Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz 2015 bis 2019

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beabsichtigt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für den Zeitraum von 2015 bis 2019 ein Projekt zum Betrieb eines Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz zu vergeben. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) nimmt im Auftrag des BMUB die Funktion der Vergabestelle wahr.
Mit dem Projekt soll eine wichtige Grundlage dafür geliefert werden, dass die deutsche Wirtschaft die anspruchsvollen Ziele der Bundesregierung beim Ressourcen- und Klimaschutz bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus erfüllen kann. Es sollen insbesondere das Wissen und die Expertise beim effizienten Einsatz von Ressourcen gebündelt, aufbereitet und insbesondere mittelständischen Unternehmen durch Pflege des bestehenden und weiteren Ausbau des Beratungsangebots zur Verfügung gestellt werden. Im Fokus sollen dabei insbesondere das verarbeitende Gewerbe, das industrienahe Handwerk und das Baugewerbe stehen.
Im Rahmen des Projektes soll durch den Auftragnehmer am Standort Berlin ab Juni 2015 für die nächsten vier Jahre bis Mai 2019 ein Kompetenzzentrum betrieben werden. Die zur Verwirklichung der Ziele maßgeblichen Aufgaben sind insbesondere:
— Erarbeitung und Umsetzung von Wissen
— Pflege und Ausbau eines inhaltlich umfassenden Internetangebots zum Thema Ressourceneffizienz, auf dem insbesondere die Aufbereitung sowie Verbreitung von Informationen und Anwendungsmöglichkeiten von Klima-, Umwelt- und Ressourcenef-fizienztechnologien erfolgen (http://www.ressource-deutschland.de sowie http://www.ressource-deutschland.tv).
— Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen insbesondere für den Mittelstand, um Potenziale und Umsetzungsmöglichkeiten für Ressourceneffizienz zu verbreiten.
— Beteiligung an Veranstaltungen und Messen mit großer Multiplikator Wirkung.
— Öffentlichkeitsarbeit.
— Zusammenführung von Akteuren und Geschäftsstellenfunktion für das Netzwerk Ressourceneffizienz (http://www.netzwerk-ressourceneffizienz.de) des BMUB. Betrieb und Pflege der Website des Netzwerks.
— Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit Fachagenturen sowie relevanten Institutionen (national, europäisch, international).
— Unterstützung der Bildung, Weiterbildung und Beratung im Bereich der Ressourceneffizienz.
— Initiierung und Unterstützung einer stärkeren Verankerung des Aspekts der Ressourceneffizienz in relevanten Richtlinien und Normen durch Einbringung von Experten-wissen.
— Fachliche Unterstützung des BMUB und Beteiligung an Aktivitäten des BMUB zur Verbesserung von Ressourceneffizienz.
Die zu erbringenden Leistungen bestehen einerseits in der:
— Erarbeitung und Umsetzung von Wissen zur Steigerung von Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Das generierte Wissen soll sodann zwecks:
— Verbreitung von Wissen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
in geeigneter Weise an die Akteure in der Wirtschaft, insbesondere KMU und größere Mittelständler, vermittelt werden. Hierzu sollen ein Servicecenter Ressourceneffizienz, das Internetangebot http://www.ressource-deutschland.de, eine gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich eines gezielten Fachmarketings sowie verschiedene Veranstaltungsformate eingesetzt werden.
Weitere Leistungsbereiche im Rahmen des Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz sind:
— Förderung von Qualifizierung, Bildung und Weiterbildung;
— Richtlinien- und Normenarbeit;
— Pflege von Netzwerken zur Ressourceneffizienz;
— Fachliche Unterstützung des BMUB.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-28 Auftragsbekanntmachung
2015-04-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-06-05 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-07-17 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2014-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Menge oder Umfang:
Die zu erbringenden Leistungen bestehen einerseits in der:— Erarbeitung und Umsetzung von Wissen zur Steigerung von Ressourceneffizienz in Unternehmen (AP1).Das generierte Wissen soll sodann zwecks:— Verbreitung von Wissen zur Steigerung der Ressourceneffizienz (AP2)in geeigneter Weise an die Akteure in der Wirtschaft, insbesondere KMU und größere Mittelständler, vermittelt werden. Hierzu sollen ein Servicecenter Ressourceneffizienz, das Internetangebot http://www.ressource-deutschland.de, eine gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich eines gezielten Fachmarketings sowie verschiedene Veranstaltungsformate eingesetzt werden.Weitere Leistungsbereiche im Rahmen des Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz sind:— Förderung von Qualifizierung, Bildung und Weiterbildung (AP3);— Richtlinien- und Normenarbeit (AP4);— Pflege von Netzwerken zur Ressourceneffizienz (AP5);— Fachliche Unterstützung des BMUB (AP6).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de 🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 30201993334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 233-410829
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 13.2.2015 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 4.1.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beabsichtigt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für den Zeitraum von 2015 bis 2019 ein Projekt zum Betrieb eines Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz zu vergeben. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ) nimmt im Auftrag des BMUB die Funktion der Vergabestelle wahr.
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Mit dem Projekt soll eine wichtige Grundlage dafür geliefert werden, dass die deutsche Wirtschaft die anspruchsvollen Ziele der Bundesregierung beim Ressourcen- und Klimaschutz bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus erfüllen kann. Es sollen insbesondere das Wissen und die Expertise beim effizienten Einsatz von Ressourcen gebündelt, aufbereitet und insbesondere mittelständischen Unternehmen durch Pflege des bestehenden und weiteren Ausbau des Beratungsangebots zur Verfügung gestellt werden. Im Fokus sollen dabei insbesondere das verarbeitende Gewerbe, das industrienahe Handwerk und das Baugewerbe stehen.
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Im Rahmen des Projektes soll durch den Auftragnehmer am Standort Berlin ab Juni 2015 für die nächsten vier Jahre bis Mai 2019 ein Kompetenzzentrum betrieben werden. Die zur Verwirklichung der Ziele maßgeblichen Aufgaben sind insbesondere:
— Erarbeitung und Umsetzung von Wissen
— Pflege und Ausbau eines inhaltlich umfassenden Internetangebots zum Thema Ressourceneffizienz, auf dem insbesondere die Aufbereitung sowie Verbreitung von Informationen und Anwendungsmöglichkeiten von Klima-, Umwelt- und Ressourcenef-fizienztechnologien erfolgen (http://www.ressource-deutschland.de sowie http://www.ressource-deutschland.tv).
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— Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen insbesondere für den Mittelstand, um Potenziale und Umsetzungsmöglichkeiten für Ressourceneffizienz zu verbreiten.
— Beteiligung an Veranstaltungen und Messen mit großer Multiplikator Wirkung.
— Öffentlichkeitsarbeit.
— Zusammenführung von Akteuren und Geschäftsstellenfunktion für das Netzwerk Ressourceneffizienz (http://www.netzwerk-ressourceneffizienz.de) des BMUB. Betrieb und Pflege der Website des Netzwerks.
— Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit Fachagenturen sowie relevanten Institutionen (national, europäisch, international).
— Unterstützung der Bildung, Weiterbildung und Beratung im Bereich der Ressourceneffizienz.
— Initiierung und Unterstützung einer stärkeren Verankerung des Aspekts der Ressourceneffizienz in relevanten Richtlinien und Normen durch Einbringung von Experten-wissen.
— Fachliche Unterstützung des BMUB und Beteiligung an Aktivitäten des BMUB zur Verbesserung von Ressourceneffizienz.
Die zu erbringenden Leistungen bestehen einerseits in der:
— Erarbeitung und Umsetzung von Wissen zur Steigerung von Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Das generierte Wissen soll sodann zwecks:
— Verbreitung von Wissen zur Steigerung der Ressourceneffizienz.
in geeigneter Weise an die Akteure in der Wirtschaft, insbesondere KMU und größere Mittelständler, vermittelt werden. Hierzu sollen ein Servicecenter Ressourceneffizienz, das Internetangebot http://www.ressource-deutschland.de, eine gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich eines gezielten Fachmarketings sowie verschiedene Veranstaltungsformate eingesetzt werden.
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Weitere Leistungsbereiche im Rahmen des Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz sind:
— Förderung von Qualifizierung, Bildung und Weiterbildung;
— Richtlinien- und Normenarbeit;
— Pflege von Netzwerken zur Ressourceneffizienz;
— Fachliche Unterstützung des BMUB.
Menge oder Umfang:
Die zu erbringenden Leistungen bestehen einerseits in der:
— Erarbeitung und Umsetzung von Wissen zur Steigerung von Ressourceneffizienz in Unternehmen (AP1).
Das generierte Wissen soll sodann zwecks:
— Verbreitung von Wissen zur Steigerung der Ressourceneffizienz (AP2)
in geeigneter Weise an die Akteure in der Wirtschaft, insbesondere KMU und größere Mittelständler, vermittelt werden. Hierzu sollen ein Servicecenter Ressourceneffizienz, das Internetangebot http://www.ressource-deutschland.de, eine gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich eines gezielten Fachmarketings sowie verschiedene Veranstaltungsformate eingesetzt werden.
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Weitere Leistungsbereiche im Rahmen des Kompetenzzentrums Ressourceneffizienz sind:
— Förderung von Qualifizierung, Bildung und Weiterbildung (AP3);
— Richtlinien- und Normenarbeit (AP4);
— Pflege von Netzwerken zur Ressourceneffizienz (AP5);
— Fachliche Unterstützung des BMUB (AP6).
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
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— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
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— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (Achtung: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV)
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit.
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
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Durch die Referenzen des Bieters müssen folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden:
1. Politisches, technisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Ressourceneffizienz und im Bereich Klimaschutz (nachzuweisen durch mindestens 1 Referenz),
2. Darstellung von Aktivitäten über die bundesweite Vernetzung mit qualifizierten und erfahrenen Institutionen und Experten auf Bundes- und Landesebene im Bereich Ressourceneffizienz sowie im Bereich Klimaschutz (nachzuweisen durch mindestens 1 Referenz),
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3. Erfahrung in der Einrichtung und Pflege von Internetportalen und Datenbanken (nachzuweisen durch 1 Referenz),
Es ist zu den Punkten 1. bis 3. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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— Projektbezeichnung,
— Kurzbeschreibung des Projektinhalts,
— Projektlaufzeit,
— Projektleiter,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— Angabe des Auftraggebers/Zuwendungsgebers,
— Projektvolumen in EUR.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung des Projektleiters sowie 60 % der vorgesehenen Mitglieder des Kernteams (siehe nachfolgende Punkte 4-12),
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Aufgrund der Aufgabenvielfalt und -komplexität ist ein hochqualifiziertes interdisziplinäres Team für die Durchführung des Auftrags erforderlich. Insgesamt muss das Projektteam folgende Voraussetzungen / Eignungskriterien erfüllen:
4. Voraussetzungen des leitenden Ansprechpartners (z. B. geschäftsführende Person, Projektleiter): Einschlägige Berufserfahrungen und Kompetenzen in der Leitung interdisziplinärer Teams, im Projektmanagement und in der Zusammenarbeit mit Behörden,
5. Mitarbeiter/innen mit technisch-technologischer Kompetenz aufgrund von Qualifikation in den Schwerpunkten:
— Verfahrenstechnik bzw.
— Automatisierungstechnik bzw.
— Maschinenbau sowie
— Bauwesen (Hoch- und Tiefbau) sowie
— Umwelttechnik und/oder Umwelt-/Klimaschutz.
6. Mitarbeiter/innen mit breitem technologischem Know-how in den relevanten Bereichen des verarbeitendes Gewerbes sowie im Baugewerbe.
