Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte auf dem Abschnitt zwischen Breisach und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Strecke aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert. Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167 300 000 m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein. Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 400 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von 11 900 000 m³ bis 20 900 000 m³ geschaffen werden. Die zu beplanende Fläche ist als Naturschutzgebiet (NSG „Rußheimer Altrhein – Elisabethenwört“) und FFH-Gebiet („Rheinniederung Karlsruhe-Philippsburg 6816-341“) ausgewiesen. Im Nordwesten durchzieht die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz die Insel. Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim. Es liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Dammrückverlegungen (ungesteuerter Retentionsraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Retentionsraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, mittlere und große Variante). Die Kostenschätzung geht von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 122 000 000 EUR aus. Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im 12.2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen. Die Zeitplanung sieht derzeit 6 Jahre für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens vor, dabei wird von 4 Jahren bis zur Variantenentscheidung ausgegangen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Projektsteuerung über das Gesamtprojekt Rückhalteraum Elisabethenwört für die nächsten 4 Jahre (Vorplanung einschließlich Variantenentscheidung), Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Baden-Württembergischen Verwaltungsvorschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung" und dem zugehörigen „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ in der jeweils aktuellen Fassung sowie Mitwirkung bei der Beschaffung, Einrichtung und des Betreibens eines Projektkommunikationssystems (PKS).Die Leistungen sollen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam erbracht werden. Der Projektleiter ist dauerhafter Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt in der Regel einen Großteil der zu erbringenden Leistungen. Er steht über die gesamte Zeit der Beauftragung zur Verfügung.480 000
Projektsteuerung über das Gesamtprojekt Rückhalteraum Elisabethenwört für die nächsten 4 Jahre (Vorplanung einschließlich Variantenentscheidung), Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Baden-Württembergischen Verwaltungsvorschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung" und dem zugehörigen „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ in der jeweils aktuellen Fassung sowie Mitwirkung bei der Beschaffung, Einrichtung und des Betreibens eines Projektkommunikationssystems (PKS).Die Leistungen sollen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam erbracht werden. Der Projektleiter ist dauerhafter Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt in der Regel einen Großteil der zu erbringenden Leistungen. Er steht über die gesamte Zeit der Beauftragung zur Verfügung.480 000
Gesamtwert des Auftrags: 480 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5 – Umwelt
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
E-Mail: ralf.huebner@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219267615📞
Fax: +49 72193340250 📠
a) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o. g. Internetseite) vorliegen;
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
f) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
g) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
h) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
i) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
a) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o. g. Internetseite) vorliegen;
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
f) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
g) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
h) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
i) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte auf dem Abschnitt zwischen Breisach und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Strecke aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert.
Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte auf dem Abschnitt zwischen Breisach und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Strecke aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167 300 000 m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus gegen ein 200-jährliches Ereignis, wie es vor dem Ausbau des Oberrheins bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167 300 000 m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Das IRP beinhaltet die Wiederherstellung des Hochwasserschutzes und möglichst gleichrangig die Erhaltung und Renaturierung der Auenlandschaft am Oberrhein.
Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 400 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von 11 900 000 m³ bis 20 900 000 m³ geschaffen werden.
Einer der 13 Rückhalteräume ist der Raum Elisabethenwört (Landkreis Karlsruhe und Landkreis Germersheim). Die Insel „Elisabethenwört“ (Rhein-km 380,8 bis 383,4) wird vom Rhein und dem Rußheimer Altrhein umschlossen und wurde ca. 1935 durch Deiche vom Rhein getrennt. Sie wird intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Hier soll auf einer Fläche von min. 400 ha bis max. 590 ha ein Rückhaltevolumen von 11 900 000 m³ bis 20 900 000 m³ geschaffen werden.
Die zu beplanende Fläche ist als Naturschutzgebiet (NSG „Rußheimer Altrhein – Elisabethenwört“) und FFH-Gebiet („Rheinniederung Karlsruhe-Philippsburg 6816-341“) ausgewiesen. Im Nordwesten durchzieht die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz die Insel. Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim.
Die zu beplanende Fläche ist als Naturschutzgebiet (NSG „Rußheimer Altrhein – Elisabethenwört“) und FFH-Gebiet („Rheinniederung Karlsruhe-Philippsburg 6816-341“) ausgewiesen. Im Nordwesten durchzieht die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz die Insel. Betroffen sind Gemarkungsflächen der Gemeinde Dettenheim OT Rußheim sowie der Städte Philippsburg und Germersheim.
Es liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Dammrückverlegungen (ungesteuerter Retentionsraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Retentionsraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, mittlere und große Variante). Die Kostenschätzung geht von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 122 000 000 EUR aus. Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im 12.2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen.
