Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Lieferung und Wartung von aktiven Cisco - Netzwerkkomponenten und Patchkabel.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-07.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Rhein-Sieg-Kreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-02-07 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzkomponenten
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzkomponenten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 224113-2937/3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 030-048049
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 173-298378
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung und Wartung von aktiven Cisco - Netzwerkkomponenten und Patchkabel.
Menge oder Umfang:
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 0016-22-14-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0016-22-14-VOL
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 173-298378
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 030-048049 (2014-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzkomponenten
Menge oder Umfang:
Es wird von folgenden Mengen ausgegangen:ca. 2 Campus-Switche,ca. 2 Datacenter-Switche,ca. 52 Etagen-Switche,diverse Erweiterungsmoduleca. 90 Patchkabel LWL-Multimode,ca. 5 Patchkabel Singlemode,ca. 6 400 Patchkabel RJ45 in verschiedenen Längen und Ausführungen.Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzkomponenten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 224113-2937/3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 030-048049
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 173-298378
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
I. Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden.
II. Hinweise zum Nachweis der Eignung:
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) auf Anforderung der Vergabestelle zu benennen und die in dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
III. Hinweise zur Angebotsabgabe:
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars und der der Leistungsbeschreibung, einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Den Angebotsunterlagen ist die vollständig ausgefüllte Fabrikatsliste beizulegen.
Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung, des Formblattes Unternehmerleistungen und der Fabrikatsliste - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß dieser Bekanntmachung unter Fristsetzung nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung.
IV. Sonstiges
Es gelten die Bewerbungsbedingungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Rhein - Sieg- Kreises für die Ausführung von Leistungen, verfügbar unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice, Vergabestelle).
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil.
Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (+49 2241133165) oder EMail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYDZ6
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung und Wartung von aktiven Cisco - Netzwerkkomponenten und Patchkabel.
Menge oder Umfang:
Es wird von folgenden Mengen ausgegangen:
ca. 2 Campus-Switche,
ca. 2 Datacenter-Switche,
ca. 52 Etagen-Switche,
diverse Erweiterungsmodule
ca. 90 Patchkabel LWL-Multimode,
ca. 5 Patchkabel Singlemode,
ca. 6 400 Patchkabel RJ45 in verschiedenen Längen und Ausführungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Referenznummer: 0016-22-14-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Lieferant garantiert, dass es sich bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Neukomponenten um originale und originalverpackte Cisco Produkte handelt und keine Reimporte, Imitate, Refurbished-Komponenten oder 2nd-Hand-Komponenten geliefert werden. Es wird garantiert, dass diese für den deutschen Markt produziert wurden und über die vom Hersteller (Cisco) hierzu autorisierten Vertriebswege vertrieben werden.
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Der Lieferant garantiert darüber hinaus, das alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Cisco Komponenten mit einer vom Hersteller autorisierten Lizenz ausgeliefert werden, die für den Auftraggeber vom Hersteller autorisiert wurde, den Auftraggeber zur Nutzung der Software berechtigen und über die vollständige Herstellergarantie verfügen. Ferner wird durch den Lieferanten garantiert, dass die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Cisco Komponenten im vollen Umfang zur Wartung durch den Hersteller berechtigt sind.
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Weitere zwingende Voraussetzungen für die Auftragsvergabe sind:
a) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur „Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen“,
b) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur „Frauenförderung sowie der Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.
(jeweils) nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein - Westfalen (TVgGNRW) und der dazu erlassenen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW).
Die Erklärungen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Zudem ist der Abschluss eines Integritätsvertrags zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Die geforderten Erklärungen sowie der Vertragsentwurf können unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/Vergabestelle) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0016-22-14-VOL
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 173-298378
Zusätzliche Informationen
I. Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden.
II. Hinweise zum Nachweis der Eignung:
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) auf Anforderung der Vergabestelle zu benennen und die in dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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III. Hinweise zur Angebotsabgabe:
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars und der der Leistungsbeschreibung, einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Den Angebotsunterlagen ist die vollständig ausgefüllte Fabrikatsliste beizulegen.
Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung, des Formblattes Unternehmerleistungen und der Fabrikatsliste - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß dieser Bekanntmachung unter Fristsetzung nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung.
Mehr anzeigen
IV. Sonstiges
Es gelten die Bewerbungsbedingungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Rhein - Sieg- Kreises für die Ausführung von Leistungen, verfügbar unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice, Vergabestelle).
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil.
Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (+49 2241133165) oder EMail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYDZ6
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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