Leistungen der Projektsteuerung für den Rückhalteraum Elzmündung

Land Baden-Württemberg, vertreten durch Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Referat 53.3 – IRP - Dienstsitz Offenbur

Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte auf dem Abschnitt zwischen Breisach und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Strecke aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert. Hatten sie einst einen Schutz gegen ein 200-jährliches Ereignis, so tritt infolge des Staustufenbaues ein gleich großes Ereignis nunmehr im Mittel alle 60 Jahre auf.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus, wie es vor dem modernen Ausbau der Oberrheinstrecke bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996).
Der Rückhalteraum Elzmündung ist auf baden-württembergischer Rheinseite eine von insgesamt 13 Hochwasserschutzanlagen des IRP. Er befindet sich im Bereich der Mündung der Elz in den Rhein auf den Gemarkungen der Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Schwanau (mit den Ortsteilen Wittenweier, Nonnenweier, Allmannsweier und Ottenheim) und dem französischen Rhinau. Dieser Rückhalteraum umfasst eine Überflutungsfläche von 469 ha und weist ein verfügbares Retentionsvolumen von 5,3 Mio. cbm aus.
Der Rückhalteraum umfasst die vor dem Bau der Staustufe Gerstheim überfluteten Flächen auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 260,000 und 268,500. Er wird im Westen von der Stauhaltung Gerstheim, im Osten vom Rheinhauptdamm VII und im Südosten vom natürlichen Hochgestade begrenzt. Im Norden geht er in die bei Hochwasser frei überflutete Fläche unterhalb des Stauwehrs Gerstheim über.
Der für das Projekt vorgesehene Bereich ist überwiegend bewaldet und liegt im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebiets Rheinniederung Nonnenweier - Kehl und Rheinniederung Sasbach Wittenweier. Der südlich der Ortschaft Wittenweier gelegene Teilbereich des Rückhalteraumes liegt zudem im Geltungsbereich des gleichzeitig als Naturschutzgebiet ausgewiesenen FFH-Gebiets „Taubergießen, Elz, Ettenbach“; der nördlich angrenzende Bereich liegt im Bereich des gemeldeten FFH-Gebiets „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“.
Die Gesamtinvestitionskosten für den Rückhalteraum Elzmündung betragen ca. 62 Mio. Euro (Kostenberechnung Stand 2011).
Der vorgesehene Betrieb des Rückhalteraumes wird außerhalb der Überflutungsfläche zu einem zusätzlichen Anstieg der Grundwasserstände führen. Um häufigere und höhere, nachteilige Anstiege der Grundwasserstände im Bereich der betroffenen Ortslagen Kappel, Wittenweier und Nonnenweier infolge des Betriebs des Rückhalteraumes zu vermeiden, sind für alle drei Ortslagen Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Mit Beschluss vom 20.12.2007 stellte das Landratsamt Ortenaukreis den Plan für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung fest. Gegen diesen Beschluss wurde geklagt.
Mit dem Bau des Rückhalteraumes Elzmündung ist begonnen worden; die Arbeiten ruhen derzeit aufgrund der Entscheidung des VGH Mannheim im Eilverfahren (Beschluss vom 2.11.2011).
Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) hat in erster Instanz mit Urteil vom 31.8.2010 grundsätzlich den PFB bestätigt, aber dabei ergänzende Untersuchungen zu zwei Schneckenarten und zum Grundwassermodell gefordert. Diese wurden zwischenzeitig durchgeführt und der hierzu erforderliche Ergänzungsbeschluss mit Datum vom 20.11.2014 erlassen. Parallel zum Ergänzungsverfahren wurde Berufung gegen die Urteile des VG Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Der VGH hat in zweiter Instanz mit Beschluss vom 23.9.2013 die Berufungen abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde wiederum Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz hat diese Beschwerde am 19.9.2014 zurückgewiesen. Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs sind somit rechtskräftig geworden.
Das Land wird den Rückhalteraum Elzmündung auf Grundlage des nun vorliegenden Ergänzungsbeschlusses zügig realisieren. Es ist beabsichtigt, die unterbrochenen vorbereitenden Baumaßnahmen des Rückhalteraumes zeitnah wieder aufzunehmen und weitere Ausschreibungen vorzubereiten.
Der Rückhalteraum besteht aus mehreren Einzelbauwerken, die in ihrer zeitlichen Umsetzung in gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Die Ausführungsplanung und Bauabwicklung wurden in einzelne Fachlose aufgeteilt.
Die Bauzeit wird voraussichtlich 6 Jahre betragen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-23.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-23 Auftragsbekanntmachung
2015-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge