Lieferung digitaler Funkendgeräte, Antennentechnik, Zubehör und Software zum Betrieb im TETRA-Funknetz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BDBOS) für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Kreis Kleve
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Digitalfunktechnik für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Kreisgebiet Kleve. Ein Rahmenvertrag legt Bedingungen und Ablauf der Lieferungen fest. Der Auftrag umfasst die Lieferung: 1. der benötigten Fahrzeugfunkgeräte (MRT), inkl. der zum Betrieb der Geräte notwendigen Soft- und Firmware, 2. der benötigten Handfunksprechgeräte (HRT), inkl. der zum Betrieb der Geräte notwendigen Soft- und Firmware, 3. der benötigten Software zur Konfiguration und Wartung aller vorstehend aufgeführten Geräte, 4. der benötigten Antennentechnik zur Nutzung des TETRA-Funknetzes in Fahrzeugen und Gebäuden sowie 5. des benötigten Zubehörs für teilnahmeberechtigte Stellen im Sinne des Rahmenvertrages nebst Anlage. Außerdem sind das benötigte Programmierzubehör, die Ausbildung/Schulung der Administratoren/Multiplikatoren, ein Service-Level-Konzept sowie die Dokumentation Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Übertragungsgeräte
Menge oder Umfang:
Die Lieferung beinhaltet 1.017 Funkendgeräte (270 MRT und 747 HRT) sowie die dazugehörige Firm- und Software; außerdem 420 Fahrzeug- und Gebäudeantennen nebst Zubehör.Die Gesamtmenge der angefragten Artikel beträgt 7.577.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Übertragungsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Kleve
Postanschrift: Nassauerallee 15-23
Postleitzahl: 47533
Postort: Kleve
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-kleve.de🌏
E-Mail: dirk.gaubitz@kreis-kleve.de📧
Telefon: +49 282185342📞
Fax: +49 282185380 📠
1. Die angebotenen Funkgeräte müssen bereits bei Angebotsabgabe entsprechend den Regelungen der Leistungsbeschreibung sowie dieser Bekanntmachung zertifiziert sein. Ein Verstoß gegen die rechtzeitige Zertifizierung ist nicht heilbar. Es reicht insbesondere nicht aus, dass ein Antrag auf Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle nach BDBOS-Gesetz und BDBOS-Zertifizierungsverordnung gestellt ist.
2. Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
3. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 26.5.2014 bei der in Abschnitt I 1) genannten Kontaktstelle schriftlich eingegangen sind.
5. Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen.
6. Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich, per elektronischer Post oder per Telefax zu stellen.
7. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge einzureichen.
8. Kosten für die Erstellung des Angebotes werden nicht übernommen.
1. Die angebotenen Funkgeräte müssen bereits bei Angebotsabgabe entsprechend den Regelungen der Leistungsbeschreibung sowie dieser Bekanntmachung zertifiziert sein. Ein Verstoß gegen die rechtzeitige Zertifizierung ist nicht heilbar. Es reicht insbesondere nicht aus, dass ein Antrag auf Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle nach BDBOS-Gesetz und BDBOS-Zertifizierungsverordnung gestellt ist.
2. Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
3. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 26.5.2014 bei der in Abschnitt I 1) genannten Kontaktstelle schriftlich eingegangen sind.
5. Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen.
6. Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich, per elektronischer Post oder per Telefax zu stellen.
7. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge einzureichen.
8. Kosten für die Erstellung des Angebotes werden nicht übernommen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Digitalfunktechnik für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Kreisgebiet Kleve. Ein Rahmenvertrag legt Bedingungen und Ablauf der Lieferungen fest.
Der Auftrag umfasst die Lieferung:
1. der benötigten Fahrzeugfunkgeräte (MRT), inkl. der zum Betrieb der Geräte notwendigen Soft- und Firmware,
2. der benötigten Handfunksprechgeräte (HRT), inkl. der zum Betrieb der Geräte notwendigen Soft- und Firmware,
3. der benötigten Software zur Konfiguration und Wartung aller vorstehend aufgeführten Geräte,
4. der benötigten Antennentechnik zur Nutzung des TETRA-Funknetzes in Fahrzeugen und Gebäuden sowie
5. des benötigten Zubehörs für teilnahmeberechtigte Stellen im Sinne des Rahmenvertrages nebst Anlage.
Außerdem sind das benötigte Programmierzubehör, die Ausbildung/Schulung der Administratoren/Multiplikatoren, ein Service-Level-Konzept sowie die Dokumentation Gegenstand dieser Ausschreibung.
Menge oder Umfang:
Die Lieferung beinhaltet 1.017 Funkendgeräte (270 MRT und 747 HRT) sowie die dazugehörige Firm- und Software; außerdem 420 Fahrzeug- und Gebäudeantennen nebst Zubehör.
Die Gesamtmenge der angefragten Artikel beträgt 7.577.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 42 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsstandorte sind die Standorte der jeweils teilnahmeberechtigten Stellen zu denen gemäß Einzelauftrag die Lieferung erfolgen soll. Es gilt § 6 des Rahmenvertrages.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter beziehungsweise alle Mitglieder der Bietergemeinschaft hat/haben folgende Nachweise/Zertifizierungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass beim Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen;
2. Auszug aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate), oder Kopie der Gewerbean- und ggf. - ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht. (Bei ausländischen Bietern ist eine entsprechende Erklärung/ein entsprechender Nachweis beizufügen, die/der mit der geforderten Erklärung bzw. dem geforderten Nachweis vergleichbar ist.);
2. Auszug aus dem Handelsregister (bei Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate), oder Kopie der Gewerbean- und ggf. - ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht. (Bei ausländischen Bietern ist eine entsprechende Erklärung/ein entsprechender Nachweis beizufügen, die/der mit der geforderten Erklärung bzw. dem geforderten Nachweis vergleichbar ist.);
3. Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, mindestens den Namen und die Anschrift der Mitglieder der Bietergemeinschaft;
4. ggf. Angaben zur Leistungsübertragung auf Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter beziehungsweise alle Mitglieder der Bietergemeinschaft hat/haben folgende Nachweise/Zertifizierungen vorzulegen:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2011 bis 2013);
2. Nachweise einer Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme muss bei einem Vermögensschaden mindestens 70.000 Euro und bei Personen und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweise einer Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme muss bei einem Vermögensschaden mindestens 70.000 Euro und bei Personen und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Angebotes vorzulegen.
1. Nachweis der fachlichen Eignung anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbaren Leistungen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Darstellung der Referenzen in Tabellenform,
1. Nachweis der fachlichen Eignung anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbaren Leistungen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Darstellung der Referenzen in Tabellenform,
2. Nachweis der Erteilung des Zertifikats nach § 9 Abs. 6 S. 2 BDBOS-Zertifizierungsverordnung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Sämtliche Zahlungen erfolgen dezentral durch die jeweils zahlungspflichtige teilnahmeberechtigte Stelle.
— Die Zahlungen werden, nach erfolgter Lieferung, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen prüfbaren Rechnung fällig.
— Die Möglichkeit zur Einräumung von hierzu abweichenden Skontobedingungen durch den Auftragnehmer bleibt diesem unbenommen.
— Der Auftragnehmer hat in seinen Rechnungen insbesondere die in den jeweiligen Einzelaufträgen enthaltenen Bestelldaten (z.B. Bestellnummern usw.) anzugeben.
— In einer Anlage zur Rechnung sind alle abgerechneten Positionen detailliert zu untergliedern und so zu beschreiben, dass die zahlungspflichtige teilnahmeberechtigte Stelle die Rechnungsstellung nachvollziehen und prüfen kann.
— Im Übrigen gelten die Bestimmungen der VOL/B in der jeweils aktuellen Fassung.
— Alle Abrechnungen und Zahlungen erfolgen in EURO und haben die im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer auszuweisen.
— Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen Auftragnehmer und der jeweils zahlungspflichtigen teilnahmeberechtigten Stelle.
— Details dazu (z.B. Rechnungsformate, elektronische Rechnungen, usw.) können von dieser unmittelbar mit dem Auftragnehmer vereinbart werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 42
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dirk Gaubitz
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die angebotenen Funkgeräte müssen bereits bei Angebotsabgabe entsprechend den Regelungen der Leistungsbeschreibung sowie dieser Bekanntmachung zertifiziert sein. Ein Verstoß gegen die rechtzeitige Zertifizierung ist nicht heilbar. Es reicht insbesondere nicht aus, dass ein Antrag auf Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle nach BDBOS-Gesetz und BDBOS-Zertifizierungsverordnung gestellt ist.
1. Die angebotenen Funkgeräte müssen bereits bei Angebotsabgabe entsprechend den Regelungen der Leistungsbeschreibung sowie dieser Bekanntmachung zertifiziert sein. Ein Verstoß gegen die rechtzeitige Zertifizierung ist nicht heilbar. Es reicht insbesondere nicht aus, dass ein Antrag auf Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle nach BDBOS-Gesetz und BDBOS-Zertifizierungsverordnung gestellt ist.
2. Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
3. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 26.5.2014 bei der in Abschnitt I 1) genannten Kontaktstelle schriftlich eingegangen sind.
5. Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen.
6. Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich, per elektronischer Post oder per Telefax zu stellen.
7. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge einzureichen.
8. Kosten für die Erstellung des Angebotes werden nicht übernommen.
Es wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß §§ 107 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 078-135251 (2014-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Kleve – Der Landrat
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1.2 - 10 83 03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsstandorte sind die Standorte der jeweils teilnahmeberechtigten Stellen zu denen gemäß Einzelauftrag der Lieferung erfolgen soll. Es gilt § 6 des Rahmenvertrages.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-29 📅
Name: SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH
Postanschrift: Haferlandstr. 18
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sds-nrw@selectric.de📧
Internetadresse: www.selectric.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 107 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 107 Abs. 3 Nr 4 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.