Klimaschutzkonzept RLP

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz

Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Landesklimaschutzkonzeptes sowie eines Treibhausgasmonitoringverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz, LKSG) für das Land Rheinland-Pfalz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstrasse 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
E-Mail: poststelle@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162250 📞
Fax: +49 613116172250 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 144-259336
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYYZC.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erstellung eines Landesklimaschutzkonzeptes sowie eines Treibhausgasmonitoringverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes (Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz, LKSG) für das Land Rheinland-Pfalz.
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Dauer: 8 Monate
Referenznummer: 02 108-00006/2014-005
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz, Stiftsstraße 9.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit) versichert der Bewerber, dass:
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB, z. B. Preisabsprachen),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:
a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechts-änderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind,
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6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
8. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind,
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9. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.1.2003 (BGBl. I S. 66), sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) vom 5.7.1994 (GVBl. 1994, S. 293), erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden
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und
10. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), abzugeben.
Zu den Punkten 1-10 ist die unterschriebene „Eigenerklärung des Bieters“, beigefügt in den Vergabeunterlagen, unterschrieben vorzulegen.
Weiter sind vorzulegen:
11. Erklärung bezüglich der Technologie von L. Ron Hubbard („Scientology-Schutzerklärung“ in den Vergabeunterlagen),
12. Mustererklärung 3 zum Landestariftreuegesetz (siehe Vergabeunterlagen).
Alle Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Mit seiner Unterschrift auf diesen Erklärungen versichert der Bewerber die Richtigkeit seiner Angaben.
Die Vergabestelle kann zur Ausräumung von Zweifeln entsprechende Nachweise zur Eignungsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen.
Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern für wesentliche Leistungsbestandteile ist das Formular „Eigenerklärung des Bieters“ und die „Scientology-Schutzerklärung“ auch vom Nachunternehmer auszufüllen und spätestens bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers, dass:
1. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind,
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2. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
Siehe Punkte 5 und 6 im Formular „Eigenerklärung des Bieteres“ in den Vergabeunterlagen.
3. Angabe des Jahresumsatzes der die letzten 3 Geschäftsjahre.
4. Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Leistungserbringung verantwortlichen Person oder Personen (entsprechende Zeugnisse, Angabe von Referenzprojekten),
2. Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der hier geforderten Leistung vergleichbar sind (insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Energie, THG-Emissionen, Konzeptentwicklung, Monitoring, Umweltökonomie, Folgenabschätzung, Partizipations- und Mediationsprozesse, Konfliktmanagement, Moderation) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie Nennung des Auftraggebers der Leistung mit Adresse und Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners.
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Sofern der Bewerber nicht über hinreichende Referenzen in den genannten Bereichen verfügt, kann er darlegen, warum er sich bzw. sein Unternehmen trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hält. Dafür kann er als Anlage weitere geeignete Unterlagen beifügen. Der Auftraggeber wird dann prüfen, ob z. B. vorgelegte persönliche Referenzen für die Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen, geeignet sind, die unternehmensbezogenen Referenzen zu ergänzen oder zu ersetzen.
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3. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden soll.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe „Ergänzende Vertragsbedingungen“ bei den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber wird nach dem Grad der Geeignetheit getroffen. Für jedes Eignungskriterium werden maximal 5 Punkte nach dem Grad der Erfüllung vergeben. Die Gewichtung der Kriterien ist in % angegeben.
1. Referenzen des Bewerbers (60 %):
— Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen mit der geforderten Leistung, insbesondere bezüglich der Bereiche Klimaschutz, Energie, THG-Emissionen, Konzeptentwicklung, Monitoring, Umweltökonomie, Folgenabschätzung, Partizipations- und Mediationsprozesse, Konfliktmanagement, Moderation,
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— Zufriedenheit des jeweiligen Auftraggebers mit der erbrachten Leistung sowie
— Auftragswert und
— Aktualität der Referenzen.
2. Berufliche Qualifikation und Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen des mit der Leistungserbringung betrauten Projektleiters (15 %),
3. Berufliche Qualifikation und Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen der mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter (15 %),
4. Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre und Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (10 %). Eine höhere Umsatzzahl lässt auf eine höhere Leistungsfähigkeit schließen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Susanne Rank
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@mwkel.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02 108-00006/2014-005

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens 31.8.2014 (Ablauf der Teilnahmefrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens 31.8.2014 (Ablauf der Teilnahmefrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bieter oder Bewerber mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung Nachprüfungsantrag bei den Vergabekammern im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 6131162250 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 613116172250 📠
Quelle: OJS 2014/S 144-259336 (2014-07-25)