Die von den Bietern angebotenen Gaslieferpreise werden zur Vermeidung von Bindefristrisiken während der Angebotsphase und bis kurz nach Zuschlagserteilung indiziert. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Der Gasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr (2017 bzw. 2018), wenn er nicht gekündigt wird. Bei Verlängerung des Gasliefervertrags ist eine Preisanpassung an die Entwicklung der Börsenpreise im Frühjahr 2016 für das Lieferjahr 2017 bzw. im Frühjahr 2017 für das Lieferjahr 2018 vorgesehen. Einzelheiten sind im Gasliefervertrag geregelt.