Konzeption und Implementierung eines MARisk-konformen Risikomanagement- und Dienstleistersteuerungstools

FMS Wertmanagement AöR

Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) und FMS Wertmanagement Servicegesellschaft mbH (FMS-SG) steuern und dokumentieren derzeit:
— operationelle Ereignisse im Rahmen des Operational Risk Managements,
— operationelle Risiken im Rahmen des Operational Risk Self Assessments,
— Ergebnisse der Dienstleistungssteuerung,
— Monita (=Feststellungen/Beanstandungen) im Rahmen von Audit-Prüfungen in einer gemeinsamen DV-Lösung.
Diese in Benutzung befindliche DV-Lösung soll durch eine voll integrierte Lösung ersetzt werden, welche zukünftig auch die bislang nicht DV-gestützten Themenbereiche abdeckt:
— fachliche Fehler und Klärungssachverhalte im Rahmen des Central Incident Managements,
— Risiken im Rahmen des Internen Kontroll-Systems,
— Geschäftskritische Prozesse im Rahmen des Business Continuity Managements.
Da die aufgeführten Themen im Hause organisatorisch unterschiedlich allokiert, aber inhaltlich sehr stark miteinander verknüpft sind, soll über eine integrierte, MaRisk-konforme, DV-gestützte Lösung eine effiziente Erhebung, Abbildung und Historisierung der vorhandenen Informationen für den jeweiligen Fachbereich erwirkt werden. Ferner soll die Steuerung der in diesem Zusammenhang vereinbarten Maßnahmen inklusive Datenbestätigungsprozess und Auswertungsfunktion ermöglicht werden. Dabei wird innerhalb der DV-Lösung das Modul für die Monita (Feststellungen/Beanstandungen) im Rahmen von Audit-Prüfungen optional ausgeschrieben (vgl. Abschnitt II.2.2)).
Über ein „mandantenfähiges“ Rollen- und Rechtekonzept sollen autorisierte Einmelder aus den Fachbereichen der FMS-WM und FMS-SG Zugang zum Tool erhalten. Weitere der FMS-SG äquivalente Dienstleister müssen im gleichem Umfang mit separaten Rechten und Rollen integriert werden können.
Neben der Konzeption und Implementierung der DV-Lösung erstreckt sich dieses Beschaffungsvorhaben auch auf die Wartung des Tools.
Technische Voraussetzungen:
— Unterstützung eines Rollenkonzepts (für unterschiedliche Dienstleister),
— Server/Datenbank Voraussetzungen: MS Server 2008/MS SQL Server 2008 R2 oder Linux CentOS 4/5/6,
— Sicherheit Voraussetzungen:
- Installation und Datenhosting auf den Servern der FMS-WM,
- Anbindung an das Active Directory (User/Rollen) der FMS-WM/Single Sign-on,
- Nachvollziehbarkeit der Änderungen (Versionierung) der Daten,
- Backup und Recovery nach den Richtlinien der FMS-WM.
— Client Voraussetzungen (Stand – 05/2014):
- Windows 7 SP1,
- Internet Explorer 8,
- MS Office 2010.
Nach Vertragsschluss ist unverzüglich, voraussichtlich ab dem 13.2.2015, mit der Konzeption und Implementierung des MaRisk-konformen Risikomanagement- und Dienstleistersteuerungstools zu beginnen. Der Dienstleister hat hierzu eine entsprechende Planung und Mitarbeiterkapazität vorzuhalten. Die Inbetriebnahme des neuen Tools ist für den 13.8.2015 geplant.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-26 Auftragsbekanntmachung
2015-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de 📧
Telefon: +49 899547627532 📞
Fax: +49 899547627892 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 188-332379
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. Fragen zu der EU-Bekanntmachung oder den Bewerberunterlagen sind bis spätestens 17.10.2014, 12:00 Uhr schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an den unter Ziffer I.1) genannten Ansprechpartner zu stellen. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 28.10.2014, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Konzeption und Implementierung eines MaRisk-konformen Risikomanagement- und Dienstleistersteuerungstools” – Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen! Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Frau Alexandra Christodoulopoulou“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Teilnahmeanträge nur die Dokumente zu Grunde gelegt werden, die bis zum 28.10.2014, 12:00 Uhr, vorliegen werden. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) und FMS Wertmanagement Servicegesellschaft mbH (FMS-SG) steuern und dokumentieren derzeit:
— operationelle Ereignisse im Rahmen des Operational Risk Managements,
— operationelle Risiken im Rahmen des Operational Risk Self Assessments,
— Ergebnisse der Dienstleistungssteuerung,
— Monita (=Feststellungen/Beanstandungen) im Rahmen von Audit-Prüfungen in einer gemeinsamen DV-Lösung.
Diese in Benutzung befindliche DV-Lösung soll durch eine voll integrierte Lösung ersetzt werden, welche zukünftig auch die bislang nicht DV-gestützten Themenbereiche abdeckt:
— fachliche Fehler und Klärungssachverhalte im Rahmen des Central Incident Managements,
— Risiken im Rahmen des Internen Kontroll-Systems,
— Geschäftskritische Prozesse im Rahmen des Business Continuity Managements.
Da die aufgeführten Themen im Hause organisatorisch unterschiedlich allokiert, aber inhaltlich sehr stark miteinander verknüpft sind, soll über eine integrierte, MaRisk-konforme, DV-gestützte Lösung eine effiziente Erhebung, Abbildung und Historisierung der vorhandenen Informationen für den jeweiligen Fachbereich erwirkt werden. Ferner soll die Steuerung der in diesem Zusammenhang vereinbarten Maßnahmen inklusive Datenbestätigungsprozess und Auswertungsfunktion ermöglicht werden. Dabei wird innerhalb der DV-Lösung das Modul für die Monita (Feststellungen/Beanstandungen) im Rahmen von Audit-Prüfungen optional ausgeschrieben (vgl. Abschnitt II.2.2)).
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Über ein „mandantenfähiges“ Rollen- und Rechtekonzept sollen autorisierte Einmelder aus den Fachbereichen der FMS-WM und FMS-SG Zugang zum Tool erhalten. Weitere der FMS-SG äquivalente Dienstleister müssen im gleichem Umfang mit separaten Rechten und Rollen integriert werden können.
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Neben der Konzeption und Implementierung der DV-Lösung erstreckt sich dieses Beschaffungsvorhaben auch auf die Wartung des Tools.
Technische Voraussetzungen:
— Unterstützung eines Rollenkonzepts (für unterschiedliche Dienstleister),
— Server/Datenbank Voraussetzungen: MS Server 2008/MS SQL Server 2008 R2 oder Linux CentOS 4/5/6,
— Sicherheit Voraussetzungen:
- Installation und Datenhosting auf den Servern der FMS-WM,
- Anbindung an das Active Directory (User/Rollen) der FMS-WM/Single Sign-on,
- Nachvollziehbarkeit der Änderungen (Versionierung) der Daten,
- Backup und Recovery nach den Richtlinien der FMS-WM.
— Client Voraussetzungen (Stand – 05/2014):
- Windows 7 SP1,
- Internet Explorer 8,
- MS Office 2010.
Nach Vertragsschluss ist unverzüglich, voraussichtlich ab dem 13.2.2015, mit der Konzeption und Implementierung des MaRisk-konformen Risikomanagement- und Dienstleistersteuerungstools zu beginnen. Der Dienstleister hat hierzu eine entsprechende Planung und Mitarbeiterkapazität vorzuhalten. Die Inbetriebnahme des neuen Tools ist für den 13.8.2015 geplant.
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Beschreibung der Optionen:
Tool zur Erfassung, Steuerung und Kontrolle von Monita (= Feststellungen/Beanstandungen) im Rahmen von Audit-Prüfungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
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Von dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort),
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft),
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung,
4. Eigenerklärung, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen,
6. Für ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vergleichbar sind, und Eigenerklärung über Einträge oder keine Einträge in einem Register, das mit dem Gewerbezentralregister vergleichbar ist.
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Im Falle der Beteiligung von Nachunternehmern ist folgende Erklärung zwingend vorzulegen:
7. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft.
Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Erklärungen gemäß der Nr. 4 und Nr. 5 abgeben.
Neben den obenstehenden Erklärungen soll darüber hinaus vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – mit dem Teilnahmeantrag informatorisch folgender Nachweis vorgelegt werden:
8. Handelsregisterauszug des Unternehmens oder eines vergleichbaren Dokuments des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist. Unternehmen mit Sitz außerhalb von Deutschland sollen vergleichbare Auszüge vorlegen, sofern diese von dem jeweiligen Land ausgestellt werden. Kopie ausreichend; nicht älter als sechs Monate zum Ablauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs gemäß Abschnitt IV.3.4).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist folgende Erklärung (Angabe) vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3):
1. Angabe des Gesamtumsatzes (brutto) des Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013).
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung spätestens zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags.
Mindeststandards:
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft sind mindestens folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Zu 1.: Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in Höhe von jährlich mindestens 2 000 000 EUR.
Zu 2.: Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 000 000 EUR pro Schadensfall spätestens zum Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist folgende Erklärung (Angabe) vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3):
1. Mindestens drei (3) in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossene Referenzprojekte des Unternehmens über die Implementierung/Wartung und den Betrieb im Bereich MaRisk-konforme, work-flow-basierte Risikomanagement- und/oder Dienstleistersteuerungstools im Finanzdienstleistungssektor.
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2. Kurzbeschreibung des einzusetzenden Projektteams (Projektleiter und Teammitglieder) einschließlich der Lebensläufe für sämtliche Teammitglieder unter Angabe ihrer Referenzen/Fach-Know-How insb. der fachlichen (Umsetzungs-) Expertise sowie der sprachlichen Qualifikationen und ihrer Vor-Ort-Verfügbarkeit.
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3. Best-Practice-Beschreibung der Herausforderung zur MaRisk-konformen Implementierung von Operational Risk Management und Dienstleistersteuerung im Finanzdienstleistungssektor (max. 3 DIN A4 Seiten).
Mindeststandards:
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft sind mindestens folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Zu 1.: Vorlage von mindestens drei (3) in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Referenzprojekten des Unternehmens mit einem Auftragsvolumen von mindestens 500 TEUR.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Einzelheiten sind dem Vertrag zu entnehmen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht erforderlich, jedoch müssen sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) gegenüber der Auftraggeberin verpflichten.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Soweit mehr als drei Bewerber die von der Auftraggeberin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorgelegt haben und die in Abschnitt III.2) genannten Mindestanforderungen erfüllen, wird die Auftraggeberin die am besten geeigneten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ermitteln:
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1. Kriterium: Referenzen/Fach-Know-how des Unternehmens (Gewichtung: 30 %).
2. Kriterium: Referenzen/Fach-Know-how der Projektmitarbeiter (Gewichtung: 40 %).
3. Kriterium: Best-Practice-Beschreibung (Gewichtung: 30 %).
Eine detaillierte Auswahlmatrix ist den Bewerberinformationen zu entnehmen, die bei der oben genannten Kontaktstelle abzufordern sind. Auf Grundlage dieser Auswahlkriterien wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten Bewerber (mindestens drei) werden anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FMS Wertmanagement AöR, Sourcing
Frau Alexandra Christodoulopoulou

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
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Fragen zu der EU-Bekanntmachung oder den Bewerberunterlagen sind bis spätestens 17.10.2014, 12:00 Uhr schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an den unter Ziffer I.1) genannten Ansprechpartner zu stellen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 28.10.2014, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Konzeption und Implementierung eines MaRisk-konformen Risikomanagement- und Dienstleistersteuerungstools” – Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen! Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Frau Alexandra Christodoulopoulou“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Mehr anzeigen
Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Mehr anzeigen
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Teilnahmeanträge nur die Dokumente zu Grunde gelegt werden, die bis zum 28.10.2014, 12:00 Uhr, vorliegen werden.
Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 188-332379 (2014-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 062-109306
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 188-332379
ABl. S-Ausgabe: 62

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-09 📅
Name: Artemeon Gruppe c/o Artemeon Management Partner GmbH
Postanschrift: Wagnerstraße 29
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei istdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenigeTage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu §121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 062-109306 (2015-03-24)