KHH Neubau Südbettenflügel

Oberhavel Kliniken GmbH

Neubau eines Bettenhauses für 90 Betten. Es ist vorgesehen, das Gebäude im November 2016 vollständig in Betrieb zu nehmen.
Das geplante Gebäude weist eine Grundfläche von ca. 2 300 m², eine Höhe von ca. 16 m über OK Gelände und ein Gebäudevolumen von ca. 37 000 m³ auf.
Es besteht aus einem ca. 110 m langen Gebäuderiegel in Ost-West-Ausrichtung, der durch einen orthogonalen dazu angeordneten Gebäudeteil mit einer Länge von ca. 30 m an das Bestandsgebäude angeschlossen wird. Beide Gebäudeteile sind ca. 17 m breit.
Das Bauwerk wird im Stahlbeton Skelettbau errichtet. Der Innenausbau erfolgt überwiegend mit Trockenbauwände und Decken. Die geschlossenen Fassadenteile werden mit WDVS Bekleidet, die Fenster in Holz ausgeführt. Es ist eine Dachdeckung aus Bitumen vorgesehen. Im weiteren Ausbau werden u. A. die Gewerke Estrich- und Bodenbeläge, Fliesen, Sanitär und ELT, Stark-und Schwachstrom, Malerarbeiten, Tischlerarbeiten, Metallbauarbeiten etc. auf der Baustelle tätig werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Es sind folgende Gewerke innerhalb des Angebotes zu erfassen:1) Baustelleneinrichtung: Sanitäreinheiten, Bauleitungscontainer, Bauzaun (ca. 300 m), Baustellenmedien (Strom und Wasser), Verkehrswegesicherung, Provisorische Baustraße (ca. 2 400 m²), Bauschließanlage, Baumschutz etc.,2) Gerüstarbeiten Nach DIN 18451: Fassadengerüst mit Dachdeckerfang (ca. 5 000 m²),3) Abbruch- Und Rückbauarbeiten Nach DIN 18459: Abbruch an Gebäudeanschluss Bestand (Türen und Fenster demontieren, Bodenbeläge aufnehmen, Öffnungen im Bestand herstellen etc.),4) Erdarbeiten Nach DIN 18300: Baugrubenaushub (ca. 2 000 m²), Verdichtung Sohle (ca. 2 400 m²),5) Beton- Und Stahlbetonarbeiten Nach DIN 18331: Schalungen (ca. 8 000 m²), Beton (ca. 4 000 m³), Filigrandecken (ca. 8 500 m²), Bewehrungsstahl (ca. 500 t),6) Maurerarbeiten Nach DIN 18330: ca. 500 m²,7) Putz- Und Stuckarbeiten Nach DIN 18350: Gipsputz (ca. 7 000 m²), Kalkzementputz (ca. 600 m²),8) Abdichtungsarbeiten Nach DIN 18336: Dickbeschichtung mit Perimeterdämmung (ca. 320 m²),9) Grundleitungsarbeiten.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberhavel Kliniken GmbH
Postanschrift: Marwitzer Straße 91
Postleitzahl: 16761
Postort: Hennigsdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhavel-kliniken.de 🌏
E-Mail: andrea.hagen@oberhavel-kliniken.de 📧
Telefon: +49 33025454720 📞
Fax: +49 33025454643 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 163-291393
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
A) Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. B) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass: — ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. — sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen. — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. C) Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens“ vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen (zum Inhalt s. oben Ziff. III.2.1)). Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu. D) Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz/BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann. E) Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären falls sie dennoch erteilt würden nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass es dem Auftraggeber noch möglich ist, die verlangten Unterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe gemäß Ziff. IV.3.4) zu übersenden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder TelefaxNr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen. F) Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote bedürfen der Papierform. G) Das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) vom 21.9.2011 und das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vom 11.2.2014 finden Anwendung. H) Der Auftraggeber fordert gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter für den Fall, dass dieser keinen Nachweis nach § 6 Absatz 1 BbgVergG im Vergabeverfahren vorlegt hat, durch Unterlagen den Nachweis der Entrichtung von Beiträgen an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Daneben ist die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgte Beitragszahlung vorzulegen, sofern sie nicht einer der in § 6 Absatz 1 BbgVergG genannten Eintragungen zugrunde liegt. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. sofern sie nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 6 Absatz 1 BbgVergG sind. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Hat ein Bieter in den letzten 6 Monaten einem Auftraggeber bereits den Nachweis nach § 6 Absatz 1 des BbgVergG oder andere Eignungsnachweise nach den Vergabe- und Vertragsordnungen vorgelegt, so fordert derselbe Auftraggeber von dem Bieter diese Eignungsnachweise nur noch an, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen. Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4JY4LQ.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Bettenhauses für 90 Betten. Es ist vorgesehen, das Gebäude im November 2016 vollständig in Betrieb zu nehmen.
Das geplante Gebäude weist eine Grundfläche von ca. 2 300 m², eine Höhe von ca. 16 m über OK Gelände und ein Gebäudevolumen von ca. 37 000 m³ auf.
Es besteht aus einem ca. 110 m langen Gebäuderiegel in Ost-West-Ausrichtung, der durch einen orthogonalen dazu angeordneten Gebäudeteil mit einer Länge von ca. 30 m an das Bestandsgebäude angeschlossen wird. Beide Gebäudeteile sind ca. 17 m breit.
Das Bauwerk wird im Stahlbeton Skelettbau errichtet. Der Innenausbau erfolgt überwiegend mit Trockenbauwände und Decken. Die geschlossenen Fassadenteile werden mit WDVS Bekleidet, die Fenster in Holz ausgeführt. Es ist eine Dachdeckung aus Bitumen vorgesehen. Im weiteren Ausbau werden u. A. die Gewerke Estrich- und Bodenbeläge, Fliesen, Sanitär und ELT, Stark-und Schwachstrom, Malerarbeiten, Tischlerarbeiten, Metallbauarbeiten etc. auf der Baustelle tätig werden.
Mehr anzeigen
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Es sind folgende Gewerke innerhalb des Angebotes zu erfassen:
1) Baustelleneinrichtung: Sanitäreinheiten, Bauleitungscontainer, Bauzaun (ca. 300 m), Baustellenmedien (Strom und Wasser), Verkehrswegesicherung, Provisorische Baustraße (ca. 2 400 m²), Bauschließanlage, Baumschutz etc.,
2) Gerüstarbeiten Nach DIN 18451: Fassadengerüst mit Dachdeckerfang (ca. 5 000 m²),
3) Abbruch- Und Rückbauarbeiten Nach DIN 18459: Abbruch an Gebäudeanschluss Bestand (Türen und Fenster demontieren, Bodenbeläge aufnehmen, Öffnungen im Bestand herstellen etc.),
4) Erdarbeiten Nach DIN 18300: Baugrubenaushub (ca. 2 000 m²), Verdichtung Sohle (ca. 2 400 m²),
5) Beton- Und Stahlbetonarbeiten Nach DIN 18331: Schalungen (ca. 8 000 m²), Beton (ca. 4 000 m³), Filigrandecken (ca. 8 500 m²), Bewehrungsstahl (ca. 500 t),
6) Maurerarbeiten Nach DIN 18330: ca. 500 m²,
7) Putz- Und Stuckarbeiten Nach DIN 18350: Gipsputz (ca. 7 000 m²), Kalkzementputz (ca. 600 m²),
8) Abdichtungsarbeiten Nach DIN 18336: Dickbeschichtung mit Perimeterdämmung (ca. 320 m²),
9) Grundleitungsarbeiten.
Referenznummer: KHH 194 10 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinik Hennigsdorf, Marwitzer Straße 91, 16761, Hennigsdorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) für die sich aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergebenden Nachweise. Soweit sich die geforderten Nachweise nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben, ist der Nachweis gesondert zu führen.
Mehr anzeigen
2. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt -Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen- vorzulegen.
Das Formblatt -Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen- umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsammit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind, Leistungen bezogen auf Erdarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Mauerwerkarbeiten und Putzarbeiten.
Mehr anzeigen
b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei unter vergleichbaren Leistungen solche zu verstehen sind, die Erdarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Mauerwerkarbeiten und Putzarbeiten betreffen.
Mehr anzeigen
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Das Formblatt -Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen- umfasst weiter die folgenden Angaben:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Es ist zu erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Mehr anzeigen
3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. §8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einerFreiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
Mehr anzeigen
Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist bzw. wenn dies nicht der Fall ist, ist mitzuteilen, ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung vorzulegen:
Mehr anzeigen
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer soweit hierzu eine Verpflichtung besteht.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt -Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen- auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes -Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen- führen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
?1. Siehe Ziff.III.2.1)/1 und III.2.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
2. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (Leistungsbeginn nach dem 1.8.2008), die Erdarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Mauerwerkarbeiten und Putzarbeiten betreffen und sich auf Leistungen beziehen, die vom Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff.II.1.5) und Ziff. II.2.1) der Auftragsbekanntmachung) vergleichbar sind.
Mehr anzeigen
2. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen muss folgenden Inhalt haben:
— Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzprojekts und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mit der Benennung stimmt der Bieter einer Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum (von ? bis ?);
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
— Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal).
3. Eine mindestens 3 jährige Geschäftstätigkeit istkeine Mindestanforderung.
4. Siehe Ziff. III.2.1)/1 und III.2.1)/2 der Auftragsbekanntmachung.
5. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind dieEigenerklärungen im eingereichten Formblatt ? Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen? auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen
6. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen. Die Darstellungen der Referenzen gem. Ziff. III.2.3)/1 und III.2.3)/2 der Auftragsbekanntmachung sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
a. Es sind nur Referenzangaben zulässig ab einem Gebäudevolumen von mindestens 30 000 m³.
b. Bei der Beurteilung der -Vergleichbarkeit- im Sinne von vorgenannten lit. a übt die Auftraggeberin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus.
c. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
5 v. H. der Auftragssumme Sicherheit für die Vertragserfüllung,
3 v. H. der Abrechnungssumme Sicherheit für Mängelansprüche.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. § 16 VOB/B (2012).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und Technischen Federführung, sowie die unter VI.3.8) dargestellten Angaben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz unterzeichnet einzureichen.
Mehr anzeigen
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird angeboten und ist kostenpflichtig, der Download der Unterlagen von der Vergabeplattform des Landes Brandenburg ist kostenfrei.
Zahlungsweise: Überweisung
Empfänger: Marbacher Bauleitungs- und Planungsgesellschaft mbH
Kontonummer: 6100952028
BLZ, Geldinstitut: 101 201 00, Weberbank
Verwendungszweck: KHH 194 08 2014 Erweiterter Rohbau
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
IBAN: DE03 1012 0100 6100 9520 28
BIC-Code: WELADED1WBB
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-30 📅
Öffnungsort: Klinik Hennigsdorf.
Ort des Eröffnungstermins: Klinik Hennigsdorf.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Andrea Hagen
Name: Marbacher Bauleitungs- & Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lützowstr. 102-104
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Telefon: +49 30254190 📞
E-Mail: info@marbacherbaultg.de 📧
Fax: +49 3025421910 📠
Telefon: +49 302542190 📞
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-10 📅
Datum des Endes: 2015-09-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KHH 194 10 2014
Zusätzliche Informationen
A) Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Mehr anzeigen
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied
die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Mehr anzeigen
C) Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens“ vorzulegen.
Mehr anzeigen
Bei Einsatz von anderen Unternehmen Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen (zum Inhalt s. oben Ziff. III.2.1)).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen
Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
D) Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz/BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
Mehr anzeigen
E) Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären falls sie dennoch erteilt würden nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass es dem Auftraggeber noch möglich ist, die verlangten Unterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe gemäß Ziff. IV.3.4) zu übersenden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder TelefaxNr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen
F) Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote bedürfen der Papierform.
G) Das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) vom 21.9.2011 und das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vom 11.2.2014 finden Anwendung.
Mehr anzeigen
H) Der Auftraggeber fordert gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter für den Fall, dass dieser keinen Nachweis nach § 6 Absatz 1 BbgVergG im Vergabeverfahren vorlegt hat, durch Unterlagen den Nachweis der Entrichtung von Beiträgen an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Daneben ist die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgte Beitragszahlung vorzulegen, sofern sie nicht einer der in § 6 Absatz 1 BbgVergG genannten Eintragungen zugrunde liegt.
Mehr anzeigen
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. sofern sie nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 6 Absatz 1 BbgVergG sind. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Hat ein Bieter in den letzten 6 Monaten einem Auftraggeber bereits den Nachweis nach § 6 Absatz 1 des BbgVergG oder andere Eignungsnachweise nach den Vergabe- und Vertragsordnungen vorgelegt, so fordert derselbe Auftraggeber von dem Bieter diese Eignungsnachweise nur noch an, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4JY4LQ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=mwe 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 163-291393 (2014-08-15)