Ziel der Kita-Datenbank in Schleswig-Holstein ist es, den für die Erfüllung des Rechtsanspruches zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten und den für die Planung und Errichtung der Einrichtungen zuständigen freien Trägern und Gemeinden sowie ggf. für das Land, das sich in erheblichem Umfang an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen beteiligt – ohne Anschluss- und Benutzungszwang – niedrigschwellig die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Tätigkeiten abzustimmen und zu optimieren, u. a. durch das frühzeitige Erkennen von Doppelanmeldungen. Die Kita-Datenbank soll eine technische Lösung darstellen, die bei den vorgenannten Beteiligten vorhandene Daten übergreifend für die Aufgabenerfüllung der Einrichtungen bzw. ihrer Träger, der Gemeinden, der Kreise und kreisfreien Städte sowie des Landes auswertbar macht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de🌏
E-Mail: dataportvergabe2685@dataport.de📧
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12Abs.8EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12Abs.8EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Kita-Datenbank in Schleswig-Holstein ist es, den für die Erfüllung des Rechtsanspruches zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten und den für die Planung und Errichtung der Einrichtungen zuständigen freien Trägern und Gemeinden sowie ggf. für das Land, das sich in erheblichem Umfang an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen beteiligt – ohne Anschluss- und Benutzungszwang – niedrigschwellig die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Tätigkeiten abzustimmen und zu optimieren, u. a. durch das frühzeitige Erkennen von Doppelanmeldungen. Die Kita-Datenbank soll eine technische Lösung darstellen, die bei den vorgenannten Beteiligten vorhandene Daten übergreifend für die Aufgabenerfüllung der Einrichtungen bzw. ihrer Träger, der Gemeinden, der Kreise und kreisfreien Städte sowie des Landes auswertbar macht.
Ziel der Kita-Datenbank in Schleswig-Holstein ist es, den für die Erfüllung des Rechtsanspruches zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten und den für die Planung und Errichtung der Einrichtungen zuständigen freien Trägern und Gemeinden sowie ggf. für das Land, das sich in erheblichem Umfang an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen beteiligt – ohne Anschluss- und Benutzungszwang – niedrigschwellig die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Tätigkeiten abzustimmen und zu optimieren, u. a. durch das frühzeitige Erkennen von Doppelanmeldungen. Die Kita-Datenbank soll eine technische Lösung darstellen, die bei den vorgenannten Beteiligten vorhandene Daten übergreifend für die Aufgabenerfüllung der Einrichtungen bzw. ihrer Träger, der Gemeinden, der Kreise und kreisfreien Städte sowie des Landes auswertbar macht.
Referenznummer: OV RE2 / 2685 / 14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Projektsprache deutsch,
— Unternehmensbeschreibung,
— Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gemäß §§ 6 Abs. 5 VOL/A, 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Erklärung Bietergemeinschaften,
— Erklärung zu Tarifbindungen und Mindestlohn,
— Vertraulichkeitserklärung.
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Beschäftigtenkennzahlen,
— Umsatzkennzahlen.
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste.
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Erklärung über Kenntnis der deutschen Sprache bei zum Einsatz kommenden Personen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-02-04 📅
Öffnungsort: Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de🌏
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Geschäftszimmer, Zimmer 310, Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
URL der Teilnahme: www.dataport.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2 / 2685 / 14
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Bewerbungsbedingungen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Ziffer 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12Abs.8EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12Abs.8EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Quelle: OJS 2014/S 248-438091 (2014-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge