Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von bis zu 150 Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N), M1 / Kompaktklasse / Kombilimousine (Mindestabnahmemenge 68 Stück) für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit einer Preisbindung bis zum 31.12.2015 mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages.
Die Lieferung der Fahrzeuge (Mindestabnahmemenge von 68 Stück) sollte bis spätestens Ende Januar 2015 abgeschlossen sein.
Die Auslieferung der mit neutralen Kennzeichengrundplatten versehenen, voll betankten Fahrzeuge erfolgt nach Absprache:
- als Selbstabholung im Herstellerwerk
- optional an bis zu 12 verschiedene Dienststellen der Polizei in Niedersachsen
- optional an bis zu 12 verschiedene Vertragshändler in Niedersachsen
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug muss mit dem in der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) geforderten Fahrzeug vergleichbar sein. Das Musterfahrzeug wird unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand vom Bieter für den Zeitraum bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
Wird eine zentrale Bedieneinheit für die Sondersignalanlage, der Funkbedienung, der Navigationsbedienung oder weiterer Komponenten angeboten, muss diese vorher durch den Bieter getestet und zugelassen werden. Sollte das Ergebnis negativ ausfallen, sind einzelne Bedieneinheiten zu verbauen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2014/S 137-245586 (2014-07-15)
Ergänzende Angaben (2014-10-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover
Kontakt
Fax: +49 51189848-299 📠