In der Wohlfühl- Therme Bad Griesbach ist zur Steigerung der Attraktivität die Erneuerung und Modernisierung der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle geplant. Die große Badehalle wurde 1980/ 81 in Betrieb genommen und zuletzt 1997 saniert. Neben einer optischen Modernisierung sind die grundlegende Sanierung des Haupt- und des Sprudelbeckens, die Umgestaltung einzelner Elemente der Badelandschaft (z.B. Auflösung des Wasserfallbeckens, Erweiterung der Liegeflächen), die Erneuerung der Bodenfliesen, die Sanierung konstruktiver Bauteile (Stützen, Wände, Flachdach etc.) und die Erneuerung der Bademeisterkabine erforderlich, wobei auch behindertengerechte Belange soweit möglich Berücksichtigung finden sollen. Die kleine Badehalle wurde 1977 in Betrieb genommen und zuletzt 1994/ 95 saniert. Dieser Bereich soll zukünftig nicht mehr als Badehalle genutzt, sondern funktional umgestaltet und modernisiert werden. In Verbindung mit den baulichen Maßnahmen ist geplant, auch die technischen Anlagen anzupassen und zu erneuern. Insbesondere sollen Thermalwasserleitungen, Spülwasserbecken, Becken- Filteranlagen, Desinfektionsanlagen und Chlorpumpen angepasst und erneuert sowie Bodenablaufrinnen, Heizungsverteiler und Versorgungsanschlüsse für RLT- Anlagen und Wärmetauscher umgebaut werden. Zudem ist vorgesehen, die Steuerung einzelner Becken sowie die Schaltschränke verschiedener Anlagensteuerungen zu erneuern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-10.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Siehe auch II.1.1] & II.1.5]Leistungen der Fachplanung Technischen Gebäudeausrüstung für dieLeistungsphase 1 GrundlagenermittlungLeistungsphase 2 VorplanungLeistungsphase 3 EntwurfsplanungLeistungsphase 4 GenehmigungsplanungLeistungsphase 5 AusführungsplanungLeistungsphase 6 Vorbereiten der VergabeLeistungsphase 7 Mitwirken bei der VergabeLeistungsphase 8 Objekt- / BauüberwachungLeistungsphase 9 Objektbetreuung / -dokumentationnach § 55 HOAI, inkl.AG 1 [Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen] nach § 53 HOAIAG 2 [Wärmeversorgungsanlagen] nach § 53 HOAIAG 3 [Lufttechnische Anlagen] nach § 53 HOAIAG 7 [nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen] nach § 53 HOAIAG 8 [Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken] nach § 53 HOAIDie Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphase 1-2. Es ist beabsichtigt weitere Leistungen zu vergeben.Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen im Rahmen der Leistungsphasen 3 bis 9 besteht nicht. Die weiteren Leistungen der folgenden Leistungsphasen sind vom Auftraggeber unmittelbar bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (30 Tage) nach entsprechender Beauftragung zu erbringen, sofern nicht seit Fertigstellung der letzten übertragenen Leistungen mehr als 6 Monate vergangen sind. Die unter Pkt. II.3] angegebene Vertragslaufzeit versteht sich ohne die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung / -dokumentation).
Siehe auch II.1.1] & II.1.5]Leistungen der Fachplanung Technischen Gebäudeausrüstung für dieLeistungsphase 1 GrundlagenermittlungLeistungsphase 2 VorplanungLeistungsphase 3 EntwurfsplanungLeistungsphase 4 GenehmigungsplanungLeistungsphase 5 AusführungsplanungLeistungsphase 6 Vorbereiten der VergabeLeistungsphase 7 Mitwirken bei der VergabeLeistungsphase 8 Objekt- / BauüberwachungLeistungsphase 9 Objektbetreuung / -dokumentationnach § 55 HOAI, inkl.AG 1 [Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen] nach § 53 HOAIAG 2 [Wärmeversorgungsanlagen] nach § 53 HOAIAG 3 [Lufttechnische Anlagen] nach § 53 HOAIAG 7 [nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen] nach § 53 HOAIAG 8 [Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken] nach § 53 HOAIDie Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphase 1-2. Es ist beabsichtigt weitere Leistungen zu vergeben.Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen im Rahmen der Leistungsphasen 3 bis 9 besteht nicht. Die weiteren Leistungen der folgenden Leistungsphasen sind vom Auftraggeber unmittelbar bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (30 Tage) nach entsprechender Beauftragung zu erbringen, sofern nicht seit Fertigstellung der letzten übertragenen Leistungen mehr als 6 Monate vergangen sind. Die unter Pkt. II.3] angegebene Vertragslaufzeit versteht sich ohne die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung / -dokumentation).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Bad Griesbach
Postanschrift: Maximilianstr. 15
Postleitzahl: 84028
Postort: Landshut
Kontakt
E-Mail: tbg@preuss-pm.de📧
Telefon: +49 892060655308📞
Fax: +49 89206065570 📠
- Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen steht auf der Website der Preuss Projektmanagement GmbH unter http://www.preuss-pm.de zum Download bereit.
- Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag mit dem, dem Bewerbungsbogen beiliegenden, Aufkleber und zusätzlich in digitaler Form als PDF auf einem Datenträger einzureichen,
- Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
- Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen steht auf der Website der Preuss Projektmanagement GmbH unter http://www.preuss-pm.de zum Download bereit.
- Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag mit dem, dem Bewerbungsbogen beiliegenden, Aufkleber und zusätzlich in digitaler Form als PDF auf einem Datenträger einzureichen,
- Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Wohlfühl- Therme Bad Griesbach ist zur Steigerung der Attraktivität die Erneuerung und Modernisierung der großen Badehalle sowie die Modernisierung mit Funktionsänderung der kleinen Badehalle geplant.
Die große Badehalle wurde 1980/ 81 in Betrieb genommen und zuletzt 1997 saniert.
Neben einer optischen Modernisierung sind die grundlegende Sanierung des Haupt- und des Sprudelbeckens, die Umgestaltung einzelner Elemente der Badelandschaft (z.B. Auflösung des Wasserfallbeckens, Erweiterung der Liegeflächen), die Erneuerung der Bodenfliesen, die Sanierung konstruktiver Bauteile (Stützen, Wände, Flachdach etc.) und die Erneuerung der Bademeisterkabine erforderlich, wobei auch behindertengerechte Belange soweit möglich Berücksichtigung finden sollen.
Neben einer optischen Modernisierung sind die grundlegende Sanierung des Haupt- und des Sprudelbeckens, die Umgestaltung einzelner Elemente der Badelandschaft (z.B. Auflösung des Wasserfallbeckens, Erweiterung der Liegeflächen), die Erneuerung der Bodenfliesen, die Sanierung konstruktiver Bauteile (Stützen, Wände, Flachdach etc.) und die Erneuerung der Bademeisterkabine erforderlich, wobei auch behindertengerechte Belange soweit möglich Berücksichtigung finden sollen.
Die kleine Badehalle wurde 1977 in Betrieb genommen und zuletzt 1994/ 95 saniert.
Dieser Bereich soll zukünftig nicht mehr als Badehalle genutzt, sondern funktional umgestaltet und modernisiert werden.
In Verbindung mit den baulichen Maßnahmen ist geplant, auch die technischen Anlagen anzupassen und zu erneuern.
Insbesondere sollen Thermalwasserleitungen, Spülwasserbecken, Becken- Filteranlagen, Desinfektionsanlagen und Chlorpumpen angepasst und erneuert sowie Bodenablaufrinnen, Heizungsverteiler und Versorgungsanschlüsse für RLT- Anlagen und Wärmetauscher umgebaut werden. Zudem ist vorgesehen, die Steuerung einzelner Becken sowie die Schaltschränke verschiedener Anlagensteuerungen zu erneuern.
Insbesondere sollen Thermalwasserleitungen, Spülwasserbecken, Becken- Filteranlagen, Desinfektionsanlagen und Chlorpumpen angepasst und erneuert sowie Bodenablaufrinnen, Heizungsverteiler und Versorgungsanschlüsse für RLT- Anlagen und Wärmetauscher umgebaut werden. Zudem ist vorgesehen, die Steuerung einzelner Becken sowie die Schaltschränke verschiedener Anlagensteuerungen zu erneuern.
Menge oder Umfang:
Siehe auch II.1.1] & II.1.5]
Leistungen der Fachplanung Technischen Gebäudeausrüstung für die
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 Vorplanung
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe
Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe
Leistungsphase 8 Objekt- / Bauüberwachung
Leistungsphase 9 Objektbetreuung / -dokumentation
nach § 55 HOAI, inkl.
AG 1 [Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen] nach § 53 HOAI
AG 2 [Wärmeversorgungsanlagen] nach § 53 HOAI
AG 3 [Lufttechnische Anlagen] nach § 53 HOAI
AG 7 [nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen] nach § 53 HOAI
AG 8 [Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken] nach § 53 HOAI
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphase 1-2. Es ist beabsichtigt weitere Leistungen zu vergeben.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen im Rahmen der Leistungsphasen 3 bis 9 besteht nicht. Die weiteren Leistungen der folgenden Leistungsphasen sind vom Auftraggeber unmittelbar bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (30 Tage) nach entsprechender Beauftragung zu erbringen, sofern nicht seit Fertigstellung der letzten übertragenen Leistungen mehr als 6 Monate vergangen sind. Die unter Pkt. II.3] angegebene Vertragslaufzeit versteht sich ohne die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung / -dokumentation).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen im Rahmen der Leistungsphasen 3 bis 9 besteht nicht. Die weiteren Leistungen der folgenden Leistungsphasen sind vom Auftraggeber unmittelbar bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (30 Tage) nach entsprechender Beauftragung zu erbringen, sofern nicht seit Fertigstellung der letzten übertragenen Leistungen mehr als 6 Monate vergangen sind. Die unter Pkt. II.3] angegebene Vertragslaufzeit versteht sich ohne die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung / -dokumentation).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Griesbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wichtiger Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 ["Sonstige Informationen"]. Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbung] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Berater des Auftraggebers [Kontaktstelle gemäß A.1] vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angabe / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Wichtiger Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3 ["Sonstige Informationen"]. Die nach III.2.1 bis III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbung] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form [per Post oder direkt] unmittelbar dem Berater des Auftraggebers [Kontaktstelle gemäß A.1] vorzulegen [Telefax genügt insoweit nicht], sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Soweit unter III.2.1 bis III.2.3 lediglich Angabe / Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen
[z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten (siehe Anlage 2 des Bewerbungsformulars); in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
[z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten (siehe Anlage 2 des Bewerbungsformulars); in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken,
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise fehlen, unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise fehlen, unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Kriterien, bei deren Nichterreichen ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren die Folge ist, sind als solche sowohl in der Bekanntmachung als auch im Bewerbungsformular ausdrücklich gekennzeichnet (Mindestkriterium).
Rechtslage - geforderte Nachweise: Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
(1) Erklärung nach § 2 Abs. 3 VOF für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen;
(2) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 VOF [ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist; ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; ob sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und dass ihn in diesem Fall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen];
(2) Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung / Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 VOF [ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist; ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; ob sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und dass ihn in diesem Fall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen];
(3) Angaben gem. § 4 Abs. 3 VOF zu Namen und beruflicher Qualifikation der Personen des Dienstleistungserbringers, welche die Leistung tatsächlich erbringen;
(4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. VOF § 4 Abs. 6 a)-g) und Abs. 9 a)-e) VOF vorliegen;
(5) Erklärung, sich im Falle einer Beauftragung nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen; und
(6) Vorlage eines Handelsregisterauszugs.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Bewerbung abzugeben:
Folgende Erklärungen / Nachweise sind zu erbringen und im zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular einzutragen; bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen / Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu führen:
(1) Nachweis gem. § 5 Abs. 4 a) VOF über das Bestehen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit der unter III.1.1 benannten Mindestdeckungshöhe [nötigenfalls Erklärung, diese im Auftragsfall gem. III.1.1. zu erhöhen];
(2) Erklärung gem. § 5 Abs. 4 c) VOF über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie ggf. des Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) mindestens 500 000 EUR brutto.
Bei Bietergemeinschaften wird der Mittelwert der jährlichen Umsätze der einzelnen Mitglieder berechnet und dann gewertet.
Fehlende Unterlagen zu Ziffer III.2.2 werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss.
Mindeststandards:
Siehe "Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen" sowie Teilnahmeantrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 5 Abs. 5 a) – f), h) VOF mit der Bewerbung zwingend abzugeben:
(1) Angabe der Leistungserbringer und Ihrer Funktion im Projekt (z.B. Projektleitung, stellv. Projektleitung), der Erfahrung, des beruflichen Werdegangs und Kopien der Zeugnisse der unter Ziff. III.2.1 Nr. 5 genannten Leistungserbringer;
Namen und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich gemäß § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF erbringen; es ist eine tabellarische Liste entsprechend § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF erforderlich, in der für die Erbringung der Leistungen definitiv vorgesehenen Personen [Projektteam] benannt werden und deren Befähigung nachgewiesen wird durch Unterlagen [wie Referenzprojekte, besondere Befähigungen, Stellung in der Bürostruktur, Dauer der Bürozugehörigkeit, vorgesehener Aufgabenbereich für dieses Projekt, Mitarbeit in Prozent in diesem Projektteam] und Erklärung über den Umfang der aktuell zu bearbeitenden Projekte der Beteiligten des Projektteams, mit Angabe der Leistungsphasen und Ausführungszeiträume, Gesamtkosten und Anrechenbare Kosten; als Mindestkriterien werden vorausgesetzt.
Namen und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich gemäß § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF erbringen; es ist eine tabellarische Liste entsprechend § 4 Abs. 3 VOF und § 5 Abs. 5 a) VOF erforderlich, in der für die Erbringung der Leistungen definitiv vorgesehenen Personen [Projektteam] benannt werden und deren Befähigung nachgewiesen wird durch Unterlagen [wie Referenzprojekte, besondere Befähigungen, Stellung in der Bürostruktur, Dauer der Bürozugehörigkeit, vorgesehener Aufgabenbereich für dieses Projekt, Mitarbeit in Prozent in diesem Projektteam] und Erklärung über den Umfang der aktuell zu bearbeitenden Projekte der Beteiligten des Projektteams, mit Angabe der Leistungsphasen und Ausführungszeiträume, Gesamtkosten und Anrechenbare Kosten; als Mindestkriterien werden vorausgesetzt.
Die Nachfolgenden Anforderungen sind vom eingesetzten Projektleiter zu erfüllen - Mindestkriterium:
- mindestens 15-jährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung;
- Vorlage von mind. 2 Referenzen [Mindestkriterium]. Es werden max. 3 Referenzen bewertet. Es wird gebeten von einer Abgabe von mehr als 3 Referenzen abzusehen. Die Referenzen sind textlich zu erläutern.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen [Mindestkriterium]:
- Inbetriebnahme nach 31.12.2004 oder Baubeginn vor 1.1.2014
- Angaben zu öffentlichem Auftraggeber [kein Mindestkriterium]
Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
(2) Bürobezogene Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF, aus der die Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1] sowie II.1.5] hervorgeht; es sind min. 2 Referenzen [Mindestkriterium] je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es werden max. 3 Referenzen bewertet. Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen [Mindestkriterium]:
(2) Bürobezogene Referenzen gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF, aus der die Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend zu II.1.1] sowie II.1.5] hervorgeht; es sind min. 2 Referenzen [Mindestkriterium] je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es werden max. 3 Referenzen bewertet. Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen [Mindestkriterium]:
Zusatzpunkte werden vergeben, sofern das Referenzprojekt folgende Besonderheiten enthält:
- Referenzprojekt enthält eine Sanierung oder Umbau einer Therme
Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.
(3) Erklärung gem. § 5 Abs. 5 d) VOF über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2011 – 2013) Beschäftigten (Geschäftsführer / Partner, weitere Führungskräfte, angestellte Architekten / Ingenieure, angestellte Techniker, angestellte technische Zeichner, Freie Mitarbeiter); dabei muss die Anzahl von Mitarbeitern (Geschäftsführer / Partner, weitere Führungskräfte, angestellte Architekten / Ingenieure, angestellte Techniker, angestellte technische Zeichner) im Mittel der letzten 3 Jahre (2011 – 2013) mindestens 10 betragen (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund, jedoch Wertungskriterium – siehe Teilnahmeantrag);
(3) Erklärung gem. § 5 Abs. 5 d) VOF über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2011 – 2013) Beschäftigten (Geschäftsführer / Partner, weitere Führungskräfte, angestellte Architekten / Ingenieure, angestellte Techniker, angestellte technische Zeichner, Freie Mitarbeiter); dabei muss die Anzahl von Mitarbeitern (Geschäftsführer / Partner, weitere Führungskräfte, angestellte Architekten / Ingenieure, angestellte Techniker, angestellte technische Zeichner) im Mittel der letzten 3 Jahre (2011 – 2013) mindestens 10 betragen (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund, jedoch Wertungskriterium – siehe Teilnahmeantrag);
(4) Nachweise zur technischen Ausstattung gemäß § 5 Abs. 5 e) VOF, Angaben über die technische Ausstattung des Büros für diese Dienstleistung, insbesondere Hardware / Rechnerart / Software / Fachspezifische Software / Sonstige Geräte, etc.;
(5) Erklärung gem. § 5 Abs. 5 h) VOF darüber, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt!
Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung über 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen.
Berufshaftpflichtversicherung über 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In Anlehnung an die HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter bestehen. Die Vergabestelle behält sich eine Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender Versicherungen vor. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden [Mehrfachbeteiligungen], wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter bestehen. Die Vergabestelle behält sich eine Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender Versicherungen vor. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind. (BauKaG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bewertung gemäß der eingereichten Unterlagen nach III.2.1], III.2.2] und III.2.3]. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe folgender Kriterien [auf der Grundlage der gem. III.2 eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität]: Qualifikation und Verfügbarkeit der ausführenden Personen, Technische Ausstattung, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Umsatz und Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre, Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzen sowie fachspezifischer Kenntnisse [Gewichtung siehe Teilnahmeantrag].
Bewertung gemäß der eingereichten Unterlagen nach III.2.1], III.2.2] und III.2.3]. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe folgender Kriterien [auf der Grundlage der gem. III.2 eingereichten Unterlagen und ihrer Plausibilität]: Qualifikation und Verfügbarkeit der ausführenden Personen, Technische Ausstattung, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Umsatz und Beschäftigte im Mittel der letzten 3 Jahre, Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzen sowie fachspezifischer Kenntnisse [Gewichtung siehe Teilnahmeantrag].
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-05-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
- Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen steht auf der Website der Preuss Projektmanagement GmbH unter http://www.preuss-pm.de zum Download bereit.
- Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag mit dem, dem Bewerbungsbogen beiliegenden, Aufkleber und zusätzlich in digitaler Form als PDF auf einem Datenträger einzureichen,
- Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
- Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nichtgegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung beider unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nichtgegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung beider unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 241-424247 (2014-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge