Gegenstand der Ausschreibung ist die Zurverfügungstellung, Montage, Installation und der Betrieb von Netzwerkkomponenten, Servern für eine Virtualisierungsplattform, Firewalls, USV-Anlagen und Internet- Zugänge für die Medientechnik sowie angrenzende Dienstleistungen als vollumfänglicher „Managed Service“ zum Betrieb des Mediennetzes des NS-Dokumentationszentrums während der Vertragslaufzeit. Neben der Hardware umfasst die Verantwortung des Bieters auch die Lieferung, die Installation und den laufenden Betrieb von Softwarekomponenten die zur üblichen Benutzung und einwandfreien Funktion der Hardware erforderlich ist, wie beispielsweise — Virtuelle Maschinen auf der Virtualisierungsplattform, — Server-Dienste auf der Virtualisierungsplattform, — Firewall-Dienste auf entsprechenden Firewall-Appliance, — Netzwerk-Management-, Access-Control- und Authentisierungsdienste, — Datensicherungs- und Recovery-Dienste sowie Disaster-Recovery-Lösungen. Zudem sind für einige Bereiche systemspezifische Management-Applikationen notwendig, welche ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung beschafft werden. Dazu sind hier entsprechende Installations-, Wartungs-, Pflege- und Betriebsleistungen ebenfalls als Managed Service auf der Basis monatlicher Pauschalen ausgeschrieben. Darüber hinaus sollen sich die Betriebsleistungen ggf. auch auf Komponenten erstrecken, die nicht vom Bieter zu liefern sind, sondern anderweitig beschafft werden. Dies bezieht sich schwerpunktmäßig auf Geräte, die an das Mediennetz angeschlossen werden sollen, wie bspw. Beamer, Touch-Panels, Mediaguides, Tabletts oder Laptops. Erfasst sind u.a. folgende Betriebsleistungen in separat zu definierenden Zeiträumen: — Konfigurieren von zum Anschluss an das Mediennetz notwenigen IP-, DNS-oder Standard-Gateway-Adresseinträgen, — Aufspielen und Verwalten von Zertifikaten, die beispielsweise für den Anschluss an das WLAN erforderlich sind, — Einrichten und Konfigurieren von Authentifizierungsverfahren oder spezieller Software, um einen gesicherten Netzwerkzugriff zu ermöglichen, — Trouble-Shooting, wenn beispielsweise der Netzwerkzugriff nicht mehr oder nur eingeschränkt funktioniert oder die zu erwartende Datenübertragungsrate nicht erzielt werden kann, — Pflege von Verzeichnissen (Nutzer, Assets etc.) für diese Komponenten. Neben dem erforderlichen Betriebsaufwand des Mediennetzwerks inkl. Service-Desk, 2nd- und 3rd-Level-Support-Leistungen muss der Bieter auch Änderungen („Changes“) vornehmen. Dafür ist eine Typisierung der Changes gemäß ihrer Komplexität vorgesehen, entsprechende Change-Management-Prozesse zu definieren und im laufenden Betrieb umzusetzen. Darüber hinaus sollen aber auch noch weitere Betriebs- und Unterstützungsleistungen fallweise beauftragt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Menge oder Umfang:
Nach der Konzeption des Mediennetzes sind vom Bieter im wesentlichen folgende Komponenten anzubieten:— Wireless-LAN Access Points gem. 802.11n-Standard im 2,4 und 5 GHz-Bereich für Innen- und Außenmontage und auf Basis eines Controller-basierten WLAN-Designs,— Access-Switsches (stackable), inkl. Stacking-Kabeln, Transciever-Modulen etc.,— 2 modulare Core Switches als zentrale, redundante Netzwerk-Knoten, inkl. redundanter Netzteile, Supervisor-Engine-Modul, Line-Cards, WLAN-Controller etc.,— Eine Virtualisierungsplattform, bestehend aus sechs leistungsfähigen Servern, inkl. Implementierung und Betrieb von ca. 20 virtuellen Maschinen, Datenbanken, Web-, DHCP- und anderen Servern,— Ein hoch verfügbares und performantes SAN mit zunächst 20 Terabyte Speicherkapazität,— Ein mithilfe zweier Provider redundant aufgebauten Internet-Zugang,— 2 redundant aufgebaute Firewall-Appliances,— 2 USV-Anlagen zur Absicherung der zentralen Komponenten, inkl. Implementierung und Betrieb,— Datensicherungs- und Disaster-Recovery-Lösung, inkl. Implementierung und Betrieb,— Lösung zur Netzzugangskontrolle und Authentisierung, inkl. Implementierung und Betrieb,— Netzmanagement-Lösung, inkl. Implementierung und Betrieb, Anbindung an ein Ticket-System etc.,— Ein Media-Server (Software) und Media-Gayteways zur Verteilung von Video-Streams an Beamer, Displays etc.,— Laptops zur Administration des Media-Servers und weiterer Komponenten des Mediennetzes,— Umfangreiche Managed-Service-Dienstleistungen, inkl. Adds, Moves, Changes, Major Changes, Projects etc.Weitere Leistungsinhalte und Informationen sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Nach der Konzeption des Mediennetzes sind vom Bieter im wesentlichen folgende Komponenten anzubieten:— Wireless-LAN Access Points gem. 802.11n-Standard im 2,4 und 5 GHz-Bereich für Innen- und Außenmontage und auf Basis eines Controller-basierten WLAN-Designs,— Access-Switsches (stackable), inkl. Stacking-Kabeln, Transciever-Modulen etc.,— 2 modulare Core Switches als zentrale, redundante Netzwerk-Knoten, inkl. redundanter Netzteile, Supervisor-Engine-Modul, Line-Cards, WLAN-Controller etc.,— Eine Virtualisierungsplattform, bestehend aus sechs leistungsfähigen Servern, inkl. Implementierung und Betrieb von ca. 20 virtuellen Maschinen, Datenbanken, Web-, DHCP- und anderen Servern,— Ein hoch verfügbares und performantes SAN mit zunächst 20 Terabyte Speicherkapazität,— Ein mithilfe zweier Provider redundant aufgebauten Internet-Zugang,— 2 redundant aufgebaute Firewall-Appliances,— 2 USV-Anlagen zur Absicherung der zentralen Komponenten, inkl. Implementierung und Betrieb,— Datensicherungs- und Disaster-Recovery-Lösung, inkl. Implementierung und Betrieb,— Lösung zur Netzzugangskontrolle und Authentisierung, inkl. Implementierung und Betrieb,— Netzmanagement-Lösung, inkl. Implementierung und Betrieb, Anbindung an ein Ticket-System etc.,— Ein Media-Server (Software) und Media-Gayteways zur Verteilung von Video-Streams an Beamer, Displays etc.,— Laptops zur Administration des Media-Servers und weiterer Komponenten des Mediennetzes,— Umfangreiche Managed-Service-Dienstleistungen, inkl. Adds, Moves, Changes, Major Changes, Projects etc.Weitere Leistungsinhalte und Informationen sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium – HA II – Vergabestelle 1, Abt. 4
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: abteilung4.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 8923330443📞
Fax: +49 8923330452 📠
1. Die Auftragsvergabe erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A.
2. Die Vergabestelle hat auf eine Losaufteilung verzichtet, da diese unwirtschaftlich und mit erheblichen technischen Nachteilen verbunden wäre. Die Komplexität der Lösung macht eine ganzheitliche Konzeption aus technischer Sicht unumgänglich.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter der o. g. Internetadresse bis sechs Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und sind diesen zwingend beizulegen.
4. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, welche bei der unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebenen E-Mail-Adresse abzufordern sind.
5. Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem gekennzeichneten und festverschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Angebotes.
6. Das Angebot ist schriftlich im Original (Papierform) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
7. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
8. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
1. Die Auftragsvergabe erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A.
2. Die Vergabestelle hat auf eine Losaufteilung verzichtet, da diese unwirtschaftlich und mit erheblichen technischen Nachteilen verbunden wäre. Die Komplexität der Lösung macht eine ganzheitliche Konzeption aus technischer Sicht unumgänglich.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter der o. g. Internetadresse bis sechs Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und sind diesen zwingend beizulegen.
4. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, welche bei der unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebenen E-Mail-Adresse abzufordern sind.
5. Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem gekennzeichneten und festverschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Angebotes.
6. Das Angebot ist schriftlich im Original (Papierform) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
7. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
8. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zurverfügungstellung, Montage, Installation und der Betrieb von Netzwerkkomponenten, Servern für eine Virtualisierungsplattform, Firewalls, USV-Anlagen und Internet- Zugänge für die Medientechnik sowie angrenzende Dienstleistungen als vollumfänglicher „Managed Service“ zum Betrieb des Mediennetzes des NS-Dokumentationszentrums während der Vertragslaufzeit. Neben der Hardware umfasst die Verantwortung des Bieters auch die Lieferung, die Installation und den laufenden Betrieb von Softwarekomponenten die zur üblichen Benutzung und einwandfreien Funktion der Hardware erforderlich ist, wie beispielsweise
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zurverfügungstellung, Montage, Installation und der Betrieb von Netzwerkkomponenten, Servern für eine Virtualisierungsplattform, Firewalls, USV-Anlagen und Internet- Zugänge für die Medientechnik sowie angrenzende Dienstleistungen als vollumfänglicher „Managed Service“ zum Betrieb des Mediennetzes des NS-Dokumentationszentrums während der Vertragslaufzeit. Neben der Hardware umfasst die Verantwortung des Bieters auch die Lieferung, die Installation und den laufenden Betrieb von Softwarekomponenten die zur üblichen Benutzung und einwandfreien Funktion der Hardware erforderlich ist, wie beispielsweise
— Virtuelle Maschinen auf der Virtualisierungsplattform,
— Server-Dienste auf der Virtualisierungsplattform,
— Firewall-Dienste auf entsprechenden Firewall-Appliance,
— Netzwerk-Management-, Access-Control- und Authentisierungsdienste,
— Datensicherungs- und Recovery-Dienste sowie Disaster-Recovery-Lösungen.
Zudem sind für einige Bereiche systemspezifische Management-Applikationen notwendig, welche ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung beschafft werden. Dazu sind hier entsprechende Installations-, Wartungs-, Pflege- und Betriebsleistungen ebenfalls als Managed Service auf der Basis monatlicher Pauschalen ausgeschrieben. Darüber hinaus sollen sich die Betriebsleistungen ggf. auch auf Komponenten erstrecken, die nicht vom Bieter zu liefern sind, sondern anderweitig beschafft werden. Dies bezieht sich schwerpunktmäßig auf Geräte, die an das Mediennetz angeschlossen werden sollen, wie bspw. Beamer, Touch-Panels, Mediaguides, Tabletts oder Laptops. Erfasst sind u.a. folgende Betriebsleistungen in separat zu definierenden Zeiträumen:
Zudem sind für einige Bereiche systemspezifische Management-Applikationen notwendig, welche ebenfalls im Rahmen dieser Ausschreibung beschafft werden. Dazu sind hier entsprechende Installations-, Wartungs-, Pflege- und Betriebsleistungen ebenfalls als Managed Service auf der Basis monatlicher Pauschalen ausgeschrieben. Darüber hinaus sollen sich die Betriebsleistungen ggf. auch auf Komponenten erstrecken, die nicht vom Bieter zu liefern sind, sondern anderweitig beschafft werden. Dies bezieht sich schwerpunktmäßig auf Geräte, die an das Mediennetz angeschlossen werden sollen, wie bspw. Beamer, Touch-Panels, Mediaguides, Tabletts oder Laptops. Erfasst sind u.a. folgende Betriebsleistungen in separat zu definierenden Zeiträumen:
— Konfigurieren von zum Anschluss an das Mediennetz notwenigen IP-, DNS-oder Standard-Gateway-Adresseinträgen,
— Aufspielen und Verwalten von Zertifikaten, die beispielsweise für den Anschluss an das WLAN erforderlich sind,
— Einrichten und Konfigurieren von Authentifizierungsverfahren oder spezieller Software, um einen gesicherten Netzwerkzugriff zu ermöglichen,
— Trouble-Shooting, wenn beispielsweise der Netzwerkzugriff nicht mehr oder nur eingeschränkt funktioniert oder die zu erwartende Datenübertragungsrate nicht erzielt werden kann,
— Pflege von Verzeichnissen (Nutzer, Assets etc.) für diese Komponenten.
Neben dem erforderlichen Betriebsaufwand des Mediennetzwerks inkl. Service-Desk, 2nd- und 3rd-Level-Support-Leistungen muss der Bieter auch Änderungen („Changes“) vornehmen. Dafür ist eine Typisierung der Changes gemäß ihrer Komplexität vorgesehen, entsprechende Change-Management-Prozesse zu definieren und im laufenden Betrieb umzusetzen. Darüber hinaus sollen aber auch noch weitere Betriebs- und Unterstützungsleistungen fallweise beauftragt werden können.
Neben dem erforderlichen Betriebsaufwand des Mediennetzwerks inkl. Service-Desk, 2nd- und 3rd-Level-Support-Leistungen muss der Bieter auch Änderungen („Changes“) vornehmen. Dafür ist eine Typisierung der Changes gemäß ihrer Komplexität vorgesehen, entsprechende Change-Management-Prozesse zu definieren und im laufenden Betrieb umzusetzen. Darüber hinaus sollen aber auch noch weitere Betriebs- und Unterstützungsleistungen fallweise beauftragt werden können.
Menge oder Umfang:
Nach der Konzeption des Mediennetzes sind vom Bieter im wesentlichen folgende Komponenten anzubieten:
— Wireless-LAN Access Points gem. 802.11n-Standard im 2,4 und 5 GHz-Bereich für Innen- und Außenmontage und auf Basis eines Controller-basierten WLAN-Designs,
— Eine Virtualisierungsplattform, bestehend aus sechs leistungsfähigen Servern, inkl. Implementierung und Betrieb von ca. 20 virtuellen Maschinen, Datenbanken, Web-, DHCP- und anderen Servern,
— Ein hoch verfügbares und performantes SAN mit zunächst 20 Terabyte Speicherkapazität,
— Ein mithilfe zweier Provider redundant aufgebauten Internet-Zugang,
— 2 redundant aufgebaute Firewall-Appliances,
— 2 USV-Anlagen zur Absicherung der zentralen Komponenten, inkl. Implementierung und Betrieb,
— Datensicherungs- und Disaster-Recovery-Lösung, inkl. Implementierung und Betrieb,
— Lösung zur Netzzugangskontrolle und Authentisierung, inkl. Implementierung und Betrieb,
— Netzmanagement-Lösung, inkl. Implementierung und Betrieb, Anbindung an ein Ticket-System etc.,
— Ein Media-Server (Software) und Media-Gayteways zur Verteilung von Video-Streams an Beamer, Displays etc.,
— Laptops zur Administration des Media-Servers und weiterer Komponenten des Mediennetzes,
— Umfangreiche Managed-Service-Dienstleistungen, inkl. Adds, Moves, Changes, Major Changes, Projects etc.
Weitere Leistungsinhalte und Informationen sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Angaben zu den Optionen sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Referenznummer: 045-02-000-04/055/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke, sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen, müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten. Die Unterlagen müssen, für den Fall das Kopien ausreichend sind, auf Anforderung im Original zur Sichtprüfung vorgelegt werden können.
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke, sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen, müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten. Die Unterlagen müssen, für den Fall das Kopien ausreichend sind, auf Anforderung im Original zur Sichtprüfung vorgelegt werden können.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen gem. III.2.1) bis III.2.3) bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A) oder aufzuklären (§ 18 EG Satz 1 VOL/A). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) vorzulegen und darin:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen gem. III.2.1) bis III.2.3) bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A) oder aufzuklären (§ 18 EG Satz 1 VOL/A). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) vorzulegen und darin:
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift,Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und zu bevollmächtigen;
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen. Beabsichtigt der Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (s. Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen (s. Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) sowie die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von dem/den benannten Unterauftragnehmern zum Nachweis der Eignung im Angebot beizubringen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen. Beabsichtigt der Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (s. Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen (s. Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) sowie die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von dem/den benannten Unterauftragnehmern zum Nachweis der Eignung im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(2) Eigenerklärung (s. Anlage A der Ausschreibungsunterlagen), dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4, Abs. 6 lit. a bis e VOL/A vorliegen.
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Bundesdatenschutzgesetz) in der derzeit geltenden Fassung sowie alle sonstigen gesetzlichen Vorschriften des Freistaates Bayern zum Datenschutz und zur Geheimhaltung beachtet werden.
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Bundesdatenschutzgesetz) in der derzeit geltenden Fassung sowie alle sonstigen gesetzlichen Vorschriften des Freistaates Bayern zum Datenschutz und zur Geheimhaltung beachtet werden.
(4) Unterschriebene schriftliche Erklärung, dass sich der Bieter mit der Übermittlung und Zugänglichmachung aller von Ihm eingereichten Unterlagen ggü. den Beratungsunternehmen des Auftraggebers und den dort mit dem Vergabeverfahren befassten und nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichteten Mitarbeitern vollumfänglich im Sinne des § 4a BDSG einverstanden erklärt.
(4) Unterschriebene schriftliche Erklärung, dass sich der Bieter mit der Übermittlung und Zugänglichmachung aller von Ihm eingereichten Unterlagen ggü. den Beratungsunternehmen des Auftraggebers und den dort mit dem Vergabeverfahren befassten und nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichteten Mitarbeitern vollumfänglich im Sinne des § 4a BDSG einverstanden erklärt.
(5) Kurze Unternehmensdarstellung: Hierbei hat der Bieter insbesondere darzustellen, wie viele fest angestellten Mitarbeiter er insgesamt beschäftigt und wie viele dieser Mitarbeiter als technisches Personal mit Bezug zu dem Ausschreibungsgegenstand eingesetzt werden. Beide Angaben sind für die letzten 3 Kalenderjahre vor dem Jahr der Veröffentlichung dieser Ausschreibung anzugeben.
(5) Kurze Unternehmensdarstellung: Hierbei hat der Bieter insbesondere darzustellen, wie viele fest angestellten Mitarbeiter er insgesamt beschäftigt und wie viele dieser Mitarbeiter als technisches Personal mit Bezug zu dem Ausschreibungsgegenstand eingesetzt werden. Beide Angaben sind für die letzten 3 Kalenderjahre vor dem Jahr der Veröffentlichung dieser Ausschreibung anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern vorhanden – den Umsatzfür den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Anlage A der Ausschreibungsunterlagen). Der Bieter wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er einen Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von mindestens jeweils 200 000 EUR, getrennt für die letzten drei Kalenderjahre vor dem Jahr der Veröffentlichung dieser Ausschreibung vorweisen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern vorhanden – den Umsatzfür den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Anlage A der Ausschreibungsunterlagen). Der Bieter wird nur dann als geeignet angesehen, wenn er einen Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von mindestens jeweils 200 000 EUR, getrennt für die letzten drei Kalenderjahre vor dem Jahr der Veröffentlichung dieser Ausschreibung vorweisen kann.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (s. Anlage A der Ausschreibungsunterlagen). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 3 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (s. Anlage A der Ausschreibungsunterlagen). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zu den beruflichen Befähigungen (Ausbildung) und Qualifizierungen (Zertifizierungen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals. Die nachweisbare Untergrenze für eine entsprechende Qualifikation des Bieters ist fünf Personen mit einer nachweisbaren Berufserfahrung von jeweils drei Jahren oder einer einschlägigen Ausbildung bzw. Zertifizierung. Dazu ist jeweils der entsprechende Qualifikationsgrad, ggf. vorhandene Zertifizierungen und die Dauer der einschlägigen beruflichen Erfahrung im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben. Das eingesetzte Personal muss der deutschen Sprache sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form mächtig sein. Die Einreichung von Bildungsnachweisen/Zertifikaten ist nicht erforderlich.
(1) Eigenerklärung zu den beruflichen Befähigungen (Ausbildung) und Qualifizierungen (Zertifizierungen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals. Die nachweisbare Untergrenze für eine entsprechende Qualifikation des Bieters ist fünf Personen mit einer nachweisbaren Berufserfahrung von jeweils drei Jahren oder einer einschlägigen Ausbildung bzw. Zertifizierung. Dazu ist jeweils der entsprechende Qualifikationsgrad, ggf. vorhandene Zertifizierungen und die Dauer der einschlägigen beruflichen Erfahrung im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben. Das eingesetzte Personal muss der deutschen Sprache sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form mächtig sein. Die Einreichung von Bildungsnachweisen/Zertifikaten ist nicht erforderlich.
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass sich (i) der Sitz jeglichen, den Remote-Support durchführenden, Personals; (ii) die Standorte aller Rechenzentren, aus denen die Leistungserbringung erfolgt bzw. Daten im Zusammenhang mit Leistungen vorgehalten werden, innerhalb der EU befindet/befinden.
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass sich (i) der Sitz jeglichen, den Remote-Support durchführenden, Personals; (ii) die Standorte aller Rechenzentren, aus denen die Leistungserbringung erfolgt bzw. Daten im Zusammenhang mit Leistungen vorgehalten werden, innerhalb der EU befindet/befinden.
(3) Beschreibung der Support-Infrastruktur, insbesondere des Service Desks mit Verfügbarkeitszeiten, die mindestens dem im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung abgefragten Service Level geforderten entsprechen müssen.
(4) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass die Bereitschaft zur Realisierung von Wartungsfenstern an Wochentagen, nach Ende der üblichen Arbeitszeiten, sowie bei Bedarf und nach entsprechendem Vorlauf auch an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen besteht.
(4) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass die Bereitschaft zur Realisierung von Wartungsfenstern an Wochentagen, nach Ende der üblichen Arbeitszeiten, sowie bei Bedarf und nach entsprechendem Vorlauf auch an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen besteht.
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass der Bieter Zugang zu der für die Durchführung des Auftrags notwendigen Mess- und Überwachungstechnik hat.
(6) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass dem Bieter das für die Auftragsdurchführung erforderliche Personal, insb. die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Spezialisten, in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, so dass es nicht zu Beeinträchtigungen durch Urlaub, Krankheitsfälle oder ähnliche Gründe kommen kann.
(6) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass dem Bieter das für die Auftragsdurchführung erforderliche Personal, insb. die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Spezialisten, in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, so dass es nicht zu Beeinträchtigungen durch Urlaub, Krankheitsfälle oder ähnliche Gründe kommen kann.
(7) Angabe von mind. 3 Referenzprojekten (s. Anlage A der Ausschreibungsunterlagen) in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren (in Bezug auf das Angebotsfristende) mit den folgenden Angaben:
(i) Auftraggeber (einschließlich der Branche) mit Anschrift; (ii) Projektbeginn und -laufzeit; (iii) eingesetzte Mitarbeiter; (iv) Projektbeschreibung und Projektdetails (z. B. besondere Herausforderungen im Projekt, Lösungen etc.); (v) Auftragsvolumen in Euro/Personentagen; (vi) Aufgabenschwerpunkt/e im Projekt; (vii) Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Kontaktmöglichkeit (Tel.-Nr. oder E-Mail).
(i) Auftraggeber (einschließlich der Branche) mit Anschrift; (ii) Projektbeginn und -laufzeit; (iii) eingesetzte Mitarbeiter; (iv) Projektbeschreibung und Projektdetails (z. B. besondere Herausforderungen im Projekt, Lösungen etc.); (v) Auftragsvolumen in Euro/Personentagen; (vi) Aufgabenschwerpunkt/e im Projekt; (vii) Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Kontaktmöglichkeit (Tel.-Nr. oder E-Mail).
Aus der Referenzprojektbeschreibung muss klar erkennbar sein, welche Leistungen das Unternehmen hierbei selbst durchgeführt hat. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Angebot darauf beruft.
Aus der Referenzprojektbeschreibung muss klar erkennbar sein, welche Leistungen das Unternehmen hierbei selbst durchgeführt hat. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Angebot darauf beruft.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist jeweils nicht erforderlich.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird auf die in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen, inbesondere Ziffer 29 und 30 ZV-VOL und § 17 VOL/B, verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Der Betrag wird nicht erstattet. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage des quittierten Einzahlungsbeleges bzw. eines Verrechnungsschecks.
Die Vergabeunterlagen werden auch kostenlos den Bietern auf schriftliche Anfrage in pdf-Format zur Verfügung gestellt, vgl. VI.3) dieser Bekanntmachung.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bekfelavi
Internetadresse: www.muenchen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 045-02-000-04/055/2014
Zusätzliche Informationen
1. Die Auftragsvergabe erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A.
2. Die Vergabestelle hat auf eine Losaufteilung verzichtet, da diese unwirtschaftlich und mit erheblichen technischen Nachteilen verbunden wäre. Die Komplexität der Lösung macht eine ganzheitliche Konzeption aus technischer Sicht unumgänglich.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter der o. g. Internetadresse bis sechs Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und sind diesen zwingend beizulegen.
3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail oder per Fax an die Vergabestelle 1 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter der o. g. Internetadresse bis sechs Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Diese werden Teil der Vergabeunterlagen und sind diesen zwingend beizulegen.
4. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, welche bei der unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebenen E-Mail-Adresse abzufordern sind.
5. Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem gekennzeichneten und festverschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Angebotes.
5. Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem gekennzeichneten und festverschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist-und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Angebotes.
6. Das Angebot ist schriftlich im Original (Papierform) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
7. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
8. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung derInformation durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung derInformation durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 133-238230 (2014-07-10)
Ergänzende Angaben (2014-08-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben