Gegenstand des Auftrages ist die Sicherstellung und Durchführung des Transportes von Briefgut, EDV- und Mediengeräten, Verbrauchsmaterialen wie Papier, Werbematerialien und Broschüren von und zu den Regionaldirektionen bzw. Kundencenter der Auftraggeberin. Die zu transportierenden Materialien und Güter werden von der Auftraggeberin in verschlossene Behälter verpackt und nach Bestimmungsort vorsortiert. Es sind insgesamt 19 Standorte in Schleswig-Holstein nächtlich (20:00 Uhr bis 5.30 Uhr), grundsätzlich von Montag bis Freitag, außer samstags, sonn- und feiertags, anzufahren. Weitere Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kurierdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kurierdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Der ausgeschriebene Vertrag über Kurierdienstleistungen wird im Wege des Offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG vergeben. Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Viviane Sawyerr,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können einen Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/heruntergeladen werden.
3) Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
4) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die unter Ziffer III.2.1. und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A).
5) Hinweis:
Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf einem geeigneten Datenträger im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und Datenträger) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Der ausgeschriebene Vertrag über Kurierdienstleistungen wird im Wege des Offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG vergeben. Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Viviane Sawyerr,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
4) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die unter Ziffer III.2.1. und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A).
5) Hinweis:
Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf einem geeigneten Datenträger im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und Datenträger) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Sicherstellung und Durchführung des Transportes von Briefgut, EDV- und Mediengeräten, Verbrauchsmaterialen wie Papier, Werbematerialien und Broschüren von und zu den Regionaldirektionen bzw. Kundencenter der Auftraggeberin. Die zu transportierenden Materialien und Güter werden von der Auftraggeberin in verschlossene Behälter verpackt und nach Bestimmungsort vorsortiert. Es sind insgesamt 19 Standorte in Schleswig-Holstein nächtlich (20:00 Uhr bis 5.30 Uhr), grundsätzlich von Montag bis Freitag, außer samstags, sonn- und feiertags, anzufahren.
Gegenstand des Auftrages ist die Sicherstellung und Durchführung des Transportes von Briefgut, EDV- und Mediengeräten, Verbrauchsmaterialen wie Papier, Werbematerialien und Broschüren von und zu den Regionaldirektionen bzw. Kundencenter der Auftraggeberin. Die zu transportierenden Materialien und Güter werden von der Auftraggeberin in verschlossene Behälter verpackt und nach Bestimmungsort vorsortiert. Es sind insgesamt 19 Standorte in Schleswig-Holstein nächtlich (20:00 Uhr bis 5.30 Uhr), grundsätzlich von Montag bis Freitag, außer samstags, sonn- und feiertags, anzufahren.
Weitere Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer Kopie über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregisterin oder in einem vergleichbaren Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (in deutscher beglaubigter Übersetzung ); Auszug nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet.
1. Vorlage einer Kopie über Eintragungen im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregisterin oder in einem vergleichbaren Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (in deutscher beglaubigter Übersetzung ); Auszug nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption;
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG.
Allgemeine Hinweise:
— Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI zu beachten.
— Zum Nachweis der unter Ziffern 1-3 genannten Bescheinigungen/Erklärungen kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat), soweit die entsprechenden Bescheinigungen/Erklärungen in der PQ-VOL-Datenbank enthalten sind. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
— Zum Nachweis der unter Ziffern 1-3 genannten Bescheinigungen/Erklärungen kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat), soweit die entsprechenden Bescheinigungen/Erklärungen in der PQ-VOL-Datenbank enthalten sind. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich das Versicherungsverhältnis jedoch automatisch sofern es nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der zugesichert wird, dass das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich das Versicherungsverhältnis jedoch automatisch sofern es nicht innerhalb der im Versicherungsvertrag angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der zugesichert wird, dass das Versicherungsverhältnis nicht gekündigt wurde.
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben und vorgelegt werden, dass für den Fall, dass beabsichtigt ist, dem Bieter/der Bietergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in der Höhe der jeweils geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen und der entsprechende Nachweis vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben und vorgelegt werden, dass für den Fall, dass beabsichtigt ist, dem Bieter/der Bietergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in der Höhe der jeweils geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen und der entsprechende Nachweis vorgelegt wird.
Allgemeine Hinweise:
— Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI zu beachten.
— Zum Nachweis der geforderten Bescheinigung/Erklärung kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat), soweit diese in der PQ-VOL-Datenbank enthalten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Zum Nachweis der geforderten Bescheinigung/Erklärung kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat), soweit diese in der PQ-VOL-Datenbank enthalten ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von insgesamt zwei Referenzen, über innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre erbrachte Kurierdienstleistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Dabei sind die folgenden Inhalte anzugeben:
Angabe von insgesamt zwei Referenzen, über innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre erbrachte Kurierdienstleistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Dabei sind die folgenden Inhalte anzugeben:
1. Auftraggeber (zwingende Angabe eines Ansprechpartners (inkl. Telefonnummer));
2. Art des Kuriedienstes;
3. Anzahl der anzufahrenden Standorte;
4. Transportgut;
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn mindestens 75 % der ausgeschriebenen Leistung (angefahrene Standorte und Touren pro Woche) in einem vergleichbaren Kurierdienst mit vergleichbarem Transportgut erreicht wird.
Allgemeine Hinweise:
— Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die Regelungen der Ziffer VI zu beachten.
— Zum Nachweis der geforderten Eignungsnachweise (Referenzen) kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat), soweit diese in der PQ-VOL-Datenbank enthalten sind.
— Zum Nachweis der geforderten Eignungsnachweise (Referenzen) kann die Bescheinigung der (direkt abrufbaren) Eintragung in die PQ-VOL/-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden (Präqualifizierungszertifikat), soweit diese in der PQ-VOL-Datenbank enthalten sind.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Verpflichtungserklärung nach § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-01 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Der ausgeschriebene Vertrag über Kurierdienstleistungen wird im Wege des Offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG vergeben. Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Viviane Sawyerr,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung (technische Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise der Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterautragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
4) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist und insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 1 GWB verstößt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, angeben und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 19 Abs. 3 lit. f) VOL/A-EG getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst durch die Zusammenarbeit in die Lage versetzt wird, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Es ist zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die unter Ziffer III.2.1. und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A).
Die unter Ziffer III.2.1. und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden und sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VOL/A).
5) Hinweis:
Das Angebot ist schriftlich im Original mit einer Sicherungskopie in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist das vollständige Angebot auf einem geeigneten Datenträger im PDF-Format beizufügen.
Das Angebot (Original und Datenträger) sowie die Sicherungskopie sind jeweils in einen Umschlag einzulegen, der verschlossen wird. Beide Umschläge sind gemeinsam in einen weiteren, verschlossenen Umschlag einzulegen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
Bei der Forderung nach der Sicherungskopie folgt die Auftraggeberin der in dem Runderlass des Innenministeriums von NRW vom 26.4.2005 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung enthaltenen Empfehlungen, von allen Bietern eine Sicherungskopie ihres Angebots zu verlangen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 117-207364 (2014-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2) genannten Auftraggeberin durch