Kommunikation von klimawissenschaftlichen Erkenntnissen als Grundlage für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Der Weltklimarat IPCC veröffentlichte in den Jahren 2013 und 2014 den Fünften Sachstandsbericht (AR5). Der AR5 besteht aus den Beiträgen der drei IPCC-Arbeitsgruppen und einem übergreifenden Synthesebericht. Darin bestätigen und präzisieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die zentralen Aussagen vorhergegangener Berichte. Bestätigt wird, dass der Klimawandel durch menschliche Aktivitäten verursacht wird und dass einer der Hauptgründe für die globale Erwärmung die Freisetzung von Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, HFKW, FKW, SF6) ist. Der Weltklimarat zeigt auf, dass bereits Mitte dieses Jahrhunderts die globale Mitteltemperatur auf 2°C über vorindustriellem Niveau ansteigen kann, wenn der Ausstoß von Treibhausgasemissionen ungebremst fortgesetzt wird. Langfristig wäre mit einem Temperaturanstieg von bis zu 4°C zu rechnen. Wissenschaftliche Untersuchungen z.B. der Weltbank zeigen jedoch, dass bereits ein weltweiter durchschnittlicher Temperaturanstieg von 2°C sehr weitreichende wirtschaftliche und soziale Folgen haben würde. Jenseits der 2-Grad-Grenze ist mit dem Eintreten unterschiedlicher irreversibler Phänomene zu rechnen, die dazu führen, dass der Klimawandel sich selbst verstärkt (Kipp-Elemente).
Die Staatengemeinschaft hat auf der UN-Klimakonferenz 2010 in Cancún (Mexiko) die 2-Grad-Grenze völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Um die Grenze nicht zu überschreiten, müssen jedoch sofortige Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren. Dies ist nach Ansicht des Weltklimarates immer noch möglich, allerdings ist massiver Handlungsbedarf insbesondere innerhalb der nächsten 15 Jahre notwendig.
Da bei einer Klimaerwärmung von über 2°C die Folgen für Mensch und Umwelt nicht absehbar sind, hat die Bundesregierung ihre Klimapolitik an der Einhaltung der 2-Grad-Grenze ausgerichtet und 2010 mit dem Energiekonzept festgeschrieben, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80-95 % zu senken. Dieses Ziel wurde in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD im Dezember 2013 bestätigt. Die Bundesregierung wird die konkrete Ausgestaltung in einem Klimaschutzplan beschreiben.
Auf internationaler Ebene setzt sich Deutschland dafür ein, dass bei der Weltklimakonferenz 2015 in Paris ein weltweites, verbindliches Abkommen zur Reduzierung von Emissionen getroffen wird.
Ausgangslage: Die Klimawissenschaft in den Medien
Wissenschaftliche Berichte zum Klimawandel sind kein regelmäßiges Top-Thema in den Medien. Sie erreichen jedoch anlassbezogen, z.B. im Umfeld internationaler Klimakonferenzen, eine relativ hohe mediale Aufmerksamkeit. Einen Höhepunkt gab es rund um die Veröffentlichung des 4. IPCC-Berichts im Jahr 2007 und der Weltklimakonferenz in Kopenhagen im Jahr 2009. Demgegenüber hat die Berichterstattung beim Erscheinen der Berichte des 5. IPCC-Berichts deutlich nachgelassen.
Insgesamt lässt sich beobachten, dass in der Berichterstattung zum Klimawandel zwei Themen dominieren: Positionen bei internationalen Verhandlungen und alarmierende Bilder von extremen Wetterereignissen, schmelzenden Gletschern etc.. Die Darstellung der wissenschaftlichen Zusammenhänge ist deutlich unterrepräsentiert. Der Bezug zur Notwendigkeit politischen Handelns und dessen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Menschen wird nur vereinzelt dargestellt.
Zudem gibt es kontinuierlich eine Berichterstattung, welche die Belastbarkeit der wissenschaftlichen Erkenntnisse des IPCC in Frage stellt oder den Klimawandel verharmlost.
Herausforderung für BMUB: Kommunikation klimawissenschaftlicher Grundlagen
Aus Sicht des BMUB sollte die öffentliche Diskussion über Klimaschutzziele und politische Maßnahmen stärker mit der Vermittlung klimawissenschaftlicher Grundlagen verbunden werden. Damit möchte das BMUB die Akzeptanz einer ambitionierten Klimapolitik in der Bevölkerung festigen. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Klimapolitik in Deutschland, der Erstellung eines langfristigen Klimaschutzplans (vgl. Koalitionsvertrag) und im Zusammenhang der internationalen Verhandlungen für ein weltweites Klimaschutzabkommen 2015 in Paris geschehen.
Ziel des Auftrags sind:
- Klimawissenschaftliche Grundlagen einem breiten Publikum vermitteln,
- Bewusstsein für die Bedeutung der 2-Grad-Obergrenze verbreitern,
- die Akzeptanz für eine ambitionierte nationale und internationale Klimapolitik und verbindliche Klimaschutzziele, die auf die Einhaltung der 2-Grad-Obergrenze ausgerichtet sind, stärken.
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:
AP1 a) Wissenschaftliche Expertise bereitstellen
AP1 b) Empfehlungen für Kommunikation von Klimawissenschaft
AP2 a) Identifikation und Abstimmung von Themen
AP2 b) kommunikative Aufbereitung der Themen
AP3 a) Identifikation von Veranstaltungsthemen
AP3 b) Planung und Durchführung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-09 Auftragsbekanntmachung
2015-04-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:AP1 a) Wissenschaftliche Expertise bereitstellenAP1 b) Empfehlungen für Kommunikation von KlimawissenschaftAP2 a) Identifikation und Abstimmung von ThemenAP2 b) kommunikative Aufbereitung der ThemenAP3 a) Identifikation von VeranstaltungsthemenAP3 b) Planung und Durchführung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de 🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 30201993334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 241-424448
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.01.2015 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 04.01.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Weltklimarat IPCC veröffentlichte in den Jahren 2013 und 2014 den Fünften Sachstandsbericht (AR5). Der AR5 besteht aus den Beiträgen der drei IPCC-Arbeitsgruppen und einem übergreifenden Synthesebericht. Darin bestätigen und präzisieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die zentralen Aussagen vorhergegangener Berichte. Bestätigt wird, dass der Klimawandel durch menschliche Aktivitäten verursacht wird und dass einer der Hauptgründe für die globale Erwärmung die Freisetzung von Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, HFKW, FKW, SF6) ist. Der Weltklimarat zeigt auf, dass bereits Mitte dieses Jahrhunderts die globale Mitteltemperatur auf 2°C über vorindustriellem Niveau ansteigen kann, wenn der Ausstoß von Treibhausgasemissionen ungebremst fortgesetzt wird. Langfristig wäre mit einem Temperaturanstieg von bis zu 4°C zu rechnen. Wissenschaftliche Untersuchungen z.B. der Weltbank zeigen jedoch, dass bereits ein weltweiter durchschnittlicher Temperaturanstieg von 2°C sehr weitreichende wirtschaftliche und soziale Folgen haben würde. Jenseits der 2-Grad-Grenze ist mit dem Eintreten unterschiedlicher irreversibler Phänomene zu rechnen, die dazu führen, dass der Klimawandel sich selbst verstärkt (Kipp-Elemente).
Mehr anzeigen
Die Staatengemeinschaft hat auf der UN-Klimakonferenz 2010 in Cancún (Mexiko) die 2-Grad-Grenze völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben. Um die Grenze nicht zu überschreiten, müssen jedoch sofortige Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren. Dies ist nach Ansicht des Weltklimarates immer noch möglich, allerdings ist massiver Handlungsbedarf insbesondere innerhalb der nächsten 15 Jahre notwendig.
Mehr anzeigen
Da bei einer Klimaerwärmung von über 2°C die Folgen für Mensch und Umwelt nicht absehbar sind, hat die Bundesregierung ihre Klimapolitik an der Einhaltung der 2-Grad-Grenze ausgerichtet und 2010 mit dem Energiekonzept festgeschrieben, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80-95 % zu senken. Dieses Ziel wurde in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD im Dezember 2013 bestätigt. Die Bundesregierung wird die konkrete Ausgestaltung in einem Klimaschutzplan beschreiben.
Mehr anzeigen
Auf internationaler Ebene setzt sich Deutschland dafür ein, dass bei der Weltklimakonferenz 2015 in Paris ein weltweites, verbindliches Abkommen zur Reduzierung von Emissionen getroffen wird.
Ausgangslage: Die Klimawissenschaft in den Medien
Wissenschaftliche Berichte zum Klimawandel sind kein regelmäßiges Top-Thema in den Medien. Sie erreichen jedoch anlassbezogen, z.B. im Umfeld internationaler Klimakonferenzen, eine relativ hohe mediale Aufmerksamkeit. Einen Höhepunkt gab es rund um die Veröffentlichung des 4. IPCC-Berichts im Jahr 2007 und der Weltklimakonferenz in Kopenhagen im Jahr 2009. Demgegenüber hat die Berichterstattung beim Erscheinen der Berichte des 5. IPCC-Berichts deutlich nachgelassen.
Mehr anzeigen
Insgesamt lässt sich beobachten, dass in der Berichterstattung zum Klimawandel zwei Themen dominieren: Positionen bei internationalen Verhandlungen und alarmierende Bilder von extremen Wetterereignissen, schmelzenden Gletschern etc.. Die Darstellung der wissenschaftlichen Zusammenhänge ist deutlich unterrepräsentiert. Der Bezug zur Notwendigkeit politischen Handelns und dessen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Menschen wird nur vereinzelt dargestellt.
Mehr anzeigen
Zudem gibt es kontinuierlich eine Berichterstattung, welche die Belastbarkeit der wissenschaftlichen Erkenntnisse des IPCC in Frage stellt oder den Klimawandel verharmlost.
Herausforderung für BMUB: Kommunikation klimawissenschaftlicher Grundlagen
Aus Sicht des BMUB sollte die öffentliche Diskussion über Klimaschutzziele und politische Maßnahmen stärker mit der Vermittlung klimawissenschaftlicher Grundlagen verbunden werden. Damit möchte das BMUB die Akzeptanz einer ambitionierten Klimapolitik in der Bevölkerung festigen. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Klimapolitik in Deutschland, der Erstellung eines langfristigen Klimaschutzplans (vgl. Koalitionsvertrag) und im Zusammenhang der internationalen Verhandlungen für ein weltweites Klimaschutzabkommen 2015 in Paris geschehen.
Mehr anzeigen
Ziel des Auftrags sind:
- Klimawissenschaftliche Grundlagen einem breiten Publikum vermitteln,
- Bewusstsein für die Bedeutung der 2-Grad-Obergrenze verbreitern,
- die Akzeptanz für eine ambitionierte nationale und internationale Klimapolitik und verbindliche Klimaschutzziele, die auf die Einhaltung der 2-Grad-Obergrenze ausgerichtet sind, stärken.
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:
AP1 a) Wissenschaftliche Expertise bereitstellen
AP1 b) Empfehlungen für Kommunikation von Klimawissenschaft
AP2 a) Identifikation und Abstimmung von Themen
AP2 b) kommunikative Aufbereitung der Themen
AP3 a) Identifikation von Veranstaltungsthemen
AP3 b) Planung und Durchführung.
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:
AP1 a) Wissenschaftliche Expertise bereitstellen
AP1 b) Empfehlungen für Kommunikation von Klimawissenschaft
AP2 a) Identifikation und Abstimmung von Themen
AP2 b) kommunikative Aufbereitung der Themen
AP3 a) Identifikation von Veranstaltungsthemen
AP3 b) Planung und Durchführung.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Mehr anzeigen
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Mehr anzeigen
Persönliche Lage des Bieters
- Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
Mehr anzeigen
- Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
- Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
Mehr anzeigen
- Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
Mehr anzeigen
- Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Mehr anzeigen
- Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Mehr anzeigen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Mehr anzeigen
- Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und bearbeitete Projekte)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit erfüllt ist:
1. Beratungsexpertise im Bereich der Klimawissenschaft. Darstellung, wie der Bieter diese kurzfristig auf Nachfrage zur Verfügung stellen kann (2 Referenzangaben)
2. wissenschaftlich-technologische Kompetenz aufgrund von Qualifikation in den Schwerpunkten: Klimawissenschaft und Klimaschutz (3 Referenzangaben) sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung in den genannten Bereichen.
3. fachliche Kompetenz und mind. zweijährige Berufserfahrung in der Erstellung und redaktionellen Bearbeitung von Texten (1 Referenzangabe) sowie im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftsjournalismus – ein journalistischer Schreibstil wird vorausgesetzt - (2 Referenzangaben)
Mehr anzeigen
Es ist zu den Punkten 1. bis 3. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Mehr anzeigen
o Projektbezeichnung
o Projektinhalt
o Projektlaufzeit
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
o Angabe des Auftraggebers
o Projektvolumen in Euro
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.01.2015 zu stellen.
Mehr anzeigen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 04.01.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Mehr anzeigen
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2014/S 241-424448 (2014-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 075-132339
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 241-424448
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes: (45)
2. Organisatorische Umsetzung: (25)
3. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-13 📅
Name: Potsdam Institut für Klimaforschung e. V. (PIK)
Postanschrift: Postfach 601203
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14412
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 075-132339 (2015-04-13)