Kauf und Auslieferung von ca. 17 000 MGB 120 l, ca. 2 450 MGB 240 l incl. Transponder FDX, ca. 76 4-Rad-Gefäße 1 100 l nach EN 840

Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis (ZVA)

Kauf und Auslieferung von Müllgroßbehältern an Grundstücke, 2- und 4-Rad 120 l/240 l/1 100 l grau bzw. schwarz mit entsprechend gleichfarbigem Deckel oder grüne Deckel mit montierten Transpondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only).
Ca. 200 2-Rad-Gefäße sind ohne Transponder und gestapelt auszuliefern. Lieferort: Adresse des ZVA.
Die 4-Rad-Gefäße sind ebenfalls an den gleichen Ort und ohne Transponder auszuliefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelbehälter
Menge oder Umfang:
Müllgroßbehälter (MGB) 120 l: ca. 17 000 Stück mit Transponder und Barcode incl., Auslieferung an den GrundstückenMüllgroßbehälter (MGB) 240 l: ca. 2 450 Stück mit Transponder und Barcode incl. Auslieferung an den GrundstückenMüllgroßbehälter (MGB) 120 l: ca. 170 Stück ohne Transponder und Barcode incl., Auslieferung an den AG (gestapelt).Müllgroßbehälter (MGB) 240 l: ca. 30 Stück ohne Transponder und Barcode incl. Auslieferung an den AG (gestapelt)Müllgroßbehälter (MGB) 1 100 l: ca. 76 Stück ohne Transponder und Barcode incl. Auslieferung an den AG2-Rad-GefäßeDie folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein:Behälter nach EN 840 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only) gemäß Angebot (Hersteller gemäß Angaben im Formular Referenzen Zuverlässigkeit Transponder).Es dürfen nur qualitativ hochwertige Müllbehälter und nur neue Gefäße aus HDPE – ausschließlich zertifizierte 1a Typware ohne Recycling-Anteil/Regenerat – verwendet werden. Der Behälter muss mit Chipnest und Transponder ausgestattet sein.Die vom AN zugesicherte Garantie beträgt mindestens 5 Jahre. Die Garantie schließt auch die zuverlässige Funktion der Transponder sowie deren dauerhafte Verbindung mit dem Behälter ein (bezieht sich auf die MGB mit Transpondern.Farbe: homogene, umweltverträgliche Einfärbung des Müllbehälters in grau bzw. schwarz, Deckel entweder grau/schwarz oder grün nach Maßgabe der Angaben des AGLärmminderung nach EU-Richtlinie 2000/14/EG: Die Behälter müssen nach den Schallleistungsbestimmungen für rollbare Müllbehälter gekennzeichnet sein. Das Prüfverfahren umfasst die Messung des Schallleistungspegels – Deckel zuschlagen, Deckel aufschlagen, Fahren des Behälters. Der Schallleistungspegel muss =LWA 92 dB betragen und CE-konform sein. Die für die CE-Konformitätserklärung erforderliche Geräuschmessung muss durch ein akkreditiertes Prüfinstitut nachgewiesen werden. Die Kennzeichnung (CE) muss auf dem Deckel des Behälters aufgebracht werden.Verrottungsfest, resistent gegenüber Frost, Wärme und Chemikalien und durch eine spezielle UV-Stabilisierung besonders alterungsbeständig.Die Behälter müssen den Anforderungen der Güterichtlinien der GGAWB RAL-GZ 951/1 oder gleichwertig entsprechen. Falls der AN nicht über das Gütesiegel verfügt, jedoch den Gleichwertigkeitsnachweis im Rahmen der Angebotslegung geführt hat, muss er die Prüfdokumentationen gemäß den Prüfvorgaben der RAL GZ 951/1 unverzüglich nach erfolgter Prüfung dem AG vorlegen.Die Frontaufnahme muss kompatibel zu Schüttungseinrichtungen mit Kammaufnahme entsprechend DIN 30731 sein.Der umlaufende, U-förmige Rand der MGB muss an der Vorderseite (Frontaufnahme) als durchgehender Stufenrand ausgebildet sein.Die Frontaufnahme ist an der Unterseite durch gitternetzartige Rippen zu verstärken.Der Korpus muss entsprechend den hohen Belastungen insbesondere im Front- und Heckbereich durch vertikale Sicken zur Verbesserung der Steifigkeit verstärkt sein.Der Behälter ist aus Gründen der Formstabilität nahtlos, vorzugsweise im Kompaktspritzgussverfahren, herzustellen.Räder/Achsen: Vollgummibereifte Räder, Achse aus vergütetem Stahl, korrosionsbeständig.4-Rad-GefäßeFür die 1 100 l-4-Rad-Gefäße gelten abweichend bzw. zusätzlich zu den obigen Anforderungen:Die Gefäße sind ohne Transponder und Barcodeaufkleber zu liefernAufnahmezapfen für Schüttungen mit Zapfenaufnahme, achssymmetrische Anordnung2 Räder mit EinzelradstoppHand-/Hebegriffe wechselbarAllseitig angeordnete Durchfassgriffe zum Rangieren der Behälter und aus Gründen der Arbeitssicherheit4 Räder mit mindestens 200 mm DurchmesserWasserablaufstutzenKunststoffbehälter (HDPE/UV-beständig) nach EN 840 + Revision 2004 mit Runddeckel und Deckel im DeckelBehälterkennzeichnung nach Vorgaben des AG gemäß Verdingungsunterlagen (Deckelprägung).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfallsammelbehälter 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis (ZVA)
Postanschrift: Am Breitenberg 1
Postleitzahl: 37290
Postort: Meißner-Weidenhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zva-wmk.de 🌏
E-Mail: info@zva-wmk.de 📧
Telefon: +49 5657989511 📞
Fax: +49 5657989530 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 083-144318
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Rechtsinstanz: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, Postfach, 64278 Darmstadt, Tel: +49 (6151)126348 oder 120, Fax: +49 (6151)125816 (normale Dienstzeiten), Fax: +49 (6151)126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) nachr. HAD-Ref. : 201/343 nachr. V-Nr/AKZ : ZVA 01/14
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf und Auslieferung von Müllgroßbehältern an Grundstücke, 2- und 4-Rad 120 l/240 l/1 100 l grau bzw. schwarz mit entsprechend gleichfarbigem Deckel oder grüne Deckel mit montierten Transpondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only).
Ca. 200 2-Rad-Gefäße sind ohne Transponder und gestapelt auszuliefern. Lieferort: Adresse des ZVA.
Die 4-Rad-Gefäße sind ebenfalls an den gleichen Ort und ohne Transponder auszuliefern.
Menge oder Umfang:
Müllgroßbehälter (MGB) 120 l: ca. 17 000 Stück mit Transponder und Barcode incl., Auslieferung an den Grundstücken
Müllgroßbehälter (MGB) 240 l: ca. 2 450 Stück mit Transponder und Barcode incl. Auslieferung an den Grundstücken
Müllgroßbehälter (MGB) 120 l: ca. 170 Stück ohne Transponder und Barcode incl., Auslieferung an den AG (gestapelt).
Müllgroßbehälter (MGB) 240 l: ca. 30 Stück ohne Transponder und Barcode incl. Auslieferung an den AG (gestapelt)
Müllgroßbehälter (MGB) 1 100 l: ca. 76 Stück ohne Transponder und Barcode incl. Auslieferung an den AG
2-Rad-Gefäße
Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein:
Behälter nach EN 840 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only) gemäß Angebot (Hersteller gemäß Angaben im Formular Referenzen Zuverlässigkeit Transponder).
Es dürfen nur qualitativ hochwertige Müllbehälter und nur neue Gefäße aus HDPE – ausschließlich zertifizierte 1a Typware ohne Recycling-Anteil/Regenerat – verwendet werden. Der Behälter muss mit Chipnest und Transponder ausgestattet sein.
Die vom AN zugesicherte Garantie beträgt mindestens 5 Jahre. Die Garantie schließt auch die zuverlässige Funktion der Transponder sowie deren dauerhafte Verbindung mit dem Behälter ein (bezieht sich auf die MGB mit Transpondern.
Farbe: homogene, umweltverträgliche Einfärbung des Müllbehälters in grau bzw. schwarz, Deckel entweder grau/schwarz oder grün nach Maßgabe der Angaben des AG
Lärmminderung nach EU-Richtlinie 2000/14/EG: Die Behälter müssen nach den Schallleistungsbestimmungen für rollbare Müllbehälter gekennzeichnet sein. Das Prüfverfahren umfasst die Messung des Schallleistungspegels – Deckel zuschlagen, Deckel aufschlagen, Fahren des Behälters. Der Schallleistungspegel muss =LWA 92 dB betragen und CE-konform sein. Die für die CE-Konformitätserklärung erforderliche Geräuschmessung muss durch ein akkreditiertes Prüfinstitut nachgewiesen werden. Die Kennzeichnung (CE) muss auf dem Deckel des Behälters aufgebracht werden.
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Verrottungsfest, resistent gegenüber Frost, Wärme und Chemikalien und durch eine spezielle UV-Stabilisierung besonders alterungsbeständig.
Die Behälter müssen den Anforderungen der Güterichtlinien der GGAWB RAL-GZ 951/1 oder gleichwertig entsprechen. Falls der AN nicht über das Gütesiegel verfügt, jedoch den Gleichwertigkeitsnachweis im Rahmen der Angebotslegung geführt hat, muss er die Prüfdokumentationen gemäß den Prüfvorgaben der RAL GZ 951/1 unverzüglich nach erfolgter Prüfung dem AG vorlegen.
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Die Frontaufnahme muss kompatibel zu Schüttungseinrichtungen mit Kammaufnahme entsprechend DIN 30731 sein.
Der umlaufende, U-förmige Rand der MGB muss an der Vorderseite (Frontaufnahme) als durchgehender Stufenrand ausgebildet sein.
Die Frontaufnahme ist an der Unterseite durch gitternetzartige Rippen zu verstärken.
Der Korpus muss entsprechend den hohen Belastungen insbesondere im Front- und Heckbereich durch vertikale Sicken zur Verbesserung der Steifigkeit verstärkt sein.
Der Behälter ist aus Gründen der Formstabilität nahtlos, vorzugsweise im Kompaktspritzgussverfahren, herzustellen.
Räder/Achsen: Vollgummibereifte Räder, Achse aus vergütetem Stahl, korrosionsbeständig.
4-Rad-Gefäße
Für die 1 100 l-4-Rad-Gefäße gelten abweichend bzw. zusätzlich zu den obigen Anforderungen:
Die Gefäße sind ohne Transponder und Barcodeaufkleber zu liefern
Aufnahmezapfen für Schüttungen mit Zapfenaufnahme, achssymmetrische Anordnung
2 Räder mit Einzelradstopp
Hand-/Hebegriffe wechselbar
Allseitig angeordnete Durchfassgriffe zum Rangieren der Behälter und aus Gründen der Arbeitssicherheit
4 Räder mit mindestens 200 mm Durchmesser
Wasserablaufstutzen
Kunststoffbehälter (HDPE/UV-beständig) nach EN 840 + Revision 2004 mit Runddeckel und Deckel im Deckel
Behälterkennzeichnung nach Vorgaben des AG gemäß Verdingungsunterlagen (Deckelprägung).
Referenznummer: ZVA 01/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berkatal, Herleshausen, Meinhard, Meißner, Ringgau, Waldkappel, Wanfried, Wehretal, Weißenborn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Fachkundenachweis:
Zertifizierung nach DIN ISO 9001, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis.
Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die geforderten Qualitätskriterien nach LB Nr. 4 (z.B. Gütesiegel RAL-GZ 951/1 der GGAWB) eingehalten werden. Falls der Bieter nicht über das Gütesiegel verfügt, so muss er die Gleichwertigkeit durch Vorlage der im Folgenden genannten Unterlagen nachweisen:
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Vorlage des Zertifikats und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840. In den vorzulegenden Dokumenten muss angegeben sein, nach welchen Prüfnormen geprüft wurde, ebenfalls muss deren Gültigkeitsdatum angegeben sein.
Vorlage der Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes nach ISO/IEC 17025. In der Urkunde muss eine Auflistung der Prüfnormen mit Datum enthalten sein.
Falls der Bieter über eine Zertifizierung nach Mark NF 253 verfügt, ist diese vorzulegen.
Vorlage der Eigenerklärung des Herstellers, dass die mitgeltenden Normen gemäß RAL-GZ 951/1 eingehalten werden.
Vorlage der Eigenerklärung des Herstellers der Erfüllung der Anforderungen des CE-Zeichens nach 2000/14/EG.
Vorlage des Prüfberichts zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle mit Angabe der Richtlinien.
Vorlage der Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum.
Vorlage des Prüfberichts zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1 mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum.
Vorlage des Überwachungsvertrags mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ 951/1.
Vorlage des Prüfberichts der letzten bestandenen Überwachungsprüfung, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Der Prüfbericht darf nicht älter als max.12 Monate sein. Der Prüfbericht muss die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten AWB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers enthalten.
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Das Unternehmen, welches für den Zuschlag als Erstbietender infrage kommt, muss dem AG für jedes Behältervolumen ein Muster-Gefäß zur Verfügung stellen. Der AG wird den Bieter kurzfristig auffordern, die entsprechenden Muster-Gefäße binnen 3 Werktagen zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen. Der Bieter ist verpflichtet, im Rahmen der Bemusterung zu belegen, dass die gestellten Kriterien und Anforderungen an die Gefäßqualität und Ausführung erfüllt sind. Liefer- und Bemusterungsort: Am Breitenberg 1, 37290 Meißner-Weidenhausen.
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Bezogen auf den Leistungsteil der Behälterverteilung sind folgende Nachweise zu erbringen:
Benennung von mindestens 2 Referenzen der vergangenen 24 Monate ab dem Tag der Angebotsabgabe von vergleichbaren Projekten der Verteilung von Gefäßen mit Benennung der Auftraggeber sowie jeweils eines Ansprechpartners mit Telefonnummer. Dazu ist das Formular Referenzen Behälterverteilung (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) zu verwenden. Hierbei gelten als vergleichbare Projekte diejenigen, bei denen mindestens 10.000 Müllgefäße innerhalb eines Monats verteilt wurden. Bezogen auf ein Referenzprojekt muss neben der Behälterverteilung die Verheiratung von Transponder und Barcode Leistungsbestandteil sein. Im Formular ist anzugeben, welches Referenzprojekt mit dem Leistungsteil der Verheiratung durchgeführt wurde.
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Mit dem Angebot muss der für die Behälterverteilung verantwortliche Projektleiter namentlich benannt werden (siehe Formular Referenzen Behälterverteilung, Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R). Wenn der Bieter diesen Projektleiter stellt, dann ist von ihm verbindlich zu erklären, dass der Projektleiter im Auftragsfall eingesetzt wird. Stellt der Nachunternehmer den Projektleiter, dann muss der Nachunternehmer verbindlich erklären, dass der von ihm Benannte im Projekt der Behälterverteilung im Projekt eingesetzt wird. Der Projektleiter muss die vom Bieter bzw. NU benannten Referenzprojekte persönlich geleitet haben.
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Mindestens ein Referenzschreiben, aus dem hervorgeht, dass der betreffende Auftraggeber mit der Leistung voll zufrieden war und die Leistung zuverlässig erbracht wurde. Das Referenzschreiben muss sich auf die Verteilung von Müllgefäßen incl. Verheiratung der Transponder mit den Behälter-Nrn. beziehen sowie auf Projekte, die vor weniger als 24 Monaten ab dem Tag der Angebotsabgabe abgeschlossen wurden. Hierbei muss das Referenzschreiben auch die Bestätigung enthalten, dass der/die für die Projektleitung benannte(n) das Projekt zur vollen Zufriedenheit geleitet hat/haben. Das Referenzschreiben darf nicht älter als 3 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – sein.
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Nachweis der Einsatzbewährung und Zuverlässigkeit des eingesetzten Transpondertyps gemäß dem Formular Referenzen Zuverlässigkeit Transponder (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R). Das Formular ist von einem Vertreter des Auftraggebers (in der Regel ist dies die öffentliche Hand/Kommunalgesellschaft/Zweckverband o. ä.), in dessen Gebiet der angegebene Transponder im gebührenscharfen Einsatz ist, zu unterschreiben. Dadurch wird bestätigt, dass der für den Einsatz geplante Transponder die erforderliche Zuverlässigkeit in der Praxis aufweist. Der vorzulegende Nachweis der Zuverlässigkeit des Transponders gemäß Formular bezieht sich ausschließlich auf die bestimmungsgemäße Funktion der Identifikation von Müllgefäßen, dass durch die Leseeinheit der Transponder korrekt ausgelesen werden kann. Fehlfunktionen der Leseeinheit sind damit nicht dem Transponder als Fehlfunktion zuzuordnen. Die Zuverlässigkeitsbestätigung darf nicht älter als ein Jahr sein (Datum der Ausstellung).
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Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
5 % des Brutto-Auftragswertes nach Angebot (Bürgschaft eines Kreditinstitutes o. ä.)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Lieferung bzw. Verteilung der Gefäße an die Grundstücke incl. Datenübergabe an den AG bzw. nach Übernahme der jeweiligen Teillieferungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.
Weiter ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach §1 GWB belegen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen in Höhe von 30 EUR incl. CD-R auf das Konto PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs, Ko-Nr. 095 365 1600 BLZ 820 800 00 oder IBAN DE76 82080000953651600, BIC DRESDEFF827, Commerzbank Weimar (vormals Dresdner Bank). Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigten Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Betrag wird quittiert.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wenderoth
Name: PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs
Postanschrift: Auf dem Wassergraben 18
Postort: Bad Sooden-Allendorf
Postleitzahl: 37242
Kontaktperson: Herrn Kuhs
Telefon: +49 565291627 📞
E-Mail: mail@paw-kuhs.de 📧
Fax: +49 565291629 📠
URL für weitere Informationen: http://www.paw-kuhs.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.paw-kuhs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-09-08 📅
Datum des Endes: 2014-10-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZVA 01/14
Zusätzliche Informationen
Rechtsinstanz: Vergabekammer des Landes Hessen
bei dem Regierungspräsidium Darmstadt,
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt,
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2,
Postfach, 64278 Darmstadt,
Tel: +49 (6151)126348 oder 120,
Fax: +49 (6151)125816 (normale Dienstzeiten),
Fax: +49 (6151)126834 (00:00 bis 24:00 Uhr)
nachr. HAD-Ref. : 201/343
nachr. V-Nr/AKZ : ZVA 01/14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 107 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1), die Telefon-Nr. Nr. VI.3) zu entnehmen
Quelle: OJS 2014/S 083-144318 (2014-04-25)