Lieferung und Montage von 2 betriebsfertigen 10-kV-Schaltanlagen (Speisepunkte A2 und L5) und einer betriebsfertigen 20-kV-Schaltanlage (Speisepunkt Schwerpunktstation 6085) in bereits vorhandenen Räumlichkeiten mit 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage, Umspannungstechnik und Niederspannungstechnik aufgeteilt in 3 Lose
Lieferung und Montage von 2 betriebsfertigen 10-kV-Schaltanlagen (Speisepunkte A2 und L5) und einer betriebsfertigen 20-kV-Schaltanlage (Schwerpunktstation 6085) in vorhandenen Räumlichkeiten mit 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage, Umspanntechnik und Niederspannungstechnik. Es sind einmal 21 (A2), einmal 24 (L5) und einmal 4 (Schwerpunktstation 6085) 10- bzw. 20-kV-Schaltfelder zu liefern und einzubauen. Schaltanlage: Einfachsammelschienenschaltanlage, Isolierstoff: SF6, Nennspannung: 12 kV bzw. 24 kV, Bemessungsstrom der Sammelschiene: 1 250 A, Nennstoßstrom: 50 kA, Nennkurzzeitstrom: 20 kA, Mindest-Störlichtbogenqualifikation: IAC AFLR 20 kA / 1 s, Mindest-Betriebsverfügbarkeit: LSC2A. Die Stromwandler der einzelnen 10- bzw. 20-kV-Schaltfelder müssen Bestandteil der 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage sein. Alle Betriebsmittel der 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage müssen für eine vor-Ort-Steuerung und eine analoge Fernsteuerung ausgelegt sein. Fertigstellung der drei Projekte: Mitte 2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Hannover AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.enercity.de🌏
E-Mail: bjoern.kleinelanghorst@enercity.de📧
Telefon: +49 5114302355📞
Fax: +49 5114309412355 📠
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden anhand von Ausschluss- und Bewertungskriterien die Bieter ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Speisepunkte – nicht öffnen“, unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Wenn sich ein Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung zum Nachweis seiner technischen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen stützen will, muss er darlegen, dass ihm die technische bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht (§ 20 (3) SektVO).
Alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben führen nicht zum sofortigen zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Wir weisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden anhand von Ausschluss- und Bewertungskriterien die Bieter ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Speisepunkte – nicht öffnen“, unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Wenn sich ein Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung zum Nachweis seiner technischen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen stützen will, muss er darlegen, dass ihm die technische bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht (§ 20 (3) SektVO).
Alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben führen nicht zum sofortigen zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Wir weisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von 2 betriebsfertigen 10-kV-Schaltanlagen (Speisepunkte A2 und L5) und einer betriebsfertigen 20-kV-Schaltanlage (Schwerpunktstation 6085) in vorhandenen Räumlichkeiten mit 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage, Umspanntechnik und Niederspannungstechnik. Es sind einmal 21 (A2), einmal 24 (L5) und einmal 4 (Schwerpunktstation 6085) 10- bzw. 20-kV-Schaltfelder zu liefern und einzubauen.
Lieferung und Montage von 2 betriebsfertigen 10-kV-Schaltanlagen (Speisepunkte A2 und L5) und einer betriebsfertigen 20-kV-Schaltanlage (Schwerpunktstation 6085) in vorhandenen Räumlichkeiten mit 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage, Umspanntechnik und Niederspannungstechnik. Es sind einmal 21 (A2), einmal 24 (L5) und einmal 4 (Schwerpunktstation 6085) 10- bzw. 20-kV-Schaltfelder zu liefern und einzubauen.
Schaltanlage:
Einfachsammelschienenschaltanlage,
Isolierstoff: SF6,
Nennspannung: 12 kV bzw. 24 kV,
Bemessungsstrom der Sammelschiene: 1 250 A,
Nennstoßstrom: 50 kA,
Nennkurzzeitstrom: 20 kA,
Mindest-Störlichtbogenqualifikation: IAC AFLR 20 kA / 1 s,
Mindest-Betriebsverfügbarkeit: LSC2A.
Die Stromwandler der einzelnen 10- bzw. 20-kV-Schaltfelder müssen Bestandteil der 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage sein.
Alle Betriebsmittel der 10- bzw. 20-kV-Schaltanlage müssen für eine vor-Ort-Steuerung und eine analoge Fernsteuerung ausgelegt sein.
Fertigstellung der drei Projekte: Mitte 2015.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 10KV Speisepunkt A2
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage des betriebsfertigen 10-kV Schaltanlage (Speisepunktes A2) in vorhandenen Räumlichkeiten mit einer 21-feldigen 10-kV-Schaltanlage, Umspanntechnik und Niederspannungstechnik.
Schaltanlage: Einfachsammelschienenschaltanlage,
Nennspannung: 12 kV,
Fertigstellung:: Mitte 2015.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 10 KV Speisepunkt L5
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage des betriebsfertigen 10-kV Schaltanlage (Speisepunktes L5) in vorhandenen Räumlichkeiten mit einer 24-feldigen 10-kV-Schaltanlage, Umspanntechnik und Niederspannungstechnik.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 20 KV Schwerpunktstation 6085
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage der betriebsfertigen 20-kV Schaltanlage (Schwerpunktstation 6085) in vorhandenen Räumlichkeiten mit einer 4-feldigen 20-kV-Schaltanlage, Umspanntechnik und Niederspannungstechnik.
Nennspannung: 24 kV,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend genannten Unterlagen müssen zwingend vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst.
Die nachstehend genannten Unterlagen müssen zwingend vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO,
— Anerkennung der deutschen Rechtslage im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 10 Anlagen in vergleichbarer Anzahl der Schaltfelder ausgeführt hat. Mit der Bewerbung sind Referenzlisten mit Aufträgen, Referenzadressen und Ansprechpartnern einzureichen. Diese Referenzen müssen sich im europäischen Raum befinden.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 10 Anlagen in vergleichbarer Anzahl der Schaltfelder ausgeführt hat. Mit der Bewerbung sind Referenzlisten mit Aufträgen, Referenzadressen und Ansprechpartnern einzureichen. Diese Referenzen müssen sich im europäischen Raum befinden.
Nachweis der Qualitätssicherungsvorschriften, aus denen hervorgeht, dass die Auftragsabwicklung nach den Grundsätzen der DIN-EN-ISO 9000er Reihe, einschlägigen IEC-, EN- bzw. DIN-Normen, einschlägigen VDE-Bestimmungen und VDEWEmpfehlungen gemäß dem Stand der Technik, erfolgt.
Nachweis der Qualitätssicherungsvorschriften, aus denen hervorgeht, dass die Auftragsabwicklung nach den Grundsätzen der DIN-EN-ISO 9000er Reihe, einschlägigen IEC-, EN- bzw. DIN-Normen, einschlägigen VDE-Bestimmungen und VDEWEmpfehlungen gemäß dem Stand der Technik, erfolgt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Anzahlungen werden abgesichert gegen Stellung von Bürgschaften. Für die Gewährleistungszeit Stellung von selbstschuldnerischer Gewährleistungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Leistungsnahe Ratenzahlungen mit prozentualer Aufteilung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Für die Bietergemeinschaft gilt ergänzend Folgendes: Es ist im Teilnahmeantrag detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss im Teilnahmewettbewerb seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise für die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie für die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.1 bis III.2.3) muss jeder Bietergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit vollständig nachweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Für die Bietergemeinschaft gilt ergänzend Folgendes: Es ist im Teilnahmeantrag detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss im Teilnahmewettbewerb seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise für die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie für die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.1 bis III.2.3) muss jeder Bietergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit vollständig nachweisen.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsgültig unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Werden vorstehende Anforderungen von der Bietergemeinschaft nicht eingehalten, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Björn Kleinelanghorst
Internetadresse: www.enercity.de🌏
Name: Stadtwerke Hannover AG
Postanschrift: Stammestraße 105
Postleitzahl: 30459
Kontaktperson: Andreas Traeder
Telefon: +49 5114303383📞
E-Mail: andreas.traeder@enercity.de📧
URL für weitere Informationen: www.enercity.de🌏
URL der Dokumente: www.enercity.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneberg
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bezüglich aller verspäteten oder überhaupt nicht gerügter Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bezüglich aller verspäteten oder überhaupt nicht gerügter Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Quelle: OJS 2014/S 115-203571 (2014-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge