Lieferung von Gas für die Kläranlage Düren für die Kalenderjahre 2015 und 2016

Wasserverband Eifel-Rur

Erdgaslieferung für die Kläranlage Düren für die Kalenderjahre 2015 und 2016 (vom 1.1.2015, 6:00 Uhr bis 1.1.2017, 6:00 Uhr).
Zu liefern ist die Gasgruppe „L-Gas“.
Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 7 000 000 kWh pro Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-26 Auftragsbekanntmachung
2014-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang: Gasgruppe „L-Gas“.Gesamtliefermenge: ca. 7 000 000 kWh pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: http://www.wver.de 🌏
E-Mail: zentralevergabe@wver.de 📧
Telefon: +49 24214941133 📞
Fax: +49 24214941509 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 123-218698
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden, c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen, e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden. 3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur 1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und 2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erdgaslieferung für die Kläranlage Düren für die Kalenderjahre 2015 und 2016 (vom 1.1.2015, 6:00 Uhr bis 1.1.2017, 6:00 Uhr).
Zu liefern ist die Gasgruppe „L-Gas“.
Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 7 000 000 kWh pro Jahr.
Menge oder Umfang:
Gasgruppe „L-Gas“.
Gesamtliefermenge: ca. 7 000 000 kWh pro Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Düren, Mühlenweg 10, 52382 Niederzier.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis des Geschäftsvolumens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Referenzen aus den letzten 3 Jahren über die Belieferung vergleichbarer Objekte mit Gas.
Mindeststandards:
Die Angaben zu den Referenzen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 16 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
1. Download:
Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter https://vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.
2. Schriftliche Anforderung:
Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig,
beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabe,
Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren,
Fax: +49 24214941509,
angefordert werden.
Zahlungsempfänger: Wasserverband Eifel-Rur
Sparkasse Düren
Konto-Nr.: 169 060
BLZ: 395 501 10
IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60.
BIC SDUEDE33XXX.
Im Verwendungszweck sind der Firmenname sowie der Vermerk „KST 111.903“ zu nennen. Der schriftlichen Anforderung der Verdingungsunterlagen ist die Einzahlungsquittung beizufügen.
Die eingezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-27 📅
Öffnungsort:
Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Poststelle, 52353 Düren. Verspätet eingehende Angebote, auch bei Postzustellung, können nicht gewertet werden.
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Poststelle, 52353 Düren. Verspätet eingehende Angebote, auch bei Postzustellung, können nicht gewertet werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: -Zentrale Vergabe-
Frau Wolff

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-01 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
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c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
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e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
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1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
Mai/Juni 2016.
Quelle: OJS 2014/S 123-218698 (2014-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 210-371759
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 123-218698
ABl. S-Ausgabe: 210

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-22 📅
Name: Entega GmbH & Co. KG
Postanschrift: Alsfelder Str. 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gewerbekunden@entega.de 📧
Internetadresse: www.entega.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schneider

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2014/S 210-371759 (2014-10-29)