Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mittels europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren ein Patrouillenboot mit Dieselantrieb und polizeispezifischer Ausstattung zu beschaffen. Das Boot ist als Streckenboot für den wasserschutzpolizeilichen Dienst auf dem Rhein bestimmt und soll im 24-Stunden-Dienst eingesetzt werden. Im Grundkonzept und der Konstruktion des Bootes sind die besonderen Verkehrsverhältnisse (häufiges Hochwasser, wechselnde Wasserstände, Eisgang) zu berücksichtigen. Das Boot soll an havarierte/bezeichnungspflichige Schiffe heranfahren können, um bei Zwischenfällen und Unfällen trotz Austritts oder drohenden Austritts von Ladung polizeiliche Maßnahmen treffen zu können, ohne selbst zur Zündquelle zu werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeipatrouillenboote
Menge oder Umfang: 1
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeipatrouillenboote📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PTLSPol/Seiten/default.aspx🌏
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de📧
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mittels europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren ein Patrouillenboot mit Dieselantrieb und polizeispezifischer Ausstattung zu beschaffen. Das Boot ist als Streckenboot für den wasserschutzpolizeilichen Dienst auf dem Rhein bestimmt und soll im 24-Stunden-Dienst eingesetzt werden.
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mittels europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren ein Patrouillenboot mit Dieselantrieb und polizeispezifischer Ausstattung zu beschaffen. Das Boot ist als Streckenboot für den wasserschutzpolizeilichen Dienst auf dem Rhein bestimmt und soll im 24-Stunden-Dienst eingesetzt werden.
Im Grundkonzept und der Konstruktion des Bootes sind die besonderen Verkehrsverhältnisse (häufiges Hochwasser, wechselnde Wasserstände, Eisgang) zu berücksichtigen.
Das Boot soll an havarierte/bezeichnungspflichige Schiffe heranfahren können, um bei Zwischenfällen und Unfällen trotz Austritts oder drohenden Austritts von Ladung polizeiliche Maßnahmen treffen zu können, ohne selbst zur Zündquelle zu werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 2014-11V-27-4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wasserschutzpolizeistation Mannheim,
Werfthallenstraße 41,
68159 Mannheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate);
— Kopie der Gewerbeanmeldung oder -bestätigung, sofern kein Handelsregistereintrag vorhanden ist;
— Eigenerklärung, dass die gewerblichen Voraussetzungen erfüllt werden (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen drei Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuchs, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monate oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen drei Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuchs, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monate oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der Produkte weder gegen die nationalen Jugendarbeitsschutzgesetze noch gegen die Normen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes zur Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erlassen wurden oder die sonst dem Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit dienen, verstoßen wurde (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der Produkte weder gegen die nationalen Jugendarbeitsschutzgesetze noch gegen die Normen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes zur Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erlassen wurden oder die sonst dem Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit dienen, verstoßen wurde (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Ziffer 2, Anlage 1);
— Die geforderten Erklärungen/Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2011, 2012, 2013);
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre, für den Bereich von Bootsneubauten, die mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind;
— Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Erklärung der Hauptbank des Bieters zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters;
— Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wurde (Ziffer 2, Anlage 1);
— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,noch dass das Unternehmen in Liquidation befindet (Ziffer 2, Anlage 1);
— Die geforderten Erklärungen/Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeite sind zwingend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage mindestens 3 vergleichbarer Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Benennung des Auslieferungsjahres, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zuschlagserteilung und vor Beginn der Leistungserbringung eine Bürgschaft beizubringen, nach der eine Bank für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht übernimmt und verpflichtet ist, jeden Betrag bis zur Gesamtauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend, weitere Ausführungen siehe Ziffer 15 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zuschlagserteilung und vor Beginn der Leistungserbringung eine Bürgschaft beizubringen, nach der eine Bank für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht übernimmt und verpflichtet ist, jeden Betrag bis zur Gesamtauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend, weitere Ausführungen siehe Ziffer 15 der Besonderen Vertragsbedingungen.
Der Auftragnehmer kann alternativ auch eine Bankbürgschaft vorlegen, nach der der Bürge entsprechend des Zahlungsplans unter Ziffer 11 der Besonderen Vertragsbedingungen die Bürgschaft entsprechend gestaffelt aufstockt (Baufortschrittsbürgschaft). Die entsprechend erweiterte Bürgschaftsurkunde muss vor der jeweiligen Abschlagszahlung dem Auftraggeber vorgelegt werden. Im Gegenzug wird die vorherige Bürgschaftsurkunde Zug um Zug ausgehändigt.
Der Auftragnehmer kann alternativ auch eine Bankbürgschaft vorlegen, nach der der Bürge entsprechend des Zahlungsplans unter Ziffer 11 der Besonderen Vertragsbedingungen die Bürgschaft entsprechend gestaffelt aufstockt (Baufortschrittsbürgschaft). Die entsprechend erweiterte Bürgschaftsurkunde muss vor der jeweiligen Abschlagszahlung dem Auftraggeber vorgelegt werden. Im Gegenzug wird die vorherige Bürgschaftsurkunde Zug um Zug ausgehändigt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es werden folgende, nach Bauabschnitt gestaffelte Abschlagszahlungen geleistet (Ziffer 11 der Besonderen Vertragsbedingungen):
1. In Höhe von 20 v. H. der Auftragssumme nach Auftragserteilung,
2. In Höhe von 20 v. H. der Auftragssumme nach Spantenstand,
3. In Höhe von 20 v. H. der Auftragssumme nach Fertigstellung des Rohbaus (Bootskörper mit Rumpf und Aufbau einschließlich Dächer),
4. In Höhe von 20 v. H. der Auftragssumme nach Einbau der Antriebsanlage (Anriebsmotore, Getriebe, Antriebswelle),
5. In Höhe von 20 v. H. der Auftragssumme nach erfolgter Schlussabnahme.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Verlangens auf Abschlagszahlung in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto. Die unter Ziffer 3 der Besonderen Vertragsbedingungen genannten Nachweise müssen zwingend vorliegen, andernfalls erfolgt keine Abschlagszahlung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung der Vergütung erfolgt jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Verlangens auf Abschlagszahlung in zweifacher Ausfertigung beim Auftraggeber auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto. Die unter Ziffer 3 der Besonderen Vertragsbedingungen genannten Nachweise müssen zwingend vorliegen, andernfalls erfolgt keine Abschlagszahlung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei zu betrauen und sein eingesetztes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Das Ergebnis kann durch den Auftraggeber jederzeit kontrolliert werden. Entsprechende Formulare sind als Anlage der Ausschreibung beigelegt (Anlage 8 – Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung). Die Dauer der Bearbeitung beträgt i. d. R. 3-5 Tage. Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten im Auftrag der Polizei zu betrauen und sein eingesetztes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Das Ergebnis kann durch den Auftraggeber jederzeit kontrolliert werden. Entsprechende Formulare sind als Anlage der Ausschreibung beigelegt (Anlage 8 – Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung). Die Dauer der Bearbeitung beträgt i. d. R. 3-5 Tage. Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei – Vergabestelle
Frau Boldt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-15 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014-11V-27-4
Die Frist für einen Nachprüfungsantrag beträgt 15 Tage ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass der Rüge nicht abgeholfen wird. Es wird auf § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 177-312580 (2014-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Nauheimer Str. 99-100