Kooperation Zertifizierung Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1 SGB V erbringen die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben, um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen.
Im Zeitalter der Globalisierung und eines tief greifenden Wandels in der Arbeitswelt mit flexiblen Beschäftigungsverhältnissen, verlängerten Lebensarbeitszeiten und einem höheren Durchschnittsalter der Belegschaft sind gesunde, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Die rasante Entwicklung auf den nationalen und internationalen Märkten stellt Betriebe vor die Herausforderung, Dienstleistungen und Produkte ständig und immer schneller weiterzuentwickeln sowie sich auf dem globalisierten Markt in kurzen Abständen neu zu orientieren. Die demographische Entwicklung in Deutschland führt zeitgleich zu alternden Belegschaften, und der damit verbundene Mangel an Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften veranlasst Unternehmen, sich als Arbeitgeber neu zu positionieren, um für qualifizierte Mitarbeiter attraktiv zu sein und zu bleiben. Moderne Unternehmen haben erkannt, dass die Beschäftigten eine bedeutende Unternehmensressource für Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sind, und haben es sich zur Aufgabe gemacht, mithilfe eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) einen effizienten und ressourcenschonenden Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten.
Die AOK Bayern hat zur Erfassung und Bewertung des Gesundheitsmanagements in Betrieben einen umfangreichen Kriterienkatalog „Zertifizierung gesundes Unternehmen“ entwickelt. Ziel des Standards ist es, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess des betrieblichen Gesundheitsmanagements in Gang zu setzen. Er bietet eine Orientierung für die Gestaltung einer modernen betrieblichen Gesundheitspolitik. Grundprinzipien des Qualitätsmodells sind: Wissenschaftlichkeit, Praktikabilität, Nachhaltigkeit und Gewichtung.
Unternehmen verfügen über unterschiedliche Ressourcen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Es ist daher nicht das erwartete Ziel, das Unternehmen ad hoc alle Kriterien erfüllen. Vielmehr steht die positive Entwicklung im Fokus der Betrachtung. Aus diesem Grunde wurde ein dreistufiges Bewertungsraster des betrieblichen Gesundheitsmanagements entwickelt. Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Zertifizierung „Gesundes Unternehmen“ der Level Bronze, Silber oder Gold zu erlangen. Die Zertifizierungen der Level Bronze und Silber werden dabei von der AOK Bayern selbst durchgeführt. Die Zertifizierungen nach dem Goldstandard sollen von einem erfahrenen und qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Der Auftrag zur Zertifizierung wird dabei nicht von der AOK Bayern, sondern von dem zu zertifizierenden Unternehmen direkt erteilt, das auch die Kosten hierfür trägt. Die AOK Bayern sucht zu diesem Zweck im Wege eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens einen Kooperationspartner.
Gegenstand des wettbewerblichen Auswahlverfahrens ist daneben die Erstellung eines Schulungskonzepts und Durchführung einer einmaligen ein- bis zweitägigen Grundlagenschulung für AOK-interne Auditoren zur Zertifizierung des Bronze- und Silberstandards. Gegenstand des Kooperationsvertrages ist weiter die aktive Beteiligung an überbetrieblichen Veranstaltungen der AOK Bayern nach Absprache im Einzelfall, zum Beispiel durch Präsentation des Zertifizierungsverfahrens, Impulsbeiträge, Pressestatements oder das Halten von Vorträgen über die Zertifizierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Der Kooperationsvertrag soll für einen Zeitraum von 4 Jahren vom 01.07.2015 bis 30.06.2019 geschlossen werden. Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 01.07.2015 erfolgen, beginnt die Vereinbarung an dem Monatsersten, der auf die Zuschlagserteilung folgt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend. Die Schulung soll im Zeitraum zwischen April und Juni 2015 durchgeführt werden.
Zum Abschluss des Kooperationsvertrags führt die AOK Bayern ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durch. Zu diesem Zweck wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dessen Rahmen drei Bewerber ausgewählt werden, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Da es sich bei der Kooperation nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt, sondern um eine Dienstleistungskonzession, wird kein nicht offenes Verfahren i.S.d. 2. Abschnitts der VOL/A durchgeführt, sondern ein wettbewerbliches Auswahlverfahren eigener Art. Da für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein eigenes Formular für die bekanntmachung existiert, wird stattdessen das Formular für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Wege des nicht offenen Verfahrens verwandt. Ein Anerkenntnis der Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist damit nicht verbunden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-10.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-10 Auftragsbekanntmachung