7. Mitarbeiter/innen mit fundierten Kenntnissen im Bereich Lebenskostenzyklusrechnung (z. B. Betriebswirtschaft/ Volkswirtschaft/Rohstoffwirtschaft und -versorgung/Ressourcenkostenrechnung).
8. Mitarbeiter/innen mit Berufserfahrung im Projektmanagement.
9. Mitarbeiter/innen mit Berufserfahrung in der Zusammenarbeit mit bzw. /Beratung von Unternehmen.
10. Mitarbeiter/innen mit Berufserfahrung in der Erstellung bzw. redaktionellen Betreuung von wissenschaftlichen Texten und Publikationen.
11. Mitarbeiter/innen mit Berufserfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement.
12. Mitarbeiter/innen mit allgemeinen Sekretariatserfahrungen, Erfahrungen im Organisationsmanagement und Grundkenntnissen der Buchhaltung.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Claudia Niebergall
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergaben für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergaben für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27 Berlin
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
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Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 13.2.2015 zu stellen.
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Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2014 bis 4.1.2015 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22.12.2014, 13:00 Uhr eingehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2014/S 233-410829 (2014-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 071-126560
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 233-410829
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A sowie der Informations-und Wartepflicht gemäß §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche Umsetzung der Leistungsbeschreibung (55)
2. Preis (25)
3. Organisation der Leistungserbringung (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-07 📅
Name: VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH
Postanschrift: Bertolt-Brecht-Platz 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 071-126560 (2015-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2014/S 233-410829
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 3020199-3334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 109-266645
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 071-126560
ABl. S-Ausgabe: 109

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete (AP) / zu erbringende Leistungen
IV.1 Erarbeitung und Umsetzung von Wissen
IV.1 a Strategien und Maßnahmen
IV.1 b Kontinuierliches Technologie-Monitoring / Innovationen
IV.1 c Ressourcenmanagement
IV.1 d Unterstützung des nachhaltigen Bauens
IV.2 Verbreitung von Wissen
IV.2 a Servicestelle Ressourceneffizienz
IV.2 b Internetangebot
IV.2 c Fachmarketing bzw. Fachpressearbeit
IV.2 d Veranstaltungen
IV.3 Förderung von Qualifizierung, Bildung und Weiterbildung
IV.3 a Qualifizierung Ressourceneffizienz
IV.3 b Unterstützung der Bildungsträger im Bereich der Ressourceneffizienz
IV.4 Richtlinien- und Normenarbeit
IV.5 Pflege von Netzwerken zur Ressourceneffizienz
IV.5 a Netzwerk Ressourceneffizienz (NeRess)
IV.5 b Netzwerk Bildung für Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz (BilRess)
IV.5 c Kompetenzpool Ressourceneffizienz (RE)
IV.5 d Club der Ressourceneffizienz-Industrie
IV.6 Fachliche Unterstützung des BMUB 27

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-02 📅
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Quelle: OJS 2019/S 109-266645 (2019-06-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-17)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 139-343205
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
IV.1 a Strategien und Maßnahmen,
IV.1 b Kontinuierliches Technologie-Monitoring / Innovationen,
IV.1 c Ressourcenmanagement,
IV.1 d Unterstützung des nachhaltigen Bauens.
IV.2 a Servicestelle Ressourceneffizienz,
IV.2 b Internetangebot,
IV.2 c Fachmarketing bzw. Fachpressearbeit,
IV.2 d Veranstaltungen.
IV.3 a Qualifizierung Ressourceneffizienz,
IV.3 b Unterstützung der Bildungsträger im Bereich der Ressourceneffizienz.
IV.4 Richtlinien- und Normenarbeit,
IV.5 a Netzwerk Ressourceneffizienz (NeRess),
IV.5 b Netzwerk Bildung für Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz (BilRess),
IV.5 c Kompetenzpool Ressourceneffizienz (RE),
IV.5 d Club der Ressourceneffizienz-Industrie.
IV.6 Fachliche Unterstützung des BMU 27.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2019/S 139-343205 (2019-07-17)