Der Auftraggeber errichtet eine neue Zentralküche am Standort Ronnenberg (OT Empelde). Diese Zentralküche wird sämtliche Krankenhäuser der Klinikum Region Hannover GmbH im „Cook & Chill“ –Verfahren mit Speisen versorgen. Die geplante Produktionsmenge der neuen Zentralküche umfasst ca. 1 500 000 tablettierte Beköstigungstage (BKT) und ca. 250 000 Essen im Großgebinde. Die auf einem frei stehenden Grundstück neu zu errichtende Zentralküche muss ca. 3 600 Mahlzeiten/Tabletts pro Essen (Frühstück, Mittag, Abend), mithin ca. 10 800 Mahlzeiten/Tabletts pro Tag liefern. Zu diesem Zweck wird mit dieser Bekanntmachung das Speisenverteilsystem mit Regeneriertechnik und Zubehör ausgeschrieben. Vergabegegenstand ist ein vollständig funktionsfähiges Speisenverteilsystem (SVS) bestehend insbesondere aus einer ausreichenden Anzahl von regenerierfähigen Speisentransportwagen nebst passiver Kühlvorrichtung (STW (Warmwagen)) und ggf. Tabletttransportwagen (TTW (Kaltwagen)), den für den Betrieb der STW benötigten Wand-/Andockstationen, die für das warme Mittagessen benötigten Systemtabletts und einer etwaigen weiteren für den Systembetrieb erforderlichen Ausstattung nebst Einweisung. Dabei stehen im Wesentlichen zwei technische Alternativen zur Auswahl: Nach der Alternative 1 ist der Auftragnehmer voraussichtlich aufgefordert ca. 440 STW, 230 Wand/Andockstationen und 3 700 Systemtabletts (plus Optionen) zu liefern. Nach der Alternative 2 muss der Auftragnehmer ca. 240 STW, 240 TTW, 230 Wand/Andockstationen und 3 700 Systemtabletts (plus Optionen) liefern. Die Bieter können für beide Alternativen jeweils ein Angebot in Gestalt mehrerer Hauptangebote abgeben. Als Regeneriertechnik ist Kontaktwärme von den Bietern anzubieten. Die Kühlung der Speisen hat mittels eines passiven und stromunabhängigen Kühlsystems zu erfolgen; eutektische Platten sind nicht zugelassen. Der Transport zu den verschiedenen Krankenhausstandorten erfolgt mittels ungekühlter Lkw. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2014-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für die Zubereitung von Speisen
Menge oder Umfang:
440 regenerierfähige STW nebst Zubehör, Systemtabletts, Einweisung und Schulung (Alternative 1) oder240 STW und 240 TTW nebst Zubehör, Systemtabletts, Einweisung und Schulung (Alternative 2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für die Zubereitung von Speisen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KRH Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.krh.eu🌏
E-Mail: stefan.birnfeld@krh.eu📧
Telefon: +49 51192717275📞
Fax: +49 51192717279 📠
(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Speisenverteilsystem mit Regeneriertechnik für den Neubau Zentralküche, Az. KRH-NZK-0004, Bitte nicht öffnen“ in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden (siehe im Einzelnen die Aufforderung zur Angebotsabgabe – AzAA).
(2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) sowie die Teilnahme an den wertenden Teststellungen keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(3) Vorliegend handelt es sich um eine europaweite Bekanntmachung eines offenen Verfahrens gemäß VOL/A EG.
(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Speisenverteilsystem mit Regeneriertechnik für den Neubau Zentralküche, Az. KRH-NZK-0004, Bitte nicht öffnen“ in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden (siehe im Einzelnen die Aufforderung zur Angebotsabgabe – AzAA).
(2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) sowie die Teilnahme an den wertenden Teststellungen keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(3) Vorliegend handelt es sich um eine europaweite Bekanntmachung eines offenen Verfahrens gemäß VOL/A EG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber errichtet eine neue Zentralküche am Standort Ronnenberg (OT Empelde). Diese Zentralküche wird sämtliche Krankenhäuser der Klinikum Region Hannover GmbH im „Cook & Chill“ –Verfahren mit Speisen versorgen. Die geplante Produktionsmenge der neuen Zentralküche umfasst ca. 1 500 000 tablettierte Beköstigungstage (BKT) und ca. 250 000 Essen im Großgebinde. Die auf einem frei stehenden Grundstück neu zu errichtende Zentralküche muss ca. 3 600 Mahlzeiten/Tabletts pro Essen (Frühstück, Mittag, Abend), mithin ca. 10 800 Mahlzeiten/Tabletts pro Tag liefern.
Der Auftraggeber errichtet eine neue Zentralküche am Standort Ronnenberg (OT Empelde). Diese Zentralküche wird sämtliche Krankenhäuser der Klinikum Region Hannover GmbH im „Cook & Chill“ –Verfahren mit Speisen versorgen. Die geplante Produktionsmenge der neuen Zentralküche umfasst ca. 1 500 000 tablettierte Beköstigungstage (BKT) und ca. 250 000 Essen im Großgebinde. Die auf einem frei stehenden Grundstück neu zu errichtende Zentralküche muss ca. 3 600 Mahlzeiten/Tabletts pro Essen (Frühstück, Mittag, Abend), mithin ca. 10 800 Mahlzeiten/Tabletts pro Tag liefern.
Zu diesem Zweck wird mit dieser Bekanntmachung das Speisenverteilsystem mit Regeneriertechnik und Zubehör ausgeschrieben. Vergabegegenstand ist ein vollständig funktionsfähiges Speisenverteilsystem (SVS) bestehend insbesondere aus einer ausreichenden Anzahl von regenerierfähigen Speisentransportwagen nebst passiver Kühlvorrichtung (STW (Warmwagen)) und ggf. Tabletttransportwagen (TTW (Kaltwagen)), den für den Betrieb der STW benötigten Wand-/Andockstationen, die für das warme Mittagessen benötigten Systemtabletts und einer etwaigen weiteren für den Systembetrieb erforderlichen Ausstattung nebst Einweisung.
Zu diesem Zweck wird mit dieser Bekanntmachung das Speisenverteilsystem mit Regeneriertechnik und Zubehör ausgeschrieben. Vergabegegenstand ist ein vollständig funktionsfähiges Speisenverteilsystem (SVS) bestehend insbesondere aus einer ausreichenden Anzahl von regenerierfähigen Speisentransportwagen nebst passiver Kühlvorrichtung (STW (Warmwagen)) und ggf. Tabletttransportwagen (TTW (Kaltwagen)), den für den Betrieb der STW benötigten Wand-/Andockstationen, die für das warme Mittagessen benötigten Systemtabletts und einer etwaigen weiteren für den Systembetrieb erforderlichen Ausstattung nebst Einweisung.
Dabei stehen im Wesentlichen zwei technische Alternativen zur Auswahl:
Nach der Alternative 1 ist der Auftragnehmer voraussichtlich aufgefordert ca. 440 STW, 230 Wand/Andockstationen und 3 700 Systemtabletts (plus Optionen) zu liefern. Nach der Alternative 2 muss der Auftragnehmer ca. 240 STW, 240 TTW, 230 Wand/Andockstationen und 3 700 Systemtabletts (plus Optionen) liefern. Die Bieter können für beide Alternativen jeweils ein Angebot in Gestalt mehrerer Hauptangebote abgeben.
Nach der Alternative 1 ist der Auftragnehmer voraussichtlich aufgefordert ca. 440 STW, 230 Wand/Andockstationen und 3 700 Systemtabletts (plus Optionen) zu liefern. Nach der Alternative 2 muss der Auftragnehmer ca. 240 STW, 240 TTW, 230 Wand/Andockstationen und 3 700 Systemtabletts (plus Optionen) liefern. Die Bieter können für beide Alternativen jeweils ein Angebot in Gestalt mehrerer Hauptangebote abgeben.
Als Regeneriertechnik ist Kontaktwärme von den Bietern anzubieten. Die Kühlung der Speisen hat mittels eines passiven und stromunabhängigen Kühlsystems zu erfolgen; eutektische Platten sind nicht zugelassen. Der Transport zu den verschiedenen Krankenhausstandorten erfolgt mittels ungekühlter Lkw.
Als Regeneriertechnik ist Kontaktwärme von den Bietern anzubieten. Die Kühlung der Speisen hat mittels eines passiven und stromunabhängigen Kühlsystems zu erfolgen; eutektische Platten sind nicht zugelassen. Der Transport zu den verschiedenen Krankenhausstandorten erfolgt mittels ungekühlter Lkw.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Menge oder Umfang:
440 regenerierfähige STW nebst Zubehör, Systemtabletts, Einweisung und Schulung (Alternative 1) oder
240 STW und 240 TTW nebst Zubehör, Systemtabletts, Einweisung und Schulung (Alternative 2).
Beschreibung der Optionen:
System für die Dokumentation nach den HACCP-Standards; diverse STW/TTW-Ausstattungen werden optional abgefragt; optionale Nachkaufrechte für STW/TTW sowie Systemtabletts etc.
Referenznummer: KRH-NZK-0004
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Region Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen vorzulegen:
(1) Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und im Falle einer Bietergemeinschaft Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten. Ggf. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
(1) Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und im Falle einer Bietergemeinschaft Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten. Ggf. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
(2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren für den Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
(2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren für den Bieter/ ein Mitglied der Bietergemeinschaft weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
(3) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen geahndet wurde.
(3) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen geahndet wurde.
(4) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,§§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
(4) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,§§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
(5) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) für den Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
(5) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) für den Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
(6) Eigenerklärungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue-und Vergabegesetz (NTVergG).
(6.1) § 4 Abs. 1, 2 NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung):
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG, vom 20.4.2009, BGBl. I S. 799, in der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung findet, oder in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen des AEntG durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde, oder für den jeweiligen Wirtschaftszweig in einer auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG, vom 11.1.1952, BGBl. I S. 17, in der jeweils geltenden Fassung) erlassenen Rechtsverordnung. Für den Fall, dass das meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den vorstehend genannten Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer ist als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen“.
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG, vom 20.4.2009, BGBl. I S. 799, in der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung findet, oder in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen des AEntG durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde, oder für den jeweiligen Wirtschaftszweig in einer auf der Grundlage des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG, vom 11.1.1952, BGBl. I S. 17, in der jeweils geltenden Fassung) erlassenen Rechtsverordnung. Für den Fall, dass das meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den vorstehend genannten Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer ist als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen“.
(6.2) § 5 NTVergG (Mindestentgelterklärung):
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen“.
„Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen“.
(6.3) §13 NTVergG (Nachunternehmereinsatz):
„Ich bzw. wir verpflichte mich/ verpflichten uns, den Nachunternehmern die für mich/ uns geltenden Pflichten des NTVergG, insbesondere der §§ 4 und 5 NTVergG aufzuerlegen, die entsprechenden Erklärungen auf Anforderung vorzulegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu überwachen. Mir ist bekannt, dass die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers der Zustimmung des Auftraggebers bedarf“.
„Ich bzw. wir verpflichte mich/ verpflichten uns, den Nachunternehmern die für mich/ uns geltenden Pflichten des NTVergG, insbesondere der §§ 4 und 5 NTVergG aufzuerlegen, die entsprechenden Erklärungen auf Anforderung vorzulegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu überwachen. Mir ist bekannt, dass die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers der Zustimmung des Auftraggebers bedarf“.
(6.4) § 15 NTVergG (Sanktionen und Vertragsstrafe):
„Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen aus dem NTVergG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 10 v. H. des Auftragswertes, – je nach pflichtgemäßem Ermessen des öffentlichen Auftraggebers – an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Verpflichtung umfasst auch Verstöße des von mir eingesetzten Nachunternehmers oder eines von diesem eingesetzten Nachunternehmers (Nachnachunternehmers), soweit die Verstöße mir bekannt waren oder ich sie hätte kennen müssen. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ich bin damit einverstanden, dass die Nichterfüllung der im NTVergG genannten Anforderungen durch mich oder durch die von mir eingesetzten Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem NTVergG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen“.
„Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen aus dem NTVergG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 10 v. H. des Auftragswertes, – je nach pflichtgemäßem Ermessen des öffentlichen Auftraggebers – an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Verpflichtung umfasst auch Verstöße des von mir eingesetzten Nachunternehmers oder eines von diesem eingesetzten Nachunternehmers (Nachnachunternehmers), soweit die Verstöße mir bekannt waren oder ich sie hätte kennen müssen. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Ich bin damit einverstanden, dass die Nichterfüllung der im NTVergG genannten Anforderungen durch mich oder durch die von mir eingesetzten Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem NTVergG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(7) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(7) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt.
(8) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung, dass und in welcher Höhe eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlagegeeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(8) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung, dass und in welcher Höhe eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlagegeeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(9) Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung (Anzahl der Arbeitnehmer) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(10) Nachweis über mindestens drei vergleichbare Leistungen (Referenzen), die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre abgeschlossen wurden. Der Nachweis muss jeweils folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner beim Auftraggeber (E-Mail und Telefonnummer); Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Lieferung des Speisenverteilsystems (der Regeneriertechnik) einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung.
(10) Nachweis über mindestens drei vergleichbare Leistungen (Referenzen), die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre abgeschlossen wurden. Der Nachweis muss jeweils folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner beim Auftraggeber (E-Mail und Telefonnummer); Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Lieferung des Speisenverteilsystems (der Regeneriertechnik) einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: KRH Servicegesellschaft mbH
Herrn Stefan Birnfeld
Name: Giel Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Seeschloss Monrepos Gebäude 1
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71634
Kontaktperson: GIEL Planungsgesellschaft mbH
Herrn Andreas Giel
Telefon: +49 7141221530📞
E-Mail: 374.krh@giel.com📧
Fax: +49 71412215322 📠
URL für weitere Informationen: http://www.giel.com🌏
URL der Dokumente: http://www.giel.com🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KRH-NZK-0004
Zusätzliche Informationen
(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Speisenverteilsystem mit Regeneriertechnik für den Neubau Zentralküche, Az. KRH-NZK-0004, Bitte nicht öffnen“ in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden (siehe im Einzelnen die Aufforderung zur Angebotsabgabe – AzAA).
(1) Angebote sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Speisenverteilsystem mit Regeneriertechnik für den Neubau Zentralküche, Az. KRH-NZK-0004, Bitte nicht öffnen“ in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (das Angebot nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden (siehe im Einzelnen die Aufforderung zur Angebotsabgabe – AzAA).
(2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) sowie die Teilnahme an den wertenden Teststellungen keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(2) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) sowie die Teilnahme an den wertenden Teststellungen keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(3) Vorliegend handelt es sich um eine europaweite Bekanntmachung eines offenen Verfahrens gemäß VOL/A EG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Miniterium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber erhoben werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber erhoben werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.