“Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur gelistet...”
Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur gelistet ist. Die Einreichung der Angebote per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 134-240126 (2014-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge