Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von bis zu 30 Funkstreifenwagen für Bundesautobahnen (FUSTW-BAB), M1 / Obere Mittelklasse / Kombilimousine (Mindestabnahmemenge 10 Stück) für die Polizei des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit einer Preisbindung von 18 Monaten. Der Rahmenvertrag soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG).
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug muss mindestens dem in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) geforderten Fahrzeug entsprechen.
Das Musterfahrzeug wird unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand vom Bieter für den Zeitraum bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
Die Auslieferung der mit neutralen Kennzeichengrundplatten versehenen, voll betankten Fahrzeuge erfolgt nach Absprache:
— als Selbstabholung im Herstellerwerk;
— optional an bis zu 12 verschiedene Dienststellen der Polizei in Niedersachsen;
— optional an bis zu 12 verschiedene Vertragshändler in Niedersachsen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-21.
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2014/S 039-064210 (2014-02-21)
Ergänzende Angaben (2014-06-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben