Leistungen der Objektplanung ab der Leistungsphase 6 hier: Vorbereitung der Vergabe für den Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Kindertagesstätte und 2 Einfeldsporthallen in 63065 Offenbach
Auftrag: Für den Neubau der 4-zügigen Grundschule mit Kindertagesstätte und 2 Einfeldsporthallen wird die Bearbeitung des Entwurfs durch das Büro Waechter und Waechter (Wettbewerbssieger August 2011), bis einschließlich der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) erbracht. Ab der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) soll dieser Entwurf weiter bearbeitet werden. Demnach sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013, für die Vorbereitung der Vergabe, teilweise Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung, (Leistungsphasen 6, 8 und 9, teilweise 7), zu vergeben. Mit Beginn der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) des Büros Waechter und Waechter soll dasjenige Büro, das ab der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) beauftragt werden soll, entsprechend eingebunden werden. Der Neubau besteht aus einem 5-geschossige Fachklassentrakt mit den beiden übereinander angeordneten Sporthallen der gemeinsam mit den 2-geschossigen Klassen- und Gruppentrakten das Grundstück umschließt. Die Gemeinschaftsbereiche mit den von beiden Einrichtungen zu nutzenden Räumen (Cafeteria, Mehrzweckraum) sind zentral in der Hofmitte in einem eingestellten Riegel angeordnet der zugleich die Freibereiche der Grundschule und Kita trennt. Das gesamte Gebäude ist nicht unterkellert. Ziel der Planung ist eine nachhaltige effiziente Energienutzung unter Berücksichtigung der Betriebskosten sowie Nachhaltigkeit im Bau. Es wird nach dem aktuell gesetzlich geltenden Energiestandard geplant. Die gesetzlichen Vorgaben (Energieeinsparungsverordnung 2014) sind einzuhalten. Der Bruttorauminhalt beträgt insgesamt circa 45 800 Kubikmeter, die Bruttogeschossfläche circa 10 400 m². Nach überschlägiger Kostenannahme betragen die Kosten für die Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 (Bauwerk-Baukonstruktionen und Bauwerkt-Technische Anlagen) circa 15 800 000 EUR (netto). Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Senefelderstraße 162
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.opg-of.de🌏
E-Mail: hubert.schieck@opg-of.de📧
Telefon: +49 69840004646📞
Fax: +49 69840004119 📠
— Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung des Teilnahmeantrages einzureichen, welcher bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann. (spätester Zeitpunkt siehe IV.3.3)).
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Planungsleistungen“ einzureichen.
— Vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Eine vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbung liegt in der Regel auch im Fall einer Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros vor. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
— Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
— Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmewettantrag vorzulegen.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Abschluss Leistungsphase 9.8.2022.
IV.2) Zuschlagskriterien:
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien.
1. Darstellung Abwicklung des Projektes/Herangehensweise.
1.1.Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten.
1.2.Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern.
1.3.Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (Tage pro Woche).
2. Darstellung der Schnittstelle Planungsbüro und Unterschied HOAI-Leistungen 2009/ 2013.
2.1.Darstellung/Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro (Waechter+ Waechter) in der Einarbeitungszeit mit Beginn der Leistungsphase 5.
2.2.Darstellung der Auswirkungen/Unterschied der zu erbringenden HOAI Leistungen 2009/2013 in den Leistungsphasen 6, 8 und 9.
3. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings.
Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen.
4. Honorarvertrag:
Der Vertragsentwurf, welcher das Leistungsbild und ein Honorarermittlungsblatt enthält, wird den ausgewählten Teilnehmern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch zugesendet.
Hier sind Honorar, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen und deren Honorierung zu ergänzen.
Sämtliche Unterlagen sind vor der Verhandlung an die Vergabestelle zu übersenden wobei das Angebot gem. den Vorgaben des HVgG in einem separaten weiteren verschlossenen Umschlag einzureichen ist.
Handouts werden nicht Gegenstand der Wertung sein. Ein Handout zur Nachvollziehbarkeit der Angaben ist jedoch erforderlich.
Gewichtung:
zu 1.: maximal 30 Punkte ( max. 3 x je 10 Punkte).