Es liegen Voruntersuchungen und erste Vorplanungen aus dem Jahr 1992 vor. Untersucht wurden sowohl Dammrückverlegungen (ungesteuerter Retentionsraum) als auch die Variante Polder (gesteuerter Retentionsraum) mit jeweils drei verschiedenen Größen (kleine, mittlere und große Variante). Die Kostenschätzung geht von Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 122 000 000 EUR aus. Das geplante Vorhaben bedarf einer Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 WHG. Die Raumordnungsbehörde hat auf Antrag des Vorhabenträgers im 12.2013 von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen.
Die Zeitplanung sieht derzeit 6 Jahre für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens vor, dabei wird von 4 Jahren bis zur Variantenentscheidung ausgegangen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.
Menge oder Umfang:
Projektsteuerung über das Gesamtprojekt Rückhalteraum Elisabethenwört für die nächsten 4 Jahre (Vorplanung einschließlich Variantenentscheidung), Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Baden-Württembergischen Verwaltungsvorschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung" und dem zugehörigen „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ in der jeweils aktuellen Fassung sowie Mitwirkung bei der Beschaffung, Einrichtung und des Betreibens eines Projektkommunikationssystems (PKS).
Projektsteuerung über das Gesamtprojekt Rückhalteraum Elisabethenwört für die nächsten 4 Jahre (Vorplanung einschließlich Variantenentscheidung), Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Baden-Württembergischen Verwaltungsvorschrift „Öffentlichkeitsbeteiligung" und dem zugehörigen „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ in der jeweils aktuellen Fassung sowie Mitwirkung bei der Beschaffung, Einrichtung und des Betreibens eines Projektkommunikationssystems (PKS).
Die Leistungen sollen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam erbracht werden. Der Projektleiter ist dauerhafter Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt in der Regel einen Großteil der zu erbringenden Leistungen. Er steht über die gesamte Zeit der Beauftragung zur Verfügung.
Die Leistungen sollen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam erbracht werden. Der Projektleiter ist dauerhafter Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt in der Regel einen Großteil der zu erbringenden Leistungen. Er steht über die gesamte Zeit der Beauftragung zur Verfügung.
Beschreibung der Optionen:
Gemäß VOF 2009/§ 3 Vergabeart (4) e) beabsichtigt das RP Karlsruhe die Leistungen für mindestens weitere 2 Jahre im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren auszuwählenden Auftragnehmer zu vergeben. Die entsprechenden Voraussetzungen liegen vor:
Gemäß VOF 2009/§ 3 Vergabeart (4) e) beabsichtigt das RP Karlsruhe die Leistungen für mindestens weitere 2 Jahre im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren auszuwählenden Auftragnehmer zu vergeben. Die entsprechenden Voraussetzungen liegen vor:
— Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben, da sich der größte Teil der Arbeiten aus kontinuierlich durchzuführenden Leistungen zusammensetzt. Lediglich einige wenige spezielle Leistungen sind unterschiedlich. Dieser Umfang ist aber untergeordnet. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag.
— Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben, da sich der größte Teil der Arbeiten aus kontinuierlich durchzuführenden Leistungen zusammensetzt. Lediglich einige wenige spezielle Leistungen sind unterschiedlich. Dieser Umfang ist aber untergeordnet. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag.
— Der Grundentwurf ist der Gesamtzeitplan (siehe Projektbeschreibung).
— Die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in der Bekanntmachung des ersten Auftrags, also in dieser Veröffentlichung hiermit bekannt gegeben.
Rechtzeitig vor Ablauf der festgelegten Frist von 3 Jahren nach Auftragsabschluss des ersten Auftrags werden vom RP Karlsruhe entsprechende Verhandlungen mit dem AN aufgenommen. Dabei kann eine Verhandlung aber auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Karlsruhe keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Karlsruhe wird den Folgeauftrag nur vergeben, wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer des ersten Realisierungsabschnittes nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Rechtzeitig vor Ablauf der festgelegten Frist von 3 Jahren nach Auftragsabschluss des ersten Auftrags werden vom RP Karlsruhe entsprechende Verhandlungen mit dem AN aufgenommen. Dabei kann eine Verhandlung aber auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Karlsruhe keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Karlsruhe wird den Folgeauftrag nur vergeben, wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer des ersten Realisierungsabschnittes nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 8961.24/453-3/1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Nachweis Rechtsform und Unterschriftenberechtigung: Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.7.2013) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder – (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Bewerbungen/Erklärungen die einzig von Personen unterschrieben sind für die ein solcher Nachweis nicht vorliegt, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
a) Nachweis Rechtsform und Unterschriftenberechtigung: Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.7.2013) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder – (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Bewerbungen/Erklärungen die einzig von Personen unterschrieben sind für die ein solcher Nachweis nicht vorliegt, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b) Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (BIGE): Falls es sich bei dem Bewerber um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt, sind mit den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame Erklärungen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen:
b) Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (BIGE): Falls es sich bei dem Bewerber um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt, sind mit den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame Erklärungen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen:
b1) Erklärung über die vorgesehene Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft;
b2) Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung;
b3) Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter;
b4) Erklärung über die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf der Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer vorab zu benennen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf der Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer vorab zu benennen;
b) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt (VOF § 4 (2));
c) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass mindestens 70 % der zu vergebenden Leistungen durch Personal im eigenen Betrieb (bzw. den Betrieben der Bewerber-/Bietergemeinschaft) erbracht werden;
d) Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
e) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (VOF § 2 (3));
f) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6), VOF § 4 (9) und VgV § 16 bestehen;
g) Abgabe eines Firmen-/Bewerberprofils mit Angaben zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und eventuellen Tochtergesellschaften, Standorten, wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Leistungsspektrum des Bewerbers;
h) Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)) – hier: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter;
i) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers jeweils insgesamt, sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung entsprechenden Dienstleistungen, jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (VOF § 5 (4) c) – (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
i) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers jeweils insgesamt, sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung entsprechenden Dienstleistungen, jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (VOF § 5 (4) c) – (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils maximal 3 Projekten (werden mehr als 3 Projekte angegeben werden nur die ersten 3 gewertet) mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin.
Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils maximal 3 Projekten (werden mehr als 3 Projekte angegeben werden nur die ersten 3 gewertet) mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.07.2013) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1 500 000 Euro bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.07.2013) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1 500 000 Euro bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1) Die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen bedarf der jeweiligen Freigabe durch den Auftraggeber.
2) Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING) – Ausgabe 2010 – Herausgeber: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA – Geschäftsstelle – Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
2) Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING) – Ausgabe 2010 – Herausgeber: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA – Geschäftsstelle – Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg.
3) Grundlage der Ausschreibung ist neben der VOF das Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HIV-Was), herausgegeben von der LAWA (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die detaillierten Angaben zu Kriterien, Bewertung und Gewichtung sind den Unterlagen gemäß Ziffer VI.3 dieser Veröffentlichung zu entnehmen.Die wesentlichen Kriterien sind:
1) Leistungsfähigkeit des Bewerbers mit 10 %;
2) Fachliche Eignung des Bewerbers in der Projektsteuerung im Baubereich mit 8 %;
3) Fachliche Eignung des Bewerbers in der Projektsteuerung von Projekten im Erd-, Tief- und Wasserbau mit 12 %;
4) Fachliche Eignung des vorgesehenen Projektleiters in der Projektsteuerung von Projekten im Erd-, Tief- und Wasserbau mit 10 %;
5) Fachliche Eignung des vorgesehenen Projektleiters in der Projektsteuerung von Bauprojekten im Hochwasserschutz mit 20 %;
6) Fachliche Eignung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters in der Projektsteuerung von Projekten im Erd-, Tief- und Wasserbau mit 5 %;
7) Fachliche Eignung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters in der Projektsteuerung von Bauprojekten im Hochwasserschutz mit 10 %;
8) Fachliche Eignung Öffentlichkeitsbeteiligung – Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen mit 8 %;
9) Fachliche Eignung Öffentlichkeitsbeteiligung – Organisation Projektbegleitkreis mit 12 %;
10) Fachliche Eignung Beschaffung, Inbetriebnahme und Betreuung eines Projektkommunikationssystems mit 5 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat 53.1
Ralf Hübner
Name: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Kontaktperson: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Thilo Seitz
Telefon: +49 71412423618📞
E-Mail: seitz@istw.de📧
Fax: +49 71412423699 📠
URL für weitere Informationen: http://www.istw.de🌏
URL der Dokumente: http://www.istw.de🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8961.24/453-3/1
Zusätzliche Informationen
a) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o. g. Internetseite) vorliegen;
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
e) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
f) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
g) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
h) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
i) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Verweis auf GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) § 107, insbesondere Ziffer (3), Absatz 4.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Quelle: OJS 2014/S 044-073611 (2014-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 459 816 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-23 📅
Name: wat Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Kleinoberfeld 5
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden, wurden über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert;
b) Im Zuge des Vergabeverfahrens wurde keine Rüge eingereicht;
c) Der Zuschlag wurde erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und mindestens 15 Kalendertage vergangen waren;
d) Gemäß den Festsetzungen in § 107 Abs. 3 GWB (ein Verweis auf die Anwendung dieser Vorschrift ist mit der Auftragbekanntmachung erfolgt) sind die Fristen und Voraussetzungen für die Einleitung eines Nachprüfverfahrens verstrichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Quelle: OJS 2014/S 144-259667 (2014-07-28)