Lieferung von 1 Stück Sicherungswinde einschließlich bauliche Maßnahmen (Fundament und Windenhaus) und Montage

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Lieferung von 1 Stück Sicherungswinde einschließlich bauliche Maßnahmen (Fundament und Windenhaus) und Montage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-25 Auftragsbekanntmachung
2014-12-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Winden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Winden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand Sauerbruch Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baain.de 🌏
E-Mail: baainbwu2.2@bundeswehr.org 📧
Telefon: + 49 261400(0)18244 📞
Fax: +49 26140018205 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 192-338626
ABl. S-Ausgabe: 192

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 1 Stück Sicherungswinde einschließlich bauliche Maßnahmen (Fundament und Windenhaus) und Montage.
Dauer: 8 Monate
Referenznummer: X/U2BA/DA098/DB412
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54296 Trier.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geeignete Nachweise/Referenzen zur fachlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, z. B. durch Nachweise über bereits abgewickelte vergleichbare Aufträge.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Leistungsbeschreibung, siehe Verdingungsunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE284212188
Kontakt
Kontaktperson: U2.2
Herrn Wittenius
Internetadresse: www.baain.de 🌏
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktperson: E1.1
E-Mail: baainbwe1.1-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140013960 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: X/U2BA/DA098/DB412

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Mehr anzeigen
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.“
Quelle: OJS 2014/S 192-338626 (2014-09-25)
Ergänzende Angaben (2014-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 242-425637
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 192-338626
ABl. S-Ausgabe: 242
Quelle: OJS 2014/S 242-425637 (2014-12-11)