Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung.
1. Die Bewerbung ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben in einfacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und sollte möglichst einen Umfang von 60 DIN A 4 Seiten nicht überschreiten. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und mit dem Vermerk "vertraulich" zu kennzeichnen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit Register A und fortlaufend bezeichnet sind. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „Aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. Außer PunktIII.2.1), Register B – HR-Auszug, dort 6 Monate.
4. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anders Unternehmen Auftraggeber wird.
5. Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 5 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
7. Ein Bewerber kann sich beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht von Referenzen auf den Leistungsteil beschränkt, für die das andere Unternehmen einstehen soll.
Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers, eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojektes zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung, eine persönliche Vorstellung oder eine Besichtigung besteht nicht.
9. Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingungen gekennzeichneten Punkte führt – gegebenenfalls nach Nachforderung im Sinne der Ziffer 8 – zwingend zum Ausschluss.
10. Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus mit beworbenen Losen vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber vom weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
11. Die Vergabestelle zahlt bei einer (auch teilweisen) Einstellung des Verfahrens gleich aus welchem Grund keinen finanziellen Ersatz für etwaige Aufwendungen etc. (Schadensersatz). Die Teilnahme am gesamten Verfahren erfolgt für die Vergabestelle kostenfrei.
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen oder gegebenenfalls in einem vierstufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen („Mindestbedingungen“);
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung sowie vollumfängliche Einhaltung der geforderten technischen Anforderungen der Vergabestelle (vgl. III.2.3 Register K).
4. Stufe (ggfls.):
Sollte die Prüfung in den vorherigen Stufen 1-3 ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, erfolgt eine Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage des vom Bewerber ausgefüllten Formblatt-Referenzen.
Gewertet werden nur die im Formblatt eingetragenen Referenzen.
Die Wertung der im Formblatt eingetragenen Referenzen selbst erfolgt entsprechend nach folgenden Bewertungsmaßstäben:
Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang in Bezug auf Lieferung, Parametrierung und Inbetriebsetzung der Stationsleittechnik mit Stationsbus und Fernwirkanbindung gemäß IEC 60870-5-104 in Umspannwerken und Schaltanlagen.
Insgesamt können max. 36 Punkte erreicht werden.
— Referenzen über die Lieferung und IBN von dezentralen Feldleitgeräten (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Referenzen über die Ankopplung digitaler 110-kV Schutzgeräte (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Referenzen über die Ankopplung digitaler 10-kV Schutzgeräte (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Referenzen über die Leitstellenkopplung (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Referenzen über den Einsatz einer einheitlichen Gerätefamilie für Stations- und Feldleitebene (2 Punkte je Referenznachweis, max. 6 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Referenzen über diejenigen Stationsleittechniken des beschriebenen Umfangs, bei denen die Inbetriebnahme gemeinsam vom Bewerber und vom Auftraggeber durchgeführt wurde. (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Referenzen über diejenigen Stationsleittechniken des beschriebenen Umfangs, bei denen nach der Inbetriebnahme der Service vom Auftraggeber durchgeführt wird.
(1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen).
— Referenzen über die Überwachungsplatzkopplung (2 Punkte je Referenznachweis, max. 6 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Referenzen aufgrund eines abgeschlossenen Rahmenvertrages über Leittechnik-Lieferungen und Installationen oder innerhalb eines öffentlichen Prüfsystems (z. B. nach § 24 Sektorenverordnung) bei einem großen Verteilungs- oder Übertragungsnetzbetreiber (2 Punkte je Referenznachweis, max. 6 Punkte bei mehreren Referenzen).
Diejenigen max. 6 Bewerber mit der höchsten Punktezahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
C. Angebotsverfahren, Vorgaben an die Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahren sowie des Inhalts des Rahmenvertrages ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien -wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (sog. Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen aufgrund des laufenden Rekommunalisierungsprozesses in Hamburg. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu einem Wechsel des Auftraggebers oder zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann.
Werden Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.
5. Die Vergabestelle beabsichtigt, den Rahmenvertrag so zu gestalten, dass im Zusammenhang mit dem ersten Einzelauftrag des Auftraggebers eine sogenannte Bemusterung des vom Auftragnehmer eingesetzten Stationsleittechniksystems zur Prüfung der Einhaltung der vertragsspezifischen Anforderungen durchgeführt wird. Für diese sogenannte Bemusterung wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer voraussichtlich 20 000 EUR vergüten.
Das Muster-Stationsleittechniksystem, bestehend aus 2 Feldgeräten, einem Stationsleitgerät, Überwachungsplatz, Verriegelungsfeldgerät und der Anbindung eines Schutzgerätes (Schutzgerät als Beistellung durch den Auftraggeber) ist durch den Auftragnehmer im Hause des Auftraggebers zu installieren und vorzustellen. Anschließend ist beabsichtigt, dass der Auftraggeber in einem ca. 2 Monate dauernden Probebetrieb die vom Auftragnehmer vertraglich zugesicherten technischen Eigenschaften der SLT überprüft.
Voraussichtlich wird der Auftraggeber den Rahmenvertrag so gestalten, dass ihm ein Kündigungsrecht für den Fall zusteht, dass bei dem Probebetrieb die zugesicherten Eigenschaften vom Auftragnehmer nicht nachgewiesen werden können. Der Auftraggeber will sich für diesen Fall vorbehalten, die Leistungen nicht erneut europaweit auszuschreiben, sondern direkt an nächstplatzierten Bieter aus dem mit dieser Bekanntmachung durchgeführten Wettbewerb vergeben.
Die Bieter werden daher im Ausschreibungsverfahren mit einer entsprechend langen Angebotsbindefrist zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Weiterhin beabsichtigt der Auftraggeber den Rahmenvertrag so auszugestalten, dass nicht nur Unternehmen des Vattenfall- Konzerns, sondern auch weitere Dritte, z. B. vom Auftraggeber beauftragte Generalunternehmer, direkt aus dem Rahmenvertrag Einzelverträge abrufen können.
Weitere Einzelheiten sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.