Lieferung von 2 Inkjekt Endlosdrucksystemen für Vierfarbdruck (sog. CMYK) für die Verarbeitung von Rolle und Ausgabe des Druckgutes als Einzelblattstapel im täglichen Transaktionsdruck. Die dazugehörige Papiernachverarbeitung verfügt über Schneider (auch randabfallend), Perforator (z. B. für SEPA-Überweisungsträger), Merger und Auslegeband für verschiedene Druckstapel (beispielsweise im A4-Format). Beide Anlagen müssen jeweils mit einer Nennleistung von mehr als 1000 A4-Seiten pro Minute betreibbar sein. Zum Lieferumfang gehört auch eine hardwarenahe Software zur Steuerung der Anlagen und des Workflows in der vorhandenen AFP-/PCL-/PDF-Umgebung, die auch Hardware anderer Hersteller ansteuern können muss. Zum Beschaffungsumfang gehört auch der Abschluss eines Wartungs- und Servicevertrages und eines Liefervertrages für alle Verbrauchsmaterialien (außer Papier), jeweils für 6 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EnBW AG
Postanschrift: Pfizerstraße 1
Postleitzahl: 76139
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.EnBW.com🌏
E-Mail: a.koerfer@enbw.com📧
Lieferung von 2 Inkjekt Endlosdrucksystemen für Vierfarbdruck (sog. CMYK) für die Verarbeitung von Rolle und Ausgabe des Druckgutes als Einzelblattstapel im täglichen Transaktionsdruck. Die dazugehörige Papiernachverarbeitung verfügt über Schneider (auch randabfallend), Perforator (z. B. für SEPA-Überweisungsträger), Merger und Auslegeband für verschiedene Druckstapel (beispielsweise im A4-Format). Beide Anlagen müssen jeweils mit einer Nennleistung von mehr als 1000 A4-Seiten pro Minute betreibbar sein.
Lieferung von 2 Inkjekt Endlosdrucksystemen für Vierfarbdruck (sog. CMYK) für die Verarbeitung von Rolle und Ausgabe des Druckgutes als Einzelblattstapel im täglichen Transaktionsdruck. Die dazugehörige Papiernachverarbeitung verfügt über Schneider (auch randabfallend), Perforator (z. B. für SEPA-Überweisungsträger), Merger und Auslegeband für verschiedene Druckstapel (beispielsweise im A4-Format). Beide Anlagen müssen jeweils mit einer Nennleistung von mehr als 1000 A4-Seiten pro Minute betreibbar sein.
Zum Lieferumfang gehört auch eine hardwarenahe Software zur Steuerung der Anlagen und des Workflows in der vorhandenen AFP-/PCL-/PDF-Umgebung, die auch Hardware anderer Hersteller ansteuern können muss.
Zum Beschaffungsumfang gehört auch der Abschluss eines Wartungs- und Servicevertrages und eines Liefervertrages für alle Verbrauchsmaterialien (außer Papier), jeweils für 6 Jahre.
Dauer: 72 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im betreffenden Geschäftsbereich sowie im gesamten Geschäftsbereich.
III.2.1.b) Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeiter im betreffenden Geschäftsbereich mit Aufschlüsselung der Qualifikation und Tätigkeit.
III.2.1.c) Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
— 5 000 000 EUR für Personenschäden
— 5 000 000 EUR für Sachschäden
— 2 500 000 EUR für Vermögensschäden
Falls eine solche Versicherung noch nicht besteht: Rechtsverbindliche Erklärung des Bieters, dass im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird und für die Vertragsdauer unterhalten wird.
Falls eine solche Versicherung noch nicht besteht: Rechtsverbindliche Erklärung des Bieters, dass im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird und für die Vertragsdauer unterhalten wird.
III.2.1.d) Vorlage einer Eigenerklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
III.2.1.e) Nachweis bzw. Eigenerklärung, dass die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt ist (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO).
III.2.1.f) Angabe der Rechtsform und Einreichung eines Handelsregisterauszugs oder eines vergleichbaren Dokuments (nicht älter als 6 Monate).
III.2.1.g) Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.a) Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Erklärung.
III.2.2.b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über das Vermögen des Bewerbers kein insolvenzverfahren, oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1, 2 SektVO).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über das Vermögen des Bewerbers kein insolvenzverfahren, oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1, 2 SektVO).
III.2.2.c) Eigenerklärung der Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
III.2.2.d) Eigenerklärung des Bewerbers, dass vor Aufnahme der für EnBW durchzuführenden Arbeiten Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG, ggf. Gefahrstoff-, Betriebssicherheits-, Biostoffverordnung erstellen werden
III.2.2.e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass bezüglich der von unserem Unternehmen geforderten Erklärungen und Nachweise keine unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden und sind uns bewusst ist, dass die Abgabe solcher falscher Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann (vgl. § 21 Abs.4 Nr.4 SektVO).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass bezüglich der von unserem Unternehmen geforderten Erklärungen und Nachweise keine unzutreffenden Erklärungen abgegeben wurden und sind uns bewusst ist, dass die Abgabe solcher falscher Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann (vgl. § 21 Abs.4 Nr.4 SektVO).
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.a) Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Generalunternehmerschaft für die gesamten Anlagen von Lieferung über Einrichtung bis zur (produktiven) Inbetriebnahme; anschließend generalunternehmerische Übernahme von Service und Wartung für beide Anlagen. Hierzu auch Benennung von mindestens drei Referenzen über erbrachte Generalunternehmerschaftsleistungen, diese können auch in anderer Drucktechnologie erfolgt sein. Folgende Angaben sind zu jeder Referenz erforderlich:
III.2.3.a) Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Generalunternehmerschaft für die gesamten Anlagen von Lieferung über Einrichtung bis zur (produktiven) Inbetriebnahme; anschließend generalunternehmerische Übernahme von Service und Wartung für beide Anlagen. Hierzu auch Benennung von mindestens drei Referenzen über erbrachte Generalunternehmerschaftsleistungen, diese können auch in anderer Drucktechnologie erfolgt sein. Folgende Angaben sind zu jeder Referenz erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Referenz aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht.
— Angabe zum Realisierungszeitraum und -aufwand der Leistung.
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über die Referenz Auskunft geben kann (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
III.2.3.b) Verpflichtungserklärung zur Auslieferung beider Anlagen bis spätestens 1.4.2015 und erfolgreiche Erreichung Meilenstein „First Page“ (inkl. Nachbearbeitung) bis spätestens 21.5.2015. Außerdem Verpflichtungserklärung zur Beistellung einschlägig erfahrener Fachkräfte und Projektmanager mit dem Ziel, den Meilenstein „Fertigstellung zur Übergabe“ für die erste Anlage spätestens zum 30.9.2015 und für die zweite Anlage spätestens zum 30.10.2015 zu erreichen.
III.2.3.b) Verpflichtungserklärung zur Auslieferung beider Anlagen bis spätestens 1.4.2015 und erfolgreiche Erreichung Meilenstein „First Page“ (inkl. Nachbearbeitung) bis spätestens 21.5.2015. Außerdem Verpflichtungserklärung zur Beistellung einschlägig erfahrener Fachkräfte und Projektmanager mit dem Ziel, den Meilenstein „Fertigstellung zur Übergabe“ für die erste Anlage spätestens zum 30.9.2015 und für die zweite Anlage spätestens zum 30.10.2015 zu erreichen.
III.2.3.c) Verpflichtungserklärung zur Projektabwicklung, Anwenderschulung und Lieferung von Benutzerhandbüchern nur in grammatikalisch korrekter, deutscher Sprache.
III.2.3.d) Verpflichtungserklärung zur pünktlichen und bedarfsgerechten Lieferung aller Verbrauchsmaterialien (außer Papier). Hierzu wird zunächst ein Vertrag mit sechsjähriger Laufzeit verhandelt; Gleiches gilt analog auch für Service und Wartung.
III.2.3.e) Angabe von mindestens drei Referenzanlagen gemäß Liefer- und Leistungsumfang Kap. II.1.5) an mindestens drei verschiedenen Standorten aus den letzten 5 Jahren inkl. fachlicher Bewertung des installierten Drucksystems durch den Referenzgeber. Die Referenzen müssen in einer mit der EnBW vergleichbaren Produktionsumgebung installiert sein und müssen dort seither regelmäßig zur Produktion eingesetzt werden. Referenzen über Installationen im eigenen oder in verbundenen Unternehmen zählen in diesem Zusammenhang nicht. Die dabei eingesetzte Papiernachverarbeitung kann auch Rolle/Rolle sein. Folgende Angaben sind zu jeder Referenz erforderlich:
III.2.3.e) Angabe von mindestens drei Referenzanlagen gemäß Liefer- und Leistungsumfang Kap. II.1.5) an mindestens drei verschiedenen Standorten aus den letzten 5 Jahren inkl. fachlicher Bewertung des installierten Drucksystems durch den Referenzgeber. Die Referenzen müssen in einer mit der EnBW vergleichbaren Produktionsumgebung installiert sein und müssen dort seither regelmäßig zur Produktion eingesetzt werden. Referenzen über Installationen im eigenen oder in verbundenen Unternehmen zählen in diesem Zusammenhang nicht. Die dabei eingesetzte Papiernachverarbeitung kann auch Rolle/Rolle sein. Folgende Angaben sind zu jeder Referenz erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Referenz aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht;
— Angabe, ob ein Service- und Wartungsvertrag besteht oder bestand;
— Angabe zum Realisierungszeitraum und -aufwand der Leistung;
— Angabe der Größenordnung der täglichen Produktionsmengen und Formate;
III.2.3.f) Verpflichtungserklärung zur Schaffung von Möglichkeiten, die erstmalige Inbetriebnahme der Anlagen nicht in EnBW-Liegenschaften, sondern an einem anderen, geeigneten Ort in Deutschland (aufgrund datenschutzrechtlicher Verpflichtungen) durchzuführen. Grundsätzlich geeignet sind Liegenschaften, wenn vor allem:
III.2.3.f) Verpflichtungserklärung zur Schaffung von Möglichkeiten, die erstmalige Inbetriebnahme der Anlagen nicht in EnBW-Liegenschaften, sondern an einem anderen, geeigneten Ort in Deutschland (aufgrund datenschutzrechtlicher Verpflichtungen) durchzuführen. Grundsätzlich geeignet sind Liegenschaften, wenn vor allem:
— dort auch ein für die EnBW sicherer (mit virtuellen und physischen Sicherungsmaßnahmen) Produktionsbetrieb möglich ist;
— sie mit großen LKWs gut erreichbar sind;
— sie nicht im Einflussbereich von Wettbewerbern der EnBW oder deren Erfüllungsgehilfen liegen (z. B. Druckzentren, die für Wettbewerber der EnBW arbeiten).
Diese Verpflichtungserklärung umfasst auch die Zusage, mit dem Rückbau jeder der beiden Anlagen spätestens nach einer Ankündigungsfrist von 21 Kalendertagen an diesem geeigneten Ort zu beginnen. Diese Verpflichtungserklärung umfasst darüber hinaus ein weiteres, verbindliches Zeitfenster zwischen Beginn der Abbauarbeiten am geeigneten Ort und der wiederhergestellten Produktionsbereitschaft am neuen EnBW-Standort, das vom Bieter explizit auszuweisen ist.
Diese Verpflichtungserklärung umfasst auch die Zusage, mit dem Rückbau jeder der beiden Anlagen spätestens nach einer Ankündigungsfrist von 21 Kalendertagen an diesem geeigneten Ort zu beginnen. Diese Verpflichtungserklärung umfasst darüber hinaus ein weiteres, verbindliches Zeitfenster zwischen Beginn der Abbauarbeiten am geeigneten Ort und der wiederhergestellten Produktionsbereitschaft am neuen EnBW-Standort, das vom Bieter explizit auszuweisen ist.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Andreas Körfer
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-13 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 176-311740
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung