Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte auf dem Abschnitt zwischen Breisach und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Strecke aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert. Hatten sie einst einen Schutz gegen ein 200-jährliches Ereignis, so tritt infolge des Staustufenbaues ein gleich großes Ereignis nunmehr im Mittel alle 60 Jahre auf. Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus, wie es vor dem modernen Ausbau der Oberrheinstrecke bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996). Der Rückhalteraum Elzmündung ist auf baden-württembergischer Rheinseite eine von insgesamt 13 Hochwasserschutzanlagen des IRP. Er befindet sich im Bereich der Mündung der Elz in den Rhein auf den Gemarkungen der Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Schwanau (mit den Ortsteilen Wittenweier, Nonnenweier, Allmannsweier und Ottenheim) und dem französischen Rhinau. Dieser Rückhalteraum umfasst eine Überflutungsfläche von 469 ha und weist ein verfügbares Retentionsvolumen von 5,3 Mio. cbm aus. Der Rückhalteraum umfasst die vor dem Bau der Staustufe Gerstheim überfluteten Flächen auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 260,000 und 268,500. Er wird im Westen von der Stauhaltung Gerstheim, im Osten vom Rheinhauptdamm VII und im Südosten vom natürlichen Hochgestade begrenzt. Im Norden geht er in die bei Hochwasser frei überflutete Fläche unterhalb des Stauwehrs Gerstheim über. Der für das Projekt vorgesehene Bereich ist überwiegend bewaldet und liegt im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebiets Rheinniederung Nonnenweier - Kehl und Rheinniederung Sasbach Wittenweier. Der südlich der Ortschaft Wittenweier gelegene Teilbereich des Rückhalteraumes liegt zudem im Geltungsbereich des gleichzeitig als Naturschutzgebiet ausgewiesenen FFH-Gebiets „Taubergießen, Elz, Ettenbach“; der nördlich angrenzende Bereich liegt im Bereich des gemeldeten FFH-Gebiets „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“. Die Gesamtinvestitionskosten für den Rückhalteraum Elzmündung betragen ca. 62 Mio. Euro (Kostenberechnung Stand 2011). Der vorgesehene Betrieb des Rückhalteraumes wird außerhalb der Überflutungsfläche zu einem zusätzlichen Anstieg der Grundwasserstände führen. Um häufigere und höhere, nachteilige Anstiege der Grundwasserstände im Bereich der betroffenen Ortslagen Kappel, Wittenweier und Nonnenweier infolge des Betriebs des Rückhalteraumes zu vermeiden, sind für alle drei Ortslagen Schutzmaßnahmen vorgesehen. Mit Beschluss vom 20.12.2007 stellte das Landratsamt Ortenaukreis den Plan für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung fest. Gegen diesen Beschluss wurde geklagt. Mit dem Bau des Rückhalteraumes Elzmündung ist begonnen worden; die Arbeiten ruhen derzeit aufgrund der Entscheidung des VGH Mannheim im Eilverfahren (Beschluss vom 2.11.2011). Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) hat in erster Instanz mit Urteil vom 31.8.2010 grundsätzlich den PFB bestätigt, aber dabei ergänzende Untersuchungen zu zwei Schneckenarten und zum Grundwassermodell gefordert. Diese wurden zwischenzeitig durchgeführt und der hierzu erforderliche Ergänzungsbeschluss mit Datum vom 20.11.2014 erlassen. Parallel zum Ergänzungsverfahren wurde Berufung gegen die Urteile des VG Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Der VGH hat in zweiter Instanz mit Beschluss vom 23.9.2013 die Berufungen abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde wiederum Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz hat diese Beschwerde am 19.9.2014 zurückgewiesen. Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs sind somit rechtskräftig geworden. Das Land wird den Rückhalteraum Elzmündung auf Grundlage des nun vorliegenden Ergänzungsbeschlusses zügig realisieren. Es ist beabsichtigt, die unterbrochenen vorbereitenden Baumaßnahmen des Rückhalteraumes zeitnah wieder aufzunehmen und weitere Ausschreibungen vorzubereiten. Der Rückhalteraum besteht aus mehreren Einzelbauwerken, die in ihrer zeitlichen Umsetzung in gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Die Ausführungsplanung und Bauabwicklung wurden in einzelne Fachlose aufgeteilt. Die Bauzeit wird voraussichtlich 6 Jahre betragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Projektsteuerung über das Gesamtprojekt Rückhalteraum Elzmündung mit allen Bauabschnitten während der Ausführungsplanung, Bauausführung über den Probebetrieb bis zur Inbetriebnahme.Die Leistungen sollen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam erbracht werden. Der Projektleiter ist dauerhafter Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt in der Regel einen Großteil der zu erbringenden Leistungen.512 000
Projektsteuerung über das Gesamtprojekt Rückhalteraum Elzmündung mit allen Bauabschnitten während der Ausführungsplanung, Bauausführung über den Probebetrieb bis zur Inbetriebnahme.Die Leistungen sollen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam erbracht werden. Der Projektleiter ist dauerhafter Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt in der Regel einen Großteil der zu erbringenden Leistungen.512 000
Gesamtwert des Auftrags: 512 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Referat 53.3 – IRP - Dienstsitz Offenburg
Postanschrift: Wilhelmstraße 24
Postleitzahl: 77654
Postort: Offenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
E-Mail: harald.klumpp@rpf.bwl.de📧
Telefon: +49 781124711682📞
Fax: +49 781124711700 📠
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de ab 22.1.2015 frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o.g. Internetseite) vorliegen;
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich - siehe III.2.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden;
f) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
g) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
h) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
i) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
j) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
k) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de ab 22.1.2015 frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o.g. Internetseite) vorliegen;
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich - siehe III.2.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden;
f) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
g) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
h) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
i) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
j) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
k) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte auf dem Abschnitt zwischen Breisach und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Strecke aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert. Hatten sie einst einen Schutz gegen ein 200-jährliches Ereignis, so tritt infolge des Staustufenbaues ein gleich großes Ereignis nunmehr im Mittel alle 60 Jahre auf.
Der Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Iffezheim durch Staustufen führte auf dem Abschnitt zwischen Breisach und Iffezheim zu einem Verlust von 130 km² Überschwemmungsflächen mit der Folge, dass Rheinhochwasser heute schneller und höher ablaufen und sich zudem ungünstiger mit den Hochwasserwellen der Nebenflüsse überlagern. Während für die ausgebaute Strecke aufgrund des für die baulichen Anlagen ausgewählten Bemessungshochwassers ein sehr hoher Hochwasserschutz erreicht wurde, hat sich für die Rheinanlieger unterhalb von Iffezheim die Situation wesentlich verschlechtert. Hatten sie einst einen Schutz gegen ein 200-jährliches Ereignis, so tritt infolge des Staustufenbaues ein gleich großes Ereignis nunmehr im Mittel alle 60 Jahre auf.
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus, wie es vor dem modernen Ausbau der Oberrheinstrecke bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996).
Zur Wiederherstellung eines Schutzniveaus, wie es vor dem modernen Ausbau der Oberrheinstrecke bestand, wurde das Integrierte Rheinprogramm (IRP), bestehend aus 13 Rückhalteräumen mit einem gesamten Rückhaltevolumen von 167,3 Mio. m³, im Januar 1996 vom Kabinett des Landes Baden-Württemberg beschlossen (UVM, 1996).
Der Rückhalteraum Elzmündung ist auf baden-württembergischer Rheinseite eine von insgesamt 13 Hochwasserschutzanlagen des IRP. Er befindet sich im Bereich der Mündung der Elz in den Rhein auf den Gemarkungen der Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Schwanau (mit den Ortsteilen Wittenweier, Nonnenweier, Allmannsweier und Ottenheim) und dem französischen Rhinau. Dieser Rückhalteraum umfasst eine Überflutungsfläche von 469 ha und weist ein verfügbares Retentionsvolumen von 5,3 Mio. cbm aus.
Der Rückhalteraum Elzmündung ist auf baden-württembergischer Rheinseite eine von insgesamt 13 Hochwasserschutzanlagen des IRP. Er befindet sich im Bereich der Mündung der Elz in den Rhein auf den Gemarkungen der Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Schwanau (mit den Ortsteilen Wittenweier, Nonnenweier, Allmannsweier und Ottenheim) und dem französischen Rhinau. Dieser Rückhalteraum umfasst eine Überflutungsfläche von 469 ha und weist ein verfügbares Retentionsvolumen von 5,3 Mio. cbm aus.
Der Rückhalteraum umfasst die vor dem Bau der Staustufe Gerstheim überfluteten Flächen auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 260,000 und 268,500. Er wird im Westen von der Stauhaltung Gerstheim, im Osten vom Rheinhauptdamm VII und im Südosten vom natürlichen Hochgestade begrenzt. Im Norden geht er in die bei Hochwasser frei überflutete Fläche unterhalb des Stauwehrs Gerstheim über.
Der Rückhalteraum umfasst die vor dem Bau der Staustufe Gerstheim überfluteten Flächen auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 260,000 und 268,500. Er wird im Westen von der Stauhaltung Gerstheim, im Osten vom Rheinhauptdamm VII und im Südosten vom natürlichen Hochgestade begrenzt. Im Norden geht er in die bei Hochwasser frei überflutete Fläche unterhalb des Stauwehrs Gerstheim über.
Der für das Projekt vorgesehene Bereich ist überwiegend bewaldet und liegt im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebiets Rheinniederung Nonnenweier - Kehl und Rheinniederung Sasbach Wittenweier. Der südlich der Ortschaft Wittenweier gelegene Teilbereich des Rückhalteraumes liegt zudem im Geltungsbereich des gleichzeitig als Naturschutzgebiet ausgewiesenen FFH-Gebiets „Taubergießen, Elz, Ettenbach“; der nördlich angrenzende Bereich liegt im Bereich des gemeldeten FFH-Gebiets „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“.
Der für das Projekt vorgesehene Bereich ist überwiegend bewaldet und liegt im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebiets Rheinniederung Nonnenweier - Kehl und Rheinniederung Sasbach Wittenweier. Der südlich der Ortschaft Wittenweier gelegene Teilbereich des Rückhalteraumes liegt zudem im Geltungsbereich des gleichzeitig als Naturschutzgebiet ausgewiesenen FFH-Gebiets „Taubergießen, Elz, Ettenbach“; der nördlich angrenzende Bereich liegt im Bereich des gemeldeten FFH-Gebiets „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“.
Die Gesamtinvestitionskosten für den Rückhalteraum Elzmündung betragen ca. 62 Mio. Euro (Kostenberechnung Stand 2011).
Der vorgesehene Betrieb des Rückhalteraumes wird außerhalb der Überflutungsfläche zu einem zusätzlichen Anstieg der Grundwasserstände führen. Um häufigere und höhere, nachteilige Anstiege der Grundwasserstände im Bereich der betroffenen Ortslagen Kappel, Wittenweier und Nonnenweier infolge des Betriebs des Rückhalteraumes zu vermeiden, sind für alle drei Ortslagen Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Der vorgesehene Betrieb des Rückhalteraumes wird außerhalb der Überflutungsfläche zu einem zusätzlichen Anstieg der Grundwasserstände führen. Um häufigere und höhere, nachteilige Anstiege der Grundwasserstände im Bereich der betroffenen Ortslagen Kappel, Wittenweier und Nonnenweier infolge des Betriebs des Rückhalteraumes zu vermeiden, sind für alle drei Ortslagen Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Mit Beschluss vom 20.12.2007 stellte das Landratsamt Ortenaukreis den Plan für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung fest. Gegen diesen Beschluss wurde geklagt.
Mit dem Bau des Rückhalteraumes Elzmündung ist begonnen worden; die Arbeiten ruhen derzeit aufgrund der Entscheidung des VGH Mannheim im Eilverfahren (Beschluss vom 2.11.2011).
Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) hat in erster Instanz mit Urteil vom 31.8.2010 grundsätzlich den PFB bestätigt, aber dabei ergänzende Untersuchungen zu zwei Schneckenarten und zum Grundwassermodell gefordert. Diese wurden zwischenzeitig durchgeführt und der hierzu erforderliche Ergänzungsbeschluss mit Datum vom 20.11.2014 erlassen. Parallel zum Ergänzungsverfahren wurde Berufung gegen die Urteile des VG Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Der VGH hat in zweiter Instanz mit Beschluss vom 23.9.2013 die Berufungen abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde wiederum Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz hat diese Beschwerde am 19.9.2014 zurückgewiesen. Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs sind somit rechtskräftig geworden.
Das Verwaltungsgericht Freiburg (VG) hat in erster Instanz mit Urteil vom 31.8.2010 grundsätzlich den PFB bestätigt, aber dabei ergänzende Untersuchungen zu zwei Schneckenarten und zum Grundwassermodell gefordert. Diese wurden zwischenzeitig durchgeführt und der hierzu erforderliche Ergänzungsbeschluss mit Datum vom 20.11.2014 erlassen. Parallel zum Ergänzungsverfahren wurde Berufung gegen die Urteile des VG Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt. Der VGH hat in zweiter Instanz mit Beschluss vom 23.9.2013 die Berufungen abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde wiederum Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz hat diese Beschwerde am 19.9.2014 zurückgewiesen. Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs sind somit rechtskräftig geworden.
Das Land wird den Rückhalteraum Elzmündung auf Grundlage des nun vorliegenden Ergänzungsbeschlusses zügig realisieren. Es ist beabsichtigt, die unterbrochenen vorbereitenden Baumaßnahmen des Rückhalteraumes zeitnah wieder aufzunehmen und weitere Ausschreibungen vorzubereiten.
Das Land wird den Rückhalteraum Elzmündung auf Grundlage des nun vorliegenden Ergänzungsbeschlusses zügig realisieren. Es ist beabsichtigt, die unterbrochenen vorbereitenden Baumaßnahmen des Rückhalteraumes zeitnah wieder aufzunehmen und weitere Ausschreibungen vorzubereiten.
Der Rückhalteraum besteht aus mehreren Einzelbauwerken, die in ihrer zeitlichen Umsetzung in gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Die Ausführungsplanung und Bauabwicklung wurden in einzelne Fachlose aufgeteilt.
Die Bauzeit wird voraussichtlich 6 Jahre betragen.
Menge oder Umfang:
Projektsteuerung über das Gesamtprojekt Rückhalteraum Elzmündung mit allen Bauabschnitten während der Ausführungsplanung, Bauausführung über den Probebetrieb bis zur Inbetriebnahme.
Die Leistungen sollen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam erbracht werden. Der Projektleiter ist dauerhafter Ansprechpartner für den Auftraggeber und übernimmt in der Regel einen Großteil der zu erbringenden Leistungen.
Beschreibung der Optionen:
Gemäß VOF 2009 / § 3 Vergabeart (4) e) beabsichtigt das RPF die Leistungen für maximal weitere 4 Jahre im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren auszuwählenden Auftragnehmer zu vergeben. Die entsprechenden Voraussetzungen liegen vor:
Gemäß VOF 2009 / § 3 Vergabeart (4) e) beabsichtigt das RPF die Leistungen für maximal weitere 4 Jahre im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren auszuwählenden Auftragnehmer zu vergeben. Die entsprechenden Voraussetzungen liegen vor:
- Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben. Lediglich einige wenige spezielle Leistungen sind unterschiedlich. Dieser Umfang ist aber untergeordnet. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag.
- Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben. Lediglich einige wenige spezielle Leistungen sind unterschiedlich. Dieser Umfang ist aber untergeordnet. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag.
- Der Grundentwurf sind die Unterlagen und die Beschlüsse welche der Planfeststellung zugrunde liegen (welche im Zuge der Ausschreibung in wesentlichen Teilen allen ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird).
- Die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in der Bekanntmachung des ersten Auftrags, also in dieser Veröffentlichung, hiermit bekannt gegeben.
Rechtzeitig vor Ablauf der festgelegten Frist von 3 Jahren nach Auftragsabschluss des ersten Auftrags werden vom RP Freiburg entsprechende Verhandlungen mit dem AN aufgenommen. Dabei kann eine Verhandlung aber auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Freiburg keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Freiburg wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer des ersten Realisierungsabschnittes nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Rechtzeitig vor Ablauf der festgelegten Frist von 3 Jahren nach Auftragsabschluss des ersten Auftrags werden vom RP Freiburg entsprechende Verhandlungen mit dem AN aufgenommen. Dabei kann eine Verhandlung aber auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RP Freiburg keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RP Freiburg wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und / oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer des ersten Realisierungsabschnittes nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: AZ: 8961.22/050/50001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offenburg, Kappel-Grafenhausen, Schwanau, Rhinau (F).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.7.2014) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen.
a) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.7.2014) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen.
Bewerbungen / Erklärungen die von Personen unterschrieben sind für die ein solcher Nachweis nicht vorliegt werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b) Falls es sich bei dem Bewerber um einer Bewerber- / Bietergemeinschaft handelt sind mit den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame Erklärungen aller Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen:
b1) Erklärung über die vorgesehene Rechtsform der Bewerber- / Bietergemeinschaft
b2) Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung
b3) Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter
b4) Erklärung über die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber- / Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf der Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer vorab zu benennen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf der Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer vorab zu benennen;
b) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt (VOF 4 (2));
c) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass mindestens 70 % der zu vergebenden Leistungen durch Personal im eigenen Betrieb (bzw. den Betrieben der Bewerber- / Bietergemeinschaft) erbracht werden;
d) Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
e) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (VOF § 2 (3));
f) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6), VOF § 4 (9) und VgV § 16 bestehen;
g) Abgabe eines Firmen- / Bewerberprofils mit Angaben zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und eventuellen Tochtergesellschaften, Standorten, wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Leistungsspektrum des Bewerbers;
h) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers jeweils insgesamt, sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung entsprechenden Dienstleistungen, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre (VOF 5 (4) c) - (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
h) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers jeweils insgesamt, sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung entsprechenden Dienstleistungen, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre (VOF 5 (4) c) - (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils maximal 3 Projekten des Bewerbers (werden mehr als drei Projekte angegeben werden nur die ersten 3 gewertet) mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin.
Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils maximal 3 Projekten des Bewerbers (werden mehr als drei Projekte angegeben werden nur die ersten 3 gewertet) mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2014) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2014) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der
Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung für ein Mitglied aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1) Die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen, sowohl für das Gesamtprojekt wie auch für die einzelnen Bauabschnitte, bedarf der jeweiligen Freigabe durch den Auftraggeber.
2) Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING) - Ausgabe 3/2014 - Herausgeber: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LAWA
3) Grundlage der Ausschreibung ist neben der VOF das Handbuch für Ingenieurverträge in der Wasserwirtschaft (HIV-Was), herausgegeben von der LAWA (Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser).
4) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dabei muss die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die detaillierten Angaben zu Kriterien, Bewertung und Gewichtung sind den Unterlagen gemäß Ziffer VI.3 dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die wesentlichen Kriterien sind: Leistungsfähigkeit mit 5 %; Fachliche Eignung: hinsichtlich Projektsteuerung im Baubereich mit 10 %, hinsichtlich Projektsteuerung für Projekte im Tief- und Wasserbau mit 25 %, hinsichtlich Projektsteuerung für Projekte im Tief- und Wasserbau über mehrere Jahre mit 30 %, hinsichtlich Projektsteuerung für Projekte im Erd-, Tief- und Wasserbau mit mehreren einzelnen aber untereinander vernetzten Bauabschnitten mit 30 %.
Die detaillierten Angaben zu Kriterien, Bewertung und Gewichtung sind den Unterlagen gemäß Ziffer VI.3 dieser Veröffentlichung zu entnehmen. Die wesentlichen Kriterien sind: Leistungsfähigkeit mit 5 %; Fachliche Eignung: hinsichtlich Projektsteuerung im Baubereich mit 10 %, hinsichtlich Projektsteuerung für Projekte im Tief- und Wasserbau mit 25 %, hinsichtlich Projektsteuerung für Projekte im Tief- und Wasserbau über mehrere Jahre mit 30 %, hinsichtlich Projektsteuerung für Projekte im Erd-, Tief- und Wasserbau mit mehreren einzelnen aber untereinander vernetzten Bauabschnitten mit 30 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Harald Klumpp
Name: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Kontaktperson: Thilo Seitz
Telefon: +49 71412423618📞
E-Mail: seitz@istw.de📧
Fax: +49 71412423699 📠
URL für weitere Informationen: http://www.vof.istw.de🌏
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de ab 22.1.2015 frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o.g. Internetseite) vorliegen;
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich - siehe III.2.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich - siehe III.2.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden;
f) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
f) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
g) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
h) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
i) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
j) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
k) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
k) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
a) Bewerber die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert. Eine weitere Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen;
b) Der Zuschlag wird erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und 15 Kalendertage vergangen sind;
c) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden;
d) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
d) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig;
e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat;
f) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB);
g) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Quelle: OJS 2014/S 249-442431 (2014-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 589 680 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Referat 53.3 – IRP – Dienstsitz Offenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-freiburg.de🌏
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-22 📅
Name: Arcadis Deutschland GmbH
Postanschrift: Griesbachstraße 10
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karlsruhe@arcadis.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe – Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Bewerber die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden, sind über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert worden. Eine weitere Information ist nicht vorgesehen;
b) Der Zuschlag wurde erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und die Informationsfrist gemäß 101a GWB vergangen war;