Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über 3 Jahre für die Verwertung bzw. Entsorgung der von den Auftraggebern an den Auftragnehmer zu übergebenden Klärschlämme, ab der Übernahme am Übergabeort des Auftragnehmers. Der Transport des Klärschlammes von der Kläranlage zum Übergabeort ist NICHT Gegenstand der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-14.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
“Los 1: Kläranlage Ober-Eschbach.Verwertung von Klärschlamm ca. 4 000 t maschinell entwässert 26 % TS/GR 55 %.Verwertungsweg: Kompostierung und Verbrennung...”
Menge oder Umfang
Los 1: Kläranlage Ober-Eschbach.Verwertung von Klärschlamm ca. 4 000 t maschinell entwässert 26 % TS/GR 55 %.Verwertungsweg: Kompostierung und Verbrennung je zur Hälfte.Los 2: Kläranlage Ober-Erlenbach (Abwasserverband Oberes Erlenbachtal).Verwertung von Klärschlamm ca. 2 500 t maschinell entwässert 29 % TS/GR 50 %.Verwertungsweg: Kompostierung und Verbrennung je zur Hälfte
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Homburg vor der Höhe – Der Magistrat – Fachbereich Recht – Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 61348
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-homburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bad-homburg.de📧
Telefon: +49 61721003031📞
Fax: +49 61721003099 📠
“Ergänzung zu Ziff. II.1.4 „Angaben zur Rahmenvereinbarung“: Die Angabe „Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer“ ist pro Los zu...”
Ergänzung zu Ziff. II.1.4 „Angaben zur Rahmenvereinbarung“: Die Angabe „Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer“ ist pro Los zu verstehen. Die losweise Vergabe bleibt davon unberührt.
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Quelle: OJS 2014/S 055-092251 (2014-03-14)