Lieferung von elektrischer Energie ohne Atomstrom für kreiseigene Liegenschaften

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle

Lieferung von elektrischer Energie ohne Atomstrom für kreiseigene Liegenschaften des Rhein - Sieg- Kreises.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-22 Auftragsbekanntmachung
2014-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Ca. 6,87 Mio kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 2241133543 📞
Fax: +49 2241133165 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 140-250911
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars sowie der zusätzlich geforderten Erklärungen und Nachweise in Papierform einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der "Bietergemeinschaftserklärung" und des Formblattes "Unternehmerleistungen" - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1, III.2.1 - III.2.3 dieser Bekanntmachung unter angemessener Frist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung. Unvollständig oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen führen zum Angebotsausschluss. Außerdem ist der Auftraggeber vor Auftragsvergabe verpflichtet, eine Auskunft bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein - Westfalen einzuholen. Dortige Einträge können ebenfalls zum Angebotsausschluss führen. Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein- Sieg- Kreises. Vertragsbestandteile werden: — der den Vergabeunterlagen beigefügte Entwurf des Stromliefervertrags und seine Anlagen, — die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen), — die dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren schriftlich erteilten Auskünfte und Mitteilungen, — die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen des Rhein - Sieg - Kreises zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein - Westfalen (BVB TVgG-NRW) — das Angebot des Auftragnehmers (alle Anlagen und Preisblätter werden zum Vertragsbestandteil), — die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (02241 / 13-3165) oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYRXK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie ohne Atomstrom für kreiseigene Liegenschaften des Rhein - Sieg- Kreises.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Objekte mit Mittelspannung und Mittelspannungsmessung
Kurze Beschreibung: Kreishaus Siegburg, Berufskolleg Hennef und Troisdorf.
Menge oder Umfang: Ca. 5,59 Mio kWh/Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Objekte mit Niederspannung und Leistungsmessung
Kurze Beschreibung: Diverse Berufskollegs und Förderschulen.
Menge oder Umfang: ca. 813.000 kWh/Jahr
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Objekte mit Niederspannung ohne Leistungsmessung
Kurze Beschreibung:
Diverse Förderschulen, Verwaltungsgebäude, Rettungswachen und andere Einrichtungen.
Menge oder Umfang: ca. 458.000 kWh/Jahr
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Wärmespeicherstrom
Kurze Beschreibung: Förderschule Eitorf (Außenstelle Richard-Schirrmann-Schule).
Menge oder Umfang: Ca. 8.000 kWh/Jahr.
Referenznummer: 0270-22-14-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein - Sieg- Kreis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.Allgemeines:
1. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein - Sieg-Kreises registriert sind.
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2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern ist die Eignung des Nachunternehmers mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
B. Die geforderten Eignungsnachweise bzgl. Ziffer III.2.1 im Einzelnen:
Erklärungen, die mit Angebotsabgabe abzugeben sind:
1. Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG;
2. Eigenerklärung gem. § 5 EnWG;
3. Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften);
4. Formblatt "Unternehmerleistungen" (nur beim beabsichtigten Nachunternehmereinsatz);
Erklärungen und Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
1. Verpflichtungserklärung "Frauenförderung sowie Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie"
Erklärungen und Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle fristgerecht vorzulegen sind:
1. Formblatt "Eigenerklärung Nachunternehmer" (nur beim beabsichtigten Nachunternehmereinsatz);
2. Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärungen, die mit Angebotsabgabe abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Referenzangaben über Stromlieferungen (Jahresverträge) an Objekte in vergleichbarer Größenordnung unter Angabe des Namen und der Anschrift des Auftraggebers, dem Namen und der Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners sowie Angaben zur Jahreslieferleistung und zum Vertragszeitraum.
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Für die Abgabe der Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen (Referenzen) ist nicht zulässig.
Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen an jedes einzelne Referenzprojekt nachzuweisen:
1. vergleichbar mit der angebotenen Leistung (Jahresvertrag, vergleichbarer Lieferumfang);
2. Lieferzeitraum ab dem 1.1.2010.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Stromliefervertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist (monatliche Abschlagszahlungen, jährliche Spitzabrechnung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zwingende Voraussetzungen für die Auftragsvergabe:
a) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur "Frauenförderung sowie der Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (jeweils) nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein - Westfalen (TVgGNRW) und der dazu erlassenen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW).
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Die Erklärung ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
b) Zudem ist der Abschluss eines Integritätsvertrags zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung.
Die geforderten Erklärungen sowie der Vertragsentwurf können unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/Vergabestelle) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-09-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0270-22-14-VOL
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden.
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars sowie der zusätzlich geforderten Erklärungen und Nachweise in Papierform einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der "Bietergemeinschaftserklärung" und des Formblattes "Unternehmerleistungen" - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1, III.2.1 - III.2.3 dieser Bekanntmachung unter angemessener Frist nachzufordern.
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Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung. Unvollständig oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen führen zum Angebotsausschluss.
Außerdem ist der Auftraggeber vor Auftragsvergabe verpflichtet, eine Auskunft bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein - Westfalen einzuholen. Dortige Einträge können ebenfalls zum Angebotsausschluss führen.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein- Sieg- Kreises.
Vertragsbestandteile werden:
— der den Vergabeunterlagen beigefügte Entwurf des Stromliefervertrags und seine Anlagen,
— die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung einschließlich Anlagen),
— die dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren schriftlich erteilten Auskünfte und Mitteilungen,
— die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen des Rhein - Sieg - Kreises zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein - Westfalen (BVB TVgG-NRW)
— das Angebot des Auftragnehmers (alle Anlagen und Preisblätter werden zum Vertragsbestandteil),
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rückfragen zum Vergabeverfahren, zur Leistungsbeschreibung oder den sonstigen Vergabeunterlagen sowie zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig per Telefax (02241 / 13-3165) oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYRXK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2–10
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 140-250911 (2014-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 084 429,03 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 230-405877
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 140-250911
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY6L2.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-02 📅
Name: enercity – Stadtwerke Hannover AG
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111

3️⃣
Name: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH

4️⃣
Name: rhenag – Rheinische Energie AG
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
4
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wolter-Michaelis

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Telefon: +49 1473116 📞
Fax: +49 1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 107 GWB verwiesen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 230-405877 (2014-11-27)