Lieferung von elektrischer Energie

Stadtverwaltung Siegburg

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie in Form von Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hz für die im Anhang aufgeführten Abnahmestellen mit Leistungsmessung und die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung der Stadt Siegburg sowie der nachfolgend genannten Gesellschaften. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Das Gesamtliefervolumen der 215 Lieferstellen beträgt. ca. 7 380 000 kWh/a. Weitere Teilnehmer (öffentliche Auftraggeber): Stadtbetriebe Siegburg AöR, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg, Seniorenzentrum Siegburg GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg, Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbH, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg, Kinderheim Pauline von Mallinckrodt GmbH, Jakobstraße 16, 53721 Siegburg, Siegburger Parkbetriebs GmbH, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Siegburg
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
E-Mail: mario.weiershausen@siegburg.de 📧
Telefon: +49 2241102492 📞
Fax: +49 2241102284 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 176-310189
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der Qualität der Ökostromprodukte auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Die Erfüllung des Kriterienkataloges der EcoTopTen, hier die ökologischen Mindestkriterien (Anlage 3) kommt dabei besondere Bedeutung zu. Damit ist nicht allein der günstigste Angebotspreis entscheidend. Zur Bewertung der Angebote und Ermittlung der Kosten werden die in den Verdingungsunterlagen genannten Abnahmewerte herangezogen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich digital versendet und können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle werden ausschließlich über diese Portal kommuniziert. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars sowie der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen in Papierform einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Außerdem ist der Auftraggeber vor Auftragsvergabe verpflichtet, eine Auskunft bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Dortige Einträge können ebenfalls zum Angebotsausschluss führen. Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen der Stadt Siegburg. Die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden und die Besonderen Vertragsbedingungen (Versorgungsvertrag für die Lieferung von elektrischer Energie) Vertragsbestandteil. Bieteranfragen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Rheinland“ zu stellen, auch wenn die Frage oder der Hinweis zuvor schon in anderer Form abgegeben wurde. Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYRM. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie in Form von Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hz für die im Anhang aufgeführten Abnahmestellen mit Leistungsmessung und die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung der Stadt Siegburg sowie der nachfolgend genannten Gesellschaften. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
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Referenznummer: ZV33/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg, 53721, Siegburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeines:
1. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die in der Unternehmerkartei der Stadt Siegburg registriert sind.
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2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.2) und III.2.3)) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) auf Anforderung der Vergabestelle zu benennen und die unter Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.Die geforderten Eignungsnachweise bzgl. Ziffer III.2.1) im Einzelnen:
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Erklärungen, die mit Angebotsabgabe abzugeben sind:
— Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“, mit dem folgende Erklärungen zur Eignung und persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers abgegeben werden:
— Erklärung darüber, dass ihm bekannt ist, dass für den Fall, dass das abgegebene Angebot in die engere Wahl kommt, die von ihm gemachten Angaben auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu belegen sind.
— Unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption“
— Unterzeichnetes Formblatt „Eigenerklärungen nach § 6 EG Abs. 4 und § 6 Abs. 6 VOL/A
— Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsabgabefrist) Einreichung des Angebots) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes. Gegebenenfalls Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in entsprechende Register nicht besteht (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A).
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Vorzulegende Nachweise:
Vordruck „Eigenerklärung gem. § 7 EG VOL/A“ (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gesamtumsatz und der Umsatz durch Ökostrom,
Vorzulegende Nachweise:
Vordruck „Eigenerklärung gem. § 7 EG VOL/A“ (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über die in den letzten 3 Jahren durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, sowie für den kaufmännischen und für den technischen Bereich,
— Erklärung über die Anzahl der Stromkunden, Gesamtzahl und Kunden mit und ohne Leistungsmessung,
— Erklärung über die Anzahl der Kunden, an die Ökostrom geliefert wird, Gesamtanzahl und Kunden mit und ohne Leistungsmessung,
— Erklärung über das Volumen des verkauften Stroms, Gesamtvolumen und Ökostromvolumen,
— Erklärung über das Volumen der Stromerzeugung in Eigenanlagen, Gesamtvolumen und Ökostromvolumen,
— Erklärung über das Volumen von fremdbezogenem Strom, Gesamtvolumen und Ökostromvolumen,
— Erklärung über die erteilten Zertifikate für Qualitätsmanagement und Umweltmanagement und Auditsystem (EMAS) – (Aussteller, Bezeichnung, Gültigkeitsdauer),
— Erklärung über die dem Unternehmen für die Lieferung von Ökostrom erteilte Zertifikate und Gütesiegel für die Lieferung an andere Kunden,
— Angabe von Referenzen über die Lieferung von Ökostrom in den letzten 3 Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Art und Anzahl der belieferten Abnahmestellen, Liefervolumen pro Jahr sowie ggf. des zugrunde liegenden Ökostrom-Zertifikats.
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Vorzulegende Nachweise:
Vordruck „Eigenerklärung gem. § 7 EG VOL/A“ (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen „Versorgungsvertrag elektrischer Energie“.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Die bevollmächtigten Vertreter vertreten die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner.
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Sonstige besondere Bedingungen: Gemäß den Regelungen in den Verdingungsunterlagen Vorzulegende Nachweise:
Formblatt „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach
§ 6 EG VOL/A“ (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption“ (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
Formblatt „Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-21 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Weiershausen
Name: Stadtverwaltung Siegburg
Vergabemarktplatz Rheinland
Postanschrift: Postfach
Postort: Mettmann
Postleitzahl: 40806
URL der Dokumente: www.evergabe.nrw.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZV33/2014
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der Qualität der Ökostromprodukte auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Die Erfüllung des Kriterienkataloges der EcoTopTen, hier die ökologischen Mindestkriterien (Anlage 3) kommt dabei besondere Bedeutung zu. Damit ist nicht allein der günstigste Angebotspreis entscheidend. Zur Bewertung der Angebote und Ermittlung der Kosten werden die in den Verdingungsunterlagen genannten Abnahmewerte herangezogen.
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Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich digital versendet und können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle werden ausschließlich über diese Portal kommuniziert.
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars sowie der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen in Papierform einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
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Außerdem ist der Auftraggeber vor Auftragsvergabe verpflichtet, eine Auskunft bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Dortige Einträge können ebenfalls zum Angebotsausschluss führen.
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Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen der Stadt Siegburg. Die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden und die Besonderen Vertragsbedingungen (Versorgungsvertrag für die Lieferung von elektrischer Energie) Vertragsbestandteil.
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Bieteranfragen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Rheinland“ zu stellen, auch wenn die Frage oder der Hinweis zuvor schon in anderer Form abgegeben wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYRM.
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 176-310189 (2014-09-10)