Der Auftraggeber macht wegen erhöhter Effizienz von der in § 12 EG (6) VOL/A, Abschnitt 2 vorgesehenenMöglichkeit Gebrauch, die kompletten Vergabe- und Vertragsunterlagen elektronisch, frei, direkt und vollständigim Internet auf dem Portal
www.vea-online.de für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen. Anbieter, diebisher über keinen Zugang verfügen, können diesen bei dem genannten Ansprechpartner anfordern. Voneiner Anforderung der Unterlagen über andere Kommunikationswege ist bitte abzusehen.