Klimaschutz durch Energieeffizienz II: Konzept zur Erhöhung der Energieeffizienz und Erschließung von Treibhausgas-Minderungspotentialen in den Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen
Gegenstand des Vorhabens soll die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes sein, dessen Schwerpunkt für die Prüfung und Weiterentwicklung vorhandener Instrumente und Maßnahmen zur Minderung der Emission von Treibhausgasen und Erhöhung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) liegt, unter besonderer Berücksichtigung der existieren ökonomischen und fiskalischen Be- und Entlastungstatbeständen, sowie fachliche Zuarbeiten im Hinblick auf laufende Politikprozesse auf nationaler und ggf. auch europäischer Ebene. Mit dem Konzept wird die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sowie die Erstellung des Klimaschutzplans 2050 unterstützt. Hierfür soll das Konzept eine systematische Prüfung vorhandener Instrumente im Hinblick auf deren energieeffizienzerhöhende Wirkungen, die konzeptionelle Weiterentwicklung dieser Instrumente sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für flankierende klimaschutzpolitische Maßnahmen enthalten. Ziel des Konzeptes ist die Optimierung von ökonomischen Anreizen und die Entwicklung flankierender Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in den Sektoren Industrie und GHD, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen zu können. Die Integration politisch aktueller Fragestellungen ist vorgesehen. Die im Vorhaben zu erbringenden Leistungen umfassen eine Bewertung von Instrumenten und Maßnahmen in den Sektoren Industrie und GHD sowie Vorschläge für deren Weiterentwicklung. Eine umfassende Analyse des Status Quo (Darstellung des verfügbaren Wissensstandes und Bewertung der vorhandenen Klimaschutzinstrumente und –maßnahmen, Bewertung der im Rahmen des Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz erarbeiteten und geplanten Regelungsvorschläge, Beschreibung und Quantifizierung von Belastungen und von (direkten und indirekten) ökonomischen Vorteilen, die für Industrie und GHD durch bestehende und geplante Klimaschutzinstrumente entstehen, Darstellung gegenwärtig laufender energiepolitischer Prozesse, Darstellung und methodische Aufbereitung verfügbarer Datenquellen) ist dafür erforderlich. Der Schwerpunkt des Klimaschutzkonzeptes liegt, aufbauend auf der Analyse, in der Erarbeitung konkreter Vorschläge (insbesondere Regelungs- oder Gestaltungsvorschläge) für Maßnahmen zur Minderung der Emission von Treibhausgasen und zur Erhöhung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und GHD.. Darüber hinaus ist die fachlich-technische Beantwortung politisch aktueller Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Energieeffizienz sowie die klimaschutzfachliche, energietechnische oder ökonomische Bewertung konkreter Regelungsvorschläge im Bereich Energieeffizienz, insbesondere bezogen auf die Sektoren Industrie und GHD, und die Erarbeitung eigener Regelungsentwürfe und klimaschutzpolitischer Programme vorgesehen, sowie die Integration dieser Zuarbeiten in das Konzept.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Energieeinsparung
Menge oder Umfang:
Die im Vorhaben zu erbringenden Leistungen beinhalten die Erstellung eines Konzepts für die Bewertung und (Weiter-)Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen in den Sektoren Industrie und GHD (Arbeitspaket 1) sowie fachliche Zuarbeiten im Hinblick auf laufende Politikprozesse auf nationaler und ggf. auch europäischer Ebene (Arbeitspaket 2).
Die im Vorhaben zu erbringenden Leistungen beinhalten die Erstellung eines Konzepts für die Bewertung und (Weiter-)Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen in den Sektoren Industrie und GHD (Arbeitspaket 1) sowie fachliche Zuarbeiten im Hinblick auf laufende Politikprozesse auf nationaler und ggf. auch europäischer Ebene (Arbeitspaket 2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 8.10.2014 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 8.10.2014 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens soll die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes sein, dessen Schwerpunkt für die Prüfung und Weiterentwicklung vorhandener Instrumente und Maßnahmen zur Minderung der Emission von Treibhausgasen und Erhöhung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) liegt, unter besonderer Berücksichtigung der existieren ökonomischen und fiskalischen Be- und Entlastungstatbeständen, sowie fachliche Zuarbeiten im Hinblick auf laufende Politikprozesse auf nationaler und ggf. auch europäischer Ebene.
Gegenstand des Vorhabens soll die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes sein, dessen Schwerpunkt für die Prüfung und Weiterentwicklung vorhandener Instrumente und Maßnahmen zur Minderung der Emission von Treibhausgasen und Erhöhung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) liegt, unter besonderer Berücksichtigung der existieren ökonomischen und fiskalischen Be- und Entlastungstatbeständen, sowie fachliche Zuarbeiten im Hinblick auf laufende Politikprozesse auf nationaler und ggf. auch europäischer Ebene.
Mit dem Konzept wird die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sowie die Erstellung des Klimaschutzplans 2050 unterstützt. Hierfür soll das Konzept eine systematische Prüfung vorhandener Instrumente im Hinblick auf deren energieeffizienzerhöhende Wirkungen, die konzeptionelle Weiterentwicklung dieser Instrumente sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für flankierende klimaschutzpolitische Maßnahmen enthalten. Ziel des Konzeptes ist die Optimierung von ökonomischen Anreizen und die Entwicklung flankierender Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in den Sektoren Industrie und GHD, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen zu können. Die Integration politisch aktueller Fragestellungen ist vorgesehen.
Mit dem Konzept wird die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sowie die Erstellung des Klimaschutzplans 2050 unterstützt. Hierfür soll das Konzept eine systematische Prüfung vorhandener Instrumente im Hinblick auf deren energieeffizienzerhöhende Wirkungen, die konzeptionelle Weiterentwicklung dieser Instrumente sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für flankierende klimaschutzpolitische Maßnahmen enthalten. Ziel des Konzeptes ist die Optimierung von ökonomischen Anreizen und die Entwicklung flankierender Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in den Sektoren Industrie und GHD, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen zu können. Die Integration politisch aktueller Fragestellungen ist vorgesehen.
Die im Vorhaben zu erbringenden Leistungen umfassen eine Bewertung von Instrumenten und Maßnahmen in den Sektoren Industrie und GHD sowie Vorschläge für deren Weiterentwicklung. Eine umfassende Analyse des Status Quo (Darstellung des verfügbaren Wissensstandes und Bewertung der vorhandenen Klimaschutzinstrumente und –maßnahmen, Bewertung der im Rahmen des Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz erarbeiteten und geplanten Regelungsvorschläge, Beschreibung und Quantifizierung von Belastungen und von (direkten und indirekten) ökonomischen Vorteilen, die für Industrie und GHD durch bestehende und geplante Klimaschutzinstrumente entstehen, Darstellung gegenwärtig laufender energiepolitischer Prozesse, Darstellung und methodische Aufbereitung verfügbarer Datenquellen) ist dafür erforderlich.
Die im Vorhaben zu erbringenden Leistungen umfassen eine Bewertung von Instrumenten und Maßnahmen in den Sektoren Industrie und GHD sowie Vorschläge für deren Weiterentwicklung. Eine umfassende Analyse des Status Quo (Darstellung des verfügbaren Wissensstandes und Bewertung der vorhandenen Klimaschutzinstrumente und –maßnahmen, Bewertung der im Rahmen des Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz erarbeiteten und geplanten Regelungsvorschläge, Beschreibung und Quantifizierung von Belastungen und von (direkten und indirekten) ökonomischen Vorteilen, die für Industrie und GHD durch bestehende und geplante Klimaschutzinstrumente entstehen, Darstellung gegenwärtig laufender energiepolitischer Prozesse, Darstellung und methodische Aufbereitung verfügbarer Datenquellen) ist dafür erforderlich.
Der Schwerpunkt des Klimaschutzkonzeptes liegt, aufbauend auf der Analyse, in der Erarbeitung konkreter Vorschläge (insbesondere Regelungs- oder Gestaltungsvorschläge) für Maßnahmen zur Minderung der Emission von Treibhausgasen und zur Erhöhung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und GHD.. Darüber hinaus ist die fachlich-technische Beantwortung politisch aktueller Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Energieeffizienz sowie die klimaschutzfachliche, energietechnische oder ökonomische Bewertung konkreter Regelungsvorschläge im Bereich Energieeffizienz, insbesondere bezogen auf die Sektoren Industrie und GHD, und die Erarbeitung eigener Regelungsentwürfe und klimaschutzpolitischer Programme vorgesehen, sowie die Integration dieser Zuarbeiten in das Konzept.
Der Schwerpunkt des Klimaschutzkonzeptes liegt, aufbauend auf der Analyse, in der Erarbeitung konkreter Vorschläge (insbesondere Regelungs- oder Gestaltungsvorschläge) für Maßnahmen zur Minderung der Emission von Treibhausgasen und zur Erhöhung der Energieeffizienz in den Sektoren Industrie und GHD.. Darüber hinaus ist die fachlich-technische Beantwortung politisch aktueller Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Energieeffizienz sowie die klimaschutzfachliche, energietechnische oder ökonomische Bewertung konkreter Regelungsvorschläge im Bereich Energieeffizienz, insbesondere bezogen auf die Sektoren Industrie und GHD, und die Erarbeitung eigener Regelungsentwürfe und klimaschutzpolitischer Programme vorgesehen, sowie die Integration dieser Zuarbeiten in das Konzept.
Beschreibung der Optionen:
Es sind optional Kosten für die Anmietung eines Büros in räumlicher Nähe des BMUB in Berlin, ggf. im Gebäudekomplex am Dienstsitz des BMUB in der Köthener Straße 2-3, im Angebot anzugeben.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— eine Eigenerklärung darüber, dass 60% des Arbeitsaufwandes durch eine nicht wechselnde Person erbracht werden (siehe Punkt V.4 auf Seite 5 der Leistungsbeschreibung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
- abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters
- Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und bearbeitete Projekte)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit erfüllt ist:
1. Fundierte ökonomische, technisch-naturwissenschaftliche, klimaschutzfachliche und politische Expertise und nachgewiesene umfangreiche Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik für die Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (2 Referenzangaben),
1. Fundierte ökonomische, technisch-naturwissenschaftliche, klimaschutzfachliche und politische Expertise und nachgewiesene umfangreiche Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik für die Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (2 Referenzangaben),
2. gute Kenntnisse und Erfahrungen mit der Erstellung von Analysen und/oder Konzepten im Bereich Energie- und Klimapolitik (2 Referenzangaben)
3. Erfahrung mit allen Phasen des Politikprozesses (Agenda-Setting, Entwurf, Monitoring, Evaluation) (mit 3 Referenzangaben sollen insgesamt alle Phasen abgedeckt werden)
—Nachweise zur Qualifikation und Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge bezogen auf den vorgesehenen zentralen Ansprechpartner (siehe Punkt V.4 auf Seite 5 der Leistungsbeschreibung „nicht wechselnde Person“):
Angabe seiner Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und bearbeitete Projekte) Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten von dem zentralen Ansprechpartner durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Angabe seiner Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und bearbeitete Projekte) Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten von dem zentralen Ansprechpartner durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien müssen durch den zentralen Ansprechpartner erfüllt sein, damit die technische Leistungsfähigkeit erfüllt ist:
4. Ausbildung: Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbare Ausbildung
5. Mindestens zweijährige Berufserfahrung in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und daraus abgeleitete Kenntnisse der Prozesse und Diskussionen (ggf. durch Aufsummierung mehrerer Referenzen/Tätigkeiten)
6. Eigenerklärung, dass der Bieter die flüssige Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie die Darstellung aller Ergebnisse und Leistungen in deutscher Sprache gewährleisten kann,
7. Erfahrung mit konzeptionellen klima- oder energiepolitischen Prozessen bezogen auf die Sektoren Industrie und GHD (Entwurf, Monitoring, Evaluation) (1 Referenzangabe),
8. Wissenschaftliche Beteiligung (z.B. durch Studien oder anderweitige Vorarbeiten) an der Erarbeitung von auf nationaler oder europäischer Ebene diskutierten energietechnischen oder energiewirtschaftlichen Problemlösungsansätzen (1 Referenzangabe)
9. Erfahrung mit der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen und klimaschutzpolitischen Programmen, (2 Referenzangaben)
Es ist zu den Punkten 1. bis 3. und 7. bis 9. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es ist zu den Punkten 1. bis 3. und 7. bis 9. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
- Projektbezeichnung
- Projektinhalt
- Projektlaufzeit
- erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
- Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
- Angabe des Auftraggebers
- Projektvolumen in Euro
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Claudia Niebergall
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergaben für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergaben für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27 Berlin
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 8.10.2014 zu stellen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 8.10.2014 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2014/S 170-301943 (2014-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (40)
2. Organisatorische Umsetzung (30)
3. Preis (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-27 📅
Name: IREES GmbH Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien
Postanschrift: Schönfeldstr. 8
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2014/S 234-412333 (2014-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2014/S 234-412333
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