Zusätzliche Informationen
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1) der Bekanntmachung)
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) - Ausgabe 2009 gemeint.
Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 28.07.2014, 12:00 Uhr sein. Die angegebene Vertragslaufzeit unter Ziff. II.3) der Bekanntmachung ist die nach derzeitigem Stand vorgesehene und betrifft ausschließlich die Leistungen gemäß Ziff. II.1.5/1 und II.1.5/2 der Bekanntmachung; die Leistungen gemäß Ziff. II.1.5/3 der Bekanntmachung schließen sich an die unter Ziff. II.3) der Bekanntmachung angegebene Laufzeit an.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich diese während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als überflüssig, zu weitgehend oder sonst unzweckmäßig erweisen.
2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Formulars "Teilnahmeantrag" zu erfolgen. Das Formular "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Formulars "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Das Formular "Teilnahmeantrag" ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist jeweils 1-fach in Papierform und in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag - Verhandlungsverfahren Campusmanagementsystem! Z. Hd. Herrn Wetzel PERSÖNLICH/VERTRAULICH! Nicht vor dem 09.05.2014, 12:00 Uhr öffnen!“ zu versehen.
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars "Teilnahmeantrag" nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 25.04.2014 bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Auskunftsersuchen trägt der anfragende Interessent.
3. Bewerbergemeinschaften
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
5. Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweise (Ziff. III.2) der Bekanntmachung)
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass das im Teilnahmeantrag anzugebende Schlüsselpersonal (s. Ziff. III.2.3/2 der Bekanntmachung) im Falle der Auswahl des Bewerbers im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verhandlungsverfahren und im Auftragsfalle unverändert bleibt. Sollte dies bei einzelnen benannten Mitarbeitern nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber dies sachlich ggü. dem Auftraggeber zu begründen und für ausgetauschte Mitarbeiter die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die im Teilnahmewettbewerb für die betroffene Schlüsselposition gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber hiervon Gebrauch machen - also Mitarbeiter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen - so hat der ausgewählte Bewerber nachzuweisen, dass der oder die dann „eingewechselte(n)“ Mitarbeiter gleich geeignet ist/sind, wie der/die im Teilnahmeantrag benannte(n) "ausgewechselte(n)" Mitarbeiter. Gleich geeignet ist eine Person, die bei Anwendung des entsprechenden Bewertungskriteriums zu Ziff. III.2.3/2.1 bis 2.3 der Bekanntmachung (Bewertungskriterium "Schlüsselpersonal" gemäß Bewertungsmatrix) eine Punktzahl erreicht, die von der Punktzahl für den/die im Teilnahmeantrag benannte(n) Mitarbeiter nicht um mehr als 20% nach unten abweicht.
6. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung)
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach Anwendung der objektiven Kriterien gemäß Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.