Lieferung und Einrichtungen für die Migration und Systemerneuerung der EDV-Systeme und Teile des Kommunikationssystems für das Einsatzleitsystem in der Integrierten Leitstelle Region Ingolstadt. Ergänzungen und Ausbau für Anschaltung an den BOS-Digitalfunk
1. Migration für die EDV-Systeme des Einsatzleitrechners und Teile der Kommunikationstechnik. — Austausch der Server, — Austausch vorhandener Clients, — Austausch von aktiven Netzkomponenten, — Aufbau von Bedieneinrichtungen und Monitore auf vorhandenen Bedientischen, — Anpassung und Änderung der Bedientische, — Anschluss an vorhandene Schnittstellen, — Unterstützung des Softwarelieferanten für die Ausführungssoftware ELDIS III By, — Durchführung der Umbaumaßnahme im laufenden Betrieb mit nur geringfügigem Ausfall, teilweise in Nachtarbeit, — Durchführung von gemeinsamen Testmaßnahmen. 2. Anschaltung Digitalfunk — Aufbau von Netzsystemen und Antennensystemen für die Anschaltung des Digitalfunks, — Abfragesysteme für die ZBV-Digitalfunkgeräte, — Integration in vom Auftraggeber gelieferte Einrichtungen, — Gemeinsame Abstimmung, Aufbau, Inbetriebnahme und Test, — Einrichtung von Bedieneinrichtungen auf vorhandenen Einsatzleitplätzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-10.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
9 ServersystemeClientsysteme für 9 Einsatzleitplätze8 AusnahmeabfrageplätzeAustausch von ca. 14 Systemclients7 aktive Netzkomponenten9 Drucker9 Mehrfachabfragebedienplätze14 BedientischumbautenInstallationen und Leitungsnetze.1 400 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 400 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, Region Ingolstadt
Postanschrift: Dreizehnerstraße 1
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ils-ingolstadt.de🌏
E-Mail: guenther.griesche@zrf-ingolstadt.de📧
Telefon: +49 84114254200📞
Fax: +49 84114254209 📠
Interessierte Bieter können die Verdingungsunterlagen bei der genannten Kontaktstelle zu I.1) ZRF Region Ingolstadt anfordern.
Mit der Anforderung ist ein Verrechnungsscheck über die geforderte Gebühr einzureichen.
Bei Gutschrift des Verrechnungsschecks werden die Verdingungsunterlagen von der Vergabestelle an den Bieter versandt.
Der Bieter erhält ein Exemplar in Papierform und eine CD in Datenform der Verdingungsunterlagen.
Fragen über die geforderten Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen als Grundlage für die Preisermittlung/Angebote sind vom Bieter unverzüglich an die genannte Kontaktestelle, spätestens jedoch bis zum 14.4.2014, 18:00 Uhr schriftlich zu richten.
Fragen werden von der Vergabestelle schriftlich beantwortet.
Im Sinne der Gleichbehandlung werden später eingehende Fragen zu den Verdingungsunterlagen nicht mehr beantwortet.
Vorlage der Angebote und der geforderten Erklärungen und Nachweise bis zum 2.5.2014, 12:00 Uhr an die Kontaktstelle gemäß Ziff. I.1).
Die Unterlagen sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Bitte nicht öffnen Angebot Migration/Digitalfunkanschaltung ILS Ingolstadt“ einzureichen.
Vergabeverfahren Migration der IT-Technik/BOS-Digitalfunk.
Die Prüfung der Angebote erfolgt auf Grundlage der VOL/A-EG.
Der Auftraggeber behält sich vor zur Nachreichung von Erklärungen und Unterlagen in einer angemessenen Frist die Bieter entsprechend aufzufordern.
Für die Teilnahme am Angebotsverfahren wird keine Entschädigung gewährt.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurück gesandt.
Ausländische Bieter haben geeignete Nachweise ihrer Herkunftsländer vorzulegen.
Nachweise in einer Fremdsprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Integrierte Leitstelle Region Ingolstadt kann nach Voranmeldung an die Kontaktstelle in der üblichen Geschäftszeit besichtigt werden.
Ergänzende Unterlagen können vor Ort eingesehen werden.
Aus Sicherheitstechnischen Gründen ist die Mitnahme von Fotografien oder Kopien ergänzend eingesehener technischer Unterlagen nicht zugelassen.
Interessierte Bieter können die Verdingungsunterlagen bei der genannten Kontaktstelle zu I.1) ZRF Region Ingolstadt anfordern.
Mit der Anforderung ist ein Verrechnungsscheck über die geforderte Gebühr einzureichen.
Bei Gutschrift des Verrechnungsschecks werden die Verdingungsunterlagen von der Vergabestelle an den Bieter versandt.
Der Bieter erhält ein Exemplar in Papierform und eine CD in Datenform der Verdingungsunterlagen.
Fragen über die geforderten Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen als Grundlage für die Preisermittlung/Angebote sind vom Bieter unverzüglich an die genannte Kontaktestelle, spätestens jedoch bis zum 14.4.2014, 18:00 Uhr schriftlich zu richten.
Fragen werden von der Vergabestelle schriftlich beantwortet.
Im Sinne der Gleichbehandlung werden später eingehende Fragen zu den Verdingungsunterlagen nicht mehr beantwortet.
Vorlage der Angebote und der geforderten Erklärungen und Nachweise bis zum 2.5.2014, 12:00 Uhr an die Kontaktstelle gemäß Ziff. I.1).
Die Unterlagen sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Bitte nicht öffnen Angebot Migration/Digitalfunkanschaltung ILS Ingolstadt“ einzureichen.
Vergabeverfahren Migration der IT-Technik/BOS-Digitalfunk.
Die Prüfung der Angebote erfolgt auf Grundlage der VOL/A-EG.
Der Auftraggeber behält sich vor zur Nachreichung von Erklärungen und Unterlagen in einer angemessenen Frist die Bieter entsprechend aufzufordern.
Für die Teilnahme am Angebotsverfahren wird keine Entschädigung gewährt.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurück gesandt.
Ausländische Bieter haben geeignete Nachweise ihrer Herkunftsländer vorzulegen.
Nachweise in einer Fremdsprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Integrierte Leitstelle Region Ingolstadt kann nach Voranmeldung an die Kontaktstelle in der üblichen Geschäftszeit besichtigt werden.
Ergänzende Unterlagen können vor Ort eingesehen werden.
Aus Sicherheitstechnischen Gründen ist die Mitnahme von Fotografien oder Kopien ergänzend eingesehener technischer Unterlagen nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Migration für die EDV-Systeme des Einsatzleitrechners und Teile der Kommunikationstechnik.
— Austausch der Server,
— Austausch vorhandener Clients,
— Austausch von aktiven Netzkomponenten,
— Aufbau von Bedieneinrichtungen und Monitore auf vorhandenen Bedientischen,
— Anpassung und Änderung der Bedientische,
— Anschluss an vorhandene Schnittstellen,
— Unterstützung des Softwarelieferanten für die Ausführungssoftware ELDIS III By,
— Durchführung der Umbaumaßnahme im laufenden Betrieb mit nur geringfügigem Ausfall, teilweise in Nachtarbeit,
— Durchführung von gemeinsamen Testmaßnahmen.
2. Anschaltung Digitalfunk
— Aufbau von Netzsystemen und Antennensystemen für die Anschaltung des Digitalfunks,
— Abfragesysteme für die ZBV-Digitalfunkgeräte,
— Integration in vom Auftraggeber gelieferte Einrichtungen,
— Gemeinsame Abstimmung, Aufbau, Inbetriebnahme und Test,
— Einrichtung von Bedieneinrichtungen auf vorhandenen Einsatzleitplätzen.
Menge oder Umfang:
9 Serversysteme
Clientsysteme für 9 Einsatzleitplätze
8 Ausnahmeabfrageplätze
Austausch von ca. 14 Systemclients
7 aktive Netzkomponenten
9 Drucker
9 Mehrfachabfragebedienplätze
14 Bedientischumbauten
Installationen und Leitungsnetze.
Referenznummer: VU-ILS M/DF 2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Einrichtung der Leistungen in der Integrierten Leitstelle Region Ingolstadt am Standort der Integrierten Leitstelle, Dreizehnerstraße 1, 85049 Ingolstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist zu erklären, dass die Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A und § 6 EG Abs. 6 VOL/A zur Kenntnis genommen wurden und diese nicht vorliegen. Sollten Nachunternehmer beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter zuvor genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Es ist zu erklären, dass die Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A und § 6 EG Abs. 6 VOL/A zur Kenntnis genommen wurden und diese nicht vorliegen. Sollten Nachunternehmer beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter zuvor genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
§ 6 EG Abs. 4 VOL/A
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
§ 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
§ 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren,
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Erklärung, dass nachweislich die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren gegen nachfolgende gesetzliche Auflagen keine Handlungen durchgeführt wurden, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind
Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren gegen nachfolgende gesetzliche Auflagen keine Handlungen durchgeführt wurden, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind
§ 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
§ 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
§§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
§ 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Anbietersitzes oder seines Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates dessen Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates dessen Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckungen (ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckungen (ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Angaben/Nachweis zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011-2013) sowie zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011-2013), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Leitstellentechnik oder EDV-Technik) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben/Nachweis zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011-2013) sowie zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011-2013), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Leitstellentechnik oder EDV-Technik) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind mindestens 2 positive Projektreferenzen zur IT-Migration vorzulegen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (Zeitraum 2011-2013) abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2013 begonnen worden sein.
Es sind mindestens 2 positive Projektreferenzen zur IT-Migration vorzulegen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (Zeitraum 2011-2013) abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2013 begonnen worden sein.
Die anzugebenden Referenzen müssen die Leistungen der IT Hardware Migration (Erneuerung) einer im Dauerbetrieb befindlichen BOS Leitstelle (BOS-Leitstellen der Feuerwehr- und Rettungsdienste und/oder Polizei) umfassen. Dabei müssen in vergleichbarem Umfang alle Server (Windows oder Linux Betriebssystem), alle Clients zu erneuern und alle Applikationen und Datenbanken (Oracle) mit minimaler Downtime vom bestehenden System auf die neuen zu liefernden Komponenten zu migrieren gewesen sein. Jeglicher Datenverlust muss ausgeschlossen worden sein.
Die anzugebenden Referenzen müssen die Leistungen der IT Hardware Migration (Erneuerung) einer im Dauerbetrieb befindlichen BOS Leitstelle (BOS-Leitstellen der Feuerwehr- und Rettungsdienste und/oder Polizei) umfassen. Dabei müssen in vergleichbarem Umfang alle Server (Windows oder Linux Betriebssystem), alle Clients zu erneuern und alle Applikationen und Datenbanken (Oracle) mit minimaler Downtime vom bestehenden System auf die neuen zu liefernden Komponenten zu migrieren gewesen sein. Jeglicher Datenverlust muss ausgeschlossen worden sein.
Des Weiteren sind bei den Referenzprojekten vergleichbarer Leistungen für BOS-Leitstellen nachfolgende Angaben zu benennen:
— Auftragsvolumen,
— Abwicklungszeit,
— Kurzbeschreibung des Projektes,
— Migrationskonzept, Angaben zur Downtime,
— Wartung, Service, Pflege,
— Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers inkl. Telefonnummer.
Es sind ferner mindestens zwei (2) positive Projektreferenzen zu Wartungs- und Serviceleistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (Zeitraum 2011-2013) abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2013 begonnen worden sein.
Es sind ferner mindestens zwei (2) positive Projektreferenzen zu Wartungs- und Serviceleistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (Zeitraum 2011-2013) abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2013 begonnen worden sein.
Die Projektreferenzen für Wartungs- und Serviceleistungen müssen eine vergleichbare Ausführung für Leitstellen der BOS (BOS-Leitstellen der Feuerwehr- und Rettungsdienste und/oder Polizei) umfassen. Die anzugebenden Referenzen müssen ein 24/7 Servicekonzept mit Hotline Support, Vor-Ort-Service und garantierten Reaktionszeiten (mindesten 60 Minuten Telefon Hotline und 8 Stunden vor Ort rund um die Uhr) umfassen.
Die Projektreferenzen für Wartungs- und Serviceleistungen müssen eine vergleichbare Ausführung für Leitstellen der BOS (BOS-Leitstellen der Feuerwehr- und Rettungsdienste und/oder Polizei) umfassen. Die anzugebenden Referenzen müssen ein 24/7 Servicekonzept mit Hotline Support, Vor-Ort-Service und garantierten Reaktionszeiten (mindesten 60 Minuten Telefon Hotline und 8 Stunden vor Ort rund um die Uhr) umfassen.
Mindeststandards:
Es sind mindestens 2 positive Projektreferenzen zur IT-Migration sowie 2 positive Projektreferenzen zu Wartungs- und Serviceleistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50 000 EUR beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines Angebotes gemäß einem Leistungsverzeichnis nach den Verdingungsunterlagen der Vergabestelle.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften benötigen einen gemeinsamen Vertreter der rechtsverbindliche Erklärungen abgeben und annehmen kann (Federführer).
Sonstige besondere Bedingungen: Verdingungsunterlagen der Vergabestelle.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechungsscheck über die geforderte Zahlung Einzureichen mit der Anforderung der Unterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Günther Griesche
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-06-02 📅
Datum des Endes: 2015-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VU-ILS M/DF 2013
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bieter können die Verdingungsunterlagen bei der genannten Kontaktstelle zu I.1) ZRF Region Ingolstadt anfordern.
Mit der Anforderung ist ein Verrechnungsscheck über die geforderte Gebühr einzureichen.
Bei Gutschrift des Verrechnungsschecks werden die Verdingungsunterlagen von der Vergabestelle an den Bieter versandt.
Der Bieter erhält ein Exemplar in Papierform und eine CD in Datenform der Verdingungsunterlagen.
Fragen über die geforderten Leistungen gemäß den Vergabeunterlagen als Grundlage für die Preisermittlung/Angebote sind vom Bieter unverzüglich an die genannte Kontaktestelle, spätestens jedoch bis zum 14.4.2014, 18:00 Uhr schriftlich zu richten.
Fragen werden von der Vergabestelle schriftlich beantwortet.
Im Sinne der Gleichbehandlung werden später eingehende Fragen zu den Verdingungsunterlagen nicht mehr beantwortet.
Vorlage der Angebote und der geforderten Erklärungen und Nachweise bis zum 2.5.2014, 12:00 Uhr an die Kontaktstelle gemäß Ziff. I.1).
Die Unterlagen sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Bitte nicht öffnen Angebot Migration/Digitalfunkanschaltung ILS Ingolstadt“ einzureichen.
Vergabeverfahren Migration der IT-Technik/BOS-Digitalfunk.
Die Prüfung der Angebote erfolgt auf Grundlage der VOL/A-EG.
Der Auftraggeber behält sich vor zur Nachreichung von Erklärungen und Unterlagen in einer angemessenen Frist die Bieter entsprechend aufzufordern.
Für die Teilnahme am Angebotsverfahren wird keine Entschädigung gewährt.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurück gesandt.
Ausländische Bieter haben geeignete Nachweise ihrer Herkunftsländer vorzulegen.
Nachweise in einer Fremdsprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Integrierte Leitstelle Region Ingolstadt kann nach Voranmeldung an die Kontaktstelle in der üblichen Geschäftszeit besichtigt werden.
Ergänzende Unterlagen können vor Ort eingesehen werden.
Aus Sicherheitstechnischen Gründen ist die Mitnahme von Fotografien oder Kopien ergänzend eingesehener technischer Unterlagen nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern in der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wir weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)