Die Stadt Freiburg i. Br. überträgt dem Vertragspartner das Recht zur Errichtung und Ausnutzung von Plakatwerbeträgern zur Durchführung von Wirtschafts- und Informationswerbung auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt. Das eingeräumte Recht umfasst nicht die Nutzung der im öffentlichen Verkehrsraum errichteten Anlagen der Freiburger Verkehrs-AG (VAG) für Zwecke der Wirtschafts- und Informationswerbung (Werbevitrinen und Werbetafeln in Fahrgastunterständen), die Errichtung und Ausnutzung von Plakatwerbeträgern für Veranstaltungswerbung (Kleinwerbenetz) sowie die Errichtung von Uhrensäulen/Uhrenkandelaber zur Durchführung von Zeit- und Wirtschaftswerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung weiterer Werbeträger. Diese sind von dieser Ausschreibung nicht umfasst und werden separat vergeben.Plakatwerbeträger sind insbesondere Plakatsäulen (unbeleuchtet oder beleuchtet) und Werbetafeln (Großflächen im 18/1-Bogenformat) Die Plakatwerbeträger werden unterschieden in Allgemeinstellen (ASt), an denen sowohl Wirtschaftswerbung als auch Informationswerbung (z. B. Kino, Theater, Ausstellungen, Veranstaltungen) sowie amtliche Bekanntmachungen zulässig sind und Ganzstellen (GSt), die ausschließlich der Wirtschaftswerbung dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
2014000934
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Titel: Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtmobiliar📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau
Beschreibung der Beschaffung:
“Klebeplakatierung, Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau.
Die Stadt Freiburg im Breisgau überträgt dem Vertragspartner das Recht zur Errichtung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Klebeplakatierung, Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau.
Die Stadt Freiburg im Breisgau überträgt dem Vertragspartner das Recht zur Errichtung und Ausnutzungvon Plakatwerbeträgern zur Durchführung von Wirtschafts- und Informationswerbung auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt. Das eingeräumte Recht umfasst nicht die Nutzung der im öffentlichen Verkehrsraum errichteten Anlagen der Freiburger Verkehrs-AG (VAG) für Zwecke der Wirtschafts- und Informationswerbung (Werbevitrinen und Werbetafeln in Fahrgastunterständen), die Errichtung und Ausnutzung von Plakatwerbeträgern für Veranstaltungswerbung (Kleinwerbenetz) sowie die Errichtung von Uhrensäulen/Uhrenkandelaber zur Durchführung von Zeit- und Wirtschaftswerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 013-019868
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2014000934
Titel: Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-16 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wall AG
Postanschrift: Friedrichstraße 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterlag zum Zeitpunkt der Ausschreibung 2014 noch nicht den gesetzlichen Vergabebestimmungen...”
Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterlag zum Zeitpunkt der Ausschreibung 2014 noch nicht den gesetzlichen Vergabebestimmungen gemäß §§ 97 ff. GWB, der VgV und der damaligen VOL/A-EU.
Dennoch sollte ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher erfolgte damals die Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt freiwillig. Zudem wurde damals das Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren gemäß VOL/A 2. Abschnitt sowie unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze und der neu erlassenen EU-Konzessionsrichtlinie durchgeführt. Die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags erfolgt damals ebenfalls freiwillig.
Im Hinblick auf die Transparenz erfolgt diese Bekanntmachung entsprechend § 21 KonzVgV.
Aufgrund berechtigter Geschäftsinteressen und um künftige Wettbewerbsverfahren nicht zu beeinträchtigen werden in dieser Bekanntmachung keine Beträge aufgeführt (vgl. §§ 12 Abs. 1, 30 KonzVgV, 30 VgV, - aus technischen Gründen "1 EUR".
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 174-545557 (2023-09-06)