, kann der Auftraggeber festlegen, dass sie für den betreffenden Einzelauftrag keine Anwendung finden. (10) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen in § 22 der Rahmenvereinbarung für die Lose 1, 3 und 4 bzw. § 21 der Rahmenvereinbarung für das Los 2. (11) Die KfW hat ein sehr großes Interesse an der Unabhängigkeit ihres Abschlussprüfers und erteilt deshalb dem Abschlussprüfer unmittelbar vor und während dessen Prüfungstätigkeit keine Beratungsaufträge. Die hier für die Lose 1, 3 und 4 zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sehen deshalb jeweils vor, dass ein Rahmenvereinbarungspartner, der Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns ist oder wird, in dem Zeitraum zwischen der Erteilung des Zuschlages für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses bis zum Ende von dessen Ausführung von der Vergabe von Einzelaufträgen ausgeschlossen ist, und dass die einem Rahmenvereinbarungspartner erteilten Einzelaufträge gekündigt werden können, wenn der Rahmenvereinbarungspartner den Zuschlag für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses erhält. Die für das Los 2 zu vergebende Rahmenvereinbarung sieht vor, dass diese sowie auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge gekündigt werden können, wenn der Rahmenvereinbarungspartner den Zuschlag für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses erhält. Vor demselben Hintergrund sind auch Unteraufträge des Rahmenvereinbarungspartners an den Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns ausgeschlossen. (12) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bereich Interne Revision (IR) der KfW benötigt für Revisionsprüfungen in den Kernbereichen des Bankgeschäfts (Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft und Compliance) (Los 1), im Bereich Bauvorhaben (Los 2), im Bereich IT-Revision und Projektmanagement (Los 3) sowie im Bereich Risikomanagement (Los 4) der KfW fallweise Prüfungsleistungen bzw. prüfungsnahe Beratungsleistungen von externen Prüfern. Zu diesem Zweck möchte die KfW für die Lose 1, 3 und 4 Rahmenvereinbarungen mit mehreren qualifizierten Unternehmen und für das Los 2 eine Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Unternehmen schließen. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die KfW ihren Bedarf durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. In den Losen 1, 3 und 4 werden diese im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben. Pro Einzelauftrag werden entsprechende Prüferteams benötigt. Die Zusammensetzung der Prüferteams obliegt grundsätzlich dem Rahmenvereinbarungspartner, wobei die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Prüfer einzuhalten sind.
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Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 2 Jahre betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Prüfungs- und Beratungsleistungen in den Kernbereichen des Bankgeschäfts (Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft und Compliance)
Kurze Beschreibung:
Der Bereich Interne Revision (IR) der KfW benötigt für Revisionsprüfungen in den Kernbereichen des Bankgeschäfts (Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft und Compliance) der KfW fallweise Prüfungsleistungen bzw. prüfungsnahe Beratungsleistungen von externen Prüfern. Zu diesem Zweck möchte die KfW für Los 1 Rahmenvereinbarungen mit 3 qualifizierten Unternehmen schließen. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die KfW ihren Bedarf durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken, die im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben werden. Hierzu werden pro Einzelauftrag entsprechende Prüferteams benötigt. Die Zusammensetzung der Prüferteams obliegt grundsätzlich dem Rahmenvereinbarungspartner, wobei die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Prüfer einzuhalten
sind.A) Fachliches Umfeld:Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bilden die Kernbereiche des Bankgeschäfts, die sich in die Prüfungsgebiete/Qualifikationsrollen:— Rechnungswesen,— Handel und Refinanzierung,— Kreditgeschäft und— Complianceaufteilen.B) Anforderungen an die Berater:Im Los 1 werden 4 Senioritätsstufen unterschieden:— Consultant,— Senior Consultant,— Manager und— Partner.
sind.
A) Fachliches Umfeld:
Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bilden die Kernbereiche des Bankgeschäfts, die sich in die Prüfungsgebiete/Qualifikationsrollen:
— Rechnungswesen,
— Handel und Refinanzierung,
— Kreditgeschäft und
— Compliance
aufteilen.
B) Anforderungen an die Berater:
Im Los 1 werden 4 Senioritätsstufen unterschieden:
— Consultant,
— Senior Consultant,
— Manager und
— Partner.
Menge oder Umfang: Geplant ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit 3 qualifizierten Unternehmen.Der Bedarf an Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 130 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:— ca. 33 Beratertage Consultant,— ca. 47 Beratertage Senior Consultant,— ca. 47 Beratertage Manager,— ca. 3 Beratertage Partner.Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen kann aber höher oder geringer ausfallen.Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung.
Geplant ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit 3 qualifizierten Unternehmen.
Der Bedarf an Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 130 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:
— ca. 33 Beratertage Consultant,
— ca. 47 Beratertage Senior Consultant,
— ca. 47 Beratertage Manager,
— ca. 3 Beratertage Partner.
Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen kann aber höher oder geringer ausfallen.
Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Prüfungs- und Beratungsleistungen im Bereich Bauvorhaben
Kurze Beschreibung:
Der Bereich Interne Revision (IR) der KfW benötigt für Revisionsprüfungen im Bereich Bauvorhaben der KfW fallweise Prüfungsleistungen bzw. prüfungsnahe Beratungsleistungen von externen Prüfern. Zu diesem Zweck möchte die KfW für Los 2 eine Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Unternehmen schließen. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung wird die KfW ihren Bedarf durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. Hierzu werden pro Einzelauftrag entsprechende Prüferteams benötigt. Die Zusammensetzung der Prüferteams obliegt grundsätzlich dem Rahmenvereinbarungspartner, wobei die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Prüfer einzuhalten
sind.A) Fachliches Umfeld:Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bildet das Prüfungsgebiet/die Qualifikationsrolle Bauvorhaben.B) Anforderungen an die Berater:Im Los 2 werden 3 Senioritätsstufen unterschieden:— Consultant,— Senior Consultant und— Manager.
sind.
Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bildet das Prüfungsgebiet/die Qualifikationsrolle Bauvorhaben.
Im Los 2 werden 3 Senioritätsstufen unterschieden:
— Senior Consultant und
— Manager.
Menge oder Umfang: Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Unternehmen.Der Bedarf an Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 30 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:— ca. 8 Beratertage Consultant,— ca. 11 Beratertage Senior Consultant,— ca. 11 Beratertage Manager.Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen kann aber höher oder geringer ausfallen.Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung.
Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Unternehmen.
Der Bedarf an Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 30 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:
— ca. 8 Beratertage Consultant,
— ca. 11 Beratertage Senior Consultant,
— ca. 11 Beratertage Manager.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Prüfungs- und Beratungsleistungen im Bereich IT-Revision und Projektmanagement
Kurze Beschreibung:
Der Bereich Interne Revision (IR) der KfW benötigt für Revisionsprüfungen im Bereich IT-Revision und Projektmanagement der KfW fallweise Prüfungsleistungen bzw. prüfungsnahe Beratungsleistungen von externen Prüfern. Zu diesem Zweck möchte die KfW für Los 3 Rahmenvereinbarungen mit 3 qualifizierten Unternehmen schließen. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die KfW ihren Bedarf durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken, die im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben werden. Hierzu werden pro Einzelauftrag entsprechende Prüferteams benötigt. Die Zusammensetzung der Prüferteams obliegt grundsätzlich dem Rahmenvereinbarungspartner, wobei die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Prüfer einzuhalten
sind.A) Fachliches Umfeld:Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bildet der Bereich IT-Revision und Projektmanagement, der sich in die Prüfungsgebiete/Qualifikationsrollen:— IT-Revision und— Projektmanagementaufteilt.B) Anforderungen an die Berater:Im Los 3 werden 4 Senioritätsstufen unterschieden:— Consultant,— Senior Consultant,— Manager und— Partner.
sind.
Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bildet der Bereich IT-Revision und Projektmanagement, der sich in die Prüfungsgebiete/Qualifikationsrollen:
— IT-Revision und
— Projektmanagement
aufteilt.
Im Los 3 werden 4 Senioritätsstufen unterschieden:
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Prüfungs- und Beratungsleistungen im Bereich Risikomanagement
Kurze Beschreibung:
Der Bereich Interne Revision (IR) der KfW benötigt für Revisionsprüfungen im Bereich Risikomanagement der KfW fallweise Prüfungsleistungen bzw. prüfungsnahe Beratungsleistungen von externen Prüfern. Zu diesem Zweck möchte die KfW für Los 4 Rahmenvereinbarungen mit 3 qualifizierten Unternehmen schließen. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die KfW ihren Bedarf durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken, die im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben werden. Hierzu werden pro Einzelauftrag entsprechende Prüferteams benötigt. Die Zusammensetzung der Prüferteams obliegt grundsätzlich dem Rahmenvereinbarungspartner, wobei die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Prüfer einzuhalten
sind.A) Fachliches Umfeld:Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bildet der Bereich Risikomanagement, der sich in die Prüfungsgebiete/Qualifikationsrollen:— Gesamtbankrisikosteuerung,— Ratingverfahren und Pricing,— Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten,— Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung und— Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagementaufteilt.B) Anforderungen an die Berater:Im Los 4 werden 4 Senioritätsstufen unterschieden:— Consultant,— Senior Consultant,— Manager und— Partner.
sind.
Den Schwerpunkt der Prüfungs- und Beratungsleistungen bildet der Bereich Risikomanagement, der sich in die Prüfungsgebiete/Qualifikationsrollen:
— Gesamtbankrisikosteuerung,
— Ratingverfahren und Pricing,
— Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten,
— Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung und
— Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement
Im Los 4 werden 4 Senioritätsstufen unterschieden:
Menge oder Umfang: Geplant ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit 3 qualifizierten Unternehmen.Der Bedarf an Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 344 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:— ca. 96 Beratertage Consultant,— ca. 121 Beratertage Senior Consultant,— ca. 121 Beratertage Manager,— ca. 6 Beratertage Partner.Der tatsächliche Bedarf an Beratertagen kann aber höher oder geringer ausfallen.Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.1) sowie Vergabeunterlage Teil D Leistungsbeschreibung.
Der Bedarf an Beratertagen für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird – unverbindlich – auf voraussichtlich 344 Beratertage pro Jahr geschätzt, davon:
— ca. 96 Beratertage Consultant,
— ca. 121 Beratertage Senior Consultant,
— ca. 121 Beratertage Manager,
— ca. 6 Beratertage Partner.
Der Bedarf an Beratertagen pro Jahr für die Durchführung der geplanten Einzelaufträge wird je Los – unverbindlich – wie folgt geschätzt:
— Los 1: voraussichtlich 130 Beratertage pro Jahr;
— Los 2: voraussichtlich 30 Beratertage pro Jahr;
— Los 3: voraussichtlich 130 Beratertage pro Jahr;
— Los 4: voraussichtlich 344 Beratertage pro Jahr.
Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt in den Losen 1, 3 und 4 davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelaufträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelaufträge er tatsächlich erhält.
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Beschreibung der Optionen:
Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt maximal 4 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VSt.Nr. 52/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zu:
(a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Prüfungstätigkeit/Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in den Bereichen Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft und Compliance bei Los 1, in dem Bereich Bauvorhaben bei Los 2, in dem Bereich IT-Revision und Projektmanagement bei Los 3 bzw. in dem Bereich Risikomanagement (Gesamtbankrisikosteuerung, Ratingverfahren und Pricing, Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten, Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung sowie Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement) bei Los 4);
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(b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau).
(2) Erklärung des Unternehmens, dass:
— es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht in Liquidation befindet,
— es nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— es nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— es Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
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— es den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
„§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht“
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— es in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105)
unterstützt und achtet.
— es den folgenden Wortlaut der Rahmenvereinbarungsbedingungen zur „Überprüfung des Personals durch den Rahmenvereinbarungspartner“ zur Kenntnis genommen hat:
„(1) Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und unter Beachtung der einschlägigen Gesetze seine Mitarbeiter überprüfen, bevor er sie im Rahmen dieser Vereinbarung einsetzt.
(2) Die Überprüfung besteht aus den folgenden Maßnahmen (zusammen „Background Check“):
(a) Überprüfung der Identität (z.B. durch Abgleich des Reisepasses oder des Personalausweises des jeweiligen Mitarbeiters);
(b) Überprüfung der akademischen Zeugnisse des Mitarbeiters (z. B. durch Anforderung von Kopien);
(c) Überprüfung der vom Mitarbeiter mitgeteilten Referenzen;
(d) Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses des Mitarbeiters und
(e) Überprüfung ob eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, soweit erforderlich.
(3) Sollte ein überprüfter Mitarbeiter wegen eines Vergehens oder Verbrechens verurteilt worden sein, die vom Mitarbeiter mitgeteilten Informationen sich als falsch erweisen oder dessen Arbeitstätigkeit am geplanten Einsatzort mangels Arbeitserlaubnis nicht zulässig sein, so wird der Rahmenvereinbarungspartner:
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(a) wenn der betreffende Mitarbeiter noch nicht eingeteilt ist, diesen für die Tätigkeit für die KfW nicht einteilen, soweit nicht anders mit der KfW schriftlich vereinbart wurde; oder
(b) sollte der Mitarbeiter bereits für die KfW eingesetzt sein, dessen Einsatz in Abstimmung mit der KfW unverzüglich beenden.
(4) Unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts wird der Rahmenvereinbarungspartner sämtliche Informationen aus der Durchführung des Background Check vorhalten und bei Aufforderung durch die KfW durch Vorlage geeigneter Nachweise belegen, dass dieser Background Check ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurde“.
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und, dass es diese im Falle der Auftragserteilung einhalten wird.
(3) Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers ist ein aktueller Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes vorzulegen, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013).
(2) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013).
Mindestanforderungen:
— Los 1: der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft und Compliance muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 200 000 EUR pro Jahr betragen.
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— Los 2: der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in dem Bereich Bauvorhaben muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 50 000 EUR pro Jahr betragen.
— Los 3: der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in dem Bereich IT-Revision und Projektmanagement muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 200 000 Euro pro Jahr betragen.
— Los 4: der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in dem Bereich Risikomanagement (Gesamtbankrisikosteuerung, Ratingverfahren und Pricing, Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten, Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung sowie Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement) muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 200 000 EUR pro Jahr betragen.
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(3) Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 4 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und zweifach jahresmaximiert. Für den Fall, dass eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
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Mindeststandards:
Die in Ziffer III.2.2) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden. Losbezogene Mindestanforderungen müssen jeweils nur in dem loszugehörigen Angebot erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zur Anzahl der aktuell, d. h. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren deutschsprachigen Fachkräfte aufgegliedert nach Senioritätsstufen/Qualifikationsrollen („verfügbar“ bedeutet für nicht angestellte Mitarbeiter, z. B. für Personaldienstleister: letzter Kontakt nicht älter als 6 Monate und Kontaktdaten und -pflege in eigener Datenbank).
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Mindestanforderungen:
— Los 1: insgesamt mindestens 13 verfügbare Berater, davon aus jeder Qualifikationsrolle (Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft sowie Compliance) mindestens 3 Berater, die Senioritätsstufen Consultant, Senior Consultant und Manager müssen in jeder Qualifikationsrolle vertreten sein, mindestens ein Partner muss vertreten sein.
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— Los 2: insgesamt mindestens 3 verfügbare Berater, die Senioritätsstufen Consultant, Senior Consultant und Manager müssen vertreten sein.
— Los 3: insgesamt mindestens 7 verfügbare Berater, davon aus jeder Qualifikationsrolle (IT-Revision sowie Projektmanagement) mindestens 3 Berater, die Senioritätsstufen Consultant, Senior Consultant und Manager müssen in jeder Qualifikationsrolle vertreten sein, mindestens ein Partner muss vertreten sein.
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— Los 4: insgesamt mindestens 19 verfügbare Berater, davon aus den Qualifikationsrollen Gesamtbankrisikosteuerung, Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten, Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung sowie Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement jeweils mindestens 3 Berater und aus der Qualifikationsrolle Ratingverfahren und Pricing mindestens 6 Berater, die Senioritätsstufen Consultant, Senior Consultant und Manager müssen bei den Qualifikationsrollen Gesamtbankrisikosteuerung, Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten, Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung sowie Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement jeweils mindestens einfach und bei der Qualifikationsrolle Ratingverfahren und Pricing mindestens zweifach vertreten sein, mindestens ein Partner muss vertreten sein.
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(2) Jeweils ein Muster-CV eines verfügbaren Beraters für jede ausgeschriebene Qualifikationsrolle und Senioritätsstufe (sowie in Los 4 (zusätzlich) dreier verfügbarer Berater der Senioritätsstufen Consultant, Senior Consultant und Manager für die Qualifikationsrolle Ratingverfahren und Pricing):
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— Los 1:
(1) Consultant Rechnungswesen,
(2) Senior Consultant Rechnungswesen,
(3) Manager Rechnungswesen,
(4) Consultant Handel und Refinanzierung,
(5) Senior Consultant Handel und Refinanzierung,
(6) Manager Handel und Refinanzierung,
(7) Consultant Kreditgeschäft,
(8) Senior Consultant Kreditgeschäft,
(9) Manager Kreditgeschäft,
(10) Consultant Compliance,
(11) Senior Consultant Compliance,
(12) Manager Compliance,
(13) Partner.
— Los 2:
(1) Consultant,
(2) Senior Consultant,
(3) Manager.
— Los 3:
(1) Consultant IT-Revision,
(2) Senior Consultant IT-Revision,
(3) Manager IT-Revision,
(4) Consultant Projektmanagement,
(5) Senior Consultant Projektmanagement,
(6) Manager Projektmanagement,
(7) Partner.
— Los 4:
(1) Consultant Gesamtbankrisikosteuerung,
(2) Senior Consultant Gesamtbankrisikosteuerung,
(3) Manager Gesamtbankrisikosteuerung,
(4) Consultant Ratingverfahren und Pricing,
(5) Consultant Ratingverfahren und Pricing,
(6) Senior Consultant Ratingverfahren und Pricing,
(7) Senior Consultant Ratingverfahren und Pricing,
(8) Manager Ratingverfahren und Pricing,
(9) Manager Ratingverfahren und Pricing,
(10) Consultant Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten,
(11) Senior Consultant Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten,
(12) Manager Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten,
(13) Consultant Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung,
(14) Senior Consultant Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung,
(15) Manager Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung,
(16) Consultant Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement,
(17) Senior Consultant Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement,
(18) Manager Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement,
(19) Partner
jeweils mit folgenden Angaben/Nachweisen:
(a) Persönlicher Lebenslauf (Name, Ausbildung, Hochschulabschluss, Beruf, Zertifizierungen),
(b) Beruflicher Lebenslauf (Berufserfahrungen/Projektschwerpunkte) mit Angaben zu Zeitraum, Unternehmen, Schwerpunkte der Tätigkeit, Prüfungs- und Einsatzgebiet,
(c) Projektmitarbeiten, insbesondere im los- und rollenspezifischen Bereich mit Angaben zu Auftraggeber, Zeitraum, Schwerpunkte der Tätigkeit, Prüfungsgebiet, Bereich, Prüfungsgegenstand, Art der Tätigkeit (prüferisch/beratend), Anzahl der Projekttage,
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(d) Angaben zur Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift.
(1) Die Berater aller Qualifikationsrollen und Senioritätsstufen müssen:
— über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Rechtswissenschaften oder vergleichbare Ausbildung (z. B. BA, VWA) verfügen,
— über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
(2) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Rechnungswesen muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Rechnungswesen verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) in dem Prüfungsgebiet Rechnungswesen nachweisen können.
(3) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Rechnungswesen muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Rechnungswesen bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
— mindestens ein Projekt im Bereich Meldewesen mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR nachweisen können.
(4) Ein Manager im Prüfungsgebiet Rechnungswesen muss
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Rechnungswesen bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Rechnungswesen aus den letzten drei Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR und Tätigkeitsschwerpunkten in:
(a) Fachliche Leitung von Prüfungen/Beratungsprojekten vor Ort,
(b) Qualitätssicherung von Prüfungsergebnissen sowie
(c) Ressourcenplanung und Steuerung von Prüfungsteams
nachweisen können.
(5) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung nachweisen können.
(6) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
— mindestens 1 Projekt im Bereich Derivatehandel mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR nachweisen können.
(7) Ein Manager im Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung muss
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR und Tätigkeitsschwerpunkten in:
(c) Ressourcenplanung und Steuerung von Prüfungsteams nachweisen können.
(8) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Kreditgeschäft muss
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Kreditgeschäft verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Kreditgeschäft nachweisen können.
(9) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Kreditgeschäft muss
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Kreditgeschäft bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
— mindestens 1 Projekt im Bereich Kreditprüfung bezüglich Entwicklungskredite/Entwicklungshilfe mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) nachweisen können.
(10) Ein Manager im Prüfungsgebiet Kreditgeschäft muss
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Kreditgeschäft bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Kreditgeschäft aus den letzten drei Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR und Tätigkeitsschwerpunkten in:
(11) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Compliance muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Compliance verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Compliance nachweisen können.
(12) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Compliance muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Compliance bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
— mindestens 1 Projekt im Bereich Betrugsprävention mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten drei Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR nachweisen können.
(13) Ein Manager im Prüfungsgebiet Compliance muss:
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Compliance bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Compliance aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR und Tätigkeitsschwerpunkten in:
(14) Ein Partner muss:
— über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Leitung komplexer Prüfungs- und Beratungsprojekte verfügen,
— mindestens 3 Projekte bei unterschiedlichen Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR als Partner gesamtverantwortlich für den Auftrag auf Seiten des Auftragnehmers nachweisen können.
(1) Die Berater aller Senioritätsstufen müssen:
— über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur(Hochbau) oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master verfügen,
(2) Ein Consultant muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Baurevision verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) in dem Prüfungsgebiet Baurevision nachweisen können.
(3) Ein Senior Consultant muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Baurevision von Bürogebäuden verfügen,
— mindestens ein Projekt im Prüfungsgebiet Baurevision mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei hinsichtlich der Größenordnung (Baukosten mindestens 40 000 000 EUR oder mindestens 350 Büroarbeitsplätze) vergleichbarer Bauvorhaben nachweisen können.
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(4) Ein Manager muss:
— über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten im Prüfungsgebiet Baurevision von Bürogebäuden verfügen,
— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Baurevision aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei hinsichtlich der Größenordnung (Baukosten mindestens 40 000 000 EUR oder mindestens 350 Büroarbeitsplätze) vergleichbarer Bauvorhaben und Tätigkeitsschwerpunkten in:
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(2) Ein Consultant im Prüfungsgebiet IT-Revision muss:
— über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik oder sonstiger Studiengänge mit IT-Ausrichtung oder vergleichbare Ausbildung (z. B. BA, VWA) verfügen,
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet IT-Revision verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) in dem Prüfungsgebiet IT-Revision nachweisen können.
(3) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet IT-Revision muss
— über mindestens eine einschlägige Zertifizierung (z. B. CISA, CISM, SAP-Zertifizierung) verfügen,
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet IT-Revision bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
— mindestens ein Projekt im Bereich SAP mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR nachweisen können.
(4) Ein Manager im Prüfungsgebiet IT-Revision muss
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet IT-Revision bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet IT-Revision aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR und Tätigkeitsschwerpunkten in:
(5) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Projektmanagement muss
— über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung (z. B. BA, VWA) verfügen,
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Projektmanagement verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Projektmanagement nachweisen können.
(6) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Projektmanagement muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Projektmanagement bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
— mindestens ein Projekt im Bereich Revision Projektmanagement mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. Euro nachweisen können.
(7) Ein Manager im Prüfungsgebiet Projektmanagement muss:
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Projektmanagement bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Projektmanagement aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR und Tätigkeitsschwerpunkten in:
(8) Ein Partner muss:
(2) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) in dem Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung nachweisen können.
(3) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens ein Projekt im Bereich Gesamtbankrisikosteuerung mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten nachweisen können.
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(4) Ein Manager im Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung muss
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Gesamtbankrisikosteuerung aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten und Tätigkeitsschwerpunkten in:
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(5) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing nachweisen können.
(6) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens ein Projekt im Bereich Ratingverfahren und Pricing mit mindestens 25 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten nachweisen können.
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(7) Ein Manager im Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing muss:
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing aus den letzten drei Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten und Tätigkeitsschwerpunkten in:
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(8) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten nachweisen können.
(9) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens ein Projekt im Bereich Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten nachweisen können.
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(10) Ein Manager im Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten muss:
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten und Tätigkeitsschwerpunkten in:
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(11) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung muss:
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung nachweisen können.
(12) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens ein Projekt im Bereich Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten nachweisen können.
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(13) Ein Manager im Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung muss:
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung aus den letzten drei Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten und Tätigkeitsschwerpunkten in:
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(14) Ein Consultant im Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement muss
— über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement verfügen,
— Projektmitarbeiten von mindestens 15 Projekttagen in den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) im Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement nachweisen können.
(15) Ein Senior Consultant im Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement muss:
— über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens ein Projekt im Bereich Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement mit mindestens 15 Projekttagen aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten nachweisen können.
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(16) Ein Manager im Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement muss:
— über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Leitung von Prüfungen bzw. von Beratungsprojekten in dem Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement bei hinsichtlich der Größenordnung (Bilanzsumme mindestens 70 Mrd. EUR) vergleichbaren Finanzinstituten oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten verfügen,
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— mindestens 2 Projekte in dem Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement aus den letzten 3 Jahren (Projektabschluss nicht vor 2011) bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten und Tätigkeitsschwerpunkten in:
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(17) Ein Partner muss:
— mindestens drei Projekte bei unterschiedlichen Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten als Partner gesamtverantwortlich für den Auftrag auf Seiten des Auftragnehmers nachweisen können.
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(3) Je losbezogenem Prüfungsgebiet (Los 1: Rechnungswesen, Handel und Refinanzierung, Kreditgeschäft sowie Compliance; Los 2: Baurevision; Los 3: IT-Revision sowie Projektmanagement; Los 4: Gesamtbankrisikosteuerung, Ratingverfahren und Pricing, Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten, Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung sowie Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement) mindestens 2 Referenzen, jeweils mit Angaben zum Auftraggeber (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, Email), Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto, Leistungszeitraum, aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung (Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad), die Anzahl der Beratertage im jeweiligen Bereich/Prüfungsgebiet, die Art der erbrachten Leistungen (Prüfungsdurchführungen, prüfungsnahe Beratungsleistungen, andere Leistungen), das Prüfungsgebiet der erbrachten Leistungen sowie nähere Angaben zum Auftraggeber (Finanzinstitut mit einer Bilanzsumme von weniger als 70 Mrd. EUR, Finanzinstitut mit einer Bilanzsumme von 70 Mrd. EUR oder mehr, gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuftes systemrelevantes Finanzinstitut, kein Finanzinstitut) und nähere Angaben zum Prüfungsgegenstand (Neu- oder Umbauprojekte von Bürogebäuden mit einem Kostenvolumen von mindestens 40 Mio. EUR oder mindestens 350 Büroarbeitsplätzen; Revisionsleistungen hinsichtlich der Beauftragung von Bauleistungen im Rahmen von EU-Vergaben).
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(1) die Referenzprojekte dürfen nicht vor dem Jahr 2011 abgeschlossen/beendet worden sein,
(2) Mindestanzahl an Referenzen: mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Rechnungswesen, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Handel und Refinanzierung, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Kreditgeschäft, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Compliance,
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(3) Referenzen pro Prüfungsgebiet müssen bei mindestens 2 verschiedenen Finanzinstituten erbracht worden sein,
(4) Referenzen müssen bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mind. 70 Mrd. EUR erbracht worden sein,
(5) mindestens 1 Referenz pro Prüfungsgebiet muss ein Volumen von mindestens 30 Personentagen aufweisen,
(6) mindestens 1 Referenz pro Prüfungsgebiet muss Prüfungsdurchführungen umfassen,
(7) mindestens 1 Referenz pro Prüfungsgebiet muss prüfungsnahe Beratungsleistungen umfassen.
(2) Mindestanzahl an Referenzen: mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Baurevision,
(3) Referenzen müssen bei mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern erbracht worden sein,
(4) Referenzen müssen Neu- oder Umbauprojekte von Bürogebäuden mit einem Kostenvolumen von mindestens 40 000 000 EUR oder mindestens 350 Büroarbeitsplätzen aufweisen,
(5) mindestens 1 Referenz muss ein Volumen von mindestens 30 Personentagen aufweisen,
(6) mindestens 1 Referenz muss Revisionsleistungen hinsichtlich der Beauftragung von Bauleistungen im Rahmen von EU-Vergaben umfassen.
(2) Mindestanzahl an Referenzen: mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet
IT-Revision, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Projektmanagement,
Gesamtbankrisikosteuerung, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Ratingverfahren und Pricing, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Risikomanagement Finanzinstitutionen/Staaten, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Markt- und Liquiditätsrisikomanagement/Marktnahe Fair Value Bewertung, mindestens 2 Referenzen zu Prüfungen bzw. prüfungsnahen Beratungsleistungen aus dem Prüfungsgebiet Operationelle und Reputationsrisiken/Notfall- und Krisenmanagement,
(4) Referenzen müssen bei Finanzinstituten mit einer Bilanzsumme von mind. 70 Mrd. EUR oder gemäß Financial Stability Board (FSB) eingestuften systemrelevanten Finanzinstituten erbracht worden sein,
(5) mindestens 1 Referenz pro Prüfungsgebiet muss ein Volumen von mindestens 35 Personentagen aufweisen,
Mindeststandards:
Die in Ziffer III.2.3) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden. Losbezogene Mindestanforderungen müssen jeweils nur in dem loszugehörigen Angebot erfüllt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu den unter Ziffer III.2.2) (3) genannten Bedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie müssen mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in welcher die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind und erklärt wird, dass:
— im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Frau Gerhardt
Name: Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt.Nr. 52/14
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) abzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Denise Gerhardt, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 3039925017, E-Mail: kfw_ir@mwp-berlin.de. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen.
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(2) Angebote sind für ein oder für mehrere Lose zulässig. Für jedes Los ist ein gesondertes, vollständiges (d. h. ein den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen entsprechendes) und in sich geschlossenes Angebot abzugeben. Verweise auf das Angebot zu einem anderen Los sind unzulässig und können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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(3) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(4) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
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(5) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärung). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt.
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(6) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärung). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt.
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(7) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der im Angebot für den Einzelauftrag konkret angebotenen Berater in einem Termin oder einer Telefonkonferenz zu verifizieren. In diesem Termin müssen die Berater, die die Leistung ausführen sollen, anwesend sein. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nach Ziffer III.2.3) (2) nachgefragten Berufserfahrungen und Abschlüsse vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen.
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(8) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Beraterpersonal der Rahmenvertragspartner benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelaufträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Beratungsleistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Berater während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelauftrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Berater werden dem/den Rahmenvertragspartner(n) in der Leistungsbeschreibung zum konkreten Einzelauftrag mitgeteilt.
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(9) Der Auftraggeber vergibt den Einzelauftrag in den Losen 1, 3 und 4 an denjenigen Rahmenvertragspartner, der das wirtschaftlichste Angebot nach den allgemeinen Zuschlagskriterien (§ 2 Abs. 5 der Rahmenvereinbarung) unterbreitet hat. Die Zuschlagskriterien werden in jedem Wettbewerb für einen Einzelauftrag separat bekannt gegeben. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien wird in jedem wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung der Einzelaufträge individuell festgelegt und ggf. um eine Bewertungsmatrix ergänzt. Sind bestimmte Zuschlagskriterien für die Vergabe des konkreten Einzelauftrages ohne erhebliche Bedeutung, kann der Auftraggeber festlegen, dass sie für den betreffenden Einzelauftrag keine Anwendung finden.
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(10) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland, veröffentlicht auf der jeweils hierfür vom statistischen Bundesamt vorgesehenen Internetseite, nach den weiteren Regelungen in § 22 der Rahmenvereinbarung für die Lose 1, 3 und 4 bzw. § 21 der Rahmenvereinbarung für das Los 2.
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(11) Die KfW hat ein sehr großes Interesse an der Unabhängigkeit ihres Abschlussprüfers und erteilt deshalb dem Abschlussprüfer unmittelbar vor und während dessen Prüfungstätigkeit keine Beratungsaufträge. Die hier für die Lose 1, 3 und 4 zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sehen deshalb jeweils vor, dass ein Rahmenvereinbarungspartner, der Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns ist oder wird, in dem Zeitraum zwischen der Erteilung des Zuschlages für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses bis zum Ende von dessen Ausführung von der Vergabe von Einzelaufträgen ausgeschlossen ist, und dass die einem Rahmenvereinbarungspartner erteilten Einzelaufträge gekündigt werden können, wenn der Rahmenvereinbarungspartner den Zuschlag für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses erhält. Die für das Los 2 zu vergebende Rahmenvereinbarung sieht vor, dass diese sowie auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge gekündigt werden können, wenn der Rahmenvereinbarungspartner den Zuschlag für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses erhält. Vor demselben Hintergrund sind auch Unteraufträge des Rahmenvereinbarungspartners an den Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns ausgeschlossen.
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(12) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 238-419323 (2014-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 131-241097
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 238-419323
ABl. S-Ausgabe: 131

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-02 📅
Name: BDO AG Wirtschaftschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Fuhlentwiete 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Franklinstraße 50
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486

3️⃣
Name: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postleitzahl: 60327

4️⃣

5️⃣
Name: Protiviti GmbH
Postanschrift: Taunusanlage 17
Postleitzahl: 60325
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
5

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 131-241097 (2015-07-06)
Ergänzende Angaben (2015-07-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Einreichungsfrist: 2015-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 132-243157
ABl. S-Ausgabe: 132
Quelle: OJS 2015/S 132-243157 (2015-07-06)