Kooperation bei der Behandlung und Verwertung einschließlich Transport von Bioabfällen aus der getrennten Einsammlung (Biotonne) des Kreises Offenbach

Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt

Der Kreis Offenbach umfasst insgesamt 13 Kommunen (10 Städte und 3 Gemeinden). Der Kreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Abfallentsorgung. Hierzu gehört auch die Verwertung der getrennt gesammelten Bioabfälle aus den Haushaltungen des Kreises (Biotonne).
Zum 1.1.2015 wird die getrennte Sammlung von Bioabfällen (Biotonne) – gemäß den Vorgaben des § 11 KrWG – flächendeckend im Kreis Offenbach eingeführt. Bisher sammeln nur einige Kommunen (Rödermark, Rodgau, Teilgebiete von Heusenstamm und Dreieich) Bioabfälle über die Biotonne.
Zur Erfüllung der Entsorgungspflicht sucht der Auftraggeber einen (oder mehrere) Kooperationspartner (bei losweiser Vergabe, siehe II.1.8) und II.2.1), der sich zum 1.1.2015 an einer langfristigen Zusammenarbeit (Grundlaufzeit 10 Jahre) im Bereich der Behandlung und Verwertung von Bioabfällen beteiligt. In Bezug auf die Organisationsform der Kooperation bestehen von Seiten des Auftraggebers keine festen Vorgaben. Auch eine gesellschaftsrechtliche Kooperation ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wird jedoch nicht präferiert.
Gegenstand der Kooperation ist die Behandlung und Verwertung von jährlich bis etwa 30 000 Tonnen getrennt erfassten Bioabfällen aus im Kreisgebiet gelegenen Haushaltungen, insbesondere durch Vergärung und nachgeschalteter Kompostierung/Nachrotte nebst Transportleistungen von auftragnehmerseitig zu stellenden Übernahmestellen bis zu den Verwertungsanlagen des Auftragnehmers, einschließlich der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle, Reststoffe und die stoffliche/energetische Verwertung der Gärrestprodukte/Kompostprodukte. Ziel ist es, die Bioabfälle langfristig in ein möglichst optimiertes Nutzungskonzept einzubinden, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu generieren.
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist insbesondere:
— die Übernahme der angelieferten Bioabfälle an einer oder bis zu max. zwei Übernahmestellen je Gebietslos des zukünftigen Auftragnehmers. Die Übernahmestelle(n) (Umschlaganlage, Erstbehandlungsanlage oder Verwertungsanlage) sollen sich im Sinne einer Zielvorgabe im Kreis Offenbach oder in einer max. Distanz (Luftlinie) von 7,5 km um den Kreis Offenbach befinden,
— sämtliche Transport- und Logistikaufwendungen, die sich von der Übernahme der Bioabfälle (Übernahmestelle(n) des AN) bis zu deren vollständigen Verwertung ergeben,
— die Verwertung der Bioabfälle, insbesondere durch ein Vergärungsverfahren in Anlagen des Auftragnehmers,
— die Verwertung aller im Zuge der Bioabfallverwertung anfallenden oder verbleibenden Reststoffe/Abfälle, insbesondere auch die stoffliche Verwertung der Gärprodukte in der Landwirtschaft, im Landbau etc. und die energetische Verwertung der holzigen Siebüberläufe.
Die Einsammlung der Bioabfälle (Biotonne) einschließlich Transport zu der/den Übernahmestelle(n) ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Siehe auch II.2.1).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-17.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-17 Auftragsbekanntmachung
2014-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge