Allgemeines vorab: Der Bewerbungsbogen und ein Lageplan des Baugrundstücks sind auf der Homepage der Handwerkskammer Trier www.hwk-trier.de unter der Rubrik „Über uns“/„Ausschreibungen“ bereitgestellt. Für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum Trier sollen die Projektsteuerungsleistungen für die Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen A – Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; B – Qualitäten, Quantitäten; C – Kosten und Finanzierung; D – Termine, Kapazitäten und Logistik; E – Verträge und Versicherungen stufenweise beauftragt werden. Umfang und Bildung der Stufen siehe unter II.2.1). Der Auftraggeber, die Handwerkskammer Trier, ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) in Rheinland-Pfalz. Die Handwerkskammer ist für die Betreuung der Betriebe des ehemaligen Regierungsbezirks Trier, bestehend aus den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis sowie des Oberzentrums Trier, verantwortlich. Hier sind etwa 6 900 Betriebe mit 39 000 Beschäftigten und rund 3 900 Auszubildenden eingetragen. Die Handwerkskammer Trier beabsichtigt, die Modernisierung ihrer Bildungsbereiche durch einen Neubau am Standort Trier durchzuführen. Auf dem bestehenden Gelände im Norden der Stadt Trier, in der Loebstraße/Auer-von-Welsbachstraße, soll daher das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) neu entstehen. Die Bestandsgebäude entsprechen überwiegend nicht mehr heutigen Anforderungen an Lehre und Ausbildung sowie auch nicht mehr an Gebäudetechnik und Energieeffizienz. Bis auf den Verwaltungsbereich (Hauptgebäude) sowie das auf 66 Jahre verpachtete Gebäude des Deutschen Schweißverbandes werden die aktuell bestehenden Gebäudeteile zurückgebaut. In der neuen Gebäudeausrichtung sind methodisch-didaktische Lernansätze mit den technischen Kernelementen zu verzahnen. Flexibilität und Multifunktionalität des Baukonzeptes werden für zukünftige Entwicklungen unabdingbar sein. Wert wird auf die Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudekonzeptes unter Einbeziehung energieeffizienter Bauweisen gelegt. Ziel ist demnach die Erstellung eines hinsichtlich Energieeffizienz und moderner handwerklicher Ausbildung optimierten Projektes. Die Funktionalität der Räumlichkeiten und Ausstattungen sollen dabei mit einer Vorbildfunktion verbunden werden. Zurzeit lobt die Handwerkskammer einen Planungswettbewerb für Architekten zusammen mit Ingenieuren der Fachrichtungen der Technischen Gebäudeausrüstung aus, um für den oben beschriebenen Neubau ein geeignetes Konzept und Architektur-/Ingenieurbüro zu finden. Aufgabe im Planungswettbewerb wird die Umsetzung eines Raumprogramms sein, bestehend aus 15 Funktionseinheiten mit insgesamt rd. 9 700 m² Nutzfläche. Der Auslober legt Wert auf eine flächenwirtschaftliche planerische Lösung. Mit den unterschiedlichen Funktionseinheiten werden die Ausbildungsbereiche, die die Handwerkskammer Trier anbietet, abgebildet. Es handelt sich um die Ausbildungsbereiche Friseure, Elektro-/ Steuerungstechnik, CNC (Computerized Numerical Control), Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik, Metall, Kfz-Technik, Karosserie-/Lacktechnik, Maler, Zahntechnik, Holztechnik, Theorie / EDV. Ferner sind im Raumprogramm die Funktionsbereiche Verwaltung für die Hausleitung, für Haustechnik und EDV vorgesehen. Der Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) soll als „gläserne Bildungsstätte” Demonstrationsobjekt und Vorbild für ein ganzheitliches Energiekonzept sein und zugleich Passivhausstandard erreichen. Passive energetische Maßnahmen, die maßgeblich durch Gebäudeentwurf und Baukonstruktion erreicht werden und die zu einer Minimierung des Energiebedarfs führen, sollen mit aktiven Maßnahmen energieeffizienter Gebäudetechnik kombiniert werden. Die architektonische Integration der Gebäudetechnik besitzt dabei einen hohen Stellenwert. Der Kostenrahmen für die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300+400/DIN 276-1:2008-12) wurde vom Auslober mit rd. 25 000 000 EUR brutto ermittelt. Bei dem aufgrund des Vergabeverfahrens zu vergebenden Auftrag für die Planungsleistungen wird durch das Architektur-/Ingenieurbüro diese Bauwerkskostenobergrenze einzuhalten sein. Aufgabe des zu beauftragenden Projektsteuerungsbüros wird in diesem Zusammenhang u. a. die Kostensteuerung in Bezug auf die Baukostenobergrenze der Bauwerkskosten und auch der Gesamtkosten sein. Der Auftraggeber behält sich vor, auch in Bezug auf die Gesamtkosten eine Kostenobergrenze zu definieren. Aufgabe des Projektsteuerers wird maßgeblich unter anderem sein, dafür zu sorgen, dass die noch zu definierende Gesamtkostenobergrenze eingehalten wird. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Grundlage der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (24.6.2009)“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Technologie. Im Rahmen des Planungsprozesses behalten sich die Zuwendungsgeber und die Bauverwaltung vor, den Architektenentwurf hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch den Auftrag nehmenden Architekten/Ingenieur optimieren zu lassen. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt des Projektsteuerers wird auch die Terminsteuerung insbesondere in der 1. Beauftragungsstufe sein. Denn aufgrund der Forderung der Fördermittelgeber und der Abrufung von Haushaltsmitteln ist vom beauftragten Planungsbüro die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 (entsprechend Beauftragungsstufe 1) und hierbei insbesondere die detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 in Stufe 1 bis spätestens Ende September 2015 vorzulegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach der Schriftenreihe der AHO Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (Stand: Mai 2014 erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“).Beauftragungsstufe 1: Projektstufe 1-Projektvorbereitung und Projektstufe 2-Planung gemäß AHO.Beauftragungsstufe 2: Projektstufe 3-Ausführungsvorbereitung und Projektstufe 4-Ausführung gemäß AHO.Beauftragungsstufe 3: Projektstufe 5-Projektabschluss gemäß AHO.Es werden jeweils die Grundleistungen der Handlungsbereichen A, B, C, D und E beauftragt. Im Hinblick auf den Handlungsbereich A wird es sich, z. B. aufgrund der bereits geklärten Standortfrage, um die Beauftragung von Teilleistungen handeln. Der Auftraggeber behält sich vor, im Hinblick auf den Handlungsbereich E keine Beauftragung oder lediglich Teilleistungen der Grundleistungen zu beauftragen. Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die Beauftragungsstufen des Projektsteuerers werden den Beauftragungsstufen der Architekten, Ingenieure und Fachplaner zeitlich möglichst angepasst.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach der Schriftenreihe der AHO Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (Stand: Mai 2014 erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“).Beauftragungsstufe 1: Projektstufe 1-Projektvorbereitung und Projektstufe 2-Planung gemäß AHO.Beauftragungsstufe 2: Projektstufe 3-Ausführungsvorbereitung und Projektstufe 4-Ausführung gemäß AHO.Beauftragungsstufe 3: Projektstufe 5-Projektabschluss gemäß AHO.Es werden jeweils die Grundleistungen der Handlungsbereichen A, B, C, D und E beauftragt. Im Hinblick auf den Handlungsbereich A wird es sich, z. B. aufgrund der bereits geklärten Standortfrage, um die Beauftragung von Teilleistungen handeln. Der Auftraggeber behält sich vor, im Hinblick auf den Handlungsbereich E keine Beauftragung oder lediglich Teilleistungen der Grundleistungen zu beauftragen. Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die Beauftragungsstufen des Projektsteuerers werden den Beauftragungsstufen der Architekten, Ingenieure und Fachplaner zeitlich möglichst angepasst.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handwerkskammer Trier
Postanschrift: Loebstraße 18
Postleitzahl: 54292
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.hwk-trier.de🌏
E-Mail: tsandner@hwk-trier.de📧
Telefon: +49 651207150📞
Fax: +49 65120756150 📠
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Vergabeausschuss der Handwerkskammer Trier getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffer 1., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 3. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Bewerberbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 11.12.2014 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 13.3.2014 in Trier statt.
2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungsgesprächen ausgewählten Bieter erhalten als weitergehende Information zum Projekt den Auslobungstext zum aktuell laufenden Planungswettbewerb im pdf-Format.
7. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterium 1:
Geplante projektspezifische Büroorganisation/Wichtung 20 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten projektspezifischen Büroorganisation in Bezug auf
1.1 die interne vernetzte Zusammenarbeit,
1.2 die externe Kommunikation mit den Projektbeteiligten sowie
1.3 die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante projektspezifische Büroorganisation für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 2:
Geplante Herangehensweise an das Projekt unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Projektabwicklung in Form einer Analyse der projektspezifischen Risiken und Chancen/Wichtung 30 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise in Form einer Analyse der projektspezifischen Risiken und Chancen in Bezug auf
2.1 Wirtschaftlichkeit: Einhaltung der Kostenobergrenze.
2.2 Qualitäten: Erlangung des zertifizierten Passivhausstandards,
2.3 Termine: Einhaltung der Termine in der 1. Beauftragungsstufe zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Fördermittelgeber.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante Herangehensweise an das Projekt für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 3:
Honorarangebot/Wichtung 50 %
3.1 Honorarangebot für die in § 2 AHO 2014 beschriebenen Grundleistungen:
Es sind bezifferte Honorarangebote für die in § 2 AHO 2014 beschriebenen Grundleistungen für die Projektstufen 1 bis 5 vorzulegen (Schriftenreihe des AHO Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand Mai 2014). Zu den Vorbehalten des Beauftragungsumfangs siehe Ziffer II.2.1).
3.2 Angebot zu Nebenkosten:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines bezifferten Angebotes. In das Pauschalangebot sind Reisekosten (ohne Exkursionen), Spesen und Kosten für Kommunikationsanwendungen einzurechnen.
Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden.
Die Angebote zu den Ziffern 3.1 und 3.2 werden addiert. Das in der Summe niedrigste Honorarangebot erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Vergabeausschuss der Handwerkskammer Trier getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffer 1., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 3. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Bewerberbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 11.12.2014 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 13.3.2014 in Trier statt.
2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungsgesprächen ausgewählten Bieter erhalten als weitergehende Information zum Projekt den Auslobungstext zum aktuell laufenden Planungswettbewerb im pdf-Format.
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten projektspezifischen Büroorganisation in Bezug auf
1.1 die interne vernetzte Zusammenarbeit,
1.2 die externe Kommunikation mit den Projektbeteiligten sowie
1.3 die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante projektspezifische Büroorganisation für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 2:
Geplante Herangehensweise an das Projekt unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Projektabwicklung in Form einer Analyse der projektspezifischen Risiken und Chancen/Wichtung 30 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise in Form einer Analyse der projektspezifischen Risiken und Chancen in Bezug auf
2.1 Wirtschaftlichkeit: Einhaltung der Kostenobergrenze.
2.2 Qualitäten: Erlangung des zertifizierten Passivhausstandards,
2.3 Termine: Einhaltung der Termine in der 1. Beauftragungsstufe zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Fördermittelgeber.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante Herangehensweise an das Projekt für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 3:
Honorarangebot/Wichtung 50 %
3.1 Honorarangebot für die in § 2 AHO 2014 beschriebenen Grundleistungen:
Es sind bezifferte Honorarangebote für die in § 2 AHO 2014 beschriebenen Grundleistungen für die Projektstufen 1 bis 5 vorzulegen (Schriftenreihe des AHO Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand Mai 2014). Zu den Vorbehalten des Beauftragungsumfangs siehe Ziffer II.2.1).
3.2 Angebot zu Nebenkosten:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines bezifferten Angebotes. In das Pauschalangebot sind Reisekosten (ohne Exkursionen), Spesen und Kosten für Kommunikationsanwendungen einzurechnen.
Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden.
Die Angebote zu den Ziffern 3.1 und 3.2 werden addiert. Das in der Summe niedrigste Honorarangebot erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeines vorab: Der Bewerbungsbogen und ein Lageplan des Baugrundstücks sind auf der Homepage der Handwerkskammer Trier www.hwk-trier.de unter der Rubrik „Über uns“/„Ausschreibungen“ bereitgestellt.
Für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum Trier sollen die Projektsteuerungsleistungen für die Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen
A – Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B – Qualitäten, Quantitäten;
C – Kosten und Finanzierung;
D – Termine, Kapazitäten und Logistik;
E – Verträge und Versicherungen
stufenweise beauftragt werden. Umfang und Bildung der Stufen siehe unter II.2.1).
Der Auftraggeber, die Handwerkskammer Trier, ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) in Rheinland-Pfalz. Die Handwerkskammer ist für die Betreuung der Betriebe des ehemaligen Regierungsbezirks Trier, bestehend aus den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis sowie des Oberzentrums Trier, verantwortlich. Hier sind etwa 6 900 Betriebe mit 39 000 Beschäftigten und rund 3 900 Auszubildenden eingetragen.
Der Auftraggeber, die Handwerkskammer Trier, ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) in Rheinland-Pfalz. Die Handwerkskammer ist für die Betreuung der Betriebe des ehemaligen Regierungsbezirks Trier, bestehend aus den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis sowie des Oberzentrums Trier, verantwortlich. Hier sind etwa 6 900 Betriebe mit 39 000 Beschäftigten und rund 3 900 Auszubildenden eingetragen.
Die Handwerkskammer Trier beabsichtigt, die Modernisierung ihrer Bildungsbereiche durch einen Neubau am Standort Trier durchzuführen. Auf dem bestehenden Gelände im Norden der Stadt Trier, in der Loebstraße/Auer-von-Welsbachstraße, soll daher das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) neu entstehen.
Die Handwerkskammer Trier beabsichtigt, die Modernisierung ihrer Bildungsbereiche durch einen Neubau am Standort Trier durchzuführen. Auf dem bestehenden Gelände im Norden der Stadt Trier, in der Loebstraße/Auer-von-Welsbachstraße, soll daher das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) neu entstehen.
Die Bestandsgebäude entsprechen überwiegend nicht mehr heutigen Anforderungen an Lehre und Ausbildung sowie auch nicht mehr an Gebäudetechnik und Energieeffizienz. Bis auf den Verwaltungsbereich (Hauptgebäude) sowie das auf 66 Jahre verpachtete Gebäude des Deutschen Schweißverbandes werden die aktuell bestehenden Gebäudeteile zurückgebaut. In der neuen Gebäudeausrichtung sind methodisch-didaktische Lernansätze mit den technischen Kernelementen zu verzahnen. Flexibilität und Multifunktionalität des Baukonzeptes werden für zukünftige Entwicklungen unabdingbar sein. Wert wird auf die Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudekonzeptes unter Einbeziehung energieeffizienter Bauweisen gelegt. Ziel ist demnach die Erstellung eines hinsichtlich Energieeffizienz und moderner handwerklicher Ausbildung optimierten Projektes. Die Funktionalität der Räumlichkeiten und Ausstattungen sollen dabei mit einer Vorbildfunktion verbunden werden.
Die Bestandsgebäude entsprechen überwiegend nicht mehr heutigen Anforderungen an Lehre und Ausbildung sowie auch nicht mehr an Gebäudetechnik und Energieeffizienz. Bis auf den Verwaltungsbereich (Hauptgebäude) sowie das auf 66 Jahre verpachtete Gebäude des Deutschen Schweißverbandes werden die aktuell bestehenden Gebäudeteile zurückgebaut. In der neuen Gebäudeausrichtung sind methodisch-didaktische Lernansätze mit den technischen Kernelementen zu verzahnen. Flexibilität und Multifunktionalität des Baukonzeptes werden für zukünftige Entwicklungen unabdingbar sein. Wert wird auf die Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudekonzeptes unter Einbeziehung energieeffizienter Bauweisen gelegt. Ziel ist demnach die Erstellung eines hinsichtlich Energieeffizienz und moderner handwerklicher Ausbildung optimierten Projektes. Die Funktionalität der Räumlichkeiten und Ausstattungen sollen dabei mit einer Vorbildfunktion verbunden werden.
Zurzeit lobt die Handwerkskammer einen Planungswettbewerb für Architekten zusammen mit Ingenieuren der Fachrichtungen der Technischen Gebäudeausrüstung aus, um für den oben beschriebenen Neubau ein geeignetes Konzept und Architektur-/Ingenieurbüro zu finden. Aufgabe im Planungswettbewerb wird die Umsetzung eines Raumprogramms sein, bestehend aus 15 Funktionseinheiten mit insgesamt rd. 9 700 m² Nutzfläche. Der Auslober legt Wert auf eine flächenwirtschaftliche planerische Lösung. Mit den unterschiedlichen Funktionseinheiten werden die Ausbildungsbereiche, die die Handwerkskammer Trier anbietet, abgebildet. Es handelt sich um die Ausbildungsbereiche Friseure, Elektro-/ Steuerungstechnik, CNC (Computerized Numerical Control), Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik, Metall, Kfz-Technik, Karosserie-/Lacktechnik, Maler, Zahntechnik, Holztechnik, Theorie / EDV. Ferner sind im Raumprogramm die Funktionsbereiche Verwaltung für die Hausleitung, für Haustechnik und EDV vorgesehen.
Zurzeit lobt die Handwerkskammer einen Planungswettbewerb für Architekten zusammen mit Ingenieuren der Fachrichtungen der Technischen Gebäudeausrüstung aus, um für den oben beschriebenen Neubau ein geeignetes Konzept und Architektur-/Ingenieurbüro zu finden. Aufgabe im Planungswettbewerb wird die Umsetzung eines Raumprogramms sein, bestehend aus 15 Funktionseinheiten mit insgesamt rd. 9 700 m² Nutzfläche. Der Auslober legt Wert auf eine flächenwirtschaftliche planerische Lösung. Mit den unterschiedlichen Funktionseinheiten werden die Ausbildungsbereiche, die die Handwerkskammer Trier anbietet, abgebildet. Es handelt sich um die Ausbildungsbereiche Friseure, Elektro-/ Steuerungstechnik, CNC (Computerized Numerical Control), Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik, Metall, Kfz-Technik, Karosserie-/Lacktechnik, Maler, Zahntechnik, Holztechnik, Theorie / EDV. Ferner sind im Raumprogramm die Funktionsbereiche Verwaltung für die Hausleitung, für Haustechnik und EDV vorgesehen.
Der Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) soll als „gläserne Bildungsstätte” Demonstrationsobjekt und Vorbild für ein ganzheitliches Energiekonzept sein und zugleich Passivhausstandard erreichen. Passive energetische Maßnahmen, die maßgeblich durch Gebäudeentwurf und Baukonstruktion erreicht werden und die zu einer Minimierung des Energiebedarfs führen, sollen mit aktiven Maßnahmen energieeffizienter Gebäudetechnik kombiniert werden. Die architektonische Integration der Gebäudetechnik besitzt dabei einen hohen Stellenwert.
Der Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) soll als „gläserne Bildungsstätte” Demonstrationsobjekt und Vorbild für ein ganzheitliches Energiekonzept sein und zugleich Passivhausstandard erreichen. Passive energetische Maßnahmen, die maßgeblich durch Gebäudeentwurf und Baukonstruktion erreicht werden und die zu einer Minimierung des Energiebedarfs führen, sollen mit aktiven Maßnahmen energieeffizienter Gebäudetechnik kombiniert werden. Die architektonische Integration der Gebäudetechnik besitzt dabei einen hohen Stellenwert.
Der Kostenrahmen für die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300+400/DIN 276-1:2008-12) wurde vom Auslober mit rd. 25 000 000 EUR brutto ermittelt. Bei dem aufgrund des Vergabeverfahrens zu vergebenden Auftrag für die Planungsleistungen wird durch das Architektur-/Ingenieurbüro diese Bauwerkskostenobergrenze einzuhalten sein. Aufgabe des zu beauftragenden Projektsteuerungsbüros wird in diesem Zusammenhang u. a. die Kostensteuerung in Bezug auf die Baukostenobergrenze der Bauwerkskosten und auch der Gesamtkosten sein. Der Auftraggeber behält sich vor, auch in Bezug auf die Gesamtkosten eine Kostenobergrenze zu definieren. Aufgabe des Projektsteuerers wird maßgeblich unter anderem sein, dafür zu sorgen, dass die noch zu definierende Gesamtkostenobergrenze eingehalten wird.
Der Kostenrahmen für die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300+400/DIN 276-1:2008-12) wurde vom Auslober mit rd. 25 000 000 EUR brutto ermittelt. Bei dem aufgrund des Vergabeverfahrens zu vergebenden Auftrag für die Planungsleistungen wird durch das Architektur-/Ingenieurbüro diese Bauwerkskostenobergrenze einzuhalten sein. Aufgabe des zu beauftragenden Projektsteuerungsbüros wird in diesem Zusammenhang u. a. die Kostensteuerung in Bezug auf die Baukostenobergrenze der Bauwerkskosten und auch der Gesamtkosten sein. Der Auftraggeber behält sich vor, auch in Bezug auf die Gesamtkosten eine Kostenobergrenze zu definieren. Aufgabe des Projektsteuerers wird maßgeblich unter anderem sein, dafür zu sorgen, dass die noch zu definierende Gesamtkostenobergrenze eingehalten wird.
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Grundlage der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (24.6.2009)“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Technologie. Im Rahmen des Planungsprozesses behalten sich die Zuwendungsgeber und die Bauverwaltung vor, den Architektenentwurf hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch den Auftrag nehmenden Architekten/Ingenieur optimieren zu lassen.
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Grundlage der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (24.6.2009)“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Technologie. Im Rahmen des Planungsprozesses behalten sich die Zuwendungsgeber und die Bauverwaltung vor, den Architektenentwurf hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch den Auftrag nehmenden Architekten/Ingenieur optimieren zu lassen.
Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt des Projektsteuerers wird auch die Terminsteuerung insbesondere in der 1. Beauftragungsstufe sein. Denn aufgrund der Forderung der Fördermittelgeber und der Abrufung von Haushaltsmitteln ist vom beauftragten Planungsbüro die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 (entsprechend Beauftragungsstufe 1) und hierbei insbesondere die detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 in Stufe 1 bis spätestens Ende September 2015 vorzulegen.
Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt des Projektsteuerers wird auch die Terminsteuerung insbesondere in der 1. Beauftragungsstufe sein. Denn aufgrund der Forderung der Fördermittelgeber und der Abrufung von Haushaltsmitteln ist vom beauftragten Planungsbüro die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 (entsprechend Beauftragungsstufe 1) und hierbei insbesondere die detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 in Stufe 1 bis spätestens Ende September 2015 vorzulegen.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach der Schriftenreihe der AHO Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (Stand: Mai 2014 erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen nach der Schriftenreihe der AHO Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (Stand: Mai 2014 erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“).
Beauftragungsstufe 1: Projektstufe 1-Projektvorbereitung und Projektstufe 2-Planung gemäß AHO.
Beauftragungsstufe 2: Projektstufe 3-Ausführungsvorbereitung und Projektstufe 4-Ausführung gemäß AHO.
Es werden jeweils die Grundleistungen der Handlungsbereichen A, B, C, D und E beauftragt. Im Hinblick auf den Handlungsbereich A wird es sich, z. B. aufgrund der bereits geklärten Standortfrage, um die Beauftragung von Teilleistungen handeln. Der Auftraggeber behält sich vor, im Hinblick auf den Handlungsbereich E keine Beauftragung oder lediglich Teilleistungen der Grundleistungen zu beauftragen. Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die Beauftragungsstufen des Projektsteuerers werden den Beauftragungsstufen der Architekten, Ingenieure und Fachplaner zeitlich möglichst angepasst.
Es werden jeweils die Grundleistungen der Handlungsbereichen A, B, C, D und E beauftragt. Im Hinblick auf den Handlungsbereich A wird es sich, z. B. aufgrund der bereits geklärten Standortfrage, um die Beauftragung von Teilleistungen handeln. Der Auftraggeber behält sich vor, im Hinblick auf den Handlungsbereich E keine Beauftragung oder lediglich Teilleistungen der Grundleistungen zu beauftragen. Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die Beauftragungsstufen des Projektsteuerers werden den Beauftragungsstufen der Architekten, Ingenieure und Fachplaner zeitlich möglichst angepasst.
Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.1).
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: AZ: VOF-Verfahren Projektsteuerung zum Neubau BTZ Trier – nicht öffnen!
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung)-Mittel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Trier.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und Ziffer 3. bis 5. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und Ziffer 3. bis 5. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
7. Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1. bis 6. geforderten Nachweise vorzulegen.
8. Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1. bis 7. nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4. vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
8. Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1. bis 7. nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4. vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
9. Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1. bis 7. sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
10. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bewerber vom Auftraggeber geforderte Bescheinigungen und Nachweise für seine Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013). Bei der Angabe der Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen sind nur Projektsteuerungsleistungen zu berücksichtigen.
Es können maximal 5 Punkte (12 % Wichtung = max. 60 Punkte) erreicht werden.
— bei Umsatz ≥ 1 000 000 EUR netto werden 5 Punkte erteilt,
— bei Umsatz < 750 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,
— bei Umsatz < 500 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben addiert. Falls keine vollständigen Angaben macht, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben addiert. Falls keine vollständigen Angaben macht, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das Projektsteuerungsleistungen erbracht werden oder wurden:
Neubau einer Bildungseinrichtung (z. B. Berufsbildende Schule, Berufsförderungswerk, Hochschule, Bildungsakademie, Schule).
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung;
Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes (= Abschluss der Projektstufe 4-Ausführung);
Anrechenbare Kosten gemäß AHO 2014 netto;
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Projektstufen in Bezug zu § 6 (2) AHO 2014 und Leistungszeiträumen;
verantwortlicher und stellvertretender Projektleiter im Bewerberbüro (jeweils Name).
Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden unter Ziffer 1. insgesamt 0 Punkte erteilt.
1.1 Für die Projektgröße gemessen an den anrechenbaren Kosten gemäß § 5 (1) AHO 2014 netto können maximal 5 Punkte (6 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden.
— bei anrechenbaren Kosten ≥ 25 000 000 EUR netto werden 5 Punkte erteilt,
— bei anrechenbaren Kosten <25 000 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt,
— bei anrechenbaren Kosten <20 000 000 EUR netto werden 1 Punkte erteilt,
— bei anrechenbaren Kosten <15 000 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 5 Punkten sind die erbrachten Leistungsstufen 1 bis 5 gemäß § 6 (2) AHO 2014 (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 5 Punkten sind die erbrachten Leistungsstufen 1 bis 5 gemäß § 6 (2) AHO 2014 (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich.
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Projektstufen im Leistungserbringungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet. Projektstufen, die teilweise vor dem 01.01.2005 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Projektstufe 4-Ausführung gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Einzelprojektstufen werden im Verhältnis zu den Prozentpunkten der Grundleistungen für Projektsteuerungsleistungen nach § 6 (2) AHO 2014 bepunktet und addiert:
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Projektstufen im Leistungserbringungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet. Projektstufen, die teilweise vor dem 01.01.2005 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Projektstufe 4-Ausführung gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Einzelprojektstufen werden im Verhältnis zu den Prozentpunkten der Grundleistungen für Projektsteuerungsleistungen nach § 6 (2) AHO 2014 bepunktet und addiert:
— für Projektstufe 1-Projektvorbereitung (19 %) werden 0,95 Punkte erteilt.
— für Projektstufe 2-Planung (21 %) werden 1,05 Punkte erteilt.
— für Projektstufe 3-Ausführungsvorbereitung (22 %) werden 1,10 Punkte erteilt.
— für Projektstufe 4-Ausführung (30 %) werden 1,50 Punkte erteilt.
— für Projektstufe 5-Projektabschluss (8 %) werden 0,40 Punkte erteilt.
1.3 Für die Komplexität der Projektsteuerungsleistung können je Projekt maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte erreicht werden).
Zur Erreichung von 5 Punkten ist die Bearbeitung aller nachfolgenden Handlungsbereiche erforderlich:
A – Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B – Qualitäten, Quantitäten;
C – Kosten und Finanzierung;
D – Termine, Kapazitäten und Logistik;
E – Verträge und Versicherungen.
Die verschiedenen Handlungsbereiche werden einzeln jeweils mit max. 1 Punkt bewertet. Die einzel erzielten Punkte werden addiert. Für nicht bearbeitete Handlungsbereiche werden 0 Punkte erteilt.
1.4. Für eine gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöhte Energieeffizienz (z. B. Passivhausstandard) bei dem vorgelegten Referenzprojekt 1 können 5 Punkte (Wichtung 6 % = 30 Punkte) erreicht werden. Es ist darzustellen, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung (nach Abschluss der LP 4 gemäß § 34 HOAI) eine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz geplant und ermittelt wurde. Die gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz ist per Eigenerklärung zu erläutern und zu begründen. Wenn keine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz erläutert und begründet wird, werden 0 Punkte erteilt.
1.4. Für eine gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöhte Energieeffizienz (z. B. Passivhausstandard) bei dem vorgelegten Referenzprojekt 1 können 5 Punkte (Wichtung 6 % = 30 Punkte) erreicht werden. Es ist darzustellen, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung (nach Abschluss der LP 4 gemäß § 34 HOAI) eine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz geplant und ermittelt wurde. Die gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz ist per Eigenerklärung zu erläutern und zu begründen. Wenn keine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz erläutert und begründet wird, werden 0 Punkte erteilt.
2. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das Projektsteuerungsleistungen erbracht werden oder wurden: Neubau eines Industrie- oder Gewerbebaus (z. B. industrielles Produktionsgebäude, Produktions- und Montagehalle, Betriebs- und Werkstätten).
— Projektbezeichnung;
— Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes (= Abschluss der Projektstufe 4-Ausführung);
— Anrechenbare Kosten gemäß AHO 2014 netto;
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Projektstufen in Bezug zu § 6 (2) AHO 2014 und Leistungszeiträumen; verantwortlicher und stellvertretender Projektleiter im Büro.
Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden unter Ziffer 2. insgesamt 0 Punkte erteilt.
2.1 Für die Projektgröße gemessen an den anrechenbaren Kosten gemäß § 5 (1) AHO 2014 netto können maximal 5 (6 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden.
2.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 5 Punkten sind die erbrachten Leistungsstufen 1 bis 5 gemäß § 6 (2) AHO 2014 (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich.
2.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 5 Punkten sind die erbrachten Leistungsstufen 1 bis 5 gemäß § 6 (2) AHO 2014 (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich.
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Projektstufen im Leistungserbringungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet. Projektstufen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Projektstufe 4-Ausführung gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Einzelprojektstufen werden im Verhältnis zu den Prozentpunkten der Grundleistungen für Projektsteuerungsleistungen nach § 6 (2) AHO 2014 bepunktet und addiert:
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Projektstufen im Leistungserbringungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet. Projektstufen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Projektstufe 4-Ausführung gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Einzelprojektstufen werden im Verhältnis zu den Prozentpunkten der Grundleistungen für Projektsteuerungsleistungen nach § 6 (2) AHO 2014 bepunktet und addiert:
2.3 Für die Komplexität der Projektsteuerungsleistung können je Projekt maximal 5 Punkte (10 % Wichtung = max. 50 Punkte erreicht werden).
2.4 Für eine gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöhte Energieeffizienz (z. B. Passivhausstandard) bei dem vorgelegten Referenzprojekt 1 können 5 Punkte (Wichtung 6 % = 30 Punkte) erreicht werden. Es ist darzustellen, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung (nach Abschluss der LP 4 gemäß § 34 HOAI) eine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz geplant und ermittelt wurde. Die gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz ist per Eigenerklärung zu erläutern und zu begründen. Wenn keine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz erläutert und begründet wird, werden 0 Punkte erteilt.
2.4 Für eine gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöhte Energieeffizienz (z. B. Passivhausstandard) bei dem vorgelegten Referenzprojekt 1 können 5 Punkte (Wichtung 6 % = 30 Punkte) erreicht werden. Es ist darzustellen, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung (nach Abschluss der LP 4 gemäß § 34 HOAI) eine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz geplant und ermittelt wurde. Die gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz ist per Eigenerklärung zu erläutern und zu begründen. Wenn keine gegenüber der EnEV erhöhte Energieeffizienz erläutert und begründet wird, werden 0 Punkte erteilt.
3. Technische Leitung:
Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters, zuständig für die Projektsteuerungsleistung zum Neubau des BTZ
3.1 Für die Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters mit Projektsteuerungsleistungen können maximal 5 Punkte (Wichtung 10 % = max. 50 Punkte) erreicht werden.
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren werden 5 Punkte erreicht.
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 7 bis 4 Jahren werden 3 Punkte erteilt.
Bei einer Berufserfahrung von weniger als 4 Jahren werden 0 Punkt erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulzeugnis (Kopie) und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektsteuerungsleistungen hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektsteuerungsleistungen zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so das hieraus auch die Anzahl der Berufserfahrung an Projektsteuerungsleistungen hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen. Bei fehlendem Nachweis oder bei fehlender Eigenerklärung oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulzeugnis (Kopie) und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektsteuerungsleistungen hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektsteuerungsleistungen zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so das hieraus auch die Anzahl der Berufserfahrung an Projektsteuerungsleistungen hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektsteuerungsleistungen. Bei fehlendem Nachweis oder bei fehlender Eigenerklärung oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
3.2 Für die Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters gemessen an der ausgeübten Projektleitung oder der ausgeübten stellvertretenden Projektleitung bei der Projektsteuerungsleistung für die unter den Ziffern 1. und 2. benannten beiden Referenzprojekte können maximal 5 Punkte (4 % Wichtung = max. 20 Punkte) erreicht werden.
3.2 Für die Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Projektleiters gemessen an der ausgeübten Projektleitung oder der ausgeübten stellvertretenden Projektleitung bei der Projektsteuerungsleistung für die unter den Ziffern 1. und 2. benannten beiden Referenzprojekte können maximal 5 Punkte (4 % Wichtung = max. 20 Punkte) erreicht werden.
Je Projekt werden 2,50 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Projektleiter auch für die unter den Ziffern 1. und 2. benannten Referenzprojekte die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung ausgeübt hat.
4. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten und Bauingenieuren im Bewerberbüro, die als Projektsteuerer eingesetzt werden (Inhaber oder Partner oder Mitarbeiter) in den letzten 3 Jahren (2012, 2013, 2014).
Es können maximal 5 Punkte (Wichtung 10 % = max. 50 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von in der Summe mindestens 5 Architekten und Bauingenieuren erforderlich.
— bei ≥ 5 Architekten und Bauingenieuren werden 5 Punkte erteilt,
— bei < 5 Architekten und Bauingenieuren werden 3 Punkte erteilt,
— bei < 3 Architekten und Bauingenieuren werden 0 Punkte erteilt.
5. Hinweise zu den Eignungsnachweisen/-angaben 1. bis 4.:
5.1 Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte (zu Ziffer 1. und 2.) und die Darstellung der technischen Leitung (Ziffer 3.) aus den beteiligten Büros insgesamt nachgewiesen werden. Bei der Angabe zu der durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Architekten und Ingenieuren (zu Ziffer 4.) gilt, dass für den Eignungsnachweis getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben der Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu der Ziffer 4. addiert.
5.1 Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte (zu Ziffer 1. und 2.) und die Darstellung der technischen Leitung (Ziffer 3.) aus den beteiligten Büros insgesamt nachgewiesen werden. Bei der Angabe zu der durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Architekten und Ingenieuren (zu Ziffer 4.) gilt, dass für den Eignungsnachweis getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben der Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu der Ziffer 4. addiert.
5.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern 1. und 2. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.
5.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern 1. und 2. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.
5.3 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 4. keine vollständige Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3).
5.3 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 4. keine vollständige Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3).
5.4 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 3 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden. Es können unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) insgesamt maximal 500 Punkte erreicht werden.
5.4 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 3 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden. Es können unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) insgesamt maximal 500 Punkte erreicht werden.
5.5 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Büros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Büro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Büros.
5.5 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Büros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Büro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Büros.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien: Siehe III.2.1), III.2.2 und III.2.3).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Geplante projektspezifische Büroorganisation. (20)
2. Geplante Herangehensweise an das Projekt unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Projektabwicklung in Form einer Analyse der projektspezifischen Risiken und Chancen. (30)
3. Honorarangebot. (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Zimmer 500
Herrn Thomas Sandner
Internetadresse: www.hwk-trier.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AZ: VOF-Verfahren Projektsteuerung zum Neubau BTZ Trier – nicht öffnen!
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Vergabeausschuss der Handwerkskammer Trier getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffer 1., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 3. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Bewerberbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffer 1., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 3. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen oder Angaben nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Bewerberbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift/Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 11.12.2014 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 11.12.2014 (12:00 Uhr) gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 13.3.2014 in Trier statt.
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 7. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 13.3.2014 in Trier statt.
2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungsgesprächen ausgewählten Bieter erhalten als weitergehende Information zum Projekt den Auslobungstext zum aktuell laufenden Planungswettbewerb im pdf-Format.
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten projektspezifischen Büroorganisation in Bezug auf
1.1 die interne vernetzte Zusammenarbeit,
1.2 die externe Kommunikation mit den Projektbeteiligten sowie
1.3 die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante projektspezifische Büroorganisation für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante projektspezifische Büroorganisation für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 2:
Geplante Herangehensweise an das Projekt unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Projektabwicklung in Form einer Analyse der projektspezifischen Risiken und Chancen/Wichtung 30 %
Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise in Form einer Analyse der projektspezifischen Risiken und Chancen in Bezug auf
2.1 Wirtschaftlichkeit: Einhaltung der Kostenobergrenze.
2.2 Qualitäten: Erlangung des zertifizierten Passivhausstandards,
2.3 Termine: Einhaltung der Termine in der 1. Beauftragungsstufe zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Fördermittelgeber.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante Herangehensweise an das Projekt für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für die konkrete Projektsteuerung vorgesehenen Projektleiter vorgetragen werden. Bewertet wird der Grad der Effektivität, den die geplante Herangehensweise an das Projekt für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt.
Zuschlagskriterium 3:
Honorarangebot/Wichtung 50 %
3.1 Honorarangebot für die in § 2 AHO 2014 beschriebenen Grundleistungen:
Es sind bezifferte Honorarangebote für die in § 2 AHO 2014 beschriebenen Grundleistungen für die Projektstufen 1 bis 5 vorzulegen (Schriftenreihe des AHO Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand Mai 2014). Zu den Vorbehalten des Beauftragungsumfangs siehe Ziffer II.2.1).
Es sind bezifferte Honorarangebote für die in § 2 AHO 2014 beschriebenen Grundleistungen für die Projektstufen 1 bis 5 vorzulegen (Schriftenreihe des AHO Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand Mai 2014). Zu den Vorbehalten des Beauftragungsumfangs siehe Ziffer II.2.1).
3.2 Angebot zu Nebenkosten:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines bezifferten Angebotes. In das Pauschalangebot sind Reisekosten (ohne Exkursionen), Spesen und Kosten für Kommunikationsanwendungen einzurechnen.
Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden.
Die Angebote zu den Ziffern 3.1 und 3.2 werden addiert. Das in der Summe niedrigste Honorarangebot erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Honorare erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zum niedrigsten Honorar reduzierte Punktzahl.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Für den Fall, dass die Handwerkskammer Trier öffentlicher Auftraggeber ist, ist zuständig: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vgl. Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2014/S 224-396265 (2014-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-17 📅
Name: Kempen Krause Ingenieure GmbH
Postanschrift: Ritterstraße 20
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vgl. Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 085-153402 (2015-04-29)