Beschreibung der Beschaffung
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga Aktiengesellschaft (siehe www.thuega.de; Register „Thüga-Gruppe“; Auswahl „Unternehmen“) an Hardware-Arbeitsplatzausstattung auf Grundlage der Sektorenverordnung DE Standardformular 05 - Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren 4 / 16 (SektVO) aus. Für die Hardware- Arbeitsplatzausstattung (PC, Thin Clients, Notebooks, Monitore sowie Zubehör und die zugehörige hardwarenahe IT-Dienstleistung) ist ab Juli 2014 ein neuer Rahmenvertrag für die Bezugsberechtigten Beteiligungsunternehmen der Thüga AG abzuschließen. Dabei sollen die Anforderungen durch einen leistungsstarken Partner abgebildet werden.
Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, Autonomie und Selbständigkeit der Partner zu erhalten.
Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbindung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe eng. zusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.
Diese streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung an, aus der alle bezugsberechtigten Thüga Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die benötigten Lieferungen und Leistungen Konventionell sowie ggf. über einen leistungsstarken Onlineshop abrufen können. Dieser Ablauf ist hierbei innerhalb der Rahmenvereinbarung mit jedem bezugsberechtigten Unternehmen der Thüga Gruppe zu regeln.
Die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen werden mit der Thüga AG geschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Hierzu sind die unter III. genannten Mindestkriterien zu erfüllen.