a) Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind weitere Angaben (Angaben zur Mitarbeiterqualifikation und Berufserfahrung, detailliertes Konzept für die Auftragsausführung) mit dem Angebot einzureichen. Die Nachweise hinsichtlich der auftragsbezogenen technischen/qualitativen Anforderungen dienen nach der Eignungsprüfung im Rahmen der Angebotswertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters. Das Fehlen dieser Nachweise führt nicht zum Ausschluss der Angebote, wirkt sich jedoch entsprechend negativ auf die Bewertung der Angebote aus. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.