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 3 Punkte, teilweise überzeugend: 5 Punkte, nachvollziehbar: 7,5 Punkte, überzeugend: 10 Punkte).
zu 2.: maximal 10 Punkte ( max. 2 x je 5 Punkte).
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 1,5 Punkte, teilweise überzeugend:2,5 Punkte, nachvollziehbar: 4 Punkte, überzeugend: 5 Punkte).
zu 3.: maximal 40 Punkte.
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 10 Punkte, teilweise überzeugend:15 Punkte, nachvollziehbar: 25 Punkte, überzeugend: 40 Punkte).
zu 4.: maximal 20 Punkte.
(höchstes Angebot: 0 Punkte, günstigstes Angebot: 20 Punkte, die Punkte für dazwischen liegende Angebote werden linear ermittelt (lineare Interpolation).
Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
Nachr. HAD-Ref.: 1196/564
Nachr. V-Nr/AKZ: 336_01/2014.
— Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung des Teilnahmeantrages einzureichen, welcher bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann. (spätester Zeitpunkt siehe IV.3.3)).
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Planungsleistungen“ einzureichen.
— Vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Eine vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbung liegt in der Regel auch im Fall einer Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros vor. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
— Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
— Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmewettantrag vorzulegen.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Abschluss Leistungsphase 9.8.2022.
IV.2) Zuschlagskriterien:
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien.
1. Darstellung Abwicklung des Projektes/Herangehensweise.
1.1.Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten.
1.2.Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern.
1.3.Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (Tage pro Woche).
2. Darstellung der Schnittstelle Planungsbüro und Unterschied HOAI-Leistungen 2009/ 2013.
2.1.Darstellung/Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro (Waechter+ Waechter) in der Einarbeitungszeit mit Beginn der Leistungsphase 5.
2.2.Darstellung der Auswirkungen/Unterschied der zu erbringenden HOAI Leistungen 2009/2013 in den Leistungsphasen 6, 8 und 9.
3. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings.
Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen.
4. Honorarvertrag:
Der Vertragsentwurf, welcher das Leistungsbild und ein Honorarermittlungsblatt enthält, wird den ausgewählten Teilnehmern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch zugesendet.
Hier sind Honorar, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen und deren Honorierung zu ergänzen.
Sämtliche Unterlagen sind vor der Verhandlung an die Vergabestelle zu übersenden wobei das Angebot gem. den Vorgaben des HVgG in einem separaten weiteren verschlossenen Umschlag einzureichen ist.
Handouts werden nicht Gegenstand der Wertung sein. Ein Handout zur Nachvollziehbarkeit der Angaben ist jedoch erforderlich.
Gewichtung:
zu 1.: maximal 30 Punkte ( max. 3 x je 10 Punkte).
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 3 Punkte, teilweise überzeugend: 5 Punkte, nachvollziehbar: 7,5 Punkte, überzeugend: 10 Punkte).
zu 2.: maximal 10 Punkte ( max. 2 x je 5 Punkte).
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 1,5 Punkte, teilweise überzeugend:2,5 Punkte, nachvollziehbar: 4 Punkte, überzeugend: 5 Punkte).
zu 3.: maximal 40 Punkte.
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 10 Punkte, teilweise überzeugend:15 Punkte, nachvollziehbar: 25 Punkte, überzeugend: 40 Punkte).
zu 4.: maximal 20 Punkte.
(höchstes Angebot: 0 Punkte, günstigstes Angebot: 20 Punkte, die Punkte für dazwischen liegende Angebote werden linear ermittelt (lineare Interpolation).
Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
Nachr. HAD-Ref.: 1196/564
Nachr. V-Nr/AKZ: 336_01/2014.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftrag: Für den Neubau der 4-zügigen Grundschule mit Kindertagesstätte und 2 Einfeldsporthallen wird die Bearbeitung des Entwurfs durch das Büro Waechter und Waechter (Wettbewerbssieger August 2011), bis einschließlich der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) erbracht. Ab der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) soll dieser Entwurf weiter bearbeitet werden. Demnach sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013, für die Vorbereitung der Vergabe, teilweise Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung, (Leistungsphasen 6, 8 und 9, teilweise 7), zu vergeben. Mit Beginn der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) des Büros Waechter und Waechter soll dasjenige Büro, das ab der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) beauftragt werden soll, entsprechend eingebunden werden.
Auftrag: Für den Neubau der 4-zügigen Grundschule mit Kindertagesstätte und 2 Einfeldsporthallen wird die Bearbeitung des Entwurfs durch das Büro Waechter und Waechter (Wettbewerbssieger August 2011), bis einschließlich der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) erbracht. Ab der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) soll dieser Entwurf weiter bearbeitet werden. Demnach sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013, für die Vorbereitung der Vergabe, teilweise Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung, (Leistungsphasen 6, 8 und 9, teilweise 7), zu vergeben. Mit Beginn der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) des Büros Waechter und Waechter soll dasjenige Büro, das ab der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) beauftragt werden soll, entsprechend eingebunden werden.
Der Neubau besteht aus einem 5-geschossige Fachklassentrakt mit den beiden übereinander angeordneten Sporthallen der gemeinsam mit den 2-geschossigen Klassen- und Gruppentrakten das Grundstück umschließt. Die Gemeinschaftsbereiche mit den von beiden Einrichtungen zu nutzenden Räumen (Cafeteria, Mehrzweckraum) sind zentral in der Hofmitte in einem eingestellten Riegel angeordnet der zugleich die Freibereiche der Grundschule und Kita trennt. Das gesamte Gebäude ist nicht unterkellert.
Der Neubau besteht aus einem 5-geschossige Fachklassentrakt mit den beiden übereinander angeordneten Sporthallen der gemeinsam mit den 2-geschossigen Klassen- und Gruppentrakten das Grundstück umschließt. Die Gemeinschaftsbereiche mit den von beiden Einrichtungen zu nutzenden Räumen (Cafeteria, Mehrzweckraum) sind zentral in der Hofmitte in einem eingestellten Riegel angeordnet der zugleich die Freibereiche der Grundschule und Kita trennt. Das gesamte Gebäude ist nicht unterkellert.
Ziel der Planung ist eine nachhaltige effiziente Energienutzung unter Berücksichtigung der Betriebskosten sowie Nachhaltigkeit im Bau. Es wird nach dem aktuell gesetzlich geltenden Energiestandard geplant. Die gesetzlichen Vorgaben (Energieeinsparungsverordnung 2014) sind einzuhalten.
Ziel der Planung ist eine nachhaltige effiziente Energienutzung unter Berücksichtigung der Betriebskosten sowie Nachhaltigkeit im Bau. Es wird nach dem aktuell gesetzlich geltenden Energiestandard geplant. Die gesetzlichen Vorgaben (Energieeinsparungsverordnung 2014) sind einzuhalten.
Der Bruttorauminhalt beträgt insgesamt circa 45 800 Kubikmeter, die Bruttogeschossfläche circa 10 400 m².
Nach überschlägiger Kostenannahme betragen die Kosten für die Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 (Bauwerk-Baukonstruktionen und Bauwerkt-Technische Anlagen) circa 15 800 000 EUR (netto).
Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Referenznummer: 336_01/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordring, 63067 Offenbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung gem. VOF § 4 Abs. 2.
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach VOF § 4 Abs.…
… 6 vorliegt.
… 9 vorliegt.
— Erklärung, dass bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen wurden, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herzausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen wurden,
— Erklärung, dass bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen wurden, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herzausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen wurden,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfanges zulässig.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Be-werbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Nettojahresumsatz für die ausgeschriebene Dienstleitung bezogen auf die letzten 3 Jahre 2011, 2012, 2013, gemäß § 5 (4) VOF.
— Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung.
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe des jährlichen Mittels der vom Bewerber/von den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) Beschäftigten und der Anzahl seiner Führungskräfte sowie der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten/Ingenieure.
1) Angabe des jährlichen Mittels der vom Bewerber/von den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) Beschäftigten und der Anzahl seiner Führungskräfte sowie der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten/Ingenieure.
2) Angaben über den vorgesehenen Bauleiter für die Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung (Kurzlebenslauf: mit Angabe von Name, beruflicher Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeit im Unternehmen (mit Angaben von-bis). Darüber hinaus ist eine persönliche Referenzliste des Bauleiters mit vergleichbaren Projekten im Sinne der Mindestbedingungen nach III.2.3 3) vorzulegen, bei denen dieser Bauleitungsaufgaben übernommen hat (Kurzbeschreibung mit Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (von-bis) und Auftragsvolumen in EUR netto).
2) Angaben über den vorgesehenen Bauleiter für die Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung (Kurzlebenslauf: mit Angabe von Name, beruflicher Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeit im Unternehmen (mit Angaben von-bis). Darüber hinaus ist eine persönliche Referenzliste des Bauleiters mit vergleichbaren Projekten im Sinne der Mindestbedingungen nach III.2.3 3) vorzulegen, bei denen dieser Bauleitungsaufgaben übernommen hat (Kurzbeschreibung mit Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (von-bis) und Auftragsvolumen in EUR netto).
Die benannte Person muss – sofern nicht zwingende arbeitsrechtliche Gründe dem entgegenstehen – im Auftragsfall für die Leistungserbringung eingesetzt werden.
Für den Bauleiter ist folgender Qualifikationsnachweis vorzulegen: Nachweis der Qualifikation gemäß III.3.1) Nr. 1 der Bekanntmachung.
3) Nachweis von drei geplanten und fertig gestellten Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten, Erweiterungsneubauten, keine Bestandssanierungen) nach § 5 (5)b VOF. Abweichend zu § 5 (5)b VOF darf die Fertigstellung der Projekte nicht vor dem Jahr 2006 erfolgt sein. (Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2006 bis einschließlich August 2014).
3) Nachweis von drei geplanten und fertig gestellten Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten, Erweiterungsneubauten, keine Bestandssanierungen) nach § 5 (5)b VOF. Abweichend zu § 5 (5)b VOF darf die Fertigstellung der Projekte nicht vor dem Jahr 2006 erfolgt sein. (Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2006 bis einschließlich August 2014).
Die drei Referenzprojekte müssen jeweils eine Größenordnung von mindestens 8 000 000 EUR (netto) für die Bauwerkskosten Baukonstruktionen und Technische Anlagen (Kostengruppe 300 und 400) nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kosten) aufweisen.
Die drei Referenzprojekte müssen jeweils eine Größenordnung von mindestens 8 000 000 EUR (netto) für die Bauwerkskosten Baukonstruktionen und Technische Anlagen (Kostengruppe 300 und 400) nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kosten) aufweisen.
Die Projektgröße muss mindestens 2 500 m² BGF betragen.
Davon muss mindestens ein Projekt ein Schulgebäude und/oder Kitagebäude sein, sowie mindestens bei einem Projekt die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Je Referenzprojekt muss die vollständige Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 6, 8, 9 und teilweise 7, der in der Auftragsbeschreibung genannten Leistungsphasen (Vorbereitung der Vergabe, teilweise Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung), gemäß HOAI in der zu dieser Zeit gültigen Fassung nachgewiesen werden, oder gleichwertige landesspezifische Leistungen.
Je Referenzprojekt muss die vollständige Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 6, 8, 9 und teilweise 7, der in der Auftragsbeschreibung genannten Leistungsphasen (Vorbereitung der Vergabe, teilweise Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, Objektbetreuung), gemäß HOAI in der zu dieser Zeit gültigen Fassung nachgewiesen werden, oder gleichwertige landesspezifische Leistungen.
Jeweils ist ein Referenzbestätigung des Bauherrn und/oder des Auftraggebers beizufügen. Ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine Eigenerklärung gemäß VOF § 5 (5)b Satz 2 zulässig.
Als vergleichbare Projekte werden Projekte ab der Honorarzone III anerkannt.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei DIN A 4 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang/Kosten, und Angabe der vollständig bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzone.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei DIN A 4 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang/Kosten, und Angabe der vollständig bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzone.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN hat im Auftragsfall eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden, und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Der AN hat im Auftragsfall eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden, und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der jeweils aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Die Verfügbarkeit vor Ort während der Projektausführung ist durchgehend sicherzustellen; dem Auftragnehmer wird vom Auftraggeber ein Bauleiterbüro zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
— Die Bauleitung ist durch den Einsatz einer qualifizierten Person sicherzustellen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
— Die Bauleitung ist durch den Einsatz einer qualifizierten Person sicherzustellen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
— Ein personeller Wechsel ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erwünscht.
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
(Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, mit dem Teilnahmeantrag).
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den unter der Technischen Leistungsfähigkeit geforderten drei Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den unter der Technischen Leistungsfähigkeit geforderten drei Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert. (maximal 30 Punkte bei Jahresnettoumsatz > 2 000 000 EUR. Die Punktzahl verringert sich linear bis zu 0 Punkten bei Jahresnettoumsatz < 500 000 EUR.
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert. (maximal 30 Punkte bei Jahresnettoumsatz > 2 000 000 EUR. Die Punktzahl verringert sich linear bis zu 0 Punkten bei Jahresnettoumsatz < 500 000 EUR.
2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung::
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieuren,
> 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte.
b) Kompetenz des Bauleiters:
Kompetenz des für die Dienstleistungen verantwortlichen Bauleiters in Bezug auf die hier gegenständliche Leistung, bewertet anhand des Kurzlebenslaufs und der benannten persönlichen Referenzen.
2.b.1. Bauleitung bei vergleichbaren Projekten, persönliche Referenzliste: Liegt vor = 5 Punkte. Liegt nicht vor = 0 Punkte.
2.b.2.Berufserfahrung des Bauleiters: = 5 Jahre = 5 Punkte; < 5 Jahre = 0 Punkte.
3. Größenordnung der 3 vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich 20 000 000 EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen), insgesamt maximal 30 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 20 000 000 EUR (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 8 Millionen EUR (netto),gemäß der Forderung unter der Technischen Leistungsfähigkeit).
3. Größenordnung der 3 vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich 20 000 000 EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen), insgesamt maximal 30 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 20 000 000 EUR (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 8 Millionen EUR (netto),gemäß der Forderung unter der Technischen Leistungsfähigkeit).
4. Projektgröße der drei vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich BGF = 7 000 m²) insgesamt maximal 30 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 7 000 m² BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 6 000 m² = 8 Punkte; = 5 000 m² = 6 Punkte; = 4 000 m² = 4 Punkte; = 3 000 m² = 2 Punkte; < 3 000 m² = 0 Punkte.
4. Projektgröße der drei vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich BGF = 7 000 m²) insgesamt maximal 30 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 7 000 m² BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: = 6 000 m² = 8 Punkte; = 5 000 m² = 6 Punkte; = 4 000 m² = 4 Punkte; = 3 000 m² = 2 Punkte; < 3 000 m² = 0 Punkte.
5 Objektart: Nachweis der drei vergleichbaren Referenzprojekte mit der Anzahl von Schul- und/ oder Kitabauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt, insgesamt maximal 30 Punkte.
KiTa, Schule liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
6. Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB oder. bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt, insgesamt maximal 30 Punkte.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
Maximal sind 165 Punkte erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Postanschrift: Berliner Straße 100
Postort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63065
Kontakt
Kontaktperson: Dipl.-Ing. Hubert Schieck
Internetadresse: www.opg-of.de🌏
Name: OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH
URL für weitere Informationen: www.opg-of.de🌏
Kontaktperson: Frau Winterstein
Telefon: +49 69840004605📞
E-Mail: info@opg-of.de📧
URL der Dokumente: www.opg-of.de🌏
URL der Teilnahme: www.opg-of.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 336_01/2014
Zusätzliche Informationen
— Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung des Teilnahmeantrages einzureichen, welcher bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann. (spätester Zeitpunkt siehe IV.3.3)).
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Planungsleistungen“ einzureichen.
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Planungsleistungen“ einzureichen.
— Vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Eine vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbung liegt in der Regel auch im Fall einer Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros vor. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
— Vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Eine vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbung liegt in der Regel auch im Fall einer Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros vor. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
— Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
— Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmewettantrag vorzulegen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmewettantrag vorzulegen.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Abschluss Leistungsphase 9.8.2022.
IV.2) Zuschlagskriterien:
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien.
1. Darstellung Abwicklung des Projektes/Herangehensweise.
1.1.Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten.
1.2.Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern.
1.3.Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (Tage pro Woche).
2. Darstellung der Schnittstelle Planungsbüro und Unterschied HOAI-Leistungen 2009/ 2013.
2.1.Darstellung/Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro (Waechter+ Waechter) in der Einarbeitungszeit mit Beginn der Leistungsphase 5.
2.2.Darstellung der Auswirkungen/Unterschied der zu erbringenden HOAI Leistungen 2009/2013 in den Leistungsphasen 6, 8 und 9.
3. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings.
Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen.
4. Honorarvertrag:
Der Vertragsentwurf, welcher das Leistungsbild und ein Honorarermittlungsblatt enthält, wird den ausgewählten Teilnehmern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch zugesendet.
Hier sind Honorar, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen und deren Honorierung zu ergänzen.
Sämtliche Unterlagen sind vor der Verhandlung an die Vergabestelle zu übersenden wobei das Angebot gem. den Vorgaben des HVgG in einem separaten weiteren verschlossenen Umschlag einzureichen ist.
Handouts werden nicht Gegenstand der Wertung sein. Ein Handout zur Nachvollziehbarkeit der Angaben ist jedoch erforderlich.
Gewichtung:
zu 1.: maximal 30 Punkte ( max. 3 x je 10 Punkte).
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 3 Punkte, teilweise überzeugend: 5 Punkte, nachvollziehbar: 7,5 Punkte, überzeugend: 10 Punkte).
zu 2.: maximal 10 Punkte ( max. 2 x je 5 Punkte).
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 1,5 Punkte, teilweise überzeugend:2,5 Punkte, nachvollziehbar: 4 Punkte, überzeugend: 5 Punkte).
zu 3.: maximal 40 Punkte.
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 10 Punkte, teilweise überzeugend:15 Punkte, nachvollziehbar: 25 Punkte, überzeugend: 40 Punkte).
zu 4.: maximal 20 Punkte.
(höchstes Angebot: 0 Punkte, günstigstes Angebot: 20 Punkte, die Punkte für dazwischen liegende Angebote werden linear ermittelt (lineare Interpolation).
Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
Nachr. HAD-Ref.: 1196/564
Nachr. V-Nr/AKZ: 336_01/2014.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§§ 107ff GWB.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. je nach Sachlage 3-7 Tage) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 228-402818 (2014-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung des Teilnahmeantrages einzureichen, welcher bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann. (spätester Zeitpunkt siehe IV.3.3)).
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „ Teilnahmeantrag VOF – Verfahren Planungsleistungen“ einzureichen.
— Vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Eine vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbung liegt in der Regel auch im Fall einer Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros vor. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
— Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
— Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmewettantrag vorzulegen.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung.
Abschluss Leistungsphase 9 /08/2022.
IV.2) Zuschlagskriterien.
IV.2.1) Zuschlagskriterien.
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien.
1. Darstellung Abwicklung des Projektes/Herangehensweise
1.1.Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten
1.2.Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern.
1.3.Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (Tage pro Woche)
2. Darstellung der Schnittstelle Planungsbüro und Unterschied HOAI-Leistungen 2009/ 2013
2.1.Darstellung/Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro (Waechter + Waechter) in der Einarbeitungszeit mit Beginn der Leistungsphase 5
2.2.Darstellung der Auswirkungen/Unterschied der zu erbringenden HOAI Leistungen 2009/ 2013 in den Leistungsphasen 6, 8 und 9
3. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings.
Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen.
4. Honorarvertrag:
Der Vertragsentwurf, welcher das Leistungsbild und ein Honorarermittlungsblatt enthält, wird den ausgewählten Teilnehmern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch zugesendet.
Hier sind Honorar, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen und deren Honorierung zu ergänzen.
Sämtliche Unterlagen sind vor der Verhandlung an die Vergabestelle zu übersenden wobei das Angebot gem. den Vorgaben des HVgG in einem separaten weiteren verschlossenen Umschlag einzureichen ist.
Handouts werden nicht Gegenstand der Wertung sein. Ein Handout zur Nachvollziehbarkeit der Angaben ist jedoch erforderlich.
Gewichtung:
zu 1.: maximal 30 Punkte ( max. 3 x je 10 Punkte);
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 3 Punkte, teilweise überzeugend: 5 Punkte, nachvollziehbar: 7,5 Punkte, überzeugend: 10 Punkte);
zu 2.: maximal 10 Punkte ( max. 2 x je 5 Punkte);
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 1,5 Punkte, teilweise überzeugend:2,5 Punkte, nachvollziehbar: 4 Punkte, überzeugend: 5 Punkte);
zu 3.: maximal 40 Punkte
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 10 Punkte, teilweise überzeugend:15 Punkte, nachvollziehbar: 25 Punkte, überzeugend: 40 Punkte);
zu 4.: maximal 20 Punkte
(höchstes Angebot: 0 Punkte, günstigstes Angebot: 20 Punkte, die Punkte für dazwischen liegende Angebote werden linear ermittelt (lineare Interpolation);
Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
Nachr. HAD-Ref.: 1196/569.
Nachr. V-Nr/AKZ: 336_01/2014.
— Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung des Teilnahmeantrages einzureichen, welcher bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann. (spätester Zeitpunkt siehe IV.3.3)).
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „ Teilnahmeantrag VOF – Verfahren Planungsleistungen“ einzureichen.
— Vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Eine vergaberechtlich relevante Mehrfachbewerbung liegt in der Regel auch im Fall einer Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros vor. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
— Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
— Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmewettantrag vorzulegen.
— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
— Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung.
Abschluss Leistungsphase 9 /08/2022.
IV.2) Zuschlagskriterien.
IV.2.1) Zuschlagskriterien.
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien.
1. Darstellung Abwicklung des Projektes/Herangehensweise
1.1.Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten
1.2.Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern.
1.3.Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/ Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (Tage pro Woche)
2. Darstellung der Schnittstelle Planungsbüro und Unterschied HOAI-Leistungen 2009/ 2013
2.1.Darstellung/Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro (Waechter + Waechter) in der Einarbeitungszeit mit Beginn der Leistungsphase 5
2.2.Darstellung der Auswirkungen/Unterschied der zu erbringenden HOAI Leistungen 2009/ 2013 in den Leistungsphasen 6, 8 und 9
3. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings.
Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen.
4. Honorarvertrag:
Der Vertragsentwurf, welcher das Leistungsbild und ein Honorarermittlungsblatt enthält, wird den ausgewählten Teilnehmern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch zugesendet.
Hier sind Honorar, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen und deren Honorierung zu ergänzen.
Sämtliche Unterlagen sind vor der Verhandlung an die Vergabestelle zu übersenden wobei das Angebot gem. den Vorgaben des HVgG in einem separaten weiteren verschlossenen Umschlag einzureichen ist.
Handouts werden nicht Gegenstand der Wertung sein. Ein Handout zur Nachvollziehbarkeit der Angaben ist jedoch erforderlich.
Gewichtung:
zu 1.: maximal 30 Punkte ( max. 3 x je 10 Punkte);
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 3 Punkte, teilweise überzeugend: 5 Punkte, nachvollziehbar: 7,5 Punkte, überzeugend: 10 Punkte);
zu 2.: maximal 10 Punkte ( max. 2 x je 5 Punkte);
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 1,5 Punkte, teilweise überzeugend:2,5 Punkte, nachvollziehbar: 4 Punkte, überzeugend: 5 Punkte);
zu 3.: maximal 40 Punkte
(nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 10 Punkte, teilweise überzeugend:15 Punkte, nachvollziehbar: 25 Punkte, überzeugend: 40 Punkte);
zu 4.: maximal 20 Punkte
(höchstes Angebot: 0 Punkte, günstigstes Angebot: 20 Punkte, die Punkte für dazwischen liegende Angebote werden linear ermittelt (lineare Interpolation);
Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
Nachr. HAD-Ref.: 1196/569.
Nachr. V-Nr/AKZ: 336_01/2014.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-02 📅
Name: Architekturbüro Werner Faust
Postanschrift: Hauptstraße 45
Postort: Münster
Postleitzahl: 64839
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2015/S 055-096372 (2015-03-16)