Aufgrund einer veränderten Belastungssituation und des baulichen Zustandes plant die Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) den Rückbau der bestehenden vorgeschalteten Denitrifikation und Erweiterungsmaßnahmen am Standort der Kläranlage Dresden-Kaditz. Errichtet werden zwei neue Belebungsbecken mit vor- und nachgeschalteten Umlaufverteilern. Des Weiteren sind Umbaumaßnahmen am bestehenden Rücklaufschlammpumpwerk und an der Gebläsestation erforderlich. Im Los B3 sind Dicht- und Spundwände zu errichten: — Herstellung 1 500 m² eingehängte Stahlspundwand, Tiefe bis 8 m; — Herstellung 3 200 m² Einphasenschlitzwand, Tiefe bis 17 m; — Herstellung 2 700 m² Zweiphasenschlitzwand mit eingehängter Stahlspundwand, Tiefe bis 17 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spundwände
Menge oder Umfang: 1 100 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spundwände📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwässerung Dresden GmbH, Vertrags- und Vergabewesen
Postanschrift: Scharfenberger Straße 152
Postleitzahl: 01139
Postort: Dresden
Kontakt
E-Mail: brita.schoenberg@se-dresden.de📧
Telefon: +49 3518223275📞
Fax: +49 3518223283 📠
Aufgrund einer veränderten Belastungssituation und des baulichen Zustandes plant die Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) den Rückbau der bestehenden vorgeschalteten Denitrifikation und Erweiterungsmaßnahmen am Standort der Kläranlage Dresden-Kaditz. Errichtet werden zwei neue Belebungsbecken mit vor- und nachgeschalteten Umlaufverteilern. Des Weiteren sind Umbaumaßnahmen am bestehenden Rücklaufschlammpumpwerk und an der Gebläsestation erforderlich.
Aufgrund einer veränderten Belastungssituation und des baulichen Zustandes plant die Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) den Rückbau der bestehenden vorgeschalteten Denitrifikation und Erweiterungsmaßnahmen am Standort der Kläranlage Dresden-Kaditz. Errichtet werden zwei neue Belebungsbecken mit vor- und nachgeschalteten Umlaufverteilern. Des Weiteren sind Umbaumaßnahmen am bestehenden Rücklaufschlammpumpwerk und an der Gebläsestation erforderlich.
Im Los B3 sind Dicht- und Spundwände zu errichten:
— Herstellung 1 500 m² eingehängte Stahlspundwand, Tiefe bis 8 m;
— Herstellung 3 200 m² Einphasenschlitzwand, Tiefe bis 17 m;
— Herstellung 2 700 m² Zweiphasenschlitzwand mit eingehängter Stahlspundwand, Tiefe bis 17 m.
Referenznummer: 212.0/KA/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01139 Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) Angaben zu machen gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 a) bis i):
— Sitz des Unternehmens/Niederlassung, welche für die Realisierung der Leistung vorgesehen ist;
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme;
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (Handwerkerrolle/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung);
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
Außerdem sind Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
— der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Nachweise vorlegen.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz für wesentliche Teilleistungen sind diese zu benennen und ebenfalls alle aufgeführten Angaben beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind Angaben zu machen zu:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach technischem Personal für Leitung und Aufsicht und gewerbliche Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Angaben zu machen zu:
— mindestens 3 Referenzen (Wertumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer) über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere Referenzen zu Dichtwänden >= 15 m Tiefe und einem Volumen >= 1 000 m³ sowie zu Spundwänden >= 10 m Tiefe und einer Fläche >= 1 000 m².
— mindestens 3 Referenzen (Wertumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer) über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere Referenzen zu Dichtwänden >= 15 m Tiefe und einem Volumen >= 1 000 m³ sowie zu Spundwänden >= 10 m Tiefe und einer Fläche >= 1 000 m².
— Bei vorgesehenen Unternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (brutto) und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Schlussrechnungssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entsprechend § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Vorlage des Nachweises mit Abgabe der Bewerbung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt erst nach Geldeingang auf dem Konto: PGK/IPU; IBAN: DE9329 0700 5002 0745 6500; BIC Code: DEUTDEHBXXX; Verwendungszweck: Vergabeunterlagen 212.0/KA/14 Deni Los B3. Die Kosten werden nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-12 📅
Öffnungsort:
Stadtentwässerung Dresden GmbH, Scharfenberger Straße 152 in 01139 Dresden, Haus V Faulturm, Zimmer 3.10.
Ort des Eröffnungstermins: Stadtentwässerung Dresden GmbH, Scharfenberger Straße 152 in 01139 Dresden, Haus V Faulturm, Zimmer 3.10.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schönberg
Name: Planungsgemeinschaft Kläranlage Dresden-Kaditz, Dr. Born – Dr. Ermel-Ingenieure
Postanschrift: Am grünen Tälchen 22
Postort: Freital
Postleitzahl: 01755
Telefon: +49 351649870📞
Fax: +49 3516498799 📠
URL der Dokumente: ipu@born-ermel.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-02-23 📅
Datum des Endes: 2015-08-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 212.0/KA/14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.