Kooperation bei der Behandlung und Verwertung einschließlich Transport von Bioabfällen aus der getrennten Einsammlung (Biotonne) des Kreises Offenbach

Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt

Der Kreis Offenbach umfasst insgesamt 13 Kommunen (10 Städte und 3 Gemeinden). Der Kreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Abfallentsorgung. Hierzu gehört auch die Verwertung der getrennt gesammelten Bioabfälle aus den Haushaltungen des Kreises (Biotonne).
Zum 1.1.2015 wird die getrennte Sammlung von Bioabfällen (Biotonne) – gemäß den Vorgaben des § 11 KrWG – flächendeckend im Kreis Offenbach eingeführt. Bisher sammeln nur einige Kommunen (Rödermark, Rodgau, Teilgebiete von Heusenstamm und Dreieich) Bioabfälle über die Biotonne.
Zur Erfüllung der Entsorgungspflicht sucht der Auftraggeber einen (oder mehrere) Kooperationspartner (bei losweiser Vergabe, siehe II.1.8) und II.2.1), der sich zum 1.1.2015 an einer langfristigen Zusammenarbeit (Grundlaufzeit 10 Jahre) im Bereich der Behandlung und Verwertung von Bioabfällen beteiligt. In Bezug auf die Organisationsform der Kooperation bestehen von Seiten des Auftraggebers keine festen Vorgaben. Auch eine gesellschaftsrechtliche Kooperation ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wird jedoch nicht präferiert.
Gegenstand der Kooperation ist die Behandlung und Verwertung von jährlich bis etwa 30 000 Tonnen getrennt erfassten Bioabfällen aus im Kreisgebiet gelegenen Haushaltungen, insbesondere durch Vergärung und nachgeschalteter Kompostierung/Nachrotte nebst Transportleistungen von auftragnehmerseitig zu stellenden Übernahmestellen bis zu den Verwertungsanlagen des Auftragnehmers, einschließlich der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle, Reststoffe und die stoffliche/energetische Verwertung der Gärrestprodukte/Kompostprodukte. Ziel ist es, die Bioabfälle langfristig in ein möglichst optimiertes Nutzungskonzept einzubinden, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu generieren.
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist insbesondere:
— die Übernahme der angelieferten Bioabfälle an einer oder bis zu max. zwei Übernahmestellen je Gebietslos des zukünftigen Auftragnehmers. Die Übernahmestelle(n) (Umschlaganlage, Erstbehandlungsanlage oder Verwertungsanlage) sollen sich im Sinne einer Zielvorgabe im Kreis Offenbach oder in einer max. Distanz (Luftlinie) von 7,5 km um den Kreis Offenbach befinden,
— sämtliche Transport- und Logistikaufwendungen, die sich von der Übernahme der Bioabfälle (Übernahmestelle(n) des AN) bis zu deren vollständigen Verwertung ergeben,
— die Verwertung der Bioabfälle, insbesondere durch ein Vergärungsverfahren in Anlagen des Auftragnehmers,
— die Verwertung aller im Zuge der Bioabfallverwertung anfallenden oder verbleibenden Reststoffe/Abfälle, insbesondere auch die stoffliche Verwertung der Gärprodukte in der Landwirtschaft, im Landbau etc. und die energetische Verwertung der holzigen Siebüberläufe.
Die Einsammlung der Bioabfälle (Biotonne) einschließlich Transport zu der/den Übernahmestelle(n) ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Siehe auch II.2.1).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-17 Auftragsbekanntmachung
2014-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Nach einer ersten Prognose liegt die Bioabfallmenge im Kreis Offenbach in einer Größenordnung zwischen 16 750 t (Jahr der Einführung der Biotonne) und 26 800 t (im dritten Jahr) pro Jahr. Mittelfristig ist auch mit Bioabfallmengen von ca. 30 000 t/a zu rechnen.Die Mengenansätze stellen eine Schätzung durch den Auftraggeber auf der Basis des heutigen Kenntnisstandes dar. In den Prognosen können Unwägbarkeiten, wie insbesondere Unterschiede im Anschlussgrad der Haushaltungen, in der Siedlungsstruktur, den Einsammelkonzepten, der Öffentlichkeitsarbeit etc. nicht abgebildet werden. Daher verbleiben dauerhafte Unsicherheiten im Gesamt-Mengenaufkommen.Die Aufteilung in Gebietslose ist wie folgt beabsichtigt:Gebietslos West: Behandlung und Verwertung einschl. Transport von rd. 14 000 t/a (Prognosewert für das 3. Jahr).Gebietslos Ost: Behandlung und Verwertung einschl. Transport von rd. 13 000 t/a (Prognose für das 3. Jahr).Näheres siehe Vergabeunterlagen. Je Gebietslos sind maximal zwei Übernahmestellen zulässig.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Offenbach, Fachdienst Umwelt
Postanschrift: Werner-Hilpert-Straße 1
Postleitzahl: 63128
Postort: Dietzenbach
Kontakt
E-Mail: j.nitsch@kreis-offenbach.de 📧
Telefon: +49 607481804102 📞
Fax: +49 607481804910 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 014-021068
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmewettbewerb Bioabfallentsorgung Kreis Offenbach – nicht öffnen“ – bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig. Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt wird auf Anforderung von der unter Ziffer I.1) genannten Stelle versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind in Textform (möglichst per E-Mail) vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.3) an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Hinweis zu Ziffer II.1.8): Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag losweise oder für den Gesamtkreis zu vergeben. nachr. HAD-Ref.: 4855/11 nachr. V-Nr/AKZ: KROF-2014-0001
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Offenbach umfasst insgesamt 13 Kommunen (10 Städte und 3 Gemeinden). Der Kreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Abfallentsorgung. Hierzu gehört auch die Verwertung der getrennt gesammelten Bioabfälle aus den Haushaltungen des Kreises (Biotonne).
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Zum 1.1.2015 wird die getrennte Sammlung von Bioabfällen (Biotonne) – gemäß den Vorgaben des § 11 KrWG – flächendeckend im Kreis Offenbach eingeführt. Bisher sammeln nur einige Kommunen (Rödermark, Rodgau, Teilgebiete von Heusenstamm und Dreieich) Bioabfälle über die Biotonne.
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Zur Erfüllung der Entsorgungspflicht sucht der Auftraggeber einen (oder mehrere) Kooperationspartner (bei losweiser Vergabe, siehe II.1.8) und II.2.1), der sich zum 1.1.2015 an einer langfristigen Zusammenarbeit (Grundlaufzeit 10 Jahre) im Bereich der Behandlung und Verwertung von Bioabfällen beteiligt. In Bezug auf die Organisationsform der Kooperation bestehen von Seiten des Auftraggebers keine festen Vorgaben. Auch eine gesellschaftsrechtliche Kooperation ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wird jedoch nicht präferiert.
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Gegenstand der Kooperation ist die Behandlung und Verwertung von jährlich bis etwa 30 000 Tonnen getrennt erfassten Bioabfällen aus im Kreisgebiet gelegenen Haushaltungen, insbesondere durch Vergärung und nachgeschalteter Kompostierung/Nachrotte nebst Transportleistungen von auftragnehmerseitig zu stellenden Übernahmestellen bis zu den Verwertungsanlagen des Auftragnehmers, einschließlich der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle, Reststoffe und die stoffliche/energetische Verwertung der Gärrestprodukte/Kompostprodukte. Ziel ist es, die Bioabfälle langfristig in ein möglichst optimiertes Nutzungskonzept einzubinden, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu generieren.
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Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist insbesondere:
— die Übernahme der angelieferten Bioabfälle an einer oder bis zu max. zwei Übernahmestellen je Gebietslos des zukünftigen Auftragnehmers. Die Übernahmestelle(n) (Umschlaganlage, Erstbehandlungsanlage oder Verwertungsanlage) sollen sich im Sinne einer Zielvorgabe im Kreis Offenbach oder in einer max. Distanz (Luftlinie) von 7,5 km um den Kreis Offenbach befinden,
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— sämtliche Transport- und Logistikaufwendungen, die sich von der Übernahme der Bioabfälle (Übernahmestelle(n) des AN) bis zu deren vollständigen Verwertung ergeben,
— die Verwertung der Bioabfälle, insbesondere durch ein Vergärungsverfahren in Anlagen des Auftragnehmers,
— die Verwertung aller im Zuge der Bioabfallverwertung anfallenden oder verbleibenden Reststoffe/Abfälle, insbesondere auch die stoffliche Verwertung der Gärprodukte in der Landwirtschaft, im Landbau etc. und die energetische Verwertung der holzigen Siebüberläufe.
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Die Einsammlung der Bioabfälle (Biotonne) einschließlich Transport zu der/den Übernahmestelle(n) ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Siehe auch II.2.1).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos West
Kurze Beschreibung:
Behandlung und Verwertung einschl. Transport von rd. 14 000 t/a (Prognosewert für das 3. Jahr). Je Gebietslos sind maximal 2 Übernahmestellen zulässig. Siehe II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos Ost
Kurze Beschreibung:
Behandlung und Verwertung einschl. Transport von rd. 13 000 t/a (Prognose für das 3.
Jahr).Je Gebietslos sind maximal 2 Übernahmestellen zulässig.Siehe II.2.1).
Jahr).
Je Gebietslos sind maximal 2 Übernahmestellen zulässig.
Siehe II.2.1).
Menge oder Umfang:
Nach einer ersten Prognose liegt die Bioabfallmenge im Kreis Offenbach in einer Größenordnung zwischen 16 750 t (Jahr der Einführung der Biotonne) und 26 800 t (im dritten Jahr) pro Jahr. Mittelfristig ist auch mit Bioabfallmengen von ca. 30 000 t/a zu rechnen.
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Die Mengenansätze stellen eine Schätzung durch den Auftraggeber auf der Basis des heutigen Kenntnisstandes dar. In den Prognosen können Unwägbarkeiten, wie insbesondere Unterschiede im Anschlussgrad der Haushaltungen, in der Siedlungsstruktur, den Einsammelkonzepten, der Öffentlichkeitsarbeit etc. nicht abgebildet werden. Daher verbleiben dauerhafte Unsicherheiten im Gesamt-Mengenaufkommen.
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Die Aufteilung in Gebietslose ist wie folgt beabsichtigt:
Gebietslos West: Behandlung und Verwertung einschl. Transport von rd. 14 000 t/a (Prognosewert für das 3. Jahr).
Gebietslos Ost: Behandlung und Verwertung einschl. Transport von rd. 13 000 t/a (Prognose für das 3. Jahr).
Näheres siehe Vergabeunterlagen. Je Gebietslos sind maximal zwei Übernahmestellen zulässig.
Beschreibung der Optionen:
Ausführungsfrist der Dienstleistungen in der Abfallentsorgung gemäß II.2.1): Grundlaufzeit: mindestens 10 Jahre ggf. einschließlich Verlängerungsoption von bis zu 5 Jahren.
Referenznummer: KROF-2014-0001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Offenbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gem. Ziffern III.2.1 bis III.2.3 sind innerhalb der Bewerbungsfrist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anderes vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Für die mit * gekennzeichneten Erklärungen und Nachweise (Ziffern III.2.1 bis 2.3) stellt der Auftraggeber ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, das nach Mitteilung der beabsichtigten Teilnahme am Verfahren / Anforderung per E-Mail an die potenziellen Bewerber übermittelt wird (siehe VI.3).
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Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1 bis III.2.3 sind - soweit einschlägig - von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2 und III.2.3 bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung sind auf Verlangen des Auftraggebers gesondert nachzuweisen.
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Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z.B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
1. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
2. Erklärung des Bewerbers gem. § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A*, dass
a) über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
c) der Bewerber nachweislich keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen;
d) er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Angaben in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
3. Erklärung nach Maßgabe des § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A*, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist.
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4. Erklärung des Bewerbers gemäß § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, dass er sich bislang in Bezug auf die Vergabe vergleichbarer Leistungen gesetzestreu verhalten hat.*
5. Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar oder ihr ähnlich sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen*.
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2. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge des Konzerns vorzulegen.
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3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Ziffer III.1.4) oder Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
4. Vorlage eines Konzeptes bzw. einer Grundstruktur zur geplanten Kooperation/Kooperationsmöglichkeiten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind einschließlich Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Kooperation mit anderen (kommunalen) Unternehmen/Auftraggebern (Referenzliste), unter Angabe je Projekt/Referenz eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes (auch zulässig: Auftraggebererklärungen nach Maßgabe des § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A).
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2. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen*.
3. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
4. Erklärung über die dem Bewerber für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung.
5. Bewerbererklärung über den Anteil selbst zu erbringender Leistungen sowie ggf. die Anteile von Leistungen (Art und Umfang), die von Nachunternehmern erbracht werden.
6. Vorlage einer für die Leistungserbringung geeigneten Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde oder Erklärung, eine solche Erlaubnis im Fall der Auftragserteilung zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns einzuholen.
7. Vorlage eines ersten Grobkonzeptes für die Behandlung und Verwertung von Bioabfällen unter besonderer Berücksichtigung energetischer und stofflicher bzw. ökologischer Aspekte mit folgenden Angaben:
— Anzahl, Lage (Ort) und Ausstattung der Übernahmestelle(n),
— Angaben über die Art der Behandlung und Verwertung, insbesondere Angaben zu den vorgesehenen Anlagen und deren Kapazitäten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geeignete Absicherung der Vertragserfüllung, z. B. durch Vertragserfüllungsbürgschaft in angemessener Höhe und üblicher Höhe.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 12 des Hessischen Vergabegesetzes ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens 2 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr.
2. Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb, siehe Ziffer III.2.1) Nr. 5 und Ziffer III.3.1).
3. Geforderter Mindeststandard für die eingesetzten Transportfahrzeuge von den Übernahmestellen zu den Verwertungsanlagen des Auftragnehmers: Euro-Abgasnorm V.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Leistungen werden nur an Unternehmen vergeben, die als „Entsorgungsfachbetrieb“ zertifiziert sind oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen bzw. die Einhaltung vergleichbarer Qualitätsstandards nachweisen können.
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung. Angestrebt wird, dass der zukünftige Aufragnehmer die stoffliche Verwertung im Rahmen einer Mitgliedschaft in der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. erfüllt.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Auf der Grundlage der gemäß Ziffer III.2.1 bis III.2.3 vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gemäß Ziffer III.2.1 bis III.2.3, insbesondere der Referenzen und Schlüssigkeit des vorgelegten Grobkonzeptes gemäß Ziffer III.2.3) Ziffer 7.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-03-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jörg Nitsch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KROF-2014-0001
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmewettbewerb Bioabfallentsorgung Kreis Offenbach – nicht öffnen“ – bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig.
Mehr anzeigen
Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt wird auf Anforderung von der unter Ziffer I.1) genannten Stelle versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt.
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Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind in Textform (möglichst per E-Mail) vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.3) an die unter I.1) genannte Stelle zu richten.
Hinweis zu Ziffer II.1.8): Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag losweise oder für den Gesamtkreis zu vergeben.
nachr. HAD-Ref.: 4855/11
nachr. V-Nr/AKZ: KROF-2014-0001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 ff. GWB.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtslage des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung von Bewerbern/Bietern nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu erheben sind.
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Quelle: OJS 2014/S 014-021068 (2014-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 147-265053
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 14-021068
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 4855/27 nachr. V-Nr/AKZ : KROF-2014-0001

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtpreis (70)
2. Nachhaltigkeit/Güte und Sicherheit des technischen Entsorgungs-/Verwertungskonzeptes sowie Güte der Logistik-/Transportkonzeptes (20)
3. Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung von Transportleistungen (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-14 📅
Name: FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
Postanschrift: Weidenbornstraße 40
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: FES Frankfurter Entsorgungs- und Servicebetriebe GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2014/S 147-265053 (2014-07-31)