Lieferung und Implementierung eines Campusmanagementsystems

Hochschule Neubrandenburg

Die Hochschule Neubrandenburg ist eine Campushochschule mit vier Fachbereichen und rund 2100 Studierenden.
1. Für die Modernisierung der in der Verwaltung der Hochschule eingesetzten Softwaren ist ein Campusmanagementsystem zu liefern, welches Funktionen für die Bewerbung und Immatrikulation, die Studierendenverwaltung, die Prüfungs- und Leistungsverwaltung, die Veranstaltungsverwaltung, die Studiengangsverwaltung, sowie das Verwalten von Weiterbildungsangeboten bereit stellt. Eine webbasierte Nutzerschnittstelle, welche einen Zugriff auf das Zielsystem über das Internet ermöglicht, muss dabei mindestens für die Funktionen der Bewerbung und die Selbstbedienungsfunktionen für die Studierenden vorhanden sein. Die Möglichkeit des frei definierbaren Auswertens und Analysierens der in dem Zielsystem gehaltenen Geschäftsdaten muss für den Anwender gegeben sein.
2. Neben der Lieferung der Software hat der Auftragnehmer die Leistungen der Installation, Konfiguration und Integration, sowie in abzustimmenden Maße auch der Migration aus den bisherig genutzten Softwaresystemen SOS, POS, ZUL und LSF der HIS GmbH zu erbringen. Ferner übernimmt der Auftragnehmer die Planung der Schulungen für Multiplikatoren, Endanwender und Administratoren aus dem Kreis der Mitarbeiter der Hochschule Neubrandenburg.
3. Nach Abnahme der vorstehenden Leistungen erbringt der Auftragnehmer die Pflege und Gewährleistung des Zielsystems.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-08 Auftragsbekanntmachung
2015-02-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Neubrandenburg
Postanschrift: Brodaer Straße 2
Postleitzahl: 17033
Postort: Neubrandenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hs-nb.de/ 🌏
E-Mail: pb.cms@hs-nb.de 📧
Telefon: +49 39556931056 📞
Fax: +49 39556931997 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 071-122494
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1) der Bekanntmachung) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) - Ausgabe 2009 gemeint. Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 28.07.2014, 12:00 Uhr sein. Die angegebene Vertragslaufzeit unter Ziff. II.3) der Bekanntmachung ist die nach derzeitigem Stand vorgesehene und betrifft ausschließlich die Leistungen gemäß Ziff. II.1.5/1 und II.1.5/2 der Bekanntmachung; die Leistungen gemäß Ziff. II.1.5/3 der Bekanntmachung schließen sich an die unter Ziff. II.3) der Bekanntmachung angegebene Laufzeit an. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen. 2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Formulars "Teilnahmeantrag" zu erfolgen. Das Formular "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Formulars "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Das Formular "Teilnahmeantrag" ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist jeweils 1-fach in Papierform und in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren Campusmanagementsystem! Z. Hd. Herrn Wetzel PERSÖNLICH/VERTRAULICH! Nicht vor dem 09.05.2014, 12:00 Uhr öffnen!“ zu versehen. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 25.04.2014 bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent. 3. Bewerbergemeinschaften Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass — ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. — sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen. — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. 4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung). Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. 5. Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweise (Ziff. III.2) der Bekanntmachung) Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass das im Teilnahmeantrag anzugebende Schlüsselpersonal (s. Ziff. III.2.3/2 der Bekanntmachung) im Falle der Auswahl des Bewerbers im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verhandlungsverfahren und im Auftragsfalle unverändert bleibt. Sollte dies bei einzelnen benannten Mitarbeitern nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber dies sachlich ggü. dem Auftraggeber zu begründen und für ausgetauschte Mitarbeiter die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die im Teilnahmewettbewerb für die betroffene Schlüsselposition gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber hiervon Gebrauch machen - also Mitarbeiter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen - so hat der ausgewählte Bewerber nachzuweisen, dass der oder die dann „eingewechselte(n)“ Mitarbeiter gleich geeignet ist/sind, wie der/die im Teilnahmeantrag benannte(n) "ausgewechselte(n)" Mitarbeiter. Gleich geeignet ist eine Person, die bei Anwendung des entsprechenden Bewertungskriteriums zu Ziff. III.2.3/2.1 bis 2.3 der Bekanntmachung (Bewertungskriterium "Schlüsselpersonal" gemäß Bewertungsmatrix) eine Punktzahl erreicht, die von der Punktzahl für den/die im Teilnahmeantrag benannte(n) Mitarbeiter nicht um mehr als 20% nach unten abweicht. 6. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung) Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Neubrandenburg ist eine Campushochschule mit vier Fachbereichen und rund 2100 Studierenden.
1. Für die Modernisierung der in der Verwaltung der Hochschule eingesetzten Softwaren ist ein Campusmanagementsystem zu liefern, welches Funktionen für die Bewerbung und Immatrikulation, die Studierendenverwaltung, die Prüfungs- und Leistungsverwaltung, die Veranstaltungsverwaltung, die Studiengangsverwaltung, sowie das Verwalten von Weiterbildungsangeboten bereit stellt. Eine webbasierte Nutzerschnittstelle, welche einen Zugriff auf das Zielsystem über das Internet ermöglicht, muss dabei mindestens für die Funktionen der Bewerbung und die Selbstbedienungsfunktionen für die Studierenden vorhanden sein. Die Möglichkeit des frei definierbaren Auswertens und Analysierens der in dem Zielsystem gehaltenen Geschäftsdaten muss für den Anwender gegeben sein.
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2. Neben der Lieferung der Software hat der Auftragnehmer die Leistungen der Installation, Konfiguration und Integration, sowie in abzustimmenden Maße auch der Migration aus den bisherig genutzten Softwaresystemen SOS, POS, ZUL und LSF der HIS GmbH zu erbringen. Ferner übernimmt der Auftragnehmer die Planung der Schulungen für Multiplikatoren, Endanwender und Administratoren aus dem Kreis der Mitarbeiter der Hochschule Neubrandenburg.
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3. Nach Abnahme der vorstehenden Leistungen erbringt der Auftragnehmer die Pflege und Gewährleistung des Zielsystems.
Referenznummer: 0126.C116
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes geregelt.
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1. Name bzw. Firma/Bezeichnung des Bewerbers und zuständiger Ansprechpartner für das Vergabeverfahren nebst Stellvertreter (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Angabe eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer) für die gesamte Bewerbergemeinschaft ausreichend. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist für diese Dritten/Nachunternehmer die Angabe von Ansprechpartner und Stellvertreter nicht erforderlich.
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2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens nebst Bestätigung, dass der Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt. Soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt: vergleichbare gleichwertige Nachweise inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
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3. Eigenerklärung, ob das Unternehmen
— Einzelunternehmen ohne jede gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit anderen Unternehmen und ohne Beteiligung an anderen Unternehmen,
— Konzernunternehmen,
— in anderer Weise mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Im Falle der Konzernzugehörigkeit oder einer wirtschaftlichen Verknüpfung in anderer Weise mit anderen Unternehmen sind hierzu aussagekräftige Angaben zu machen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern.
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5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern. Hinweis: Der Auftraggeber ist zur Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerberordnung (GewO) berechtigt und beim Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, verpflichtet.
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6. Eigenerklärung, dass alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden.
7. Eigenerklärung, dass die sonstigen besonderen Bedingungen gemäß Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung, d.h. gemäß §§ 9 und 10 VgG M-V eingehalten und die entsprechenden Erklärungen mit dem Angebot abgegeben werden.
8. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
9. Eigenerklärung des Einverständnisses mit der Veröffentlichung der Informationen, die der Auftraggeber nach § 101a GWB und § 23 EG VOL/A im Rahmen des Vergabeverfahrens veröffentlichen muss.
10. Für den Fall einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß VI.3/3 der Bekanntmachung. Ein entsprechendes Formblatt wird mit dem Formular "Teilnahmeantrag" vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
11. Für den Fall des Bedienens anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit: Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß Ziff. III.2.1) und VI.3/4) der Bekanntmachung. Entsprechende Formblätter werden mit dem Formular "Teilnahmeantrag" vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten/Nachunternehmers zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft.
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1. Eigenerklärung über den Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Summe der Gesamtumsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und die Gesamtumsätze jedes einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
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2. Eigenerklärung über den Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Leistungen im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung), in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Summe der Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und die Umsätze jedes einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
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3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Nachweis mittels entsprechender Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für die Bewerbergemeinschaft insgesamt und ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten/Nachunternehmers zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft.
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1. Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen (Leistungen im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung), die seit dem Jahr 2011 erbracht wurden/werden (Referenzen), mit folgenden Angaben:
1.1 Bezeichnung des Projekts, das Gegenstand der Referenzleistung ist (im Falle von Bewerbergemeinschaften inkl. Benennung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds, das die Leistung erbracht hat)
1.2 Leistungszeitraum
1.3 Inhalt der erbrachten Leistungen mit Aussagen dazu, ob und für welche der nachfolgenden Komponenten Einführungs-, Betriebs- und Pflegeleistungen für ein Campusmanagementsystems erbracht wurden/werden:
a. Bewerbung und Immatrikulation
b. Prüfungs- und Leistungsverwaltung
c. Studierendenverwaltung
d. Veranstaltungsverwaltung
e. Studiengangsverwaltung
f. Weiterbildungsverwaltung
g. NC-Verfahren
1.4 Auftraggeber der Referenz mit
a. Name und Adresse
b. Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer (Mit der Benennung stimmt der Bewerber einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zu.)
c. Aussagen dazu, ob es sich beim Auftraggeber der Referenz
— um eine deutschsprachige Hochschule handelt, an der das Hochschulrecht des jeweiligen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland gilt,
— um eine staatliche Fachhochschule gemäß dem Geltungsbereich des jeweiligen Landeshochschulgesetzes handelt.
2. Benennung des zum Einsatz im Projekt vorgesehenen Schlüsselpersonals. Zu benennen sind folgende Schlüsselpositionen (die im Sinne der Rollen aus Teil 4 der V-Modell XT 1.4 Dokumentation zu verstehen sind):
— Projektleiter
— Stellvertretender Projektleiter
— Projektmanager
— (Leitender) Softwareentwickler
Für jede der vier Schlüsselpositionen ist der hierfür zum Einsatz vorgesehene Mitarbeiter mit den nachfolgenden Angaben zu Qualifikation und Erfahrung namentlich zu benennen. Beim angegebenen Projektleiter und Stellvertretenden Projektleiter muss es sich um zwei verschiedene Personen handeln; eine für eine Schlüsselposition angegebene Person kann im Übrigen aber für eine weitere Schlüsselposition angegeben werden. Soweit „Anzahlen von Jahren“ anzugeben sind, sind diese in ganzen Zahlen (1, 2, 3, 4, ...) anzugeben. Angebrochene (d.h. noch nicht vollständig abgeschlossene) Jahre sind dabei nur dann als ein weiteres Jahr anzugeben, wenn von ihnen bereits mehr als sechs Monate abgeschlossen sind. Angebrochene Jahre, bei denen sechs Monate oder weniger abgeschlossen sind, sind nicht als weiteres Jahr anzugeben (Beispiel 1: 5 Jahre und 5 Monate Tätigkeit – Angabe: 5 Jahre. Beispiel 2: 6 Jahre und 8 Monate Tätigkeit – Angabe: 7 Jahre.).
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2.1 Allgemeine Berufserfahrung
Anzahl der Jahre beruflicher Tätigkeit, unabhängig von Ausbildungsberufen oder Studiumsabschlüssen.
2.2 Spezielle Berufserfahrung
a. Für den Projektleiter und Stellvertretenden Projektleiter:
Anzahl der Jahre beruflicher Tätigkeit als gesamtverantwortliche Leitung von Projekten im Zusammenhang mit der Realisierung, der Einführung, dem Betrieb oder der Pflege von Softwarekomponenten oder –systemen, unabhängig von der Branche und unabhängig von der Projektleitungstätigkeit als Auftragnehmer oder Auftraggeber.
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b. Für den Projektmanager:
Anzahl der Jahre beruflicher Tätigkeit in projektkoordinierender und projektabwickelnder Tätigkeit im Zusammenhang mit der Realisierung, der Einführung, dem Betrieb oder der Pflege von Softwarekomponenten oder –systemen, unabhängig von der Branche und unabhängig von der Tätigkeit als Auftragnehmer oder Auftraggeber.
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c. Für den (Leitenden) Softwareentwickler:
Anzahl der Jahre beruflicher Tätigkeit als Verantwortlicher für die Realisierung, Integration, Tests von Softwaremodulen und -softwaresystemen als Auftragnehmer.
2.3 Begleitete Projekte
Für Projektleiter, Stellvertretenden Projektleiter und Projektmanager:
Anzahl der begleiteten Projekte, unabhängig von der Tätigkeit als Auftragnehmer oder Auftraggeber, an deutschsprachigen Hochschulen, an denen das Hochschulrecht des jeweiligen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland gilt.
3. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Summe der Mitarbeiterzahlen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und die Mitarbeiterzahlen jedes einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
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4. Aussagekräftige Angaben zum eingesetzten Projektmanagement des Bewerbers
— zur Einführung und Inbetriebnahme des Campusmanagementsystems und
— zur Neu- und Weiterentwicklung der Software im Auftragsfall.
5. Aussagekräftige Angaben zum eingesetzten Qualitätssicherungsverfahren des Bewerbers.
Mindeststandards:
Die Nichterfüllung der nachstehenden Mindeststandards führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Zu Ziff. III.2.3/1 der Bekanntmachung:
Mindestens drei Referenzen,
— deren Leistungszeitraum nach dem 31.12.2010 liegt.
— bei denen Einführungs-, Betriebs- und Pflegeleistungen für ein Campusmanagementsystem mit mindestens vier der Komponenten gemäß Ziff. III.2.3/1.3.a bis g der Bekanntmachung erbracht wurden/werden.
— bei denen der Auftraggeber eine deutschsprachige Hochschule ist, an der das Hochschulrecht des jeweiligen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland gilt.
Die vorstehenden Mindeststandards gelten kumulativ, d.h. bei jeder der mindestgeforderten drei Referenzen müssen jeweils alle vorstehenden Mindeststandards erfüllt sein.
Darüber hinaus gilt als weiterer Mindeststandard, dass bei mindestens einer der drei die vorstehenden Mindeststandards erfüllenden Referenzen Auftraggeber eine staatliche Fachhochschule gemäß dem Geltungsbereich des jeweiligen Landeshochschulgesetzes war/ist.
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Zu Ziff. III.2.3/4 der Bekanntmachung:
Bewerber verfügt über ein Projektmanagementsystem im Sinne von Ziff. III.2.3/4 der Bekanntmachung.
Zu Ziff. III.2.3/5 der Bekanntmachung:
Bewerber verfügt über ein Qualitätssicherungsverfahren im Sinne von Ziff. III.2.3/5 der Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu versendenden Vergabeunterlagen, insbesondere dem EVB-IT Systemvertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen sein wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bedingungen gemäß §§ 9 und 10 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), GVOBl. M-V 2011, S. 411.
Nähere Angaben zu tarifvertraglichen Regelungen sind beim Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales erhältlich (http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/sm/_Service/Tarifregister/index.jsp).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3/2 der Bekanntmachung.2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung. Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht.3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Von diesem zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/A abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt außerdem bei Nichterfüllung der unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Mindeststandards. Desweiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung gefordert sind.4. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) der Bekanntmachung.5. Sollten danach mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3/1.3 (Anzahl der Komponenten gemäß Ziff. III.2.3/1.3a bis g) und Ziff. III.2.3/2.1 bis 2.3 (Anzahl der Jahre Berufserfahrung bzw. Anzahl der Projekte) der Bekanntmachung gemachten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der dem Formular "Teilnahmeantrag" (s. Ziff. VI.3/2 der Bekanntmachung) beigefügten Bewertungsmatrix bewerten. Die drei Bewerber, die nach der Bewertung gemäß dieser Bewertungsmatrix die höchste Gesamtpunktzahl erreichen, werden für das weitere Verhandlungsverfahren ausgewählt.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-05-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hochschule Neubrandenburg, Projektbüro Campusmanagement
Matthias Wetzel, M.Sc.

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-02 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0126.C116
Zusätzliche Informationen
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1) der Bekanntmachung)
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) - Ausgabe 2009 gemeint.
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Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 28.07.2014, 12:00 Uhr sein. Die angegebene Vertragslaufzeit unter Ziff. II.3) der Bekanntmachung ist die nach derzeitigem Stand vorgesehene und betrifft ausschließlich die Leistungen gemäß Ziff. II.1.5/1 und II.1.5/2 der Bekanntmachung; die Leistungen gemäß Ziff. II.1.5/3 der Bekanntmachung schließen sich an die unter Ziff. II.3) der Bekanntmachung angegebene Laufzeit an.
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Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
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2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Formulars "Teilnahmeantrag" zu erfolgen. Das Formular "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Formulars "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
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Das Formular "Teilnahmeantrag" ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist jeweils 1-fach in Papierform und in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren Campusmanagementsystem! Z. Hd. Herrn Wetzel PERSÖNLICH/VERTRAULICH! Nicht vor dem 09.05.2014, 12:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
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Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 25.04.2014 bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent.
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3. Bewerbergemeinschaften
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
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— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
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4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
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Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
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5. Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweise (Ziff. III.2) der Bekanntmachung)
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Der Auftraggeber geht davon aus, dass das im Teilnahmeantrag anzugebende Schlüsselpersonal (s. Ziff. III.2.3/2 der Bekanntmachung) im Falle der Auswahl des Bewerbers im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verhandlungsverfahren und im Auftragsfalle unverändert bleibt. Sollte dies bei einzelnen benannten Mitarbeitern nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber dies sachlich ggü. dem Auftraggeber zu begründen und für ausgetauschte Mitarbeiter die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die im Teilnahmewettbewerb für die betroffene Schlüsselposition gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber hiervon Gebrauch machen - also Mitarbeiter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen - so hat der ausgewählte Bewerber nachzuweisen, dass der oder die dann „eingewechselte(n)“ Mitarbeiter gleich geeignet ist/sind, wie der/die im Teilnahmeantrag benannte(n) "ausgewechselte(n)" Mitarbeiter. Gleich geeignet ist eine Person, die bei Anwendung des entsprechenden Bewertungskriteriums zu Ziff. III.2.3/2.1 bis 2.3 der Bekanntmachung (Bewertungskriterium "Schlüsselpersonal" gemäß Bewertungsmatrix) eine Punktzahl erreicht, die von der Punktzahl für den/die im Teilnahmeantrag benannte(n) Mitarbeiter nicht um mehr als 20% nach unten abweicht.
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6. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung)
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 071-122494 (2014-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.hs-nb.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 025-042022
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 71-122494
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (65)
2. Leistung (35)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-19 📅
Name: Datenlotsen Informationssysteme GmbH
Postanschrift: Beim Strohhause 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@datenlotsen.de 📧
Internetadresse: www.datenlotsen.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885065 📞
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885045 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich u.a. aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
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§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 025-042022 (2015-02-03)