Lieferung von Flugzeugenteisungsmitteln für die Flughäfen DUS, STR, HAM, HHN, FKB

Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH

Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Baden Airpark und Frankfurt-Hahn schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaisons 2014/2015 und optional 2015/2016 sowie 2016/2017 gemeinsam aus. Auf Auftraggeberseite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten je Los. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Enteisungsmittel
Menge oder Umfang:
Lieferung von insgesamt ca. 2 365 000 Liter ADF Typ I, 798 000 Liter ADF Typ II und 1 075 000 Liter ADF Typ IV je Saison. Basis dieser Zahlen sind tatsächliche Verbräuche der vergangenen Jahre.Von den vorbezeichneten Mengen entfallen voraussichtlich auf— die Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH 820 000 Liter ADF Typ I und 700 000 Liter ADF Typ IV,— die AGS Airport Ground Service GmbH (Stuttgart) 250 000 Liter ADF Typ I und 200 000 Liter ADF Typ IV,— die Flughafen Hamburg GmbH 895 000 Liter ADF Typ I und 690 000 Liter ADF Typ II,— die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH 400 000 Liter ADF Typ I und 175 000 Liter ADF Typ IV,— die Baden Airpark GmbH 108 000 Liter ADF Typ II.Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Geliefert und bezahlt werden lediglich die Mengen entsprechend der sich witterungsabhängig tatsächlich ergebenden Bedarfe der Auftraggeber.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Enteisungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 66
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.dus.com 🌏
E-Mail: karl-heinz.herma@dus.com 📧
Telefon: +49 2114212563 📞
Fax: +49 2114212690 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 097-170255
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
a) Zum Auftraggeber: aa) Die Auftraggeber sind Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt, bb) Die Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH vertritt die fünf Auftraggeber (AGS Airport Ground Service GmbH, Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, die Flughafen Hamburg GmbH und die Baden-Airpark GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren, cc) Die 5 Auftraggeber (AGS Airport Ground Service GmbH, Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH, die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, die Flughafen Hamburg GmbH und die Baden-Airpark GmbH) werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet, b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen, c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen oder solchen Sprachen, die von den konkret mit der Sachbearbeitung betrauten Mitarbeitern problemlos verstanden werden können; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung, d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen der Flughäfen DUS, STR, HAM, FKB und HHN – Nicht öffnen“ o.glw. zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig, e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge werden geprüft und gewertet (Vgl. II.2.1)). Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung durch einen ausdrücklichen Hinweis als zwingend vorgeben wird, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Das Fehlen von sonstigen Nachweisen und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung, g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung, h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, k) entfällt, l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern, n) Die Wertungskriterien entsprechend Abschnitt IV.2.1) werden wie folgt gewichtet, wobei maximal 1 000 Punkte erreicht werden können: Der Preis wird nach der Formel „MaxP - ((MaxP*(Ao-Amin))/Amin)“ bewertet, d. h. dass ein Angebot mit dem doppelten Preis des billigsten Angebots nur noch Null Punkte in der Preisbewertung erhält und dass die Preispunkte auf den Abstand zwischen dem billigsten Angebot und einem doppelt so teuren Angebot linear verteilt werden. Für den Preis erhält das billigste Angebot 500 Punkte. Das Konzept zur Sicherstellung der Versorgungssicherheits einschließlich Haftungsregelungen wird nach Schulnoten bewertet, wobei für ein „ungenügend“ nur null Punkte vergeben werden und für ein „sehr gut“ 5 Punkte. Angebote mit einer Bewertung des Konzepts zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit unterhalb der Schulnote „befriedigend“ werden ausgeschlossen. Die Anzahl der erreichten Punkte wird mit hundert multipliziert um zusammen mit dem Ergebnis der Preisbewertung das Endergebnis des jeweiligen Bieters zu bilden. o) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig: 1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Baden Airpark und Frankfurt-Hahn schreiben die Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel für die Wintersaisons 2014/2015 und optional 2015/2016 sowie 2016/2017 gemeinsam aus. Auf Auftraggeberseite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Lieferanten je Los. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, kleinere Mengen zu Test- und Experimentalzwecken auch von konkurrierenden Anbietern zu erwerben.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Flugzeug-Enteisungsmittel Typ I
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Flugzeug-Enteisungsmittel Typ I für die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark, Frankfurt Hahn.
Menge oder Umfang:
Voraussichtlich 2 365 000 l p.a. Basis sind Verbräuche der Vergangenheit. Bestellt und geliefert wird allerdings nur nach den sich witterungsabhängig ergebenden tatsächlichen Bedarfen der Auftraggeber. Von der vorbezeichneten Menge entfallen voraussichtlich auf:
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Hamburg: 895 000 l
Stuttgart: 250 000 l
Baden AIrpark: 0 l
Frankfurt Hahn: 400 000 l
Düsseldorf: 820 000 l.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flugzeugenteisungsmittel Typ II und IV
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Flugzeug-Enteisungsmittel Typ II und Typ IV für die Flughäfen Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Baden Airpark, Frankfurt Hahn.
Menge oder Umfang:
Voraussichtlich 798 000 l Typ II und 1 075 000 l Typ IV p.a. Basis sind Verbräuche der Vergangenheit. Bestellt und geliefert wird allerdings nur nach den sich witterungsabhängig ergebenden tatsächlichen Bedarfen der Auftraggeber. Von der vorbezeichneten Menge entfallen voraussichtlich auf:
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Hamburg: 690 000 l Typ II
Stuttgart: 200 000 l Typ IV
Baden AIrpark: 108 000 l Typ II
Frankfurt Hahn: 175 000 l Typ IV
Düsseldorf: 700 000 l Typ IV.
Lieferung von insgesamt ca. 2 365 000 Liter ADF Typ I, 798 000 Liter ADF Typ II und 1 075 000 Liter ADF Typ IV je Saison. Basis dieser Zahlen sind tatsächliche Verbräuche der vergangenen Jahre.
Von den vorbezeichneten Mengen entfallen voraussichtlich auf
— die Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH 820 000 Liter ADF Typ I und 700 000 Liter ADF Typ IV,
— die AGS Airport Ground Service GmbH (Stuttgart) 250 000 Liter ADF Typ I und 200 000 Liter ADF Typ IV,
— die Flughafen Hamburg GmbH 895 000 Liter ADF Typ I und 690 000 Liter ADF Typ II,
— die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH 400 000 Liter ADF Typ I und 175 000 Liter ADF Typ IV,
— die Baden Airpark GmbH 108 000 Liter ADF Typ II.
Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Geliefert und bezahlt werden lediglich die Mengen entsprechend der sich witterungsabhängig tatsächlich ergebenden Bedarfe der Auftraggeber.
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Beschreibung der Optionen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine transparente Preisgleitklausel gefunden werden kann, sollen optional 2 Mal 1 Jahr Verlängerung mitvergeben werden. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2014/2015 vergeben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: gs/80/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Düsseldorf (DEA11), Stuttgart (DE111), Hamburg (DE600), Rheinmünster (DE124), Lautzenhausen (DEB19).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend).
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend);
b) Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
b) Angaben zu realisierten Lieferverträgen aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, möglichst mit folgenden Angaben für jeden benannten Liefervertrag:
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Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
Beschreibung des Liefervertrages mit Angaben zu den Liefermengen
Zeitraum der Lieferleistung
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Berechnung s. VI.3)) (50)
2. Konzept zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit einschließlich Haftungsregelungen (Details: siehe VI.3)) (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen:
Unterlagen in solchen Sprachen, die durch die mit der Durchführung des Vergabeverfahrens betrauten Mitarbeiter problemlos verstanden werden, werden ebenfalls akzeptiert.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH – Zentraler Einkauf
Karl-Heinz Herma
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753135 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Name: s. o.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Wiederkehrender Auftrag
Juni 2015.
Quelle: OJS 2014/S 097-170255 (2014-05-16)