Lieferung von Briefhüllen, Kuvertierhüllen und Versandtaschen für die AOK Baden-Württemberg

AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung von Briefhüllen, Kuvertierhüllen und Versandtaschen an Standorten der AOK Baden-Württemberg vergeben werden. Vertragsbeginn soll der 1.3.2015 sein. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 12 Monaten – mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr und maximal 48 Monate – haben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedruckte Briefumschläge
Menge oder Umfang:
Auf der Basis einer Bedarfsermittlung bei der AOK-Hauptverwaltung und der AOK-Bezirksdirektionen beträgt der Gesamtbedarf für die AOK Baden-Württemberg für die Laufzeit von 12 Monaten ca. 17 000 000 Stück (Summe aller Umschläge). Die Angabe dient hier als Richtwert.210 000
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Gesamtwert des Auftrags: 210 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedruckte Briefumschläge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/ 🌏
E-Mail: jens.maier@bw.aok.de 📧
Telefon: +49 7112593167 📞
Fax: +49 7112593100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 238-418697
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Lieferung von Briefhüllen, Kuvertierhüllen und Versandtaschen an Standorten der AOK Baden-Württemberg vergeben werden. Vertragsbeginn soll der 1.3.2015 sein. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 12 Monaten – mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr und maximal 48 Monate – haben.
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Menge oder Umfang:
Auf der Basis einer Bedarfsermittlung bei der AOK-Hauptverwaltung und der AOK-Bezirksdirektionen beträgt der Gesamtbedarf für die AOK Baden-Württemberg für die Laufzeit von 12 Monaten ca. 17 000 000 Stück (Summe aller Umschläge). Die Angabe dient hier als Richtwert.
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Beschreibung der Optionen:
Mit einer einseitigen Verlängerung um jeweils ein Jahr und maximal 48 Monate bis längstens zum 28.2.2019.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: II.8.3/01-14
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB18
DA26
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mit der vorliegenden Veröffentlichung soll die Lieferung von Briefhüllen, Kuvertierhüllen und Versandtaschen an Standorten der AOK Baden-Württemberg vergeben werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(a) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister oder Berufsregister. Mindestanforderung: Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt Ende der Angebotsfrist (26/1/2015, 10:00 Uhr) nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eines gleichwertigen öffentlichen Verzeichnisses nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.
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(b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
(c) Im Falle einer Bietergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Allgemeine Hinweise: (1) Die unter (a) und (b) dieser Ziffer III.2.1) aufgeführten Nachweise/Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen, die Eigenerklärung gemäß (b) dieser Ziffer III.2.1) zusätzlich von der Bietergemeinschaft selbst. (2) Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, dem im Zuschlagsfall ein wesentlicher Teil der Leistung übertragen werden soll (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG, § 4 Nr. 4 VOL/B), so sind die unter (a) und (b) dieser Ziffer III.2.1) aufgeführten Nachweise auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die Eignungsvoraussetzungen werden im Rahmen der Ausschreibung geprüft. Die mit den Angebot vorzulegenden Angaben und Nachweise zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bieter ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen.
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Mindeststandards:
Die anzubietenden Briefhüllen, Kuvertierhüllen und Versandtaschen müssen in Deutschland das Zertifikat Blauer Engel ausweisen und außerhalb Deutschlands gleichwertige Anforderungen erfüllen. Hierfür sind die entsprechenden Nachweise/Prüfberichte vorzulegen.
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Genaueres entnehmen Sie aus den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Unternehmensdarstellung, d. h. Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens (Gesellschaftsform, Gesellschafter), zum angebotenen Leistungsspektrum, zu Erfahrungen mit der Leistungserbringung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und anderen Branchen.
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(b) Referenzliste über nach Inhalt, Art und Umfang vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 3 Kalenderjahren unter Angabe des Leistungsinhalts und -umfangs, des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten, Darstellung des Leistungszeitraums bzw. der Vertragslaufzeit.
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(c) Eigenerklärung über die Qualifikation des Personals und Angabe der im Rahmen der Dienstleistung vorgesehenen Mitarbeiter; insbesondere Benennung des/der für die Leistung verantwortlichen natürlichen Person(en) („Projektleiter“) und dessen/deren Stellvertreter; Angaben über deren Erfahrungen mit der Leitung vergleichbarer Projekte.
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Allgemeine Hinweise:
(1) Die in dieser Ziffer III.2.3) aufgeführten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Mindestanforderungen müssen dabei nur kumulativ für die Bietergemeinschaft insgesamt vorliegen. (2) Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, dem im Zuschlagsfall ein wesentlicher Teil der Leistung übertragen werden soll (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/ AEG, § 4 Nr. 4 VOL/B), hat der Bieter mittels einer Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind für jeden Unterauftragnehmer auch die unter (a) bis (c) dieser Ziffer III.2.3) aufgeführten Nachweise zu erbringen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer muss gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 GWB die Anforderungen des Tariftreue und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Tariftreueerklärung abgeben.
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Eine Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung ist auch von Unterauftragnehmern und von Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1,2 LTMG) abzugeben, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-02-03 📅
Öffnungsort: Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung
Jens Maier

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2016-02-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II.8.3/01-14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertag. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Rechten § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinem Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtsmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtssprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 238-418697 (2014-12-05)