Lieferung von elektrischer Energie für die Landeshauptstadt Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement

Lieferung von elektrischer Energie für die Landeshauptstadt Düsseldorf für rd. 2 000 Abnahmestellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-04 Auftragsbekanntmachung
2014-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Jahresverbrauch rd. 86,0 GWh.22 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: andrea.caumanns@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118992858 📞
Fax: +49 2118932858 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 129-230336
ABl. S-Ausgabe: 129

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Landeshauptstadt Düsseldorf für rd. 2 000 Abnahmestellen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abnahmestellen der vom Gebäudemanagment verwalteten Zähler
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie.
Menge oder Umfang: Ca. 1 189 Abnahmestellen mit ca. 58 855 129 kWh Verbrauch.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: Ca. 611 Abnahmestellen mit ca. 6 095 250 kWh Verbrauch.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung elektrischer Energie.
Menge oder Umfang: Ca. 128 Abnahmestellen mit ca. 21 014 548 kWh Verbrauch.
Jahresverbrauch rd. 86,0 GWh.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß VOL/A § 16 Abs. 5, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. In diesem Zusammenhang stellt der Bieter der Stadt Düsseldorf folgende Unterlagen zur Verfügung:
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO, bei ausländischen Bietern eine dem Registerauszug gleichartige Bescheinigung, nicht älter als 6 Monate.
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern, nicht älter als 6 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbare Betriebsstätten.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Es entstehen Druckkosten in Höhe von 17 EUR (Druckkosten werden nicht erstattet). Die Unterlagen können schriftlich bei der in Anhang A Ziffer II) genannten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtsparkasse Düsseldorf (IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der in Anhang A Ziffer II) genannten Stelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-22 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Caumanns
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2113989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 129-230336 (2014-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 64 936 206 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: 40200

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 234-411800
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 129-230336
ABl. S-Ausgabe: 234

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-01 📅
Name: Stadtwerke Düsseldorf AG
Postanschrift: Höherweg 100
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@swd-ag.de 📧
Internetadresse: www.swd-ag.de 🌏

2️⃣

3️⃣

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 234-411800 (2014-12-01)