Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Angebotspreise gemessen an dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe aktuellen Börsennotierungeen für herkömmliches Erdgas als auskömmlich zu werten sind. Hinsichtlich der Wertung der Angebotspreise der Alternativpositioneen für 30 % Biogasanteil gilt folgende Verfahrensweise: Sollte Erdgas mit 30 % Biogasanteil gleich oder billiger in der Summe sein, wie das niedrigste Gebot für herkömmliches Erdgas, erhält der billigste Bieter von Erdgas mit 30 % Biogasanteil den Zuschlag. Falls die Gebote der Summe für Erdgas mit 30 % Biogasanteil über dem niedrigsten Angebot der Summe mit herkömmlichem Erdgas liegen, behält sich die Stadt Neu-Ulm vor die Vergabe mit 30 % Biogasanteil an den niedrigsten Bieter vorzunehmen, insofern die Mehrkosten zu den konventionellen Erdgaslieferungen 10 v.H. nicht überschreiten